Hi Olli!
ich mache halt keinen Krach
Is ja auch klüger!
Ich habe aber den Eindruck, als wäre es gut, wenn Du Dir mal so richtig über Deine Vater-Situation klar werden würdest. Dann brauchst Du auch keinen Krach zu machen, sondern kannst ganz gelassen auf Deine Rechte bestehen.
Ihr beide teilt Euch als Eltern das SR und das ABR. Somit seid Ihr beiden die absoluten einzigen, die irgendetwas zu sagen haben in Bezug auf Eure Kids. Jedermann (JEDER!) ist Euch gegenüber auskunftspflichtig. Euch BEIDEN gegenüber.
Verweigert Dir irgendwer eine Auskunft oder gar die Abholung der Kids, dann muss er das mit einer gerichtlichen Anordnung belegen. Du musst gar nichts belegen.
Auch die Polizei darf Dir in Bezug auf die Kids nichts sagen (ich denke, dass sie das auch nicht getan haben). Ganz im Gegenteil - eigentlich müssten sie Dir helfen.
Du bist Cheffe. Zusammen mit Mama. Niemand sonst.
Greetz,
Milan
Hallo Milan,
da hast du recht.
Am 23.6. hatte ich ein Hilfeplangespräch wegen dem Sohn. Dabei ging es auch darum das der Hort einen Wochenendausflug verschoben hat, so dieser genau in mein Umgangswochende fiel (Sa morgends bis Sonntagnachmittag).
Ich wollte diesen dann verschieben und für den sohn eine Woche später nachholen. Die Frau vom JA meinte aber ich müsste dann generell jeden Umgang um eine Woche verschieben (da werden wieder Regelungen verdreht). Also nachholen wäre dann eine Terminverschiebung. Sehr unlogisch. Ich habe dann um den Friedenswillen den Umgang so belassen.
Ich war dann noch am gleichen Tag beim Anwalt und werde nun um die Kindesrückkehr kämpfen.
So um das ganze wieder auf den neusten Stand zu bringen hier die Neuigkeiten:
Heute war das erste Beratungsgespräch. Es ging um den Ferienumgang.
Die KM wollte dass die ersten 3 Wochen der Ferien nicht zählen, weil dort Hort und Kindergarten auf ist. Sie wollte dann die 3 restlichen Wochen halbieren (11 oder 10 Tage, der KV darf sich aussuchen).
Ich habe mitgeteilt dass ich 3 Wochen will und dass die ferien 6 Wochen lang sind. Meine Frau drohte mit Klage bei Gericht.
Die Beraterin fragte ob ich bereits gebucht hätte. Ich antwortete mit ja.
Dann kam ein Vorwurf meiner Frau, dass ich die ausreise der kinder verboten hätte. Ich habe ihr gesagt, dass ich nichts gemacht hätte.
Es ist wohl tatsächlich so dass das Gericht von sich aus die Ausreise verboten hat. :rofl2:
Ich staune.
Also gingen wir ohne Einigung auseinander.
Mir ist nun eine Idee gekommen. Ich werde nun die 3 nicht berechneten Wochen nehmen (die mit Hort und Kindergarten). Mir sind 3 Wochen lieber als 10 Tage. Und für die kindesrückkehr finde ich 3 Wochen ungelittenen Kindesumgang auch besser.
Was meint ihr?
Servus OlliT,
keine Frage, die Ferien dauern 6 Wochen und 3 davon stehen Dir zu.
Mach wie vorgeschlagen, nimm die zweite Ferienhälfte.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
lass sie klagen. Ich würde mich definitiv nich unter Druck setzen lassen und auf die 3
Wochen bestehen.
Ferien sind Ferien. Oder möchte die Ex nun beim Bundestag anregen, dass die Bundes-
weite Ferienregelung "Für Sie" geändert wird, weil der Hort und der Kiga auf hat? :rofl2:
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo,
du wirst wohl den Ferienumgang einklagen müssen.
Kleiner Tipp: Wenn Du bereits ein Urteil, Beschluß über eine Umgangsregelung in Händen hältst, oder eine einvernehmliche Vereinbarung, die familiengerichtlich bestätigt wurde, kannst Du ein Vermittlungsverfahren gemäß § 165 FamFG beantragen, wenn Du geltend machst, dass der Umgang vereitelt wird. In diesem Verfahren darf keine Verfahrenskostenhilfe gewährt werden, es kostet nichts und Du brauchst auch keinen Anwalt, der als einziger kosten würde. Hier hat der Richter größtes Interesse eine Einigung durchzuführen, da ein Scheitern Folgearbeit nach sich ziehen würde. Für die Ferien dieses Jahr wird das nicht mehr langen, aber vielleicht für nächstes Jahr?
Gruß Oli
Moin,
...jedoch hätte dies zur Folge, dass OlliT sich selbst in der Materie einarbeiten müsste, um ein
bestmögliches Ergebnis zu erreichen.
Erfolg oder Nichterfolg liegen somit in SEINER Hand.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Nun, Olli T. könnte mich auch anrufen, die Telefonnummer steht auf meiner Website.
Vermittlungsverfahren bringen im Übrigen erstaunliche Ergebnisse. Von allen die ich als Beistand und zu Zeiten des FGG als Bevollmächtigter beantragt habe, ist nur eins gescheitert.
Die Leute bringen dem Gericht nunmal doch Respekt entgegen. Z. B. wurde nach 5 Jahren Umgangsverweigerung im Vemittlungsverfahren ein 14 tägiger Umgang vereinbart, der mittlerweile reibungslos funktioniert.
Gruß Oli
Hallo UMG,
mit deiner Registrierung hast du auch die Nutzungsbedingungen anerkannt. Daher dürfte dir bekant sein, das hier Werbung und Klientenfang nicht erlaubt underwünscht ist. Bitte halte dich daran!
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nun, Olli T. könnte mich auch anrufen, die Telefonnummer steht auf meiner Website.
Gegen eine Gebühr von 360,- Euro?
Gruss Wedi
Tja wedi,
Anwälte sind halt teuer 😉
Im übrigen fehlt mir dort jeglicher Hinweis auf Ausbildung und Qualifikation des Anbieters.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nun, Olli T. könnte mich auch anrufen, die Telefonnummer steht auf meiner Website.
Den Hinweis hierauf habe ich entfernt. Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, es handelt sich um einen Angler.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Die Leute bringen dem Gericht nunmal doch Respekt entgegen. Z. B. wurde nach 5 Jahren Umgangsverweigerung im Vemittlungsverfahren ein 14 tägiger Umgang vereinbart, der mittlerweile reibungslos funktioniert.
M.E. nach ein Einzelfall. Die Praxis zeigt leider immer mehr, dass Umgangsboykotteusen, sehr lange,
ein schmutziges Spiel treiben können.
Die Gerichte scheinen mehr und mehr überfordert. Und das ist Statistik und Realität. Natürlich gibt es auch
positive Fälle.
Jedoch bin ich der Meinung, die negativen Überwiegen.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25