Kampf um die Umgang...
 
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Kampf um die Umgangsregelung

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(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe aus meiner Geschichte nun das Umgangsrecht raus getrennt. Denn dort erhält man keinerlei Resonanz.

Nach mal ein kurzer Überblick.
Kindesmutter entzog zwei der drei Kinder (jetzt 5 und 8 Jahre) und ging in das Frauenhaus. Einen Tag nach Kindesentzug erfolgte von mir der Eilantrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindesrückführung.
Hier ein Script vom Frauenhaus (Umgangsrecht/Umgangspflicht):
http://www.frauenhilfe-muenchen.de/pdf/fachtag/W3T1-Umgangsrecht_Umgangspflicht.pdf Anmerkung: Nach deren Ansicht kann das Kind machen was es will. Und Männer sind Gewalttäter.
Nach 3 Monaten erhielt ich ein Umgangsrecht. Der beantragte begleitete Umgang meiner Frau wurde abgewiesen (dennoch wurde es als Vergleich gewertet, damit der Frau keine Kosten entstehen).
Die Elterliche Sorge blieb unangetastet (gemeinsame elterliche Sorge).
Im Mai 2010 ging der Umgang los und lief ohne jegliche Probleme. Auch die Ferien liefen Problemlos (insgesamt 3 Ferien mit 1Woche/3Wochen und 1 Woche).
Anfang Dezember 2010 wurde das Hauptsacheverfahren für das Aufenthaltsbestimmungsrecht abgewiesen, weil es keine Änderung zum Eilverfahren gäbe.
Genau eine Woche Nach der Abweisung erfolgte das ende des ungelittenen Umgangs. Die 5 Jährige möchte nichts mit dem Vater zu tun haben. Der 8 Jährige will lieber mehr Umgang.

Umgangsregelung: Kinder alle 2 Wochen (Fr-Mo), die 5 Jährige zusätzlich alle 2 Wochen an einem Tag mit Übernachtung.

Am Donnerstag den 13.1.2011 müsste erneut der Umgang für die Tochter statt finden (Die Abholung am Kindergarten ist gerichtlich geregelt).
Der Kindergarten verhinderte den letzten Umgang, weil er mitteilte dass wenn das Kind nicht will, es auch nicht braucht.
Ich halte das Verhalten der Erzieher für falsch. Das Kind entscheidet also mit 5 jahren. Das Kind sagte am 16.12.2010 nur: "Freundin spielen".
Das JA meint auch dass der Kindeswille vorrang hat, und dann wäre nur begleiteter Umgang möglich. Der Kindergarten informiert sofort das JA. Die KM will nur begleiteten Umgang und lehnt eine persönliche Kindesübergabe durch ihre Person ab.

Ich werde den Kindergarten aufsuchen und das Kind gegen den eigenen Willen mitnehmen. Vorsorglich habe ich das JA bereits informiert, da anschließend der neutrale Kindergarten sofort Terror beim JA schlägt.

   

     

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2011 08:33
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Olli

Ich habe aus meiner Geschichte nun das Umgangsrecht raus getrennt. Denn dort erhält man keinerlei Resonanz.

Wie soll die Resonanz denn aussehen, wenn du damit:

Ich werde den Kindergarten aufsuchen und das Kind gegen den eigenen Willen mitnehmen. Vorsorglich habe ich das JA bereits informiert, da anschließend der neutrale Kindergarten sofort Terror beim JA schlägt.

wie in deinem anderen Thread auch schon Fakten schaffst?

(Die Abholung am Kindergarten ist gerichtlich geregelt).

Wenn die Abholung gerichtlich geregelt ist, solltest du dich daran halten sowie der Kindergarten auch.
Ich würde den Erzieherinen den Beschluss zeigen und die Tochter abholen.
Wie hier auch schon oft geschrieben wurde, wenn das Kind später nicht zur Schule will, muss es dann nicht?,-oder wenn es nicht ins Bett will, muss es dann auch nicht?
Der Kindergarten hat dir da nichts zu sagen, sondern das was im Beschluss steht ist relevant.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2011 10:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Olli!
In Deinem anderen Thread hast Du bereits geschrieben, dass Du das Urteil zur Regelung mitnehmen wirst. Das ist schon mal gut, auch weil Du die KiGa-Leitung oder entspr. Mitarbeiterin damit klar machen kannst, dass sie sich strafbar machen, wenn sie sich gegen dieses Urteil widersetzen.
Falls sie das dennoch tun wollen, würde ich in deren Beisein Deinen Freund und Helfer anrufen, um
a) die Weigerung der Herausgabe zu dokumentieren und
b) ggfls. Anzeige zu erstatten bzw. Dir bei der Umsetzung der gerichtlich festgelegten Herausgabe zu helfen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2011 10:34
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

