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Kampf um die Umgangsregelung

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(@pai-de-gemeos)
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Also in Sachen Familienrecht bin ich selbst noch ein ziemliches Greenhorn, aber im normalen Zivilrecht kenn ich mich dafür ausreichend aus um Dir sagen zu können, dass ein Vorgehen gegen das Hausverbot vollkommen sinnlos ist. Jeder Hausherr hat nunmal das unabdingbare Recht zu bestimmen, wer bei ihm reinkommt und wer nicht. Dies gilt nicht nur für die private Wohnung, sondern ebenso für jeglichen Gewerberaum und zwar nicht nur für z.B. einen Bürobetrieb ohne Parteiverkehr, sondern auch für alle Arten von Gewerbe, die man irgendwie gefühlt als "öffentlich" wahrnimmt (also z.B. Gastwirtschaften, Einzelhandel oder eben auch ein Kindergarten - sie alle haben das Recht, potenziellen Gästen oder Kunden ein Hausverbot zu erteilen. Fafür brauchen sie auch keinerlei "Begründung". Wenn einem Gastwirt Deine Nase nicht gefällt, muß er Dich auch nicht in sein Restaurant lassen. Daran ändert im Übrigen auch ein vermeintlich "Begründetes Interesse" nichts. Also z.B., wenn Mutter oder Vater sich ein Bild davon machen wollen, obs den Kids im KiGa gutgeht. Denn sie müssen ihre Kinder ja nicht dort unterbringen. Gegen den Willen des Hausherren kommt nur in fremde 4 Wände, wer mit einem richterlichen Beschluß herumwedeln kann, oder eben die Polizei- und auch die nur, wenn Gefahr im Verzug ist.
Somit hast Du also keinerlei Rechtsgrundlage um gegen das Hausverbot vorzugehen.
Nur hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Die KiGa-Leitung hat zwar das Hausrecht - aber eben nicht das Sorgerecht für Dein Kind. Fazit: Sie müssen Dich nicht hineinlassen, wohl aber das Kind herausgeben. Und genau an dieser Stelle würde ich auch einhaken - alles andere ist Zeit- und Geldverschwendung.
PS: Der KiGa darf Dir im Übrigen nicht verweigern, außerhalb des Grundstücks auf Dein Kind zu warten um es in Empfang zu nehmen. Denn dazu haben nun wieder die keinerlei Rechtsgrundlage - es sei denn, sie hätten erfolgreich einen Antrag nach dem Gewaltsschutzgesetz gegen Dich durchgebracht. Aber zu solch bescheuerten Maßnahmen sind vielleicht manche Mütter fähig, ein öffentlicher KiGa hingegen wohl kaum.
Grüße
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 00:16
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie ich in anderem Thread schon schrieb, bin ich, was das Angehen gegen das Hausverbot, der gleichen Meinung wie PDG. Der Kindergarten muss nur rein lassen, wessen Nase ihm passt, alle anderen müssen draussen bleiben. Natürlich ist es unsinnig in diesem Falle eines auszusprechen aber dagegen anzugehen ist zeitverschwendung, zumal sie dir dennoch dein Rück herausgeben müssen.

Also versuch es auf Grundlage des  §1632 BGB. Ich denke auch, dass du da gute Chancen haben solltest und das auch noch schnell. Und denk bei  nächsten Mal an uns alle. Wir sind quasi alle mental bei dir, also kein grund zur Panik, immer schön ruhig bleiben  😉

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 09:05
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Schwarzwaldmaedel und Beppo,

erst einmal Danke. Gestern klappte der Umgang über die Ex (sie wollte eigentlich nicht). Das Kind war ganz normal. Heute habe ich statt Kindergarten meiner Ex das Kind wieder direkt übergeben.
Es stellt sich die Frage warum sie es monatelang nicht so tat? Hat sie nun Angst vor dem Richter?

Der Richter hat ja eine EA wegen §1632BGB vorliegen. Der Kiga weis es durch meine Frau auch.

gruss
Olli

P.S.: Da ich arbeite werde ich nachher mehr schreiben

Hallo pai de gemeos ,

laut Anwalt ist das Hausverbot über EA beim VG angreifbar. Die elterlichen Rechte hebeln das Hausverbot schlichtweg aus. Aber es wäre eine zweite Front.
Es gibt da zahlreiche Fälle bei denen Schulen verloren haben. Ansonsten wäre hier Willkür Tür und Tor geöffnet. Auch sind die Kosten bei Klage gering.
Wäre das Hausverbot aber wegen Gewalt gegen eine Person (Erzieherin etc.) dann wäre es etwas anderes.
Das Hausverbot ist dafür weil ich mein eigenes Kind gegen seinen eigenen Willen mitnehmen könnte (5 Jahre alt).
Damit wäre dann auch ein §235 StGB immer legel in dem man bei Verweigerung gleich das Hausverbot auspricht (am besten mit vorgefertigten Formular  :rofl2:). Denn mit dem Hausverbot kann der betroffene auch nicht mal eben so das Kind herausbekommen.

gruss
Olli

Hallo Lausebackesmama,

der Kiga hat das Umgangsurteil vorliegen und sieht darin keine Nachholtermine (obwohl es drin steht). Der Richter ist darüber auch informiert.
Beim rest hast du recht, aber wer weis was am Anfang durch die Ex gesagt wurde. Auch konnte Ex alleine Unterschreiben. Ein Kommentar des Kiaga war mal, dass wenn eine Frau im FH ist, dass das seine Gründe hat. Also dass der Mann dann ein Gewalttäter ist.

gruss
Olli

Hallo Nadda und Brille007,
die Polizei ist eine Option zumal ich gestern ja das Kind hatte. Mir suggeriert der Kiga dass sie auf Befehle des JA so handeln würden, also muss ich da auch erst mal einemal herum hören. Die Dame vom JA habe ich bisher nicht erreicht.
Sollte dann es sich als Lüge herausstellen dann wäre die polizei auf jedenfall die nächste Variante (ich wollte ja schon einmal 🙂 ).

gruss
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2011 11:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Olli!
Vielleicht wäre es auch eine Option, den Träger (Stadt München, Caritas, etc.) des KiGas anzuschreiben, Kopie von der Umgangsregelung beilegen und sie höflich auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig im KiGa xxx gemäß Beschuß das Kind ohne Sperenzchen rausgegeben wird.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2011 12:18
(@pai-de-gemeos)
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laut Anwalt ist das Hausverbot über EA beim VG angreifbar. Die elterlichen Rechte hebeln das Hausverbot schlichtweg aus. Aber es wäre eine zweite Front.
Es gibt da zahlreiche Fälle bei denen Schulen verloren haben. Ansonsten wäre hier Willkür Tür und Tor geöffnet. Auch sind die Kosten bei Klage gering.

Das mit den Kosten ist richtig, die sind überschaubar. Was die grundsätzliche Frage der Angreifbarkeit eines Hausverbotes anbelangt, habe ich mal unsere Rechtsabteilung und unsere Anwaltskanzlei befragt - einfach, weil mich das mal grundsätzlich interesiert hat. Einhelliges Ergebnis: Eigentlich völlig undenkbar, sowas zu gewinnen. Das wäre ein Eingriff in grundgesetzlich geschützte Rechte und es kommt ja nicht von ungefähr, dass selbst mit hoheitlichen Rechten ausgestattete Staatsdiener, wie z.B. Polizeibeamte, Gerichtsvollzieher, etc. da nicht um einen richterlichen Beschluss herumkommen. Und das ist ja eigentlich auch gut so. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder mit einem halbwegs plausiblen Grund in fremdes Eigentum eindringen könnte. Stell Dir mal vor, bei Dir zuhause ist ein Freund Deines Kindes zu Besuch und das gäbe dessen Eltern dann automatisch das Recht, gegen Deinen Willen in Deine Wohnung einzudringen.
Zum Thema Urteile: Da gibts wohl das ein oder andere - allerdings betreffen die Schüler (und nicht deren Eltern), welche von ihrer Schule per Hausverbot entsorgt werden sollten. Da liegt die Sache dann schon ein bisschen anders.
Aber das nur mal so am Rande, nachdem Du ja offenbar eh nicht vorhast, diesbezüglich jetzt ein Faß aufzumachen.
Also konzentrier Dich wirklich auf die Herausgabe Deines Kindes - denn das MUSS der KiGa definitiv und ohne wenn und aber. Und der Wille des Kindes ist dabei völlig unerheblich. Wenn Du das tust, wette ich, dass das den KiGa-Mitarbeitern ohnehin schnell zu blöd wird, Deinen Filius jedesmal extra hinauszubegleite - denn das ist ja mit Zusatzaufwand verbunden. 😉

Und wie gesagt: Wenn Du mal einen Zeugen brauchst, der dann auch keine Hemmungen hat, das Vorgefallene an Eidesstatt zu versichern oder nötigenfalls als Zeuge vor Gericht auszusagen (was aber ja in Familiensachen wohl eher selten vorkommt), dann sag mir bescheid.

servus
PdG

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Geschrieben : 08.04.2011 16:01
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Alle,
Nach meinem Alturlaub hier nun der aktuelle Stand.
Samtag letzter Woche rief meine Ex an und bat mich statt die übergabe an diesesm Samstag zu machen, dass sie lieber den Sontag will (also meinen Ferienumgang kürzen).
Am dienstag rief mich das JA an. Diese teilten mit dass sie vom Gericht mein Schreiben zur Stellungsnahme erhalten haben. Also dass sie zuständig seien (also das JA von meinem Wohnort).
Heute dann der Anruf vom anderen JA. Dieses sei zuständig weil die Kinder im FH währen und sie als Mitarbeiterin da immer zuständig wäre. Ich habe sie darauf hingewiesen dass ein Verfahren laufen würde und das ein anderes JA zuständig sei. Die Dame hat es verneint und kam dann auf meinen Ferienumgang zu sprechen. Sie forderte mich auf den Ferienumgang nicht durchzuführen. Ich wies sie darauf hin dass es mit der Ex so vereinbart sei.
Sie sagte dass mein Sohn behauptet hätte dass ich ihn regelmäßig schlagen würde!  ;(
Sie würde deshalb für eine Umgangsausetzung plädieren, weil hier Kindeswohl an oberster Stelle steht.
Auf mehrere Fragen erfuhr ich dass der Sohn dieses im Beisein der KM gesagt hatte.
Auf Frage der JA, ob sie den Papa in seinem Beisein fragen kann, verneinte mein Sohn dieses und sagte dass er dann Schläge vom Papa bekommen würde.
Mein Hinweis darauf dass seit während des ganzen Umgangs immer irgens etwas behauptet wird, interessierte sie nicht. Ich bat sie darum wenn sie eine Ausetzung des Umgangs (auch keinen begleiteten Umgang, weil ja alleine die Einwilligung dessen ein Hinweis sei, dass die kinder die Wahrheit sagen) will, das sie dann selbst bei Gericht einen Antrag stellen soll.

Auch teilte ich mit dass ich den Umgang weiter durchführen werde.

Mein Fazit hier zu ist,
1. Dass es zwei zuständige JA gibt
2. Ein Umgangsbeschluss ohne Wert ist, da alle Stellen der KM hinzuarbeiten.
3. Das wohl die Vorwehen sind um das gemeinsame Sorgerecht auszuhebeln.

und
Mein Sohn erhielt am Samstag seine 4 Konsole (Nintendo DS, WII, PS2 und PS3). Vielleicht ist ihm das wichtiger.
Auch kommt hinzu dann nun nicht die kleine Tochter im Blickpunkt ist, sondern nun beide Kinder.

Wichtig: ich möchte hier noch einmal klarstellen, dass ich meine Kinder nicht misshandel tue (weder körperlich noch seelich).

gruss
Olli

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Themenstarter Geschrieben : 21.04.2011 20:12
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
meine Ex hat mir nun mitgeteilt dass sie auf bitten des Jugendamtes den Kindesumgang für beide Kinder aussetzt. ;(

Olli

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Themenstarter Geschrieben : 21.04.2011 22:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja, was soll man dazu sagen.
Bleibt nur wieder der Gang zum Gericht und Ordnungsmittel beantragen.

Mitfühlende Grüße
Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2011 13:29
(@nadda)
Registriert

Kann mich Beppo nur anschließen. Da bleibt nix anders, leider.

Du schaffst das!

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2011 13:59
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Nadda und Beppo,

ich habe heute mit meinem Sohn telefoniert. Das Gespräch lief normal. Laut meiner Ex hat der Sohn gesagt dass er nicht mehr in seinen Hort will weil ich ihn abholen könnte.
Sie habe mit ihm geredet und da er keinen Kontakt will so wird sie ihn nicht zwingen.

gruss
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2011 14:44




(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Lass den Kopf nicht hängen, das ist nur wieder ein verzweifelter Versuch deiner Ex, die Kinder nicht raus rücken zu müssen aus Angst, dass sie vll. lieber bei dir bleiben würden... Manche Elternteile kapieren einfach nicht, dass Kinder Mutter und Vater brauchen und tun so, als wären die Kinder eine Sache, die nur einer besitzen kann...

Mach weiter! Du schaffst das auch wenn du momentan das Licht am Ende des Tunnels nicht siehst!

Aufbauende Grüße sendet das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2011 14:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Laut meiner Ex hat der Sohn gesagt dass er nicht mehr in seinen Hort will weil ich ihn abholen könnte.
Sie habe mit ihm geredet und da er keinen Kontakt will so wird sie ihn nicht zwingen.

Angesichts dieser pädagogisch bescheuerten Bücklinge vor dem so genannten "Kindeswillen" stellt sich mir immer die Frage: Was passiert eigentlich, wenn das Kind am Ende des nächsten Umgangstermins sagt "ich hab heute gar keinen Bock, zu Muddi zurückzugehen, sondern möchte lieber hierbleiben..." - hängt man den "Kindeswillen" dann auch so hoch, dass die Erziehungsberechtigten nichts mehr zu sagen haben? Oder würde dann behauptet, dass das ja gar nicht der echte Wunsch des Kindes sein könne?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2011 15:52
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin,
genau das ich habe ich dem JA bereits im Dezember gesagt (geschrieben). Es gab keine Antwort. Es zeigt aber wie absurd das ganze bei mir verläuft. Es gibt zwar eine elterliche sorge aber keiner hält sich dran und es scheint auch keine stelle zu interessieren. Das JA (sind ja nun zwei) bestimmt über Umgangsbeschluss hinweg und das eigentliche Ziel Hilfe beim Umgang zu bekommen wird nun verwendet um den Vater zu entsorgen. Es werden immer die alten Sprüche verwendet also Satzbausteine:

Das Kind muss zu Ruhe kommen
Das Kind braucht Ruhe vor dem Vater
Wenn das Kind nicht will, dann kann man nichts machen weil es der Kindeswille ist

gruss
Olli 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2011 16:53
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Olli,

Das Kind muss zu Ruhe kommen
Das Kind braucht Ruhe vor dem Vater
Wenn das Kind nicht will, dann kann man nichts machen weil es der Kindeswille ist

Du weißt selbst, dass dies der blanke Unsinn ist.

Jede Mutter und jeder Vater muss aus gutem Grund ca. hundert mal am Tag den Kindeswillen missachten usw.

Würdest Du Deinen Kampf nun aufgeben, dann würdest Du demnächst genau wegen dieser Aussagen Dir Dein Hirn zermartern.

Schnaufe nochmal ordentlich durch, mach Dich gerade und zieh wieder los vor das zuständige Gericht.

Deine Feinde kennst Du nun. Ihre Waffen auch.
Das kann Dir das Kämpfen eigentlich nur leichter machen...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2011 15:59
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,

die Feinde sind bekannt. 🙂

Heute kam ein Gerichtsbrief. Verhandlung am 19.5. und das gericht hat alle vom Vorjahr einbestellt. Eigentlich bin ich ohne Anwalt losgezogen und bekomme nun einen Anwalt auferlegt. Ich werde morgen bei Gericht einen VKH Antrag abgeben (das war meine Reservekopie).

Interessanteste Feststellung ist aber dass der Richter gewechselt hat. Eigentlich sollte es doch bei der Rechtsreform von 2009 klar geregelt sein, dass alles bei einem Richter bleibt.
Oder hat der Richter uns abgetreten?

gruss
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2011 20:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Richter spielen schon mal "Bäumchen wechsel dich".
(Die sollten mal lieber "Reise nach Jerusalem" spielen, dann werden es wenigstens immer weniger.

In deinem Fall kann es dadurch ja nur besser werden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2011 22:00
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

und vor allem hat der Umgang nun ein neues Aktenzeichen. Kann ich da nun einen anderen Anwalt beauftragen oder bleibt mir der alte von damals?
Der Richter hat ja auch gleich Anwälte geladen (und Anwalt des Kindes).
Es müsste mir auch eine neue Umgangsregelung ermöglichen (einen Antragsentwurf hat mein jetztiger Anwalt schon einmal erhalten). Oder sehe ich das alles falsch?

gruss
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2011 23:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Keine Ahnung.

Wie ist es denn formuliert?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2011 23:21
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,
so wie es genauer sehe so ist es doch das alte Aktenzeichen (aber nur auf dem Ladungszeichen). Also altes Aktenzeichen, dann auch alter Anwalt.
Die VKH müsste weiter gültig sein oder?
Aber ein anderer Richter hat gezeichnet. Das schaut sehr durcheinander aus. Es gleicht im Text dem Schreiben vom Vorjahr.
Mein neuer Richter wäre der StA vom Ubahnmord in M.

gruss
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2011 23:38
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die VKH müsste weiter gültig sein oder?

Nicht unbedingt, kann man aber nachträglich beantragen.

Ist i.M. alles sehr undurchsichtig, für mich jedenfalls.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2011 00:00




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