Hallo 🙂
Mein Name ist Crystal... 🙂
Ich bin Mama einer sechsjährigen Tochter...und seid drei Jahren mit meinem Mann zusammen.
Das mal kurz zu uns 😉
Mein Mann hat ein Riesen Problem:
Er hat vor mir eine Frau kennen gelernt...sie war seine Nachbarin.
Sie hat mit ihrem Mann(sie war und ist immer noch verheiratet).
Damals hat sie ihm erzählt das ihr Mann sie schlägt und sie von ihm weg will...
Mein Mann hat eine Beziehung mit ihr angefangen.Daraus ist ein kleines Mädchen enstanden.
Noch in der Schwangerschaft hat sie meinen Mann sitzen lassen und ist wieder zu ihrem Ehemann zurück gekehrt.
Als die Kleine geboren wurde hat ihr Mann angerufen und nur "Das baby ist auf der Welt,wir sehen uns vor Gericht wieder" gesagt.
Genau so war es auch.
Mein Mann hat unzählige Male versucht mit ihr bzw mit dem Jugendamt zu sprechen...leider war alles umsonst.Er hätte erreichen können das er die Kleine einmal im Monat im Jugendamt mit Mutter und neutraler Person treffen könnte...aber das Amt meinte...wenn die Mutter nicht kommt....dann kann sie keiner zwingen.
Mittlerweile ist die Kleine vier Jahre alt.
Mein Mann zahlt nur....hat "seine" Tochter aber nur ein einziges Mal durch ein zufälliges Zusammentreffen gesehen.
Jetzt geht ja so viel durch die Medien das gerade bei solchen Fällen was geändert wurde..
Uns wurde gesagt das wenn sie sich nicht darauf einlassen das wir die Maus sehen dürfen...ihr Ehemann das Kind adoptieren muss.
Dann müssten wir auch keinen Unterhalt mehr zahlen?!
Ich bin selbst geschieden...und kann es nicht nachvollziehen wie hinterlistig gerade Frauen die sich Mütter schimpfen sein können.
Mein Mann hat die Pflicht zu zahlen.....WARUM hat er dann nicht das Recht seine Tochter zu sehen?
Was könnten wir denn jetzt erreichen durch diese Gesetzesänderung?
Ich danke euch von Herzen.... :dankeschoen:
Crystal mit Familie
Hallo Crystal,
ist die Vaterschaft gerichtlich geklärt worden? Der Ehemann ist rechtlich der Vater des Kindes, wenn das nicht geschehen ist.
Es gibt zwei Varianten:
1. Vaterschaft ist gerichtlich geklärt, dann gibt es eine Unterhaltspflicht und ein Umgangsrecht
2. Vaterschaft ist nicht geklärt, dann ist Dein Freund rechtlich nicht der Vater, dann gibt es keine Unterhaltspflicht und kein Umgangsrecht
Bei der 1. Variante würde er sein Umgangsrecht einklagen müssen. Der Ehemann muss das Kind nicht adoptieren. Wenn er es WILL, kann er das tun, wenn Dein Freund zustimmt.
Was meinst Du jetzt mit Gesetzesänderung???
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
also seit vier Jahren nicht gesehen??? Was war da los??? Kein Gericht, kein JA???
@LBM: Denke mal Sie meint das mit dem EGMR.
Gut wäre die genauere Geschichte zu lesen, am besten von dem betroffenen selbst.
MfG Dibaa
Hallo Crystal
ist er denn 100% auch der Vater ? Solange dies nicht sicher ist würde ich keinen Unterhalt für das
Kind zahlen. Ich würde es drauf ankommen lassen,mehr als das es vor Gericht geht passiert nicht.
die werden schon feststellen ob er der Vater ist oder nicht. Wäre nur schade wenn man 4 Jahre umsonst gezahlt hätte.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Guten Morgen ihr Lieben...
Zuerst mal vielen lieben Dank das ihr euch auch an Weihnachten die Zeit genommen habt.....
Also mein Mann hat die Vaterschaft anerkannt.Es wurde ein Vaterschaftstest gemacht.Und dieser Test bestätigte das mein Mann der leibliche Vater ist.
Er dachte halt die ganze Zeit das er ja dann auch seine Tochter sehen darf.
Aber die Mutter und ihr Mann sind zu rein gar nichts bereit.
Er kann noch nicht mal tel mit der Mutter um mal in Ruhe zu sprechen.
Sie wollen nur das Geld.
Mit Gesetzesänderung meine ich,das wir erzählt bekommen haben das der Staat diese "Gesetzeslücke" gefüllt hat.Die ganze Zeit war es ja so das es einen Unterschied gab ob Man(n) verheiratet war oder nicht,zwecks des Sorgerechtes.
Da die beiden ja nur eine kurze Geschichte hatten und nicht verheiratet waren,hatte mein Mann nur dieses Umgangsrecht,was ja am gemeinsamen Sorgerecht gemessen so gut wie nichts ist.
Jetzt sollen auch unverheiratete Männer bei anerkannter Vaterschaft das geteilte Sorgerecht haben?!
Bitte seid nicht böse wenn ich als Frau /Mama hier als Brücke diene 😉
Mein Mann hat mit dem ganzen Computer Dingen wenig am Hut...und so ein Text würde Jahre dauern bis er es getippt hat 🙂
Wir sitzen halt zusammen davor und überlegen was wir schreiben.
Wir hoffen das ist okay für euch...
Liebe liebe Grüße
Crystal
Moin Crystal!
Aaaaalso .... die Tochter Deines Mannes hat ein Recht auf Umgang mit ihm. Dein Mann hat die Pflicht diesen wahrzunehmen und die Mutter hat die Pflicht diesen zu ermöglichen. Und zwar ist das keine Entscheidung der Mutter, sondern so steht es im Gesetz. Umgang ist ein GRUNDRECHT.
Dein Mann hat die Möglichkeit eine Umgangsregelung bei Gericht zu erwirken. Hält Mama sich dann da nicht dran, hat er die Möglichkeit das mit diversen Zwangsmassnahmen durchzusetzen.
Dieses Umgangsverfahren könnte etwas holperig werden, da nun schon so viel Zeit vergangen ist. Ändert aber am Ergebnis nix. Dein Mann sollte sich nen Anwalt nehmen und eine Umgangsregelung beim Amtsgericht beantragen.
Greetz,
Milan
Moin,
Also mein Mann hat die Vaterschaft anerkannt.Es wurde ein Vaterschaftstest gemacht.Und dieser Test bestätigte das mein Mann der leibliche Vater ist.
So weit so gut, dann siehe Milan:
Aaaaalso .... die Tochter Deines Mannes hat ein Recht auf Umgang mit ihm. Dein Mann hat die Pflicht diesen wahrzunehmen und die Mutter hat die Pflicht diesen zu ermöglichen. Und zwar ist das keine Entscheidung der Mutter, sondern so steht es im Gesetz. Umgang ist ein GRUNDRECHT.
Er dachte halt die ganze Zeit das er ja dann auch seine Tochter sehen darf.
Er dachte und denkt richtig! Nur es gefällt der KM eben nicht.
Aber die Mutter und ihr Mann sind zu rein gar nichts bereit.
...hört man hier im Forum nur allzu oft...
Er kann noch nicht mal tel mit der Mutter um mal in Ruhe zu sprechen.
Sie wollen nur das Geld.
O Ja...., so sind einige der "Nur-Geld-und-Umgangs-Boykott-Tanten"! Diese KM wollen auch gar nicht viel mit den KV sprechen. Was sollten sie denn sagen? "Ja, ich die KM, handle gegen die Grund-und Meschenrechte MEINES Kindes"---wird man (und MANN schon gar nicht) von ihnen niemals hören.
Da die beiden ja nur eine kurze Geschichte hatten und nicht verheiratet waren,hatte mein Mann nur dieses Umgangsrecht,was ja am gemeinsamen Sorgerecht gemessen so gut wie nichts ist.
Na ja, das SR ist ne Menge wert, allerdinmgs oft auch nur auf dem Papier. Umagng hat mit SR nicht allzu viel zu tun, manche würden meinen, so gut wie nix. Dein Mann ist der leibliche KV, daraus folgt das Umgangspflicht(nebst -Recht). Ob die Eltern kurz oder lang zusammenwaren oder nicht: dafür kann das Kind nix.
Jetzt sollen auch unverheiratete Männer bei anerkannter Vaterschaft das geteilte Sorgerecht haben?!
Na....das wird wohl noch ein paar Legislaturperioden dauern...
Also, Schritte wie folgt:
Anwalt Familienrecht einschalten, diesen befragen. Der macht dann alles. Oder/und:
Freundliches Schreiben an die KM bezüglich einer Umgangsregelung mit "ich sehe Deiner Rückmeldung in 10 Tagen entgegen". Kommt nix, nochmal nen Brief. Danach (spätestens zum Anwalt) ab zum Jugendamt(JA) um Vermittlung bitten. Dabei kommt nur selten was heraus, ist aber Bedingung für den Klageweg(Umgangsklage beim Familiengericht stellen). Zwischndurch hier immer bei vatersein anklopfen, Rüchmeldung geben und um Rat fragen.
Je nach dem was das für eine KM ist, wirst Du(*edit: ich meine Dein Manne) voraussichtlich bald oder aber auch erst in Jahren Umgang haben, zunächst wahrscheinlich in Form einer "Begleitung" beim JA.
So weit erst mal.
Gruß
Ariba
Hi,
zufügen zu Ariba möchte ich noch:
Ich glaube zu den Punkten AW, JA fehlt noch so ein Gespräch mit einer Familienhilfe. Das wären die ersten Schritte bevor es vor Gericht geht.
Und so wie ich das lese wird es wohl auf´s gericht auslaufen. Dann wäre es gut wenn man diese Punkte:
Gespräch mit dem AW,
Gespräch mit dem JA (KM wird ablehnen),
Gespräch mit einer Familienhilfe (KM wird ablehnen),
vorbereitend schon erledigt hätte.
Es hört sich immer gut an wenn man(n) schon alles versucht hat um mit der KM zu reden.
Problem wird sein:
Warum erst nach 4 Jahren?
Woher kommt plötzlich dieses Interesse?
MfG Dibaa
Moin Crystal,
ich vermute, dass Euer Problem anders gelagert ist als bei "normalen" Umgangsboykotteusen, von denen wir hier immer wieder lesen: Die Tochter Deines Mannes ist das Ergebnis eines Seitensprungs, das seither eben in das Leben einer (angeblich) intakten Familie integriert werden muss. Der Ehemann seiner Affäre hat seinen Katerinstinkt überwunden und behandelt das Kind wie ein eigenes. Aber die "Schande", dass offenkundig werden könnte, dass er einen "Bastard" aufzieht, die möchte er sich ersparen. Also muss nach aussen der Schein einer heilen Familie gewahrt bleiben. Denn der "Volksmund" stellt in solchen Fällen mindestens zwei unausgesprochene Fragen: 1. Ist der Ehemann zeugungsunfähig/impotent? 2. Warum hat er seine Frau damals nicht rausgeschmissen?
Die Kleine wird keine Ahnung haben, dass sie "noch einen anderen Papa" hat; es ist vermutlich auch nicht geplant gewesen, ihr das jemals zu sagen. Jetzt kommt Dein Mann und will seine Vaterschaft wahrnehmen - was gleichbedeutend damit ist, dass der inzwischen vier Jahre dauernde Schwindel auffliegt. Und die (vermeintlichen) Eltern werden bei jedem Besuchskontakt durch den Vater "ihrer" Tochter an den Seitensprung der Ehefrau erinnert. Familienmitglieder und Nachbarn könnten fragen, warum alle zwei Wochen ein fremder Mann die Tochter abholt.
Unterm Strich: Nein, es ist nicht schön, was diesem Ehepaar bevorsteht, wenn dieser Schwindel auffliegt. Wenn man so etwas ein Leben lang aufrechterhalten möchte, darf man eben nicht so doof sein (Stichwort: Gier frisst Hirn), den biologischen Vater eine Vaterschaft anerkennen lassen und ihn in die Zahlungspflicht zu nehmen; dann muss man wirklich von Anfang an die Klappe halten.
Mit Sorgerecht hat das alles nichts zu tun; das wird Dein Mann auch nicht bekommen. Er sollte aber zu einem Anwalt für Familienrecht gehen und sich in Sachen Umgangsregelung beraten lassen. Wenn seine Ex-Affäre und ihr Ehemann merken, dass mit einem Umgangsverfahren die Welle noch grösser wird, sind sie vielleicht auch zu einer aussergerichtlichen Lösungssuche bereit.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ne mögliche Lösung in diesem Fall, könnte vielleicht auch ne Adoption sein.
Der Ehemann währe dann auch juristischer Vater, dein LG wäre juristisch nicht mehr mit dem Kind verwandt und hätte keine Rechte mehr. Allerdings auch keine Pflichten, wie Unterhalt.
Gruss Beppi
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Gruss Beppi
Offff Topic, aber: Wie viele Namen hast Du denn nun wirklich? 😉
Gruß
Ariba
Wer war das? 😡 :redhead:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mhhhh also das "Warum erst nach vier Jahren " ist auch schnell erklärt.
Mein Mann war vor Gericht.Da wurde er behandelt wie ein Schwerverbrecher.Ich denke es liegt an seinem Aussehen.
Er ist halt seid über zwanzig Jahren Bodybuilder.Er hat eine erblich bedingte Glatze und sieht einfach total nach Türsteher aus.
Dabei hat er das Gemüt von Balu dem Bären.Er raucht nicht....trinkt nichts...noch nie Drogen genommen...noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt.
Sie haben meinen Mann dahin gestellt das er eben eine "Glückliche" Familie in Ruhe lassen soll. Ein aboluter Witz in meinen Augen.
Der Mann der Km hat meinem Mann aufs übelste gedroht.Er meinte wenn er noch weiter macht das er auf sein Leben uns das seiner Familie aufpassen muss.Die Leute kommen aus Rumänien.
Der Mann der KM wird das Mädchen niemals einfach so adoptieren,weil sie das Geld wollen.
Die Schwester der Km(die beiden sind zerstritten seid der Sache mit meinem Mann) hat meinem Mann erzählt das der Mann der Km zeugungsunfähig ist...und die beiden einen "Samenspender" gesucht haben.
Mittlerweile haben sie noch zweimal Nachwuchs bekommen.es würde mich brennend interessieren wer da der zahlungskräftige Samenspender ist.
Also so wie ihr hier schreibt....denke ich haben wir keine andere Wahl als einfach zu zahlen.Fertig....
Ich danke euch sehr....
Crystal
Moin!
Also so wie ihr hier schreibt....denke ich haben wir keine andere Wahl als einfach zu zahlen.Fertig....
Hm, also ich sehe das anders. Die Schwarzkittel in unseren Gerichten sind zum Grossteil Arschlöcher und es gehört zum "Geschäft" eines klagenden Trennungsvaters, dass er nicht gleich beim ersten Anlauf Erfolg hat. Dafür gibt es dann noch das OLG und einige andere Schmankerl. Rechtlich sehe ich ihn nicht chancenlos.
Von Drohungen iendwelcher leute (ganz gleich welche Nationalität) würde ich mich nicht einschüchtern lassen, solange es um meinen Sohn geht - und ich sehe wahrlich nicht aus wie ein Türsteher. Immerhin geht es doch um sein eigenen Fleisch und Blut.
Milan
Moin Crystal,
vor Gericht zählt nicht das Aussehen eines Menschen, sondern nur Sachzusammenhänge. Ob Dein Mann grüne Haare oder Plattfüsse hat, spielt dort keine Rolle. War das ein Umgangsverfahren? Falls ja, hat es sicher nicht mit dem Richterspruch geendet, eine Lüge bestehen und eine "glückliche Familie" in Ruhe zu lassen.
Der einzige Weg zum Umgang mit dem Kind ist nun einmal der über das Gericht. Wenn Dein Mann diesen nicht gehen will - warum auch immer - darf er sich nicht beklagen, wenn er nur zahlen darf, aber keinen Umgang hat. Auch wer nicht zum Arzt geht, kann sich nicht beklagen, dass er nicht gesund wird.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
Gut ichhab jetzt keinen Body wie nen Türsteher, aber die Glatze habe ich auch. Ich muß sagen das das bis jetzt noch keinen wirklich interessiert hat. Kein JA MA oder Richter hat mich darauf reduziert oder so was in der Art.
Außerdem ist ja hier nicht Dein Mann der Böse.
Er hat die Möglichkeit seinen Umgang zu bekommen, und die sollte er nutzen.
Mfg Dibaa
Ich danke euch allen sehr für eure Zeit und Mühe 🙂
Und ich ich wünsche mit für jeden von euch das alles gut wird....irgendwann....
Crystal
Hallo Crystal,
nur interessehalber. Von wem wurde denn der Vaterschaftstest gemacht?
Hat ihn ein Gericht angeordnet und durchführen lassen oder war es privat? Wenn privat, wer hat denn dann die Proben genommen und eingetütet?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mhhh also die Probe meines mannes wurde bei seiner hausärztin genommen....
Also besser gesagt das Jugendamt hat den Arzt festgelegt....
Wieso fragst du ?