News:
ich bin heute nachmittag zum Kindergarten hin. Meine kleine Tochter hat sich versteckt. ;(
Ich habe sie auf den Arm genommen, sie hat geweint und eine Abwehrhaltung eingenommen. Dann sagte sie nur Mama und den Namen ihres Bruders. Man hätte das Kind fesseln müssen um es mitzunehmen. Ich kam mir vor als sei ich ihr schlimmster Feind. Ich habe mit dem Kind versucht zu reden. Und ihr mitegeteilt, dass ich sie liebe und vermisse. Dann wieder zu boden gelassen und sie gehen lassen.
Danach erfolgte von mir ein Gespräch mit der Leitung des Kindergartens. Diese sagte sie könne es nicht verstehen, da sonst die Tochter immer wie die Klette an mir hing. Seit dem 17.12.2010 (ein Tag nach der Umgangsverweigerung), fragt sie angeblich immer wer sie abholt. Ebenso hat die Leiterin am Morgen meinen Sohn gefragt und dieser habe auf die Frage ob er zum Papa will geantwort, das er nicht zum Papa will und diesen nicht mag. (ohohh :question:).
Ich habe der Leiterin erzählt, dass mir die Hortpädagogin gesagt hätte, dass die Mama gesagt hätte, dass der Sohn nicht zu Papa will. Dem Hort gegenüber aber selbst etwas anderes sagt und sich auf den Papa freut.
Also ingesamt ein saublöder Tag, der aber immerhin über eine Leiterin aufzeigt, dass hier die Kinder erheblich belastet sind.  Ich weis nun nicht wie es weiter gehen soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 20:56
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Einen Tag später war meine Tochter krank. Am letzten Wochenende hatte ich wieder meinen Sohn alleine (Meine Frau hatte die tochter krank gemeldet).
Heute wollte ich wieder die Tochter abholen. Also zum Kiga und siehe da, die Frau hat die Tochter schon abgeholt. Ich habe also kurz mit ihr telefoniert. Sie meinte die Tochter braucht noch ruhe und sie geht nur mit dem Bruder gemeinsam zum Papa. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich morgen den Umgangstermin nachhole (Wochenendumgang). sie hat es aber verneint.
Mein Vorschlag heute auch den Sohn mitzunehmen hat sie abgelehnt.
(Ich glaube, ich muss wohl das Gercht wieder einschalten). 

Fazit aus meiner Sicht:
Eine gerichtliche Umgangsregelung.
Ein Kind das mehr Umgang will
Ein Kind will angeblich nur mit anderen Kind und will nur Mama.
Frau hat angeblich nichts gegen Umgang aber lehnt jegliche Umgangserweiterung ab.

Sie nach versteckten Umgangsboykott aus.

was meint ihr?

gruss
Olli

(Liest hier überhaupt noch jemand?)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2011 22:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie nach versteckten Umgangsboykott aus.

was meint ihr?

Sehe ich auch so.

(Liest hier überhaupt noch jemand?)

(Ja)

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2011 22:30
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Olli,

Klingt ja gar nicht gut, das Ganze...

Sehe das auch so, dass die Kinder da auf irgendeine Art ganz stark beeinflusst werden, denn sie scheinen ganz extrem hin- und hergerissen zu sein.
Und die Reaktion deiner Kleinen - nämlich sich zu verstecken und am großen Bruder "festzuhalten" - ist da ganz typisch.

Die ideale Lösung für die Kids wäre eine neutrale Person, bei der die Kinder offen sprechen können.
Da kommt dann meistens ganz schnell raus, was ihnen von wem eingeflüstert wurde und warum sie so durcheinander sind.

