Hallo zusammen,
die Situation in Stichworten:
Kind (11) wohnt bei Mutter, geschiedener Vater 2 wohnt Autostunden entfernt, wenn Kind 12 wird soll es lt. Vater mit dem Zug fahren, muß Mutter zustimmen?
Kann der Vater die Mutter zwingen per JA oder Gericht? Es gibt gemeinsames Sorgerecht.
Gruß
Maverik0815
Hallo Maverik,
dass hier "Zwang" möglich ist, halte ich für unwahrscheinlich, weiß es aber nicht.
Wenn das Kind mit 12 Jahren fähig ist, mit dem Zug zu fahren (was es sein kann, wenn es nicht gerade dreimal an unübersichtlichen Bahnhöfen umsteigen muss) ist das doch eine gute Lösung um für den Umgang Zeit, Kosten und Nerven zu sparen :wink:.
Gruß pk, deren Tochter das erste Mal mit 10 alleine Zug gefahren ist ohne Umsteigen und mit 12 mit zweimal Umsteigen
Hallo Prokids,
ob das Kind das schafft oder kann. das sei mal da hin gestellt, vom überfüllten Großbahnhof und Umsteigen mal abzusehen. Aber das gehört hier nicht hin. Hier geht nur darum ob die Mutter gezwungen werden kann.
Gruß
Maverik0815
moin,
der "hol- und bringdienst" liegt beim Umgangselternteil.
Wenn das Kind bereit ist Zug zu fahren, gut. Wenn nicht, dann nicht.
Wenn KM dagegen ist, wird mit einer Klage vermutlich kein Erfolg zu erzielen sein.
Und mit solch einem Anliegen würd ich beim JA nicht aufschlagen.
gruß
jo
Maverik, ist ja gut.
Ich reagiere inzwischen ein wenig empfindlich auf solche "Rechtsfragen" ohne näheren Hintergrund. Frag doch mal bei deinem zuständigen Amtsgericht nach. Die werden dir dann bestimmt eine Auskunft geben, und wenn sie nur dahingehend lautet: "Versuchen Sie es halt, unser Richter ist immer hocherfreut, wenn er sich mit solchem Pillepalle beschäftigen muss, denn Eltern sollten erwachsen genug sein, solche Dinge einvernehmlich untereinander regeln zu können." :knockout:
pk, die sich gerne von Mods sagen lässt, was wohin gehört
Natürlich ist das Pillepalle und für normale Erwachsene kein Problem, doch bei jemandem, der nach fast 10 Jahren Trennung immernoch keine Ruhe gibt, muß man mit allem rechnen. Da wird nach jedem Strohhalm gegriffen mit dem man Ärger machen kann oder vorm Kind die Mutter schlecht aussehen zu lassen. Da wir nun damit rechnen müssen das es wieder zum JA geht wollte ich nunmal wissen ob jemand Erfahrung damit hat ob man die Bahnreise zum Vater-Besuchswochende erzwingen kann.
Gruß
Maverik0815
Maverik, wenn die Mutter oder der Vater (ist mir jetzt nicht ganz klar) zum JA geht, wird sie genau das hören, was ich geschrieben habe. Und mehr noch - sie werden (und das meinte ich) mal nachfragen, warum es nach 10 Jahren immer noch Probleme gibt und genau da ansetzen. Das Zugfahren per se wird ganz schnell vom Tisch sein und es wird sich den wirklichen Problemen gewidmet werden. Und das JA kann sowieso nichts erzwingen, sondern nur gute Ratschläge geben, die scheinbar dringend nötig sind.
Gruß pk
Zwingen halte ich für ziemlich ausgeschlossen ABER ich frage mich, warum man nicht versuchen sollte, ob das Kind es schafft. Mit 12 geht man immerhin schon in die Mittelstufe, fährt alleine in die Schule und davon wieder zurück... Man könnte ja bei einer Testfahrt, bei der man unauffällig dabei ist, versuchen die Bedenken aus der Welt zu schaffen... Kinder fahren in der Regel gerne Bahn, da sie nicht still sitzen müssen und es relativ spannend ist. Mittels Handy kann man zwischendurch nachfragen, ob das Umsteigen geklappt hat und meist sind auch ganz nette Zugebgleiter/-innen an Board, an die sich die Kids wenden können, wenn doch mal etwas wäre.
