Kann die KM dem Kin...
 
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Kann die KM dem Kind verbieten mich zu Hause zu besuchen?

 
 LHL
(@lhl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich habe einen 9 jährigen Sohn der bei seiner Mutter lebt (sie hat das alleinige Sorgerecht, 200 Km entfernt). Die Beziehung zur Mutter ist seit 6 Jahren beendet und ich lebe nun seit 3 Jahren in einer Ehe mit einer neuen Partnerin.
Nun ist es so das ich das Kind über das Wochenende bei sich zu Hause besuche.

Auf Dauer führt die Tatsache das ich in der Wohnung der KM, im Zimmer meines Sohnes, nächtige allerdings zu Spannungen in meiner Beziehung.

1. Gibt es nicht von Gesetzes wegen her die Möglichkeit dass das Kind mich zu Hause besucht?

2. Wie regelt Ihr das mit den Übernachtungen wenn Ihr Eure Kinder besucht?

Vielen Dank für Eure Hilfe 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2017 18:01
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Erstaunlich, dass Du das so mit machst und Deine Frau auch. Er ist doch kein Baby mehr.

Du solltest das Gespräch mit der KM suchen und eine Umgangserweiterung vorschlagen. Am Besten schrftlich per Einschreiben. Sollte das nicht fruchten, dann ein Gespräch mit der KM beim örtlichen Jugendamt und sollte das wiederum nichts bringen zum Gericht

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2017 18:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie Vater1982 schon gesagt hat, ist Deine art von Umgang keineswegs Standard.

Normaler Umgang würde darin bestehen, dass Du Deinen Sohn Freitag nach der Schule abholst, mit zu Dir nimmst  und am Sonntag bringst Du ihn zurück zur Mutter.
Holen und bringen sind dabei von Dir zu leisten (und zu bezahlen, aber ich nehme an, dass Du sowieso mit dem Auto fährst).
200 km sind zwar nicht gerade um die Ecke, aber nicht so weit weg, dass es prinzipiell nicht geht.

Von Gesetzes wegen gibt es dazu keine Regelung (man braucht nicht für alles einen Paragraphen!)
Du solltest als erstes mit der KM sprechen, dass Du Dein Sohn zum Umgang zu Dir kommt. Geht sie nicht darauf ein bzw. könnt ihr euch nicht einigen, dann solltest Du das JA um Hilfe bitten.
Das JA kann in dieser Frage nur vermitteln und wenn die KM nicht will, dann passiert auch hier nichts. Letzte Möglichkeit ist die gerichtliche Klärung des Umgangs.

Was sind denn die Argumente der KM?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2017 19:08
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

1. Gibt es nicht von Gesetzes wegen her die Möglichkeit dass das Kind mich zu Hause besucht?

Na, ich denke schon, dass dies gesetzlich geregelt ist (man möge mich korigieren):
Während der Umgangszeit liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei UmgangsET, hier also beim KV. Ergo kann der KV in der Umgangszeit hinfahren mit Kind, wohin er mag. Und die KM kann nicht verbieten, nicht zum KV nach Hause zu fahren.

Im Übrigen würde ich aus psychologischen Gründen nicht von Besuchen bei Dir sprechen. Das ist das zweite zu Hause des Umgangskindes.

Und Eure bisherige Umgangsregelung ist in der Tat speziell. Ich kann verstehen, dass das in Deiner Partnerschaft für Irritationen sorgt

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2017 00:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, das ABR regelt lediglich, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Nicht, wo es sich Sonntag um 10 Uhr aufhält.
Die Ausgestaltung des Umgangs ist gesetzlich überhaupt nicht definiert.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2017 12:02