Da ich die Personen in deiner Umgebung aber nicht kenne, weiß ich aber nicht wirklich, an wen Du dich wenden könntest.
Ev. JA? oder jemand im KiGa oder der Schule / im Hort?

Zur Not mußt Du wirklich nochmal das Gericht einschalten, da der Umgang ja nicht eingehalten wird, wobei dann ev. ein Verfahrenspfleger oder Gutachter das Gespräch mit den Kindern übernimmt - fraglich ist leider immer nur, wie lang sich sowas zieht und was den Kindern in der Zwischenzeit alles erzählt wird... *seufz*

Fakt ist aber, dass die KM meint, sie allein könne entscheiden, wann die Kids Umgang haben dürfen und das geht so gar nicht!
😡

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2011 14:05
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Beppo!

@VJ
Hallo vj,
alle Einrichtungen fallen da aus. Leider. Meine Frau ist ja nun seit über einem Jahr im FH. Und Kiga meint wenn eine Frau im FH dann ist schon etwas dran. Der kiga ist auch der Meinung dass wenn ein Kind nicht will, dass dieses auch nicht muss. Und nach jeden Umgangstermin den ich dort warnehme wird dem JA berichtet.
Das JA versteht das nicht und sieht eher dass das Kind mit dem Vater keine Probleme hat. Sieht aber die Meinung der 5 Jährigen als wichtig an.

Ich selbst habe mir eine Frist gesetzt (bis 15.2.2011). Wenn bis dann die Blockadehaltung weiter geht, so geht es erneut vor das Gericht.

Monate lang ist sie den passiven Kurs gefahren, mit immer wiederholenden Vorwürfen. So z.b Tochter hatte Sand in den Haaren (kind war da vor den ganzen Tag in Kiga); Sohn ist in der Schule müde etc (ich kann es nicht mehr aufzählen, weil es mich langweilt.). Im juni 2010 wollte sie bei einem Hilfeplangespräch sich erneut so äußern, und die JA verbat ihr die Warte mit dem Kommentar "sie solle endlich den Mund halten".

Gestern Abend gab es noch einmal ein Gespräch. Fazit:
Aussagen meiner Frau:
Umgangserweiterung für Sohn nein.
Wenn Tochter alleine keinen Umgang warnehmen will, so muss sie nicht gehen.
Den Sohn halt vorher abholen und dann mit dem Sohn die Tochter abholen.
Nachholtermin nein.
Um Umgang mit der Tochter warzunehmen (anmerkung: Do alle 2 Wochen), kann ich nicht den Sohn mitnehmen, da das so nicht geregelt ist.
Ich weis nicht warum die Tochter so ist?
Die Tochter wird im FH bereits therapiert (seit Anfang Januar)
Ich habe nicht gegen den Umgang mit den Kindern.
Aber es gibt nur den Umgang welcher im Urteil steht.
Wenn es mir nicht passt dann soll ich klagen.
Kinder gehören immer zur Mutter.
Zusammensetzen zwecks Aussprache Kinder frühestens ab März, da keine Zeit (Anmerkung: Gespräch wurde vom Hort vorgeschlagen in Absprache mit JA)
Ich kann das Kind nicht zwingen (Anmerkung: Also sie kann nicht sagen, da hast zum Papa zu gehen. Meine Antwort: "Wenn das Kind nicht zur Schule will, oder nicht essen will was machst du dann?")
Ich will begleiteten Umgang.
Ich habe dir nie irgend etwas vorgeworfen und dich auch nie beschuldigt.

Meine Meinung:
Warum ist sie im FH wenn sie nichts behauptet und vorgeworfen hat? Ist das FH ein Hotel? :puzz:
Umgangserweiterung Sohn: der Hort (Förderhort) ist dafür, das JA auch, nur die Frau dagegen.

Sollte nächste Woche die Tochter mitgehen, so werde ich eine Umgangserweiterung vorschlagen. 
Dann Sohn und Tochter immer gemeinsam.
Dann braucht man auch keinen betreuten Umgang für die Tochter um einer Entfremdung vorzubeugen (Anmerkung: es ist begleiter Umgang gemeint welcher nicht das Gerichtsurteil ersetzt, sondern ein Umgang welcher Kontakt zum Kind halten soll, gleichzeitig sollen sich beide Eltern beraten lassen).

Das JA sprach schon die Erziehungsfähigkeit an.
Mal sehen wie es weiter geht. Heute fahre ich wieder zum Kiga hin.
gruss
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2011 16:59
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi

Aber es gibt nur den Umgang welcher im Urteil steht.

  :knockout:

Genau diese Aussage kenne ich auch, meine kleine wollte auch
länger bei mir bleiben dies hat sie der KM gesagt die Anwort
man muss sich an regeln halten so wie es festgelegt wurde.
Die Regeln hat aber die KM selber aufgestellet denn es stand
auch drin das man den Umgang ausweiten sollte. dies wurde nicht zitiert.
Ganz ehrlich nihct wareten bis 15.02 sofort zu Gericht.
OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2011 17:32
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

man muss sich an regeln halten so wie es festgelegt wurde.

richtig

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2011 13:14




(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank für die Antworten.

Nun hat sich der Sachstand rapide geändert.
Letzten Freitag habe ich mit meinem Anwalt die Lage der Umgangsverweigerung abgestimmt. Er riet von einer Klage ab (wegen 2 vorher abgelehnte Verfahren) und bat mich darum dass das JA die Klage einreichen soll.
Heute JA Termin:
Mit meiner Tochter hatte ich am 13.1. Zum letzten mal Kontakt (für zwei Minuten). Am 14.1. bekam das Kind Lippenherpes war dann krank. Heute war der JA Termin und das JA sieht auf Grund des Kindes und des Fotos (Herpes) eine  Kindesgefährdung. Nur auf Grund dessen dass ich am 13.1. mein Umgangsrecht nicht wahrgenommen habe so sieht das JA von einer Kindeswohlgefährdung ab.
Mein Vorschlag für das Kind einen begleiteten Umgang einzuführen (ohne Gericht, nur damit der Kontakt nicht abreisst) wurde auch von der Frau zugestimmt. Am ende des Gespräches teilte meine Frau dann aber mit, sie habe bei Gericht bereits Klage eingereicht. 😡

Es sind seit heute 3 Monate ohne Kontakt zur Tochter. Und der Zustand der Tochter wird laut Aussagen von Pädagogen immer schlimmer. So will das Kind mit dem Kindergarten keine Ausflüge mehr machen weil dass Kind befürchtet der Vater könnte es abholen (entführen). Es ist schon merkwürdig was sich da tut.

Es stellt sich nun die Frage ob ich nicht die Klage dazu verwenden könnte, so den Umgang zu ändern. So z.b. die Umgangsausweitung für den Sohn.

gruss
Olli  

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2011 04:32
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus OlliT,

Es stellt sich nun die Frage ob ich nicht die Klage dazu verwenden könnte, so den Umgang zu ändern. So z.b. die Umgangsausweitung für den Sohn.

Dein erster Anspruch muss sein, dass überhaupt wieder regelmäßige unbegleitete Umgänge mit den Kindern stattfinden.

Über eine Ausweitung swürde ich erst im zweiten Schritt nachdenken.

Offensichtlich liegt Dir das Klageschreiben der Gegenseite noch nicht vor. Stell es doch hier ein, wenn Du es hast.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 10:25
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,
ich wurde wohl falsch verstanden. Als Ergänzung:
Der Kindesumgang mit meinem Sohn findet ja statt (und das ohne Probleme). Ich will ja für den eine Erweiterung erreichen (Sein Förderhort will das auch).
Die Tochter wird unter begleiteten Umgang laufen.
Sollte die Frau aber auch für den Sohn einen begleiteten Umgang fordern, so stellt sich für mich die Frage ob ich nur der Wochenendclown bin.

gruss
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2011 22:20
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

es gibt einige News.
1. Das Gericht hat den Antrag meiner Ex auf begleiteten Umgang abgelehnt (selbstverständlich nicht kostenpflichtig, da ja Frau  :gunman:).

2. 4.3.11: Nachmittags ein Anruf vom Hort dass der Sohn krank ist und um Abholung gebeten wird. Ich also sofort zum abholen hin. Von da minen Standardbesuch zum Kiga (seit über 3 Monaten nur zum abzeichnen). Nun der Hammer! Da sieht also die kleine ihren Bruder und siehe da, sie will sofort mit. Als wäre nie eine 3 monatige Unterbrechung des Umgangs gewesen. Sie hatte viel zu erzählen.
Wenn man dann an die Vorwürfe vom Januar denkt. :question:
Es war halt keine Mama da.
Die rief dann später an und jamerte dass sie nun alleine sei (die wird doch wohl mal die paar Tage zu ausspannen benutzen 😉 oder?).

Was nun?
begleiteten Umgang beim JA beantragt abbestellen?
Erneut Umgangsklage einreichen wegen Umgangsverweigerung?

gruss
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2011 04:09
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Alle,

ich habe vom 4.3.-14.3. schöne Tage mit meinen Kindern gehabt, obwohl stets die Ex anrief (täglich und mit Sprüchen zu den Kindern wie: habt ihr mich vermisst? oder geht es euch gut? etc.), die Kröhnung war ein Anruf am Montagmorgen um 5 Uhr damit die Kinder statt um 6:30Uhr schon um 5 Uhr wach sind  :mad:). Gerade diese Anrufe waren gegen eine Vereinbarung mit dem JA (Es war vereinbart dass der der Kinder hat den anderen anruft um die Belastung von den Kindern zu nehmen. Aber das ist ja egal, da KM immer machen kann was sie will).
Heute nun gleich die schlechte Nachricht: Der Richter bewilligt meiner Ex für die Scheidung VKH trotz Immobilienbesitz (Richter hat Kaufvertrag der immobilie erhalten. Frau bezieht Hartz IV trotz der Auslandsimmobilie!).

Selbstverständlich hat sie auch noch mal während meiner Urlaubswoche dem JA versucht klarzumachen, dass für die kleine nur begleiteter Umgang in Frage kommt.
Ebenso will sie mein nächstes Umgangwochende habe, da sie meint dass ich Kinder nun solange gehabt hätte.
Ich habe ihr nur gesagt, dass sie schriftlich anfragen soll.  😉 Ich bin gespannt wie es weiter geht.

Die Koffer: Es muss einfach geschrieben werden, weil dieses einfach aufzeigt um was es geht. Ich habe die Koffer der Kinder am Montag zum Hort gebracht. Dort hat die Erzieherin mitgeteilt dass die Koffe im Hort bleiben und dass die KM die Koffer am Dienstag (also heute abholt).
Montagabend am Telefon wurde sturmgeläutet. Dann eine SMS in der mir unfreundlich mitgeteilt wird, wo denn die Koffer seien, weil die Kinder etwas zum anziehen bräuchten. Ich habe ihr geantwortet dass die Koffer wie von ihr gefordert beim Hort seien, und dort die Erzieherin mitgeteilt hätte dass die Koffer von ihr abgeholt werden würden.
Heute ging das Gebimmel weiter.

gruss
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2011 20:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zum Thema Anrufe: Handies haben Ausknöpfe und Profile, die man auf lautlos stellen kann. Heimtelefone kann man aus der Buchse ausstöpseln.

Oder zur Not mit der Schere nachhelfen.  :phantom:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 22:05
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lausebackesmama,

ja da hast du recht. Ich werde da jetzt konsequenter sein.

Hallo alle,

ich muss nun sehen wie es weiter geht. Ich würde mich freuen ratschläge zubekommen.

Wie es weiter ging:
Am Mittwoch anruf meines Anwalts das Ex trotz Imobilie VKH erhält und das der Schwarzkittel, das schreiben meines Anwalts (Stellungsnahme zum VKH Antrag), ungeöffnet zurück gesendet hat! :question:
Kurz darauf der Anruf des JA, dass dieser für die kleine nicht zuständig ist.
Dann der Anruf meiner EX dass sie das Umgangswochenende tauschen will. Ich habe ihr gesagt, dass wenn der Umgang getauscht wird, dass dieser dann dann auch den Donnerstagumgang mit einbezieht und dass dieser Umgang vom Donnerstag auch wirklich stattfindet.

Am Donnerstag hat meine Ex den Tausch bestätigt. Ich also zum Kindergarten und siehe da, der Kindergarten fragt erneut die 5 jährige ob sie zum Umgang mit will. Das Kind ist ganz still und sagt nichts. Sondern es nicht nur ein nein. Von mir ging dann der Vorschlag an die Ex dass sie die Übergabe des Kindes persönlich macht.
Die Ex lehnte es ab weil sie keine Zeit hätte und eine andere Person würde das Kind mitnehmen. Am Abend rief ich meine Ex noch einmal an und bat sie erneut eine Kindesübergabe durchzuführen um den Kind zu zeigen dass sie als Mutter den Umgang will. Auch hier die Ablehnung durch die Ex wegen Zeitmangel. Ich teilte ihr mit dass damit wie vereinbart das Wochenende nicht getauscht wird (so wie in der Vereinbarung geschrieben), sondern dass der gerichtlich geregelte Umgang zählt.

Heute:
Also wieder zuerst den Sohn geholt. Dann zum Kindergarten und wieder die Frage der Erzieherin zum Kind ob es mit will. Wieder das gleiche Spiel. Diesmal passiert dann allerdings folgendes:
Die kleine grinst und lacht und fängt an mit mir zu spiellen aber sie will nicht mit. Der Kindergarten ruft die Ex an und hängt mir immer an der Pelle (ja nicht Kind mit Vater allein lassen).
Dann die Aufforderung, dass ich außerhalb des Kindergartens warten soll, weil die Ex kommt.
Ich sagte dann der Erzieherin dass ich die gleichen Rechte wie die Ex hat (gemeinsame Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht) und das ich von ihr als Erzieherin erwarte, dass sie den gerichtlich geregelten Umgang unterstützt in dem sie das Kind auffordert mit mir mitzugehen. Die Antwort: das Kind wolle nicht und sie könne nicht gegen den Kindeswillen tun. Meine Antwort: Sie sehen doch dass das Kind keine angst hat und mit mir lacht und spielt. Eine zweite Erzieherin erscheint und nimmt das Kind einfach mit. Ich sage der Erzieherin dass sie ihre Kompetenz überschreitet da ich das Kind jederzeit mitnehmen kann. Die Erzieherin droht mir mit Hausverbot und ich verlasse den Kindergarten damit der Sohn hier nicht noch weiter das ganze ertragen muss.

Ich warte also vor der Tür auf die Ex. Die Ex erscheint und wird in den Kindergarten geleitet (ich muss draußen warten).
Dann kommt die Ex aus dem Kindergarten (mit Begleitung zweier Erzieherinnen). Die Ex sagt dass sie nicht gegen den Kindeswillen vorgehen kann. Meine bitte an sie dem Kind klarzumachen dass der Umgang statt zufinden hat, unterstützt sie nicht, sondern sagt dem Kind: "willst du mit Papa mitgehen?".

Auch weiteres reden bringt kein positives Ergebnis.

Was nun tun? Ich bitte hier um Ratschläge (bitte nicht den Ratschlag dass Kind einfach mitzunehmen, denn das hätte ich zwar gekonnt aber dann währen hier die Erzieher und das JA gegen mich mit einer Kindeswohlgefährdung vorgegangen (diese wurde mir bereits angedroht).

Ich sehe ein paar Möglichkeiten aber auch Einschränkungen:

1. Kind einfach mitnehmen: Kindergarten und JA gehen gegen mich vor es gibt Hausverbot und Ex nutzt es um mir einen auszuwischen. Überlegung hier zu eventuell Zeugen mitnehmen und dann bei Widerstand der Erzieherinnen (es ist ein Wespennest :exclam:) die Polizei herbei holen und dann mit der Polizei die Kindesherausgabe erwirken (eventuell auch Anzeige?).

2. Ordnungsgeld beantragen (ist laut Umgangsbeschluß möglich) mit dem Hinweis dass der Kindergarten den Umgang nicht fördert, sondern verhindert obwohl das Kind angstfrei ist und dass die Kindesmutter Lösungen wie persönliche Übergabe ablehnt (weil Kind nicht will) und dass auch 4 Nachholtermine nicht nachgeholt wurden, weil Ex es ablehnt. Hinzu kommt der Hinweis dass eine Vermittlung über das JA erfolglos war weil das JA am XX erklärt hat nicht zuständig zu sein und meine Ex beim Elterngespräch im JA erklärt hat, dass sie Klage eingereicht damit ich mit Tochter nur begleiteten Umgang habe (Anmerkung: laut meiner Ex hat der Richter den Antrag abgewiesen mit dem Hinweis das Umgang wie vereinbart stattfinden muss. Dieses wurde mir aber nie schriftlich mitgeteilt. Follglich kann ich dieses dann nutzen, weil sie bereits beim Umgangsverfahren nur begleiteten Umgang wollte).