Es gibt sogar "Kinder", die gehen mit 13 für ein paar Wochen ganz alleine ins Ausland zu einer Tauschfamilie und die wenigsten finden das völlig grauenhaft.
LG
das Schwarzwaldmädel, das sich fragt, mit dem sie es da eigentlich gerade zu tun hat *neugierigschau*
Hallo... also mit dem zwingen wird das nichts...
Da es erst 12 Jahre alt ist, kann die KM jederzeit sagen... es ist noch ein Kind und das lasse ich nicht ohne Aufsicht und kein Richter in Deutschland wird dem widersprechen und es trotzdem allein losschicken...
MfG
Rainbow
PS: Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich ich nur dazu raten zu schaun ob das Kind überhaupt schon reif dafür ist (hier etwas gegen den Willen des Kindes zu machen bzw. wenn das Kind noch nicht dazu in der Lage ist, dann kann das fatal enden)... einige Kinder sind es mit 12 Jahren schon... einige aber nicht...
ich habe schon genug verirrte/ verwirrte Kinder aufgefunden die dann net beim KV oder der KM gelandet sind sondern bei Notdienst zwecks Abholung durch Eltern. Des Weiteren wenn das Kind in der Lage wäre trotzdem immer an die Bahn wenden, damit der Zugbegleiter das Kind im Auge behält und sogar ggf. übergibt am Zielbahnhof.
Moin,
gezwungen kann sie wohl nicht werden. Jedoch finde ich es aufgrund des Alters "grundsätzlich" möglich, sich für diese
Lösung zu entscheiden.
Beim Flieger gibt es ja das begleitete Fliegen für Kinder. Grundsätzlich sollte der KM da ein Konzept vorgelegt werden,
das plausibel ist. Es gibt ja z.b. auch Zugverbindungen ohne umsteigen usw. was ihre Bedenken da reduzieren kann.
Man könnte dem Kind ein Prepaid Handy mitgeben, so dass man im Notfall erreichbar ist. Die Möglichkeiten sind viel-
fältig. Nur die KM müsste mitspielen.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Zusammen,
vielleicht könnte man bessere Statements abgeben, wenn man annähernd wüsste, um was für eine Zugfahrt es sich handelt (wie lange, wie oft umsteigen, gibt es eventuell die Möglichkeit des betreuten Reisens etc.). Wichtig auch: Warum wohnt das Kind Autostunden entfernt? Wer hat diese Entfernung geschaffen?
Grundsätzlich bin ich schon der Meinung, dass ein Kind mit 12 Jahren in der Lage sein sollte eine Zugfahrt von 1-2 Stunden alleine zu meistern. Letztlich kommt es aber auf das Kind und seine Entwicklung an.
@schwarzwaldmädel
Mir ist eigentlich klar, mit wem wir es zu tun haben. Ich denke, es ist eine KM, die unbedingt ihren Willen durchsetzen möchte. Ich frage mich lediglich, ob sie sich genauso stur stellen würde, wenn das Kind jemanden aus "ihrem Umfeld" mit dem Zug besuchen wollen würde :phantom:
lg
sleepy
die mit 8 Jahren schon alleine ihre Großmutter besucht hat, mit 2 mal umsteigen und ohne Handy und das tatsächlich keine bleibenden Schäden behalten hat 😉
Sleepy
Hallo Zusammen,
gibt es denn nicht auch bei der DB begleitete Zugfahrt? Ich meine schon. Und wenn der KV die Kosten hierfür trägt, dann sehe ich überhaupt kein Problem. Ab wann ein Kind eine solche Strecke (mit Umsteigen) alleine schaffen kann ist individuell aber m.M.n. ist es eigentlich schon zwichen 12-14J einem gesunden Kind zuzutrauen.
nette Grüße von soso
Begleitete Zugfahrten gibt es nur auf einigen ausgewählten ICE-Strecken. Und das ist dann durchaus ein Problem. Da es beide Bahnhöfe Großbahnhöfe sein müssen. 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
hier scheint es meiner Meinung nach nicht um Lösungsansätze zu gehen,
sondern nur darum:
Hier geht nur darum ob die Mutter gezwungen werden kann.
Und ja, sie kann gezwungen werden und zwar durch ein entsprechendes Urteil.
Ob im konkreten Fall ein solches zu erreichen ist, kann niemand voraussagen.
Dieses hängt von den konkreten Fakten sowie von der Einschätzung des
Richters ab.
Und sowas:
Da es erst 12 Jahre alt ist, kann die KM jederzeit sagen... es ist noch ein Kind
und das lasse ich nicht ohne Aufsicht und kein Richter in Deutschland wird dem widersprechen
und es trotzdem allein losschicken...
ist schlicht und ergreifend Quatsch.
LG,
Mux
Moin,
möchte mich Mux anschliessen ...
Nach Beauftragung zweier Anwälte, dreier Gutachter und eines Richters, könnte Mutter meines Erachtens durchaus gezwungen werden.
Der gesunde Menschenverstand sagt aber, dass der Vorschlag des unauffällig betreuten Mitfahrens, oder aber Mama fährt 1. Hälfte mit, Papa ab 2. Hälfte, - zumindest bei erster Fahrt - durchaus mehr Sinn macht.
Einem 12jährigen (werden gerne unterschätzt) kann hierbei aber durchaus ein gewisses Mitspracherecht eingeräumt werden.
Während ich meiner 12jährigen ein Bahnabenteuer durchaus zutrauen würde, wäre ich als 12jähriger wahrscheinlich verschütt gegangen (in Ergänzung: Mama würde mich bei fortwirkender Entscheidungsgewalt heute noch nicht alleine unterwegs lassen).
Besten Gruß
United
Sehr geehrter Mux... deine Äußerung, dass meine Meinung von unserer Rechtsprechung als "Quatsch" zu deuten ist, kannst du ja gerne mal begründen bzw. Anhand von Urteilen/ Beschlüssen widerlegen.
Bei einem 12 Jahre alten Kind handelt es sich nach dem Gesetz immer noch um ein Kind. Da obliegt die Sorgfaltspflicht bei dem Elternteil bei dem es sich aufhält.
Wenn die KM nicht bereit ist (aus was für Gründen auch immer) dieses Kind allein und es ohne Begleitperson auf Reisen zu schicken, dann möchte ich gern mal den Richter in Deutschland sehen, der die Mutter dazu zwingen sollte?
Die Verantwortung das Kind allein in einen Zug zu setzen, trägt in dem Moment die KM!!!
Solche Umgangsregelungen sind meines Wissens nach möglich, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind und auch das Kind es sich dann zutraut (hier ggf. ein paar mal zuerst gemeinsam mit dem Kind die Strecke befahren).
Deine Annahme @Mux, das wenn die KM z.B. sagt:
"Nein das möchte ich aber nicht, weil es kann immer was passieren (hier als Beispiel: Bombendrohung, Schienenersatzverkehr aufgrund Lokschadne etc pp) und dann ist das Kind auf sich allein gestellt und weiss nicht was es machen soll..."
Das dann ein Richter sie dazu verdonnert, es doch zu tun, ist um es mal mit deinen Worten zu sagen totaler "Quatsch".
MfG
Meine Aussage bezog sich auf den Ausschließlichkeitscharakter Deiner Aussage: "und kein Richter in Deutschland wird dem widersprechen..."
Bitte, woher nimmst Du denn dieses Wissen? Umgangsurteile sind Einzelfallentscheidungen, und ein Richter kann durchaus zu dem Schluss
kommen, dass einem 12jährigen! Kind eine zweistündige Bahnfahrt zumutbar ist, wenn es dem Umgang dient.
Bei einem 12 Jahre alten Kind handelt es sich nach dem Gesetz immer noch um ein Kind.
Das ist bei einem 17jährigen auch der Fall. Besagt aber nichts. Dreijährige müssen in Umgangsverfahren gehört werden, die Aussage eines
12jährigen z.B. bzgl. seines ständigen Aufenthaltes hätte bei einem ABR-Verfahren einiges an Gewicht, aber er kann nicht seinen Vater mit
dem Zug besuchen? Und die Bedenken der KM´s?
