kann die ex alleibe...
 
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kann die ex alleibe bestimmen wo und wann ich in den urlaub mit meiner tochter d

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(@bettyspapa)
Schon was gesagt Registriert

hi,

icvh brauche schnelle antworten und gute

ich wollte mit meiner tochter (5) zu meiner mutter auf die kanaren, erst war es auch von ihr zu okay (das war pfingsten dieses jahr) nun habe ich ihr vor 3 wochen das erzählt das ich ende september/anfang oktpber 2 owchen urlaub habe und dann mit meiner tochter dort zu meiner mutter wollte.

nun sagt sie das ich sie rechtzeitig ( hallo das ist erst ende september und gefragt habe ich anfang august) zu meiner mutter wollte und muste es ja acuh erst auf der arbeit klären.

nun bringt sie dinger wie ja deine mutter trinkt auch gerne mal einen übern durst mit ihren freund und solche sachen.

ICH fahre ja dorthin um mit meiner tochter in der sonne am strand etc. zusein und nicht um zu trinken, ich trinke null alk und rauche nicht und will nur urlauzb machen mit der lütten weil wir dort kostenlos wohnen können. ich werde meine tochter da nicht mit was weis ich alleine lassen.

oder ist das ne trotzreagtion von der KM weil die lütte pfingsten auch noch gesagt hatte wie KM sagte da kannst du mit deinen papa alleine hinfliegen ich nicht... Kind " nä papa dann fliegen wir alleine zu inseloma .... dreht sich zur KM und sagt folgent weiter: aber wir kommen nicht wieder mama!  das wir uns das grinsen nicht verkneifen konnten war klar, ich wäre aber lieber lauthals lachend gewesen weil sie die schlag fertigkeit von mir hat.

ist das okay das eine mutter so entscheiden kann? wir haben jeder 50 zu 50 das gemeinsame sorgerecht und wenn es so sein soll, muss sich mich dann ja auch fragen ob sie wo wann und so mit ihr in den urlaub darf?

sie meint auch das ich sie beeinflusse nur weil wir im juli 2 super wochenenden hatten mit viel spass und sie nach den 2ten, da hatte ich sie am freitag aus der kita und montag dann in die kita gebracht, angeblich 2 tage lang an ihr nicht ran kamm. dabei wollte die maus ja gar nicht monrag in den kindergarten bzw zurück zu ihr, ich habe sie in keiner weise beeinflust. habe ich sogar gesagt das sie zur kita muss weil papa arbeiten gehen muss (spätdienst am MO).

wie ist da nun mein Recht? kann ich sagen pass auf ende septemeber fliegen wir zu meiner mutter und ich bin ja dabei und lasse sie eh nicht alleine, oder habe ich "einen antrag " zu stellen bei Ihr ob und wann ich wie wo hin darf?

sorry es eilt, auch wegen der tickets

liebe grüße

Papabär

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2007 01:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du und deine Tochter haben das Recht auf Umgang und zwar sowohl regelmässigen Umgang z.B. alle 14 Tage ein Wochenende plus einen angemessenen Urlaub plus anteilige Feiertage.

Während dieses Umgangs bestimmst du alleine was du mit deiner Tochter machst und wo ihr seid.

Um mögliche Verdächtigungen auszuschliessen, solltest du bei Auslandsaufenthalt der Mutter sagen wo du mit eurer Tochter hin fährst, aber das hast du ja schon gemacht.

Also los und Tickets kaufen.

Aber, ein Risiko bleibt dennoch, denn Recht zu haben heisst nicht unbedingt Recht bekommen und nirgendwo ist das zutreffender als im Familienunrecht.

Im Zweifelsfall stehst du am Abflugtag vor der Tür deiner Tochter und ihre Mutter teilt dir, natürlich bedauernd, mit dass eure Tochter leider plötzlich erkrankt und nicht reisefähig sei.

Das soll aber kein Grund sein, auf euer Recht und euren Urlaub von vornerein zu verzichten, denn das Risko dich dann zum Deppen zu machen, mit dem man alles machen kann ist viel grösser (klappt ja so gut).

ich hatte z.B. auch schon lange einen Urlaub mit meinen 3 Kindern von meiner zukünftigen Ex-Frau und meiner älteren Tochter von einer anderen Mutter geplant und "genehmigt" bekommen und habe dann plötzlich einen Brief vom JA bekommen in dem die SB mir die "Sorgen" meiner Ex über die pubertären Probleme meiner Ältesten übermittelte.

