Hallo
Da es beim Umgang mit unserer Tochter ,durch meine Frau zu Problemen kommt , will sie jetzt den Umgang gerichtlich regeln lassen . Währe ja auch nichts dagegen einzuwenden weil sie sich dann auch an die Abmachungen halten muß und nicht mehr machen kann was sie will und wie sie es will . Nun ist es aber so das sie sagt , ich würde unsere Kleine solange nicht bekommen bis der Umgang vom Gericht geregelt ist . Das kann sich , denke ich , ne ganze Weile hinziehen - was mir zu lange ist , denn die Kleine währe das kommende Wochenende ja wieder bei mir . Was kann ich machen das meine Tochter zu mir darf , oder kann meine Frau wirklich bestimmen ob ich sie bekomme oder nicht ?
Hi Havanaman,
habt ihr gemeinsames SR?
Aaalso....
Im Regelfall hast du Recht auf Umgang mit der Tochter - und die Tochter mit dir. Gesetzlich hast du auch die Pflicht auf Umgang, also den Umgang wahrzunehmen.
Leider, hast du scheinbar auch eine Ex, der dies nicht so passt und die den Umgang zulässt, oder auch nicht, wie es ihr gerade beliebt.
Ein kleiner Trost vorab für dich - du bist nicht alleine.
Wart ihr bereits beim Jugendamt und habt ein Vermittlungsgespräch geführt? Dies sollte im Normalfall der erste Gang sein, wenn es zu Umgangsschwierigkeiten kommmt. Auch um erst einmal eine außergerichtliche Einigung zu erzielen (bzw. es erst einmal zu versuchen).
Scheitert dies, bleibt natürlich nur noch der Weg der Umgangsklage.
Sollten gravierende Gründe vorliegen, oder Schlicht und einfach die KM den Umgang verweigern, so musst du leider - abwarten.
Dies kann mitunter einige Zeit dauern? Nach dem Neuen Familienrecht, sollte dieser Antrag jedoch im Eilverfahren gehen. Dann sollte es nicht so lange dauern.
Sobald du mehr schreibst, können wir dir mehr Tipps geben, wie du dich am besten verhalten sollst.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
oder kann meine Frau wirklich bestimmen ob ich sie bekomme oder nicht ?
Hallo,
de jure nicht. Wie alt ist das Kind, wie war bisher die Regelung und seit wann?
/elwu
Nach den Versprechungen der FGG soll das alles ja jetzt ganz zackig gehen:
Verhandlung 14 Tage nach Klage und Umgang noch vor Beschluss!
Oder wie war das?
Das würde ich doch mal ausprobieren!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
auf das Feedback bin ich auch mal gespannt.
Rein "Theoretisch" dürfte für einige "Umgangsboykotteusen" die Luft relativ eng werden.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin!
Verhandlung 14 Tage nach Klage und Umgang noch vor Beschluss!
:rofl2: :rofl2: :rofl2:
... naja, ich bin trotzdem offen für Wunder...
@Havanaman:
Im Grunde darf sie den Umgang nicht selbst bestimmen. Aber sie kann es. Eben weil in BRD dagegen herzlich wenig unternommen wird. Du brauchst also eine gerichtliche Umgangsregelung. Hast Du die, dann sollte Mama sich auch daran halten, denn ansonsten kannst Du sie mit diversen Zwangsmassnahmen belegen und so Deinen Umgang durchsetzen.
Greetz,
Milan
Hey,
nehmt es mir nicht allzu übel, aber ich hatte soeben einen herzhaften Lachanfall:
Verhandlung 14 Tage nach Klage und Umgang noch vor Beschluss!
In der "Theorie" mag das wohl so sein...
An den Thread-Opener aber mal ne Info von meinen Erfahrungen - lass DICH bitte aber nicht zu sehr von mir erschrecken, weil: Mein Fall scheint schon ziemlich absurd jeglicher Logik und jeglichem Kindeswohl zu stehen:
Nach 26 Monaten Umgangsboykott-Krampf, drei Gerichtsterminen, psychiatrischen Gutachten 1001 Verleumdungen und Lügen, einer Armee von Institutionen...etc...
habe ich noch immer KEINEN tatsächlichen Umgang mit meinem Kinde...nur mal so.
Immerhin sehe ich mein Kind in ein paar Tagen nach fast einem Jahr Totalboykott für ne Stunde unter Aufsicht. Toll, oder?
Aber wie gesagt, ist bei mir schon a bissl verzwickt. Hoffe, Du hast keine Extreme-Boykotteuse, ansonsten gehtz zunächst gar nix mehr(in Sachen Umgang). Grund:
@Havanaman:
Im Grunde darf sie den Umgang nicht selbst bestimmen. Aber sie kann es. Eben weil in BRD dagegen herzlich wenig unternommen wird.
Darum, auch von mir:
Du brauchst also eine gerichtliche Umgangsregelung. Hast Du die, dann sollte Mama sich auch daran halten, denn ansonsten kannst Du sie mit diversen Zwangsmassnahmen belegen und so Deinen Umgang durchsetzen.
Gruß
Ariba
Hi,
meiner Meinung nach kann (meistens auch wird) Sie machen was Sie möchte und wie Sie es möchte. Da hilft nicht mal ein Beschluss.
Rein rechtlich gesehen darf Sie es natürlich nicht, aber......................................................................................!
Sorry, es ist traurig aber leider -zu- häufig die Realität.
Mfg Dibaa
Hallo, Hvannamann,
Ich habe leider von juristischen Dingen nur sehr wenig Ahnung, aber wie sähe es mit einem Eilantrag aus, die bisherige Umgangsregelung bis zur entgültigen Entscheidung des Gerichtes beizubehalten? Wenn Exe noch nicht völlig abgehoben ist und trotzdem verweigert, müßte das doch funktionieren. Und wenn nicht, hast Du wenigstens das Argument mangelnder Bindungstoleranz ihrerseits.
liebe Grüße
VuS
@ Agent
Beim Jugendamt waren wir noch nicht , habe einen Termin für übernächste Woche bekommen . Vom Gericht habe ich allerdings noch nichts bekommen . Es war nur ein Schreiben im Briefkasten im dem sich das Jugendamt gemeldet hat wegen einer Familienangelegenheit mit der Bitte um Terminvereinbarung - sdas war am Samstag gekommen . Habe am Montag gleich angerufen , gefragt um was es geht und den Termin vereinbart . Die Dame vom Amt sagte zu mir es dreht sich um das Umgangsrecht ( regelung des Umgansrecht ) und um das ABR . Ich habe mit meiner Anwältin schon über das ABR gesprochen weil sie sagte das ich es auch beantragen könne . Ich sagte darauf das ich absolut nichts dagegen hätte wenn meine Kleine bei mir währe , im Gegenteil , aber ich selbst sehe meine Chancen darauf gegen 0 . Der Kindergarten geht von 7.30 - 16.00 . Ich arbeite von 7.00 - 15.45 - könnte es zwar mit etwas rennerei zum Abholen schaffen aber morgens wird ds ein Problem was aber irgendwie zu lösen währe . Nur geht die Kleine ab nächstes Jahr zur Schule und schon sehe ich schwarz . Wenn ich davon ausgehe das die Schule um 8.00 beginnt und schon um 13.00 fertig ist , worauf mir meine Anwältin Recht gab . Ich will lediglich das ich den Umgang mit meiner Kleinen wieder bekomme . Wir haben jetzt geschrieben - Umgang alle 14 Tage von Fr. 13.30 - So 19.00 und jeden Fr. von 13.30 - 18.00 . Dazu die Hälfte der Ferien mit zusätzlichen flexibel vereinbarte Besuchsterminen . Jetzt bin ich mal gespannt wie die reaktion darauf ist .
@ VuS
Die Idee mit dem Eilantrag finde ich gut und werde das sofort mit meinem Anwalt besprechen und in die Wege leiten .
Hi Havanaman!
Ich will lediglich das ich den Umgang mit meiner Kleinen wieder bekomme .
Damit hast Du Dir ein vernünftiges und -vor allem- erreichbares Ziel gesetzt! Zu 99% WIRST Du Deine Umgangsregelung (UR) bekommen. Wie die aussehen wird und wie lange es bis dahin dauert, kann leider niemand sagen.
Wir haben jetzt geschrieben - Umgang alle 14 Tage von Fr. 13.30 - So 19.00 und jeden Fr. von 13.30 - 18.00 . Dazu die Hälfte der Ferien mit zusätzlichen flexibel vereinbarte Besuchsterminen . Jetzt bin ich mal gespannt wie die reaktion darauf ist .
Hm, teils unlogisch. Da müsst Ihr nochmal nachbessern. Wenn Du alle 14 Tage von Fr-So Umgang hast, dann kannst Du nicht noch zusätzlich jeden Freitag Umgang verlangen, da ja 2 Freitage bereits inbegriffen sind in den Wochenenden. Ausserdem könnte Mama sagen, wenn Du bei Freitagