:thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Victor,
es stimmt was du sagst. Das Problem eines §235 StGB ist aber die Gefahr von §187 StGB durch die Gegenseite. Ich bräuchte dann jemand der bereit währe auch wirklich als Zeuge aufzutreten und auch Zeit müsste die Person haben. Aber gerade daran mangelt es. Nächste Woche ist mein Donnerstagumgang.
Wie gesagt wenn jemand um 15:30 Uhr Zeit hat, dann kann er/sie mitkommen. Ich würde mich freuen.
Der Ansatz des §1632 BGB nimmt aber dem Kindergarten jegliche Einsprüche. Die einzigste Institution wäre dann dabei das JA (aber denen ist es zu teuer, da mein Anwalt bereits dem JA mitgeteilt hatte, dass bei angeblicher Kindeswohlgefährdung das JA selbst Klage erheben kann).
gruss Olli
Ich bräuchte dann jemand der bereit währe auch wirklich als Zeuge aufzutreten und auch Zeit müsste die Person haben. Aber gerade daran mangelt es. Nächste Woche ist mein Donnerstagumgang.
Ich arbeite Mo-Do von 6.00 bis 15.15 Uhr. Ich wohne in Rosenheim und nicht in München. Ich hoffe dass sich ein (oder ein paar) Münchner finden lassen, die dich begleiten.
Das sollte eigentlich kein Problem sein.
In München gibt es ja eine Ortsgruppe von VAfK. Setze dich mit Ihnen in Verbindung!
Oder starte einen neuen Thread für die Suche nach einer Begleitung.
Wenn alles nichts bringt muss ich wohl über ein paar Stunden Urlaub nachdenken!
Wir müssen endlich anfangen solidarisch zu handeln!
Hallo,
Es tut mir leid dass ich nicht geantwortet habe. Ich habe noch einmal versucht zu Vermitteln. Nun aber heute ist der Kragen geplatzt, weil es neuste Infos gab.
Ich werde im ersten Schritt versuchen den Richter zu einer Entscheidung zu zwingen.
Hier zu mein Schreiben:
Sehr geehrter ...,
Sachstandslage zum Umgang:
Am 29.4.2010 wurde durch Ihren Beschluss (Az.: XXX) ein Umgangsrecht für die Kinder yyyy und xxx geregelt.Beide Eltern vereinbarten untereinander auch eine Ferienregelung (2010 und 2011).
Bis zum Umgangswochenende vom 10.12.-12.12.2010 lief mit beiden Kindern der Umgang sehr gut.
Am 16.12.2010 verweigerte xxx den Umgang in dem sie mir mitteilte, sie würde gerne mit ihrer Freundin spielen. Der Kindergarten verweigerte auf Grund des Kindeswillens die Herausgabe des Kindes. Am gleichen Tag holte die Mutter (ccc) xxx vom Kindergarten ab. Eine von mir vorgeschlagene direkte Übergabe für xxx, wurde von der Mutter wegen, des Kindeswillen abgelehnt.Seit dem 12.12.2010 finden keine Umgangstermine mit xxx mehr statt. Dieses sind aktuell 3,5 Monate ohne Umgang. Der Kindergarten wird von mir dennoch weiter aufgesucht (ohne zum Kind Kontakte zu haben).
Der Umgang mit yyyy hingegen findet wie gerichtlich geregelt statt.Im Februar 2011 fand beim Jugendamt ein Vermittlungsgespräch mit dem Jugendamt statt, hier wurde begleiteter Umgang beantragt. Wo bei ich auf den gerichtlichen Beschluss hinwies und dieses als Unantastbar erklärte.
Das Jugendamt teilte mir im Gespräch auch mit, dass wenn ich das Kind zum Umgang mitgenommen hätte, dass dieses eine Kindeswohlgefährdung wäre. Das Kind müsste zu Ruhe kommen und Ruhe vor dem Vater haben.
Ebenso teilte dort ccc mit, dass sie begleiteten Umgang beim Gericht beantragt hätte.Am 4.3.2011 war ich erneut im Kindergarten (unangekündigt) und xxx entschied sich zum mitgehen. Beide Kinder waren daraufhin mit mir gemeinsam im vereinbarten Ferienumgang (4.3-14.3.2011). xxx war hier weder ängstlich noch entfremdet.
Am Montag den 14.3.2011 wollte xxx nicht in den Kindergarten und wollte unbedingt in den Zoo. Von mir wurde der Kindergarten angefragt ob dieses möglich sei. Der Kindergarten verwies auf wichtige Termine.Am Freitag den 18.3.2011 wollte ich erneut xxx vom Kindergarten abholen. Die Erzieherin befragte das Kind ob es mitgehen will. Hier zu musste die Erzieherin mehrmals fragen. xxx äußerte sich dann zögerlich, in dem sie mitteilte dass sie nicht mit will. Im Gegenzug spielte und lachte xxx aber mit mir. xxx wurde dann von einer zweiten Erzieherin weggenommen und in einen anderen Raum gebracht. Ich wurde vom Kindergarten noch zum verlassen des Kindergartens aufgefordert (im Beisein von yyyy).
Eine direkte Übergabe von meiner Ex wurde abgelehnt, weil xxx nicht will.
Am heutigen Donnerstag dem 24.3.2011 hätte erneut der Donnerstagumgang stattfinden müssen. Erneut wurde xxx von der Erzieherin gefragt ob sie mit will. Erst nach mehrmaligen fragen nickte xxx verneinend.
Ich habe den Kindergarten darauf hingewiesen, dass dieser seit Dezember 2010 immer das Kind bei der Umgangsübergabe befragt ob es mit will. Ich verwies auch darauf dass es einem fünfjährigen Kind nicht zugemutet werden kann zu entscheiden ob der Umgang mit dem Vater stattfindet.
Der Kindergarten verwies darauf dass die Kindesbefragung (ob es den Umgang mit den Vater will), durch das zuständige Jugendamt (aaa) im Dezember 2010 beauftragt worden sei und dass man sich an diese Richtlinie halten wird.Auf Grund dieses aktuellen Sachverhaltes wird von mir eine einstweilige Anordnung beantragt um das gerichtlich geregelte Umgangsrecht ausüben zu können.
Sollten sie dieses nicht für nötig erachten, so möchte ich sie bitten mir mitzuteilen wie der Umgang durchgeführt werden kann. Gerichtliche Maßnahmen wegen dem Umgang wurden wegen Vermittlungsversuchen bisher nicht beantragt.
Ferner erklärte am 16.3.2011 das Jugendamt des bbb dass es nicht für xxx zuständig sei, so dass sämtliche Vermittlungen umsonst waren.
Mit freundlichen Gruß
und
Antrag auf einstweilige Anordnung
Hiermit beantragt
OlliT als Vater und Inhaber der elterlichen Sorge ( gemeinsame elterliche Sorge mit ccc als Mutter geb. ----, Wohnhaft: --- ). Für das Kind xxx folgendes:Die Herausgabe des Kindes nach § 1632 BGB und Umgangsdurchsetzung der bestehenden Umgangsregelung,
gegenüber den Mitarbeitern der aaa
in aaaIn dem es den gerichtlichen Umgangsbeschluss --- durch unterstützende Maßnahmen ermöglicht, in dem es unter anderen dadurch, dass das Kind auffordert wird mit den Vater mitzugehen. Die Mitarbeiter xxx auffordern sich anzuziehen. Den Zugang zum Kind ermöglichen.
Die Mitarbeiter der Kindertagesstätte es unterlassen das Kind zu befragen und dadurch zu dem Elternteil in einen Loyalitätskonflikt zu zwingen, welches dem Kindeswohl widerspricht, ob es den Umgang mit dem Vater wahrnehmen möchte. Bei Anwesenheit des Vaters es unterlassen das Kind vom Vater zu entfernen oder negativ zu beeinflussen.
Seit 3, 5 Monaten (seit dem 16.12.2010) wird von dem oben genannten Kindergarten durch die dortigen Mitarbeiter der Umgang mit xxx verhindert, in dem das Kind bei jedem Umgangstermin gefragt wird ob es mit dem Vater mitgehen will. So äußerte sich xxx im Dezember 2010 nur durch die Antwort Freundin spielen. Später war das Kind immer wortlos und wurde von den Erzieherinnen befragt ob es mitgehen möchte. Wenn das Kind für die Erzieherinnen den Eindruck machte dass es nicht mit will, so wurde von den Erzieherinnen beschlossen, dass xxx nicht an den Vater herausgegeben wird. Der Vater wurde dann des Hauses verwiesen. Ebenso wurde ihm ein Hausverbot angedroht.
Ferner wurde dem Vater verwehrt mit seinem Kind alleine zu reden, in dem immer mehrere Erzieherinnen Vater und Kind umstellten. Der Vater hat zu keiner Zeit Gewalt angewandt um seine elterlichen Rechte durchzusetzen und der Umgangspflichtung gegenüber dem Kind nachzukommen. Am 13.1.2011 wurde dem Vater durch die Mitarbeiter der Kindertagesstätte mitgeteilt dass das Kind Ruhe vor dem Vater bräuchte und der Vater kein Kontakt mehr zu xxx aufnehmen soll. Am 14.1.2011 wurde dieses mir auch noch einmal vom Jugendamt mitgeteilt, in dem weiterer Kontakt zu xxx eine Kindeswohlgefährdung sei.
Am 4.3.2011 erschien ich unangemeldet zum Umgangstermin und xxx beschloss mitzugehen. Das Kind war während der 10 Umgangstage weder ängstlich noch entfremdet. xxx versuchte die fehlenden Monate durch viel Zuneigung zu auszugleichen.
Am 18.3.2011 wurde xxx in der Kindertagesstätte von einer Mitarbeiterin vom Vater entfernt und in einen anderen Raum verbracht, während mich eine Erzieherin des Hauses verwies. xxx war zu dem Zeitpunkt weder ängstlich noch hatte sie sich geweigert mitzugehen. xxx wurde zwar von der Mitarbeiterin vorher befragt, nickte aber nur.
Dieses ganze passierte in Anwesenheit meines Sohnes yyyy.Am 24.3.2011 wurde erneut das Kind durch eine Erzieherin befragt. Auf meine Anfrage und Hinweis, weil andere Einrichtungen Kinder bei Abholung durch die Eltern, die Kinder auffordern sich anzuziehen und mitzugehen. So erhielt ich die Antwort dass der Kindergarten hier auf Befehl des Jugendamtes das Kind um seine Meinung fragt ob es mir dem Vater mitgehen will und nur wenn das Kind ja sagt, dass dieses dann mitgehen muss. Die Mitarbeiterin erklärte mir dass in der Kindertagesstätte die Kinder nach ihrem Willen gefragt werden und die Kinder zu nichts gezwungen werden. Ich wurde darauf verwiesen dass xxx nicht mit geht und ich das Haus zu verlassen habe. Anschließend beim verlassen des Hauses wurde xxx aufgefordert sich anzuziehen, weil die Mutter abholen würde.
Auf Grund des Sachverhaltes von 24.3.2011 und der Mitteilung des Jugendamtes vom 16.3.2011 (weil nicht für xxx zuständig), sehe ich nur in der einstweiligen Anordnung die Möglichkeit, dass Recht auf Umgang durchzusetzen.Das Verhalten der Mitarbeiter der Kindertagesstätte verletzt das Recht von xxx auf Umgang mit dem Vater (§ 1684 BGB) in dem das Kind, durch die Befragung und Beeinflussung in einen Loyalitätskonflikt gestürzt wird.
Einem 5 Jähriges Kind die Entscheidung aufzuerlegen, ob es Umgang mit einem Elterteil hat, widerspricht dem Kindeswohl und führt zu einer Kindeswohlgefährdung und zur möglichen Entfremdung zum umgangsberechtigten Elternteil mit weitreichenden Konsequenzen für die Zukunft des Kindes.Die Verweigerung das Kind heraus zu geben und den Vater der Kindertagesstätte zu verweisen verstößt gegen § 1632 Abs.1 BGB, §1626 BGB, § 1627 BGB, Art. 6 II, III GG.
Und bedeutet einen Umgangsausschluss.Ebenso ist die Verweigerung der Kindesherausgabe auch eine Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) durch Mitarbeiter der Kindertagesstätte.
Aufgrund der beharrlichen Verweigerung der Kindesherausgabe durch die Mitarbeiter der Kindertagesstätte und mangelnder Zuständigkeit des Jugendamtes ist hier Eile geboten um weiteren Schaden von xxx abzuwenden.
Auch die Mutter ccc hat am 24.3.2011 erklärt dass sie es wünscht das xxx den Umgang durchführt. Aber auf Grund der Verweigerung der Mitarbeiter der Kindertagesstätte war dieses nicht möglich.
Durch die Mitarbeiter der Kindertagesstätte vielen aktuell 4 Umgangswochenenden aus.Die oben gemachten Angaben und Aussagen werden hiermit eidesstattlich erklärt.
Eine schnelle Entscheidung wird hier ohne mündliche Verhandlung erbeten, da ein weiterer Umgangsausschluss zu einer Kindesentfremdung führt.Es wäre auch Wünschenswert wenn Durchsetzungsmaßnahmen ermöglicht werden würden (Polizei). Bzw. wenn ein Umgangspfleger eingesetzt werden würde um den Umgang zu ermöglichen.
Mit freundlichen Gruß
Ich suche für den 1.4.2011 noch jemanden für den Übergabetermin.
gruss
olli
Hallo,
hier der aktuelle Sachstand.
Am 1.4. erhielt meine Ex ein Schreiben vom Gericht (meine einstweilige Anordnung). Ich habe bis heute nichts vom Gericht gehört. Meine Ex hat am Freitag, dass schreiben dann den Kindergarten gezeigt.
Am Montag den 4.4. brachte ich meinen Sohn zur Schule. Dieser klagte über schmerzen und wurde von mir auf Wunsch der Ex zum Kindergarten gebracht. Dort begnete mir die Chefin welche auf ein Guten Morgen von mir nicht reagierte.
Heute dann ein Einschreiben. Der Kindergarten hat mir am 4.4. ein Hausverbot erteilt.
Sehr geehrter ...,
aufgrund der vorangegangenen wöchentlichen Vorfälle und da wir befürchten, dass Sie xxx gegen ihren Willen mitnehmen wollen, erteilen wir Ihnen ab sofort ein Hausverbot. Dieses wurde mit der Bezirksleitung und der Rechtsabteilung der Stadt München abgesprochen.
Da die Probleme bezüglich des Umgangsrechts mit xxx ungeahnte Ausmaße angenommen haben und immer mehr zur Belastung für Kinder, Eltern und Kollegen des K... werden, bitten wir darum, dass die Übergabe nicht mehr im K... stattfindet. Es kann nicht angehen, dass andere Eltern in den Sorgerechtsstreit mit hineingezogen werden und besonders nicht, dass die Kinder sich deswegen ängstigen.
Sollten sie dieses Hausverbot missachten, sehen wir uns gezwungen die Polizei zu verständigen.
gruss
Olli
Mannomann, du bist aber auch von einem Haufen Kackbratzen umstellt.
Da weiß man wirklich gar nicht mehr, was man dir noch raten soll, zumal du alles das schon selbst unternimmst.
Wahrscheinlich musst du wirklich mit nem Bulldozer in das Zimmer vom Richter fahren und ihn zwingen, etwas zu unternehmen.
Und auf dem Weg dahin, fährst du am besten über den Kindergarten.
Natürlich zu einer Zeit, wo die Kinder nicht drin sind.
Gruss Beppo
P.S. den Kiga würde ich schriftlich auf die nächsten Abholtermine hinweisen und die Puntzen, gemäß §1632 BGB, auffordern, deine Tochter pünktlich, außerhalb des Kindergartengeländes bereit zu halten, anderenfalls wärst du gezwungen Strafantrag zu stellen.
Und den würde ich dann auch stellen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke für die Antwort.
Eine weitere Variante wäre beim Verwaltungsgericht gegen das Hausverbot vorzugehen.
Aber ich weis nicht ob das wirkt.
Das mit dem Schreiben ist eine gute Idee.
Danach könnte man das ganze Register ziehen.
Der Bulldozer würde im Betonblock leider stecken bleiben. 🙂
Das interessante beim Hausverbot wird aber auch der Umstand, dass wenn die Kinder zum spielen raus gehen, dass diese dann über kindergartenfremdes Gelände zum Kindergartenspielplatz gehen müssen (Das Gelände gehört zum Wohnblock und würde bei einem Hausverbot auch gesperrt sein).
Ich werde dem Richter morgen ein weiteres Schreiben nachreichen (zumal ja Ex den Kindergarten über mein Schreiben bereits unterrichtet hat).
Vielleicht reiche ich dann auch das Hausverbot beim Verwaltungsgericht ein.
Im nachhinein bin ich froh nicht das Kind gegen seinen Willen mitgenommen zu haben.
Mein Hauptziel muss nun sein, den Kindergarten für einen eventuellen späteren Gutachter unbrauchbar zu machen.
Also eigentlich sofort eine weitere Klage erheben.
gruss
Olli
Also ich würde, glaube ich, tatsächlich das Gericht mit Schreiben zu pflastern.
Gehe dem auf den Sack.
Der muss froh sein, deinen Fall los zu werden und gleichzeitig das Bewusstsein bekommen, dass er dich nicht klammheimlich entsorgen kann.
Schreibe allerdings kurze, prägnante Texte, die er auch liest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ich überlege mir auch, dass ich das Hausverbot einfach ignoriere und die die Polizei rufen lasse. Denn wenn ich die Polizei rufe, so kommt dann der Begriff Eskalation zum Vorschein. Da wird dann schnell gesagt, dass die Polizei dem Kindeswohl schadet (aber nur wenn der Papa sie ruft 🙂 ).
Wenn aber der Kindergarten es tut dann lässt genau dieser das Fass überlaufen.
Dann lasse ich mich gerne auch wegen ein Hausverbot anzeigen.
Gruss
Olli
Gegen das Hausvebrot verstossen, würde ich an deiner Stelle nicht, denn ich glaube nicht, dass das beim Richter einen guten Eindruck macht. Vielmehr würde ich eben erzählen, dass die Kleine doch eigentlich gar keine Angst vor dir hat (siehe den tag als dein Sohn dabei war) und es auch keinerlei Grund gibt diese zu haben.
Was meint der Kindergarten denn damit, dass andere Eltern in die Sache mit reingezogen würden? Gab es mal ein Wortgefecht im Kindergarten?
Deine Tochter möchte sicherlich mit dir mit kommen, nur steckt sie eben in einem massiven Konflikt, der ihr nur abgenommen werden kann, wenn die Entscheidung nicht mehr bei ihr liegt. Dem Kindergarten würde ich ganz klar Schranken aufzeigen, denn es gibt einen richterlichen Beschluss oder will die KiGa-Tante behaupten, sie stehe höher als ein Richter und wäre noch dazu schlauer als Psychologen?
Schreib den KiGa an, teil denen mit wann und wo du die Übergaben zu erfolgen haben und dass du andernfalls rechtliche Schritte einleitest, um dein Recht bzw. deine Pflicht zum Umgang durchsetzen zu können. Und das alles per Einschreiben mit Rückschein.
Dem Richter würde ich das Hausverbot jedoch dennoch zukommen lassen und klar stellen, dass die Behaiptungen an den Haaren herbeigezogen sind und du nur noch unter widrigen Umständen deine Pflicht erfüllen kannst.
LG, das Schwarzwaldmädel
Hallo Schwarzwaldmaedel,
Da die Probleme bezüglich des Umgangsrechts mit xxx ungeahnte Ausmaße angenommen haben und immer mehr zur Belastung für Kinder, Eltern und Kollegen des K... werden, bitten wir darum, dass die Übergabe nicht mehr im K... stattfindet. Es kann nicht angehen, dass andere Eltern in den Sorgerechtsstreit mit hineingezogen werden und besonders nicht, dass die Kinder sich deswegen ängstigen.
Jedes mal wurde das Kind im Beisein aller (Kinder, Eltern und Erzieher) befragt ob es mitgehen will. Ein Vater eines anderen Kindes meinte einmal, dass der wille des Kindes ganz klar vorgeht. Der Sorgerechtsstreit wurde im Kindergarten nie erörtert (den es gibt ja eigentlich keinen, da beide Elternteile das gemeimnsame Sorgerecht wollen).
Wenn nun das Kind vor allen gefragt wird, so wird der Vater zum Deppen gemacht und jeder abholende Elternteil bekommt es mit. Am besten wäre dann eine Kellerübergabe im Dunkeln. 🙂
Die wollen gegen alles gerüstet sein, da denen ja mein Schreiben welches an den Richter ging durch die Ex mitgeteilt wurde (am, 1.4.). Dann am 4.4. meldete sich telefonisch der Kindergarten dass man über die Kontaktaufnahme zum Richter nicht erfreut sei. Deshalb traf mich auch gestern nicht der Schlag als das Einschreiben da war. Ich hatt den Richter am 25.3. bereits über ein angedrohtes Hausverbot informiert. Nun ist es tatsächlich passiert und ich bin insgesamt froh dass ich dieses bereits am 25.3. dem Richter mitgeteilt hatte (Im November des Vohrjahres wurde es mir bereits angedroht und ich hatte dann schriftlich das JA informiert).
Entscheidend für das Hausverbot ist aber der erste Teil
aufgrund der vorangegangenen wöchentlichen Vorfälle und da wir befürchten, dass Sie xxx gegen ihren Willen mitnehmen wollen, erteilen wir Ihnen ab sofort ein Hausverbot. Dieses wurde mit der Bezirksleitung und der Rechtsabteilung der Stadt M abgesprochen.
Es it genau dass warum ich mich an den Richter gewandt habe. Ich könnte ja den Willen der 5 Jährigen verletzen. Der Kindergarten betrieb einen Umgangsausschluss und hat diesen nun vollendet. Die wöchentlichen Vorfälle sind die Befragungen des Kindes vor meinen Augen ohne dass das Kind jemals etwas sagte.
Ich habe niemals Gewalt in irgend einer Form angewandt, weder gegen das Kind noch gegen Erzieher.
Hier wird einen nur weisgemacht, dass man überhaupt keine Rechte hätte (wie ein unehelicher Vater ohne Sorgerecht). Ich hatte mal bei so einer Übergabezeremonie die Erzieher gefragt, was passieren würde wenn das Kind sagen würde es will nicht mit der Mutter mitgehen würde. Was sie dann tun würden? Man blieb mir jegliche Antwort schuldig.
Dann gibt es da die angebliche Rechtsstelle welche das bejaht hätte. Und laut mündlicher aussage auch das JA.
Selbstverständlich wird das Hausverbot an den Richter weiter gereicht.
Ich muss ja auch da von ausgehen dass die Ex doch noch mit dem Anwalt eine Abweisung anstrebt. Was sie allerdingsd dann bloßstellen würde.
gruss
Olli
Ich hätte die Kleine einfach mitgenommen und mich auf keinerlei Diskussion eingelassen. Der KiGa hat sich da raus zu halten, fertig.
Hast du niemanden den die Kleine kennt, der sie vll. mit ner Vollmacht von dir aus dem Kindergarten holen könnte? Kann doch nicht sein, dass ein Kindergarten eine richterliche Entscheidung einfach boykottiert.
Oder eben doch jedes Mal die Polizei rufen und die eskortiert die Kleine aus dem Kindergarten? :knockout:
Bleib ruhig und beharrlich, ist schwer aber irgendwann stellt sich Erfolg ein, wirst sehen.
LG, das Schwarzwaldmädel
Hallo Schwarzwaldmaedel,
Ich hätte die Kleine einfach mitgenommen und mich auf keinerlei Diskussion eingelassen. Der KiGa hat sich da raus zu halten, fertig.
War auch meine Meinung und deshalb hatte ich das Gericht angeschrieben.
Für ein späteres Gutachten ist aber eine solche Positiion eher nachteilig. Gerade in diesem Fall macht das Hausverbot den Kiga hier dann unbrauchbar.
Hast du niemanden den die Kleine kennt, der sie vll. mit ner Vollmacht von dir aus dem Kindergarten holen könnte? Kann doch nicht sein, dass ein Kindergarten eine richterliche Entscheidung einfach boykottiert.
Es wäre zwar jemand da, aber da sie ja eine Herausgabe verweigern, so wäre das auch nicht durchfürbar. Die Annahme des Kiga dass eine 5 Jährige entscheidet was zu tun ist, führt zu dem Problem.
Oder eben doch jedes Mal die Polizei rufen und die eskortiert die Kleine aus dem Kindergarten?
Aber erst wenn der Richter sich geäußert hat, denn aktuell stehe ich einigermaßen gut da.
Ich würde sonst zum Aggressor werden. 🙂
Desshalb werde ich wohl beim Verwaltungsgericht ein EA eröffnen gegen das Hausverbot.
gruss
Olli
Jetzt mal ganz blöd gefragt: Was will die KiGa-Tante denn machen, wenn eine von dir bevollmächtigte Person die Kleine einfach mitnimmt, wenn du gerichtlich festgelegten Umgang wahrnimmst? Wenn die da was macht, dann macht sie sich strafbar...
Schade, dass ich nicht näher an München wohn, hätte da gerne mal gehört/gesehen, wie sich die Tante dazu äussert/gebärdet.
Und dem Richter würde ich versuchen ordentlich Dampf zu machen. Gibt es nicht sowas wie eine Untätigkeitsbeschwerde? Wozu wird denn etwas ausgeurteilt, wenn es nicht befolgt wird? Wäre so, wie wenn man jemanden zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, dieser aber nicht eingesperrt werden kann, weil Mutti ihn nicht heraus gibt.
LG vom grübelnden Schwarzwaldmädel
Schade, dass ich nicht näher an München wohn, hätte da gerne mal gehört/gesehen, wie sich die Tante dazu äussert/gebärdet.
dito
die haben in diesem KiGa offenbar wirklich nicht mehr alle Speichen am Rad oder halten sich für die ultimative Kindesrechtsvertretungsinstanz
Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann hast Du ja nicht nur ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht, sondern ja auch das gemeinsame Sorgerecht mit Deiner Ex, oder? Einem sorgeberechtigten Elternteil die Herausgabe seines Kindes zu verweigern ist auch kein Kavaliersdelikt, sondern ein Kapitalverbrechen - nämlich Kindesentführung. Ruf nächstens die Polizei, die Rechtslage ist mehr als eindeutig.
Und solltest Du mal nen Zeugen brauchen, call me!
Gruß
PdG
Hallo
ich neige auch dazu, dir zu raten, dem Hausverbot entgegenzutreten. Da du sorgeberechtigt bist, frag ich mich ob das überhaupt geht, eins auszusprechen.
Zumal du nicht gewalttätig dort geworden bist...wenn etwas mit Gewalt, Beleidigung, Pöbelei ect. bei der Polizei aktenkundig wäre, dann käme es eher in Betracht, aber so?? Glaub ich nicht, dass das Bestand hat. Du kannst ja auch mal in der Satzung oder den Richtlinien oder was du sonst noch so findest online, stöbern, vielleicht findest du sogar was passendes.
Und denk mal gleichzeitig über eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder Fachaufsichtsbeschwerde nach....dann können sich noch mehr damit beschäftigen.
Hast du einen Anwalt?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Also ich würde eher wegen der Herausgabe nach §1632 BGB aktiv werden als gegen das Hausverbot.
Aber das ist natürlich Geschmackssache.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Also ich würde eher wegen der Herausgabe nach §1632 BGB aktiv werden als gegen das Hausverbot.
ich auch. Nach der ersten Aktion, bei der ein sorgeberechtigter Vater sein Kind mit Hilfe der Polizei aus diesem Kindergarten abholen musste (Kinder finden das übrigens durchaus spannend) wird sich die Kindergartenleitung sehr schnell überlegen, ob es Sinn macht, sich mit solchen Unsinns-Aktionen ohne Not in einen Trennungsstreit einzumischen - und vor allem, ob sie solche "PR" wirklich brauchen kann...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
diese Variante ist einfach die elegantere Lösung. Da kann der Kiga ja nicht mal gegen anmeckern - wie auch, du bist ja im Recht. Da du nicht auf ihrem Grundstück stehst können sie dir gar nichts, und das Kind müssen sie herrausgeben.
Und sie werden sich danach sicher besser überlegen ob sie sich auf eine Seite schlagen wollen ohne die andere wirklich anzuhören. Es macht sich leider wirklich nicht gut wenn die Polizei auftaucht - also fürs Personal. Danach müssen sie damit rechnen Ärger zu bekommen, wesentlich mehr Ärger als würdest du gegen das Hausverbot vorgehen das sie ja mit der Leitung angeblich abgesprochen haben.
Außerdem sind sie gezwungen danach zu reagieren, sonst riskieren sie ja das du in Zukunft regelmäßig mit Hilfe der Polizei dein Kind abholen kommst. Kann mir nicht vorstellen das das jemand in dem Laden riskieren will 😉
LG
Nadda
Moin,
ich würde den Kindergarten oder auch den Träger schriftlich auf seine Pflichten und das Urteil hinweisen, auch dass der Umgang genauso wenig vom Kind bestimmt wird, wie der tägliche Gang in die Kita, zur Schule oder ein nötiger Arztbesuch.
Allerdings muss ich anmerken, dass ich es auch für komplett falsch halte, die hochstrittige Trennungs- bzw. Umgangssituation in die Kita zu tragen. Auch wenn DU nicht der treibende Keil sein magst, halte ich die Kita für solche Streitigkeiten für den falschen Austragungsort.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."