Ich habe ihr dann kurz versichert, dass diese "Fürsorge" ganz reizend sei, die "Sorge" aber ganz unbegründet.
Thema durch.

Gute Erholung und schöne Grüsse

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 02:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo BettysPapa,

noch ne kurze Nachfrage habe ich. Ihr habt das GSR und du postest im Foreum Alleinerziehend. Aus deinen Äußerungenaber entnehme ich das euere Tochter bei der KM wohnt oder irre ich mich?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 10:07
(@bettyspapa)
Schon was gesagt Registriert

hi Tina,

ja unsere Tochter lebt bei der KM und dort ist Ihr Lebensmittelpunkt.

Ja wir haben das GMSR jeder 50%.

sorry wenn ich hier falsch sein sollte.

Papabär

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2007 21:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Keín Problem, ich verschiebs in den richtigen Bereich.

*g* sandgren war schneller

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 21:20
(@bettyspapa)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe eben eine E-Mail von der Erziehungsberatungsstelle in Hamburg bekommen.

der Nette Herr dort möchte mich sprechen wegen des anlässlichen "akuten konflikt" in sachen Gran canaria reise um meine Mutter zu besuchen bzw der *lütten* Ihre Oma.

Kann die Erziehungsberattungstelle es verbieten das wir dort unseren gemeinsamen Urlaub für 2 wochen verbringen?

ich lasse meine Tochter ja nicht alleine bei meiner Mutter und bin ja auch sonst jederzeit bei Ihr. es  gibt also keine Gefahren, und mir nach Hause nehme ich sie sowieso weil Sie mir sonst ja hier ganz doll Fehlen würde.

welche meine EXfrau (KM) zu befürchten hätte, wir wollen Entspannung, Baden, Sandburgen bauen, und wärme sowie uns freuen das Sie Ihre *Inseloma* noch hat bzw. ich meine Mutter.

wo und wie billiger könnten wir sonst wohnen und einen super Urlaub haben.

Papabär

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2007 21:23
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BettysPapa!

Grundsätzlich gilt -ganz unabhängig vom GSR- dass der Umgangselternteil für die Art der Gestaltung seiner Umgangszeiten ganz allein verantwortlich bist. Niemand darf Dir da also rein reden. Auch nicht Frau Mama. Du darfst also mit Töchterchen in Urlaub fahren. Allerdings benötigst Du für eine Flugreise den Reisepass der Tochter. Wo ist der Pass?

Kann die Erziehungsberattungstelle es verbieten das wir dort unseren gemeinsamen Urlaub für 2 wochen verbringen?

Nein! Sie können weder etwas verbieten noch etwas erlauben. Sie sind nur dazu da, um zwischen Dir und Exe zu vermitteln. Auch eine Erziehungshilfe kennt die Gesetze und Rechtslage. Insofern würde ich eher davon ausgehen, dass der Herr dort versuchen wird Dir zu helfen.

Geh ruhigen Gewissens zu dem Gespräch und vergiss die blöden Vorwürfe Deiner Exe. Du musst Dich vor dem Herrn (und auch vor ihr) nicht für Deinen Wunsch rechtfertigen, warum Du mit Deiner Tochter im Rahmen Eures Ferienumgangs in den Urlaub fahren möchtest. Ich denke er will auch keine Rechtfertigung. Schlimmstenfalls will er einige der "Bedenken" Deiner Exe ansprechen, die Du dann aber souverän und mit einem Kopfschütteln als absurde Erfindung abtust. Vielmehr wirst Du ihn darum bitten, dass er Dir hilft für die Urlaubsreise den Reisepass ausgehändigt zu bekommen.

Bleib aufrecht - Du bist im Recht.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 21:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi BettysPapa,

beim Gespräch mit dem netten Herrn nebenbei nicht vergessen zu erwähnen, dass ihr nicht nur zu Diener Mutter wollt sondern eigentlich der Lütten mal die Möglichkeit zu geben ihre Oma zu sehen, dass ist auch ein Recht des Kindes.

Gruss oldie

________________________________________

Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 22:10
(@bettyspapa)
Schon was gesagt Registriert

Soooo heute war der Tag wo ich bei den Netten Herrn war.
KM hat also als Grund warum ich nicht mit der lütten zu meiner Mutter fliegen darf angegeben:
Das meine Mutter als Person der Grund wäre warum unsere Tochter nicht mit dort hin darf.

da ich aber schon am 22/23.9 fliegen will mit der lütten benötige ich nochmal Fachmännische Hilfe wie folgt.

  • wenn sich KM weiterhin weigert und es nicht zuläst dahin zu fliegen was kann ich machen?darf kann ich trotzdem fliegen?
  • sie das Kind oder den Kinderausweis nicht rausrückt
  • muss Sie mir das kind geben weil ich ja das umgangsrecht warnehmen will?
  • was habe ich für möglichkeiten beides zu bekommen mit welchen mitteln? einstweilige verfügung?

er sagte das der zeitraum von jetzt bis urlaub zu kurz sei einen termin zufinden um gemeinsam auf einen nenner zu kommen, er habe auch keine entscheidungsbefugnis.
er würde aber weiterhin für die zukunft für gemeinsame gespräche zu verfügung stehen und wir sollten uns einen gemeinsamen termin bei Ihm holen.

fakt ist ich will nur auf die kanaren zu meiner mutter und mehr eigentlich nicht.
ich werde noch die e-mails kopieren und namentlich so abändern und mal einstellen.

Bitte um Hilfe so das ich den 2 ten trumpf auspielen kann und sie nach gibt weil ich auf der rechtsseite bin.

so bilder sind online wer wir sind, von ihr ist cirka 1,5 jahre alt das bild (besser so)  :yltype:

Papabär

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2007 22:51
(@bettyspapa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo möchte es nochmal nach obden schubsen.

heute muste ich meine tochter von der oma holen wo KM auch war, war vorher in der KITA und die war zu weil Betriebsausflug.

sie wollte wieder Ihre themen diskutieren am telefon weil ich anfragte wo den meine Tochter wäre und ich mein angekündigtes PAPAWE warnehmen will.

ausflüchte wie sie will sowieso nicht nach gran canaria (meine mutter lebt dort) bis hin sie will auch nicht zu dir ... da rief sie unsere Tochter zum Telefon, und sie war freundlich und freute sich und sagte das Sie mich vermisse und zumir wollte, erst noch ja aber heute abend nicht bei dir schlafen bis ..... naja jetzt ist Sie ja hier und schaut ihr gewünschtes KIKA programm.

die KM will Pardou nicht das ich mit der Lütten zu meine Mutter fliege, wie kann ich es durchsetzen?

JA macht nur beratung und da past kein Termin, KM will aber erst auch einen Termin, nur die Zeit drängt.
kann ich von meiner seite was machen (einstweilige verfügung?) Sie behauptet (KM) auch das der Bruder meiner Mutter (der letzte verwandte meiner seite hier) jetzt gegen mich ist und das auch nicht für gut heist das unsere Tochter dort hin soll, ich denke mal das KM Ihn angestachelt hat.

Bitte brauche dringet Rat und Hilfe wie ich vorgehen kann

überlege schon ob ich einen Neuen Kinderausweiß mir besorge aufn Amt so dass ich ja doch fliegen könnte mit der lütten, nur für den fall das sie den ausweiss nicht raus rückt.

Muste Ihr auch noch zuerst erzählen, weil KM behauptet das SIE das Aufenhaltsbestimmungsrecht habe, Nur wir haben ja 50/50 und habe Ihr gesagt das auch das wir nur zu hälfte hätten und sie nur den alleinigen Lebensmittelpunkt für die lütte. ist doch richtig oder?

:question: :question: :question: ;(

Papabär

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2007 20:08




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dir bleibt nur der Weg über einen Eilantrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung ohne Anhörung der Parteien. Auch sollte der Gegenseite vorsorglich die evtl. Geltendmachung von Schadensersatz angekündigt werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 22:15
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

überlege schon ob ich einen Neuen Kinderausweiß mir besorge aufn Amt so dass ich ja doch fliegen könnte mit der lütten, nur für den fall das sie den ausweiss nicht raus rückt.

Vergiss es! Den bekommste nur mit Unterschrift beider Elternteile.

Muste Ihr auch noch zuerst erzählen, weil KM behauptet das SIE das Aufenhaltsbestimmungsrecht habe, Nur wir haben ja 50/50 und habe Ihr gesagt das auch das wir nur zu hälfte hätten und sie nur den alleinigen Lebensmittelpunkt für die lütte. ist doch richtig oder?

Außerhalb Deiner Umgangszeiten hat sie das alleinige ABR. Während Deiner Umgangszeiten hast Du das alleinige ABR.

wenn sich KM weiterhin weigert und es nicht zuläst dahin zu fliegen was kann ich machen?darf kann ich trotzdem fliegen?

Dürfen schon, aber die Gefahr ist groß, dass Du ohne Pass nicht in den Flieger rein kommst. Alternativ könntest Du versuchen kurz vor Abflug beim Zoll am Flughafen einen vorläufigen Pass zu bekommen.

muss Sie mir das kind geben weil ich ja das umgangsrecht warnehmen will?

Ja. Zu Deinen Umgangszeiten muss sie es heraus geben.

was habe ich für möglichkeiten beides zu bekommen mit welchen mitteln? einstweilige verfügung?

Wie Deep schon schreibt, könntest Du einen Eilantrag ans Gericht raus jagen auf Herausgabe des Passes zwecks Urlaubsreise während der Umgangszeit.

Bitte um Hilfe so das ich den 2 ten trumpf auspielen kann und sie nach gibt weil ich auf der rechtsseite bin.

Sag ihr freundlich, dass Du Dir den Urlaub nicht vermiesen lassen wirst und sofort ein Gerichtsverfahren anstreben wirst, so sie Dir nicht innert 24 Stunden schriftlich bestätigt, dass sie Dir den Pass zum Umgang heraus gibt. Bockt sie, dann Montag gleich zum Anwalt.

Ganz andere Alternative wäre eine Reise mit Zug oder Auto. Dann sind nicht die Kanaren, aber Du hast Deine Ruhe.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 23:23
(@PhoeniX)

Moin

Außerhalb Deiner Umgangszeiten hat sie das alleinige ABR. Während Deiner Umgangszeiten hast Du das alleinige ABR.

Bei GSR liegt es wohl eher so, das beide ET's gemeinsam über den Aufenthalt des Kindes entscheiden können. Das ABR hat aber mit dem Urlaub nichts zu tun.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 23:59
(@bettyspapa)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

Danke für die schnellen antworten

- ich will ja nicht mit den auto oder so sondern der einladung( inklusive flug) zu meiner Mutter folgen Urlaub für uns Kosten 0,00€ ausser das was mann sonst auch ist (eis oder so)

[zitat] Wie Deep schon schreibt, könntest Du einen Eilantrag ans Gericht raus jagen auf Herausgabe des Passes zwecks Urlaubsreise während der Umgangszeit. [l/zitat]

wie und wo in Hamburg kann ich auf einen anwalt treffen der mich dabei unterstützt bzw es ermöglicht? und
die kosten? wieviel ist das undich habe gehört das eventuell bzw KM die zu tragen hat wenn sie sich weigert den ausweis herraus zu geben?
und was hat /kann sie machen um diesen urlaub noch zu verhindern?

Papabär

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2007 04:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

>grade frisch rein gekommen<. Ich hoffe, es ist nioch rechtzeitig.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 22:14
 AJA
(@aja)
Registriert

Das Urteil ist Klasse, aber bedingt es nicht, dass ein Kind vor Gericht "gezogen" wird?

Aus dem Bauch heraus würde ich BettysPapa auch zu einer EV raten. Allerdings weiß ich nicht, ab welchem Alter die Kinder bei Gericht gehört werden.

Sollte Betty noch zu jung dafür sein - dann los.

Sollte sie es nicht sein - ich würde davon absehen.

Hintergrund: KV hat eine EV beantragt (auf Anraten seiner Schwester) einen Urlaub mit unseren Kindern durchzusetzen, den sie nicht wollten. Als er erfuhr, dass die beiden Älteren, damals 7 und 9 dazu befragt werden sollten, hat er den Antrag zurück gezogen. Fazit: es wurde eine einvernehmliche Lösung mit Hilfe des JA geschaffen.

Gibt es keine Möglichkeit, mit der KM mal etwas einvernehmlich zu reden?

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 23:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in Umgangsverfahren werden Kinder nicht zwangsläufig angehört. Ferner geht es nicht um die grds. Umgangsvereinbarung sondern "nur" um eine Urlaubsreise während des wie auch immer ausgehandelten Umganges.

Und ja, ich würde es riskieren, dass Kinder vor Gericht gehört werden und nicht vor diesem Schreckgespenst schrecken. Nur deswegen vor der Ex einknicken, damit Kinder den sie nicht betreuenden Elternteil im sinnvollen Umfange sehen dürfen? Never!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2007 00:19
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

In der Regel werden die Kids in Umgangsverfahren -wenn überhaupt- bestenfalls durch eine Verfahrenspflegerin im häuslichen Umfeld befragt, die dem Gericht dann einen Bericht vorlegt.

Und ja, ich würde es riskieren, dass Kinder vor Gericht gehört werden und nicht vor diesem Schreckgespenst schrecken

JAWOLL!!!!

Und selbst wenn - eine Gerichtsverhandlung ist für ein Kind kein Horror. Dort sitzen ein paar wenige Leute, manche in komischen Kostümen und jeder ist sehr nett zu dem Kind. Also wo ist das Problem?

Und außerdem ist es nicht der klagende Vater, der das Kind vor Gericht zwingt. Es ist die Mutter, die durch ihre Verweigerungshaltung eine Klage unvermeidbar macht. Und wenn wir Väter nicht endlich alle gemeinsam aufstehen und den ganzen doofen Kühe ihre Grenzen aufzuzeigen, dann wird es schlussendlich noch viele Jahre so weiter gehen. Auf der Strecke blieben dann stets die Kinder.

Das von Deep eingestellte neue OLG-Urteil ist Balsam für jeden kämpfenden Vater. Aber Väter, die den Schwanz einkneifen, werden niemals von solchen Urteilen profitieren können - denn das geht nur über den Klageweg.

Greetz,
Milan

Edit: Um gestärkt noch mal zum Titel des Topics zurück zu kommen: NEIN - DAS KANN SIE NICHT BESTIMMEN!!!!!

Edit:

wie und wo in Hamburg kann ich auf einen anwalt treffen der mich dabei unterstützt bzw es ermöglicht?

Das macht jeder normale Familienrechtsanwalt. Telefonbuch.

und die kosten?

Prozesskostenrechner (s.l.); Streitwert 3.000€

wieviel ist das undich habe gehört das eventuell bzw KM die zu tragen hat wenn sie sich weigert den ausweis herraus zu geben?

Glaub ich nicht, jeder zahlt seinen Anwalt selbst. Oder?

und was hat /kann sie machen um diesen urlaub noch zu verhindern?

Naja, sie gibt Dir ggf den Ausweis nicht. Wie sonst sollte sie den Urlaub verhindern? Du DARFST fliegen, es ist Dein RECHT.

Mach Dir nicht so´n Kopf, sondern folgendes:
Samstag: Telefonnummern von 5 Anwälten raussuchen.
Sonntag: Notizen machen, Daten zusammen schreiben.
Montag: alle 5 Anwälte anrufen. Den, der am besten wirkt und sofort Zeit hat, sofort aufsuchen und Mandat unterschreiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2007 01:49
 AJA
(@aja)
Registriert

Nur deswegen vor der Ex einknicken, damit Kinder den sie nicht betreuenden Elternteil im sinnvollen Umfange sehen dürfen? Never!

Hast ja recht, Deep. Ich bin halt immer noch eine Verfechterin der einvernehmlichen Lösungen ohne Gericht. Aber offenbar gehts halt manchmal nicht anders  ;(

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 01:18
(@bettyspapa)
Schon was gesagt Registriert

so gestern RA angerufen und EV beantragt, sofort noch getroffen und alles auf Papier dort gemacht.

sie wollte (RA) es Treffen vor Gericht, nun muss ich am letzten Arbeitstag noch um 9:00 dort hin - Tag im Eimer.

fange ja um 6 an und arbeite bis 15:00 nun gehts nicht weil ich ja um 17:00 eigentlich lt RA meine Tochter "übernehmen" soll.
Flug geht Samstag morgen um 7:05 und werden dann in 2 Wochen wieder zurück sein ;o)
Ich hoffe das alles klapt vor gericht und es so geht sonst sind 1200,- eier umsonst für den flug und die RAkosten ebenso.

Erstmal vielen Dank für alle Tips nun drückt bitte die daumen für Freitag morgen

Melde mich sobald es neues gibt  :thumbup:

Papabär

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2007 00:17




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