Das Ordnungsgeld würde ich ohne Anwalt beantragen so dass ich hier bei erwateter Ablehnung nicht zu hohe Kosten habe.

Kontra: Das Problem ist der laufende Scheidungsantrag bei dem ich die Umgangsregelung neu regeln wollte. Oder kann ich dann parallel eine Umgangserweiterung betreiben (im Scheidungsverfahren)?
Lässt sich hier parallel ein Umgangspfleger vorschlagen

3. Warten was im Scheidungsverfahren beim Thema Umgangserweiterung heraus kommt

Kontra:  Das dauert und hilft nicht zur Förderung des Umgangs.

4. Bei Gericht Anzeige wegen §1632 BGB gegen den Kindergarten wegen Verweigerung das Kind herauszugeben (trotz des Umgangbeschlusses).
Mit Hinweis auf Verletzung des Art. 6 I GG gegenüber dem Vater.

5. Antrag auf einstweilige Anordnung auf Herausgabe des Kindes gegen den Kindergarten im Bezugnahme auf das gerichtlich geregelte Umgangsrecht. (siehe auch 4. als andere Variante). (eine Vollstreckung durch Polizei wäre da machbar oder aber ein Umgangspfleger (ersteres wäre mir lieber). (vür späteter Gutachten wäre dann der Kindergarten auch anfechtbar falls dieser unrichtige Angaben macht. Anmerkung: der kindergarten hatte mir bereits wegen angeblicher Verleumdung ein Hausverbot angedroht und das trotz einer Bekannten als Zeugin [welche Polizistin ist] 😉 ), da rottete sich der ganze Kindegarten zusammen. Eine Bekannte von mir welche für ein FH arbeitet sagte mir dass der Kindergarten ein verlängerter Arm des FH ist. :gunman:

Ich würde mir wünschen ein paar Vorschläge zu bekommen.

gruss
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2011 22:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Olli,

auch solchen Figuren, wie den KiGa-Tussen müssen in ihre Schranken gezeigt werden,deswegen würde ich schriftlich deutlich mit 4. wedeln und ggf. auch durchziehen.

Selbstverständlich können Sie dir auch ein Hausverbot auferlegen aber sie dürfen dir als SR-Inhaber nicht die Herausgabe deines Kindes verweigern.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2011 22:18
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,
danke für deine Antwort. Nr. 4 fand ich auch gut. Angeblich könnte das aber lange dauern.
Meine Bekannte meinte Nr. 5 sei besser, da der Schwarzkittel hier direkt den Übergabeort wieder zugangangsfähig macht (der Schwarzkittel wird ja wohl seinen eigenen Beschluss verteidigen, so als Kittelgott macht er ja keinen Fehler) und ein Hausverbot könnten die dann ausprechen, welches dann aber gerichtlich angriffen werden könnte (laut meiner Bekannten wäre dann das Hausverbot sogar unzulässig, da der §1632 BGB dem Widerspricht (§ 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs etc.). Ein Kindergarten kann sich angeblich nicht auf eine Stufe mit einer Betreuungsperson stellen, in folge dessen könnte diese auch nicht dagegen vorgehen. Hier könnte allenfalls die Kindesmutter widersprechen (da die dann aber nicht direkt betroffen wäre wird die sich wohl zurück halten, weil sonst bekommt die nach ihrer begleiteten Umgangsablehnung einen weitere tritt vom Richter). §1632 BGB können nur Eltern beantragen (in Ausnahmen auch Betreuungspersonen aber nicht ein Regelkindergarten). Mit dem Eilantrag wird auch keine Beweisaufnahme vorgenommen sondern nur auf Grund der Angaben welche gemacht werden. Das ganze kann man dann mit einer eidesstattlichen Versicherung untermauern. Der Kindergarten würde nich einmal gefragt werden.

Die Variante 4 würde hingegen dem Kindergarten eine Verteidigung ermöglichen, da diesess nur wegen §1632 BGB beantragt werden würde.