Bedenken haben viele KM´s auch, das Kind überhaupt zum KV zu lassen. Gibt es ein entsprechendes Umgangsurteil, spielen diese Bedenken
sowie Sorgerecht, Sorgfaltspflicht etc. keine Rolle mehr. Das Urteil ist einfach umzusetzen (die Durchführbarkeit bei hartnäckigem Boykott mal außen
vor gelassen). Meine Ex z.B. hat ASR, ganz viele Bedenken gegens Fliegen und Alleinreisen sowieso, hat aber dennoch meinen Sohn (6 Jahre)
per Gerichtsbeschluss einmal im Monat zum Flughafen zu bringen, damit er von Nürnberg nach Berlin fliegt (mit Begleitservice).
Übrigens dürfen schon 11jährige laut den Bestimmungen von z.B. Lufthansa oder Airberlin allein - ohne Begleitung Erwachsener oder eines Begleit-
services - fliegen.
Ich habe im vorliegenden Fall auch keine Prognose vorgenommen, wie ein Richter urteilen würde, sondern lediglich angemerkt, dass die KM durchaus
durch ein Umgangsurteil gezwungen werden könnte.
LG,
Mux
deine Beispiele sind ja schön und gut aber auch wenn eine Luftlinie es erlaubt, dass 11-jährige allein fliegen dürfen, ist es ja nett von der Fluggesellschaft aber vollkommen egal...
Des Weiteren ein 17-jähriger ist laut dem deutschen Gesetz kein Kind mehr wie du sagst, sondern ein Heranwachsender bzw. Jugendlicher... ein Kindsein endet mit dem vollendeten 14 Lebensjahr.
Und dies ist ein himmelsweiter Unterschied...
Und es geht hier auch nicht um zumutbar oder nicht... ich streite es ja auch nicht ab, dass es nicht möglich ist, dass z.B. 9-jährige oder 12-jährige allein mit der Bahn zur KM, zum KV oder zur Oma etc pp fahren bzw. fahren können ABER dies geschieht immer noch auf der Grundlage, dass das verantwortliche Elternteil oder beide Elternteile zustimmen!!!
Ich bezog mein o.g. Beispiel auch nicht wie in deinem Fall mit einem Begleitservice... sondern wenn das Kind allein reisen soll.
Das Beispiel mit dem Begelitservice habe ich auch schon als alternativ Vorschlag gebracht damit die KM ggf. zustimmen würde.
Aber einen Umgang verhindert die KM nicht aufgrund der Tatsache, dass sie ein Kind (hier explizit ohne Begleitperson) allein reisen lassen möchte aufgrund von Bedenken bzw. aus Führsorgegründen.
Der Umgangspflichtige hat das Kind abzuholen bzw. auch zu bringen... an den Kosten dafür kann unter Umständen der andere Elternteil beteiligt werden mehr nicht...
Was will der Richter denn machen wenn die Mutter aufgrund ihrer Bedenken es nicht verantworten kann, das Kind allein loszuschicken? Sie trägt in dem Moment die Verantwortung für die Entscheidung, das Kind z.B. in ein Zug zu setzen.
Wie gesagt wir reden hier über ein Kind nicht von einem Heranwachsenden...
Soll der Richter bei Nichtbeachtung ein Ordnungsgeld verhängen? Möchte mal gern sehen bis welche Instanz solch ein Beschluss Geltung hätte?!
Meine Antwort ist auch kein persönlicher Angriff gegen ein hier... wenn es machbar (Kind ist reif genug) ist wieso nicht? Würde beide Eltern auch entlasten aber es ist nunmal ein Kind und da liegt die Verantwortung letztendlich bei den Eltern und hier vorrangig bei dem sich das Kind in dem Moment befindet.
Wie gesagt bei solch einer Regelung ist meiner Meinung immer noch die Absprache beider Elternteile und dem Kind nötig.
So nun muss ich zur Arbeit...
Gruß Rainbow
Hallo zusammen,
sehr schöne rege Beteiligung 🙂
Ich muß hier nochmal sagen: Es geht hier NICHT um Gründe oder um die Fähigkeiten des Kindes !!
Hier geht es NUR um die Möglichkeit des Erzwingens. Alles Andere sprengt, wie immer bei solchen Themen, das Forum.
Gruß und Danke für die vielen Beiträge
Maverik0815