Hallo Wedi,
wenn es das alte Az ist dann bedeutet das alter Anwalt und dann wäre die Bestellung aller beteiligten zur Anhörung logisch.
Will man mir nun den Umgang nehmen mit gleichen Az. ?
Ja sehr unlogisch.
Ich werde morgen in das Gericht gehen und wegen der VKH fragen und einen Antrag da lassen.
Es gibt halt Dinge die glaubt man nicht.
gruss
Olli
Hallo Alle,
laut Gericht zählt der alte VKH Antrag. Auch sind alle alten teilnehmenden Personen geladen. Es zählt auch das alte Az. weil es der gleiche Umgang sei und folglich der gleiche Fall. Hätte ich ein Ordnungsgeld beantragt was wäre dann gewesen? Ich verstehe aktuell rein gar nichts. :question:
Wird er also seinen eigenen Umgangsbeschluss nach einem Jahr umändern? Wäre dass ein Novum? Theoretisch könnte ich dann auch Beschwerde beim OLG einreichen.
Das letzte: Es ist der alte Richter weiterhin zuständig.
Ich frage mich, warum es immer mich erwischt.
gruss
Olli
Hallo Alle,
hier der aktuelle Sachstand. Es sind noch 6 Tage bis zur Gerichtsverhandlung. Am Dienstag den 10.5. rief der Hort an und teilte mir mit man hätte den Sohn befragt ob er den Papa sehen will. Dieses hat er dann abgelehnt. Ich bin dann dennoch rübergefahren und habe kurz mit ihm geredet, er wollte schon mitgehen und fragte auch nach seiner kleinen Schwester! Ich sagte ihm das heute erst Dienstag sei.
Ich sagte ihm, am Freitag wäre Umgangstermin. 11.5. erfolgt der Anruf vom JA das ich den Sohn nicht darf. Ich soll es unterlassen Kontakt mit ihm aufzunehmen.
Heute der Hort anruf. Mir wird mitgeteilt, dass der Sohn nur dann mit mir Kontakt haben darf, wenn er dass ausdrücklich fordert (Anordnung JA wegen Kindeswohlgefährdung). Im Gespräch habe ich dann mitgeteilt, dass dieses meine Rechte verletzt und dass das JA sich nicht über einen Beschluß hinwegsetzen darf. Der Hort antwortete darauf mit folgender Aussage: man würde nur auf die Anordnung des JA achten.
Irgendwie erinnert mich das an den Kiga.
Das JA ordnet was an, was es nicht darf und alle springen danach.
Ein weiteres Novum wird sein dass beim Gerichtstermin beide JA anwesend sein werden. So wird die MA des nicht zuständigen JA als Zeugin befragt.
Ein Vorschlag von mir die JA welche die Familie von 2007-2009 betreut hat auch zu laden wurde abgelehnt, auch der Vorschlag die große zu befragen (welche sich bereits 2009 an das JA gewandt hatte, weil die Ex die kinder schlug) wurde abgelehnt.
Ich bin gespannt was passiert.
Das eine JA will de Umgangsauschluß, das andere JA (an das ich mich wegen der Umgangsprobleme gewandt hatte), will nur begleiteten Umgang. Genau dieses JA hat mir auch am Telefon nahegelegt den Umgang für immer sein zulassen, da ein Umgang für mich nicht erreihbar wäre.
Es ist aktuell der Einstieg zur Hölle.
Da facto kann jeder meiner Gerichtsanträge welche ich für Umgang stelle, so torpediert werden. Es interessiert ja niemanden.
gruss
Olli
Wende Dich doch mal an die lokale Presse.
Hast du es denn jetzt mal mit der Polizei versucht? Und solche Aussagen von Hort, Kindergarten etc. würde ich immer schriftlich fordern, denn nachher will wieder keiner was gesagt haben und du bist der A***.
Ich könnte jedenfalls nicht einfach zu Hause hocken und auf die Gerichtsverhandlung warten, sondern würde alles versuchen, um dem JA deutlich zu machen, dass sie rein gar nichts zu melden haben.
Zudem kennen dich die JA-Mitarbeiter doch gar nicht oder? Wie wollen die dann als Zeuge auftreten? Da wird der Postbote mehr zum Fall sagen können. Hast du denn keinen Anwalt, der mal ein paar gepfefferte Schreiben raus jagen kann?
Kopf hoch, irgend einen Ausweg aus diesem Teufelskreis wird es geben, er muss nur gefunden werden. Gib nicht auf!
Liebe Grüße, das Schwarzwaldmädel
Moin,
Morgen ist Deine Verhandlung und ich wünsche Dir alles Gute!
Ich bin nämlich sehr gespannt, wie das in der heimlichen Hauptstadt (dorst spielt sich das doch alles ab, oder?) so gehandhabt wird, da ich mich ja auch bald mit den Geigen dort rumärgern darf.
Bleib locker und lass Dich auf keinen Fall in der Verhandlung provozieren!
Hast Du alle Deine Gesprächsnotizen und Protokolle bereit?
Gruß, PP
Hallo Alle,
erstmal danke für die Rückmeldungen.
Was ist so alles passiert:
Die Anwältin der Kinder ließ mir zwei Tage vor dem Termin ein Schreiben zukommen, in dem sie meinte das ein Umgangspfleger sinnvoll sei.
Die kinder hätten gesagt der Vater sei streng und sie müssten bereits um 16 Uhr ins Bett! :knockout:
Ich bin sprachlos.
Was ist beim Gerichtstermin passiert:
Kurz vor der Verhandlung habe ich festgestellt das ein weiteres Az (genannt X). Anhängig ist. Von dem wusste ich aber rein gar nichts. Es war auch nur eine JA da.
Gleich zu Verhandlungsbeginn fragte der Richter was er mit dem X sollte. Die gegnerische Anwältin nahm dann die Klage zurück (und erhielt hier sogar VKH :question:).
Für das existierende Umgangsrecht wollte sie auch noch VKH und bekam diese.
Die JA forderte begleiteten Umgang.
Verfahrenspflegerin und beide Anwälte wollten einen Umgangspfleger.
Der Richter drohte der Ex mit der Kindesübergabe an den Vater.
Ebenso wurde vereinbart dass der Umgang stattfinden muss.
Letztes Wochenende wäre Umgangswochenende gewesen. Aber es fiel erneut aus, weil meine Ex keinen Beschluss vom Gericht hätte.
Also geht das ganze so weiter.
Heute sind die Beschlüsse eingetrudelt.
Ein paar Auszüge:
"Das Gericht erklärt, dass bei fortwährenden Umgangsproblemen auch denkbar ist, dass die Kinder ganz beim Vater wohnen. Dies allerdings nur wenn er es sich einrichten kann."
"Die Mutter tut zu wenig um die Kinder ´zum Umgang zu bewegen."
"Der Vater ist zu dominant." :question:
"Das Hausverbot des Kindergarten sei eine unzutreffende und bei gemeinsamer Sorge rechtlich unhaltbare Massnahme gewesen."
"Der Verfahrensbeistand meint, ein begleiteter Umgang sei nicht erforderlich, jedoch sei bei der Übergabe eine Begleitung von Vorteil."
"KM erklärt dass der Sohn zuletzt bereit gewesen sei, mit dem Vater mitzugehen."
"Beide Eltern erklären sich mit der Einrichtung einer Umgangspflegschaft einverstanden."
"Im übrigen wollen die Eltern die bisherige Umgangsregelung fortführen."
Ex kann sich an eine Fortführung der bisherigen Umgangsregeklung nicht erinnern. Sie will auf die Umgangspflegerin warten und solange gibt es keinen Umgang.
Also habe ich einen Beschluss aber keinen Umgang. :knockout:
Die Kinder zeigen auch schon die Auswirkungen:
Mein Sohn (9 Jahre) sagt nun den Leuten er sei jetzt der Mann im Haus. :puzz:
Im Gespräch mit der Es, sagte sie dass sie das komisch finde, aber sie könne nichts machen. Sie überträgt ihm aber viele Aufgaben (Verantwortung).
Der nächste Umgang für die Tochter wäre am Donnerstag. Meinen Sohn sehe ich erst in 5 Wochen wieder (wegen Ferien).
gruss
Olli
Hallo,
ich habe heute mit der Umgangspflegerin gesprochen. Sie sagte es könnte noch 8-12 Wochen dauern bis ein Umgang statt findet, da sie sich in die Akten einarbeiten muss. Ich soll halt solange warten. ;(
gruss
Olli
ich habe heute mit der Umgangspflegerin gesprochen. Sie sagte es könnte noch 8-12 Wochen dauern bis ein Umgang statt findet, da sie sich in die Akten einarbeiten muss. Ich soll halt solange warten. ;(
Wie bitte ?
Das kommt ja einem gerichtlich beschlossenem Umgangsausschluss nahe.
Ex kann sich an eine Fortführung der bisherigen Umgangsregeklung nicht erinnern. Sie will auf die Umgangspflegerin warten und solange gibt es keinen Umgang.
Pustekuchen ! :gunman:
Sofortige Beschwerde ans Gericht, verbunden mit der Forderung des Austausch der Umgangspflegerin ! (Eilverfahren nach einstweiliger Anordung)
Die Umgangspflegerin kann ihre Aufgabe gar nicht wahrnehmen !
LoneDaddy hatte dasselbe Problem und seine Tante erfolgreich kurzfristig ausgetauscht:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-22460.html
Hallo Diskurso,
ich habe noch einmal mit Umgangspflegerin gesprochen. Sie meinte es könnte eventuell schneller gehen.
Der Gerichtstermin war am 19.5 und nun ist die 3. Woche. Es fällt nun dass 2. Wochenende (nächster Freitag) seit dem Gerichtstermin weg und dann komt Pfingsten.
Wir hatten uns als Eltern über die Pfingstferien so geeinigt, dass jeder 1 Woche hat.
Die Ex will nun von der Regelung nichts mehr wissen (obwohl schriftlich vereinbart und kinder würden laut Ex zuviel Umgang mit dem vater haben :question:) und beansprucht beide Ferienwochen. Die umgangspflegerin meinte dass ich nur den gerichtlichen beschlossenen Umgang erhalte.
Zieht man also das nächste Wochenende und die Ferien ab, dann wäre der nächste Umgangstermin erst am 9. Juli.
Das währen dann 7 Wochen ohne Umgang. 😡
Ich denke ich muss wohl den Umgang neu einklagen (inklusive Ferien ect.), denn die Ex braucht alles schwarz auf weiss, weil sonst ignoriert sie alles.
Das andere Problem einer Klage ist, dass der Richter gerne alles ablehnt. also ich dann erneut den gegnerischen Anwalt zahlen darf.
gruss
Olli
Moin Olli.
Jemand der so vollständig von A..löchern und Idioten umstellt ist, haben wir hier nicht so oft.
Da fällt einem echt nix mehr ein.
Mitfühlende Grüße
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ich habe noch einmal mit Umgangspflegerin gesprochen. Sie meinte es könnte eventuell schneller gehen.
Na toll. Ich hoffe, Du hast sie darauf hingewiesen, dass sie mit ihrer "Einarbeitungszeit" von 8-12 Wochen offenbart hat, dass sie mit ihrem Auftrag überfordert ist und Du das genau so dem Gericht übermitteln wirst. Wenn sie keine Zeit hat, hätte sie das dem Gericht mitteilen müssen.
Es sollte ja wohl möglich sein, die Akte in ein paar Stunden zu studieren, um sich dann kurzfristig persönlich vorzustellen.
Die Ex will nun von der Regelung nichts mehr wissen (obwohl schriftlich vereinbart ...
Die umgangspflegerin meinte dass ich nur den gerichtlichen beschlossenen Umgang erhalte.
:question: Natürlich hat die UP damit grundsätzlich recht, aber was ist denn genau der gerichtlich beschlossene Umgang?
Moment, Du hattest doch geschrieben, was im Beschluss des Richters stand:
"Im übrigen wollen die Eltern die bisherige Umgangsregelung fortführen."
Waren die beiden anstehenden ferienwochen Bestandteil dieser Umgangsregelung ?
Kläre uns mal auf - was genau beinhaltete die von der KM schriftlich unterzeichnete Umgangsregelung ?
Und weiter: geht klar aus dem Schreiben des Gerichtes hervor, das dies nun ein Beschluss ist, der auf der bereits getroffenen Umgangsvereinbarung beruht ?
Oder habt ihr im Gerichtssaal einen Vergleich getroffen, der auf der bereits getroffenen Umgangsvereinbarung beruht ?
Der Begriff wollen deutet eher darauf hin.
Hallo Diskurso und Beppo,
es hat sich heute noch etwas ereignet. Das aber zum Schluss.
wir hatten letztes Jahr einen Umgangsbeschluss der regelte: Kinder alle 2 Wochen (Fr-Mo). Ausgefallene Wochenenden werden am drauffolgenden Wochenende nachgeholt. Zusätzlich den Donnerstag nach Wochenendumgang die kleine Tochter (Do-Fr).
Ferien und Feiertage wurden nicht geregelt. Also wenn Umgangswochenende bei Weihnachten ist, so ist dann Umgangswochenende. Wir haben als Eltern über eine Beratungsstelle die Ferienregelung einvernehmlich erstellt.
Der neue Beschluss:
"Im übrigen wollen die Eltern die bisherige Umgangsregelung fortführen."
Des weiteren steht drin:
"Die Eltern wollen die gerichtlich beschlossene Umgangsregelung fortführen."
"Beide Elternteile erklären sich mit der Errichtung einer umgangspflegschaft einverstanden, wo bei auch bei der Übergabe eine Begleitung zumindest anfangs, erfolgen soll."
Die Ex will:
Solange Umgangspfleger nicht aktiv ist, keinen Umgang durchführen.
Ferienregelung wie von uns vereinbart aussetzen (alle Ferien nur für Ex).
Hat angeblich keinen Beschluss erhalten, also soll die geforderte Umgangsausetzung des JA fortwirken.
Fazit: Umgangsboykott pur. 😡
Sie macht nur das was schwarz auf weiss da steht.
Ansonsten solche Sprüche:
"ich habe nichts gegen den Umgang, aber..."
"Wenn das Kind nicht will, dann kann ich auch nichts tun."
"Das Ja droht mir Kosequenzen an, wenn ich den Umgang ermögliche"
"Eine Woche Ferien sind zu lang, kannst du die Kinder nicht am Mittwoch zurück bringen?"
"Nachholtermine gibt es nicht, da ich nichts dafür kann."
"Ich hatte dich bei der Schulanmeldung vergessen."
"Ich habe nie etwas gegen dich gesagt, ..." (Anmerkung: sie behauptete: ich hätte sie regelmäßig geschlagen, sei, Alkoholiker, Messi und hätte nie für die kinder Zeit gehabt, meine Antwort darauf war: Warum bist du dann im FH?)
etc.
Es schaut nach Borderline aus.
Meine Planung:
Da die Umgangpflegerin den Gerichtsbeschluss umsetzen muss, so bin ich gespannt wie sie die Übergaben gestallten will, denn beide Kinder sind ein ganzes Stück auseinander (ich hatte da bis zu 2h Fahrzeit zwischen beiden Kindern).
Im Scheidungsverfahren wollte ich die Umgangsregelung eigentlich erneut verhandeln (Umgangserweiterung (so z.b. statt alle 2 Wochen Donnerstag lieber jede Woche Mittwoch) und genaue Festlegung der Ferien).
Aktuell:
4 Wochen nach dem das JA den Umgangsausschluss beschlossen hat und den Hort aufgefordert hat meinen Sohn nicht an mich herauszugeben, hat mich nun ein Schreiben des Horts erreicht. Dieser teilt mir mit dass ich es unterlassen zu habe, den Hort aufzusuchen. Dieses sei vom JA geraten worden, da eine Kindeswohlgefährdung durch meine Person vorliegt).
Fazit auch hier:
Immerhin haben sie das JA erwähnt. Das JA sagte mir das sie gar nicht befugt seien. Jetzt kann ich zumindest den Stuhl der JA ansägen (austauschen lassen), zumal wir vorher (seit 2007) eine andere Ja hatten, welche es fortführen wollte, aber nicht durfte, weil es nicht ihr "Buchstabe" war.
gruss
Olli
Hallo Olli,
Dein Fall ist ja wirklich eine harte Nuss.
:thumbup: für Deine Konsequenz.
wir hatten letztes Jahr einen Umgangsbeschluss der regelte:
Der neue Beschluss:
"Im übrigen wollen die Eltern die bisherige Umgangsregelung fortführen."
Des weiteren steht drin:
"Die Eltern wollen die gerichtlich beschlossene Umgangsregelung fortführen."
"Beide Elternteile erklären sich mit der Errichtung einer umgangspflegschaft einverstanden, wo bei auch bei der Übergabe eine Begleitung zumindest anfangs, erfolgen soll."
Das verstehe wer will, ich kann es nicht.
Ich kann daraus nicht erkennen, ob es sich um einen Beschluss oder um einen Vergleich handelt.
Das muss Dir doch Dein Anwalt sagen können ?
Im vorherigem Beschluss stand etwas von Ordnungsgeld ?
2. Ordnungsgeld beantragen (ist laut Umgangsbeschluß möglich)
Normalerweise hättest Du Ordnungsgeld per Eilantrag beantragen müssen, nach den ersten Zuwiderhandlungen der Ex.
Das ist nun momentan nicht möglich, das ja der UP zwischengeschaltet ist.
Der letzte Beschluss sagt ja, dass der UP zwingend bei den Übergaben dabei sein muss; ergo es erst wieder Umgänge gibt, wenn der UP seine kostbare Zeit zur Verfügung stellt.
Die Ex will:
Solange Umgangspfleger nicht aktiv ist, keinen Umgang durchführen.
Ferienregelung wie von uns vereinbart aussetzen (alle Ferien nur für Ex).
Hat angeblich keinen Beschluss erhalten, also soll die geforderte Umgangsausetzung des JA fortwirken.
Fazit: Umgangsboykott pur. 😡
Sie macht nur das was schwarz auf weiss da steht.
Ansonsten solche Sprüche:
"ich habe nichts gegen den Umgang, aber..."
"Wenn das Kind nicht will, dann kann ich auch nichts tun."
"Das Ja droht mir Kosequenzen an, wenn ich den Umgang ermögliche"
"Eine Woche Ferien sind zu lang, kannst du die Kinder nicht am Mittwoch zurück bringen?"
"Nachholtermine gibt es nicht, da ich nichts dafür kann."
"Ich hatte dich bei der Schulanmeldung vergessen."
"Ich habe nie etwas gegen dich gesagt, ..." (Anmerkung: sie behauptete: ich hätte sie regelmäßig geschlagen, sei, Alkoholiker, Messi und hätte nie für die kinder Zeit gehabt, meine Antwort darauf war: Warum bist du dann im FH?)
etc.
Es schaut nach Borderline aus.
Meine Planung:
Da die Umgangpflegerin den Gerichtsbeschluss umsetzen muss, so bin ich gespannt wie sie die Übergaben gestallten will, denn beide Kinder sind ein ganzes Stück auseinander (ich hatte da bis zu 2h Fahrzeit zwischen beiden Kindern).
Im Scheidungsverfahren wollte ich die Umgangsregelung eigentlich erneut verhandeln (Umgangserweiterung (so z.b. statt alle 2 Wochen Donnerstag lieber jede Woche Mittwoch) und genaue Festlegung der Ferien).
Aktuell:
4 Wochen nach dem das JA den Umgangsausschluss beschlossen hat und den Hort aufgefordert hat meinen Sohn nicht an mich herauszugeben, hat mich nun ein Schreiben des Horts erreicht. Dieser teilt mir mit dass ich es unterlassen zu habe, den Hort aufzusuchen. Dieses sei vom JA geraten worden, da eine Kindeswohlgefährdung durch meine Person vorliegt).
Fazit auch hier:
Immerhin haben sie das JA erwähnt. Das JA sagte mir das sie gar nicht befugt seien. Jetzt kann ich zumindest den Stuhl der JA ansägen (austauschen lassen), zumal wir vorher (seit 2007) eine andere Ja hatten, welche es fortführen wollte, aber nicht durfte, weil es nicht ihr "Buchstabe" war.
gruss
Olli
ACHTUNG geänderter Beitrag:
Hallo Olli,
Dein Fall ist ja wirklich eine harte Nuss.
:thumbup: für Deine Konsequenz.
wir hatten letztes Jahr einen Umgangsbeschluss der regelte: ....
Der neue Beschluss:
"Im übrigen wollen die Eltern die bisherige Umgangsregelung fortführen."
Des weiteren steht drin:
"Die Eltern wollen die gerichtlich beschlossene Umgangsregelung fortführen."
"Beide Elternteile erklären sich mit der Errichtung einer umgangspflegschaft einverstanden, wo bei auch bei der Übergabe eine Begleitung zumindest anfangs, erfolgen soll."
Das verstehe wer will, ich kann es nicht.
Ich kann daraus nicht erkennen, ob es sich um einen Beschluss oder um einen Vergleich handelt.
Das muss Dir doch Dein Anwalt sagen können ?
Im vorherigem Beschluss stand etwas von Ordnungsgeld.
2. Ordnungsgeld beantragen (ist laut Umgangsbeschluß möglich)
Normalerweise hättest Du nach den ersten Zuwiderhandlungen der Ex sofort Ordnungsgeld per Eilantrag beantragen müssen, .
Das ist nun momentan nicht möglich, da ja der UP zwischengeschaltet ist.
Der letzte Beschluss sagt ja, dass der UP zwingend bei den Übergaben dabei sein muss; ergo es erst wieder Umgänge gibt, wenn der UP seine kostbare Zeit zur Verfügung stellt.
Die Ex will:
Solange Umgangspfleger nicht aktiv ist, keinen Umgang durchführen.
Da hat sie leider recht - das entspricht dem letzten Gerichtsbeschluss.
Ferienregelung wie von uns vereinbart aussetzen (alle Ferien nur für Ex).
Das darf sie nicht - das widerspricht dem letzten Gerichtsbeschluss.
Hat angeblich keinen Beschluss erhalten, also soll die geforderte Umgangsausetzung des JA fortwirken.
Irrelevant, da die nächsten Umgänge ja ohnehin nur mit UP stattfinden sollen.
Hierbei ist aber völlig unklar, was genau anfangs bedeuten soll - eine klare Regelung (z.B. vier Mal) fehlt:
"Beide Elternteile erklären sich mit der Errichtung einer umgangspflegschaft einverstanden, wo bei auch bei der Übergabe eine Begleitung zumindest anfangs, erfolgen soll."
Es schaut nach Borderline aus.
Kann sein, oder auch nicht. Die genaue Diagnose ihrer Verhaltensstörung sollte Dich nicht näher kümmern.
Aktuell:
4 Wochen nach dem das JA den Umgangsausschluss beschlossen hat und den Hort aufgefordert hat meinen Sohn nicht an mich herauszugeben, hat mich nun ein Schreiben des Horts erreicht. Dieser teilt mir mit dass ich es unterlassen zu habe, den Hort aufzusuchen. Dieses sei vom JA geraten worden, da eine Kindeswohlgefährdung durch meine Person vorliegt).
Unglaublich. Nach dem Kiga nun das nächste Hausverbot auf Anweisung eines scheinbar allmächtigen JA.
Jetzt kann ich zumindest den Stuhl der JA ansägen
Richtig. Erneut eine rechtswidrige Empfehlung des JA, die der Richter ja bereits deutlich gerügt hatte:
"Das Hausverbot des Kindergarten sei eine unzutreffende und bei gemeinsamer Sorge rechtlich unhaltbare Massnahme gewesen."
Ich würde Dienstaufsichtsbeschwerde bei möglichst mehreren übergeordneten Stellen gegen den zuständigen MA stellen.
Das JA missachtet fortgesetzt die Rechtslage und gibt rechtswidrige Empfehlungen, die dessen Kompetenz weit überschreiten.
Behalte mal immer schön diese Aussage des Richters im Hinterkopf:
"Das Gericht erklärt, dass bei fortwährenden Umgangsproblemen auch denkbar ist, dass die Kinder ganz beim Vater wohnen. Dies allerdings nur wenn er es sich einrichten kann."
Ist zur Zeit noch ein Antrag auf ABR von Dir anhängig ?
Hallo Diskurso,
erst einmal Entschuldigung dass ich nicht direkt geantwortet habe (ich habe Urlaub gehabt).
Die jetzige Regelung hat die Umgangsregelung von 2010 bestätigt. Nur wurde ein Umgangspfleger eingesetzt. Die Umgangsregelung von 2010 hatte ein Ordnungsgeld drin stehen.
Bis heute hat sich kein Umgangspfleger gerührt.
Der letzte Beschluss sagt ja, dass der UP zwingend bei den Übergaben dabei sein muss; ergo es erst wieder Umgänge gibt, wenn der UP seine kostbare Zeit zur Verfügung stellt.
Das wird die Ex freuen. Ich habe nun eine Art Umgangsausschluss.
Das ABR:
Nein, da ist nichts anhängig, da der Richterr im November 2010 die Klage abgewiesen hat. Das Gericht hat bis heute nicht den regulären Aufenthalt der Kinder festgelegt. Selbst das nennen des Bverfg Urteils !BvR 1265/08 brachte nichts.
So ist aktuell meine Tochter:
- in einer Schule eingeschult (alleine durch Ex)
- An einem Hort angemeldet (auch wo?)
Selbst die Nachfrage beim JA brechte keine Klarheit. Das ganze bei gemeinsamer elterlicher Sorge. Niemanden interessiert es.
Das JA:
Ich habe nun den JA Bericht von der Gerichtsverhandlung. Der Sumpf wird immer tiefer.
Dort steht dass es ein Elterngespräch gegeben hätte (10.2.). Am 4.2. wurde JA aber bereits vom anderen JA (welches mich einfach ignoriert) auf eine Umgangsaussetzung hingewiesen. Was die Gründe dafür sind, dass ist mir unklar, da der Sohn den Umgang durchführte. Das JA hat mch auch von der Sache vom 4.2. in Unkenntnis gelassen.
Da beschliessen zwei JA etwas und schicken meine Frau zur Anwältin um die Klage einzureichen (das ist unwarscheinlich billig vom JA aber typisch).
Statt einen eigen Antrag als JA zu stellen, werden hier Eltern aufeinander gehetzt. Entweder es ist eine Kindeswohlgefährdung und das JA stellt den eigenen Antrag oder man lässt es.
Ich werde jetzt bei Gericht die akte einsehen (dort soll der JA-Bericht vom 4.2. vorhanden sein).
gruss
Olli
P.S.: Das Gericht hatte nur alle 2 Wochenenden geregelt aber keinen Ferien und Feiertagsumgang geregelt.
Wir hatten als Eltern die Ferien hälftig geteilt. Fallen nun durch den Umgangspfleger für mich alle Ferien aus?
Oder muss ich dann Umgangszeiten einklagen? Habe ich dann überhaupt chancen, wenn da ein Umgangspfleger aktiv ist?
Hallo Beppo,
ich fühle mich entsprechend, denn ich dachte das gibt es nur im Film.
Ich war nun am Freitag wegen der Tochter mit der Ex in der Schule (hatte eine Begleitung bis zur Schule dabei). Die Schulleiterin zu meiner Ex, "warum sind sie überhaupt im Frauenhaus?". 🙂
gruss
olli
Hallo,
hier ein paar News:
Die Umgangspflegerin (UP) hat sich heute bei mir gemeldet.
Es gab heute dann ein gespräch mit folgenden Feststellungen:
UP sagt:
-Kinder aus dem FH lehnt sie eigentlich ab, weil der Umgang durch das FH verhindert wird. Aber sie arbeitet häufiger für den Richter. Also macht sie weiter.
-Der Kiga hat sich rechtswidrig verhalten und sie wird mit diesem reden.
-Das JA verhält sich auch rechtswidrig.
-Ferienumgang der durch die Eltern vereinbart wurde akzeptiert sie, wenn beide Eltern das wollen.
(Kommentar hierzu von mir an UP wenn KM diew Vereinbarung kippt, dass ich dann ein neues Umgangsrecht einklagen würde, dieses hat die UP in einem solchen Fall begrüßt).
-Der Wochenumgang der Tochter sei der UP zu unregelmäßig (alle 2 Donnerstage), sie meint Wöchentlich sei greifbarer.
-Die KM sei laut UP schon viel zulange im FH.
Was war denn das? :question:
Ich bin beeindruckt 🙂 Aber dennoch vorsichtig.
gruss
Olli
Mannomann, endlich mal jemand, der nicht (gleich) auf dich schießt.
Deinen verhaltenen Optimismus kann ich aber nachvollziehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Na, das sind doch mal gute Neuigkeiten ! :thumbup:
Tönt doch schon Mal sehr gut. Dann drücken wir weiterhin alle Daumen, damit nun endlich Bewegung in die Sache und ihr zu eurem Recht kommt. Ich hoffe wirklich, dass die UP das alles durch bekommt, das wäre schon mal ein grosser Schritt.
Ganz liebe Grüsse, das Schwarzwaldmädel