Der HPT hort des Sohnes hat zu dem Thema folgendes gesagt: Beide Eltern können das Kind jderzeit abholen da beide Sorgeberechtigt. Wichtig ist es aber das sich beide einig sind. Eine Kindesherausgabe wird nicht verweigert selbst wenn das Kind nicht mag, weil hier keinerlei Kindeswohlgefährdung besteht. Ich würde dieses im Eilantrag mit hinein bringen um das Problem aufzuzeigen. Der Kindergarten hat niemals zum Kind gesagt. Der Papa ist da, bitte ziehe dich an, du musst mitgehen. Statt dessen immer: willst du mitgehen? Das ist eindeutige Parteinahme. inklusive Umgang mit Kindesvater widerspricht den Kindeswohl. Im Gegenzug die Behauptung man sei ja neutral. Ein Hausverbot wird mit Sicherheit auch ohne Klage erfolgen und dann müsste ich vor dem Kindergarten hören dass das Kind nicht will.

Schwarzkittel: Hier gab es auch am Mittwoch durch den Anwalt den Hinweis dass der Kittelträger eventuell wegen Befangenheit abgelehnt werden sollte.
Der hat jegliche Entscheidung zu den Kindern abgelehnt.
Es gibt bis heute nach über einen Jahr nur ein Umgangsrecht (aufgrund eines Eilantrages; Dauer 3 Monate). So wie den Eilantrag auf Unterhalt (den hat er in 14 Tagen durchgewürgt). Mit dem typischen Motto, erst das Geld und dann den Umgang. :gunman:
Beide Eltern beanspruchen den Rechtmäßigen Aufenthalt der Kinder. Ein Hauptverfahren hat er abgewiesen auch die Rückführung der Kinder hat er abgewiesen, hierbei immer nicht durch Verhandlung, sondern nur durch Klageabweisung mit gleichzeitger Verweigerung der VKH wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg. Zwecks VKH überlege ich die Beschwerde.
Wenn der Richter nun auch eine einstweilige Anordnung oder Ordnungsgeld abweist dann wäre er direkt Sturmreif geschossen und es gäbe die gute Chance ihn loszuwerden.

Das JA will ein Kinderpsychologisches Gutachten und stellt auch die Erziehungsfähigkeit in Frage und ein Kindergarten der hier §1632 BGB verletzt fällt bei der Gutachtenerstellung nicht gut auf.

gruss
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2011 04:46
(@viktor)
Schon was gesagt Registriert

Wieso nur § 1632 BGB und nicht § 235 StGB?

Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

§235 StGB Absatz 1 Satz 2 ist doch ganz klar erfüllt!
Besonders wenn man Absatz 3 liest, denn der Versuch alleine ist schon strafbar!

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

Ich hätte keine Lust mit dem Kindergarten darüber zu diskutieren, ob ich mein Kind nun mitnehmen darf oder nicht, ich würde auch sofort die Polizei rufen, das Kind muss ja nicht unbedingt etwas davon mitbekommen!
Die offensichtlich feministisch angehauchten Mitarbeiterinnen dort brauchen eine klare Ansage!
Bei einer Anzeige würde ich den Kindergarten dazu verpflichten sich durch ein paar Vorträge von Wera Fischer  oder Prof. Uwe.Jörg Jopt weiterbilden zu müssen.
Staatsanwaltschaft wird die Ermittlungen wohl einstellen, dann sofort Klage erzwingen und nicht locker lassen, denn das ist ein Kampf für alle Väter in deiner Situation!
(Eigentlich sollte es genug Väter geben die dich durch eine kleine Väterdemo vor dem Kindergarten unterstützen! Ich befinde mich 60 km süd-östlich von dir !)
Dieses krankhafte feministische Gedankengut gehört genau so bekämpft wie das Gedankengut der Nazis, weil es durchaus parallelen aufweist.
Jetzt hat man endlich die emanzipierten Väter, die man Jahrzehnte forderte und was machen die durchgeknallten Femifaschistinnen? Sie bekämpfen diese Väter, weil sie Männer nur als Samenspender und Arbeitssklaven sehen!
Wir schreiben das Jahr 2011!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2011 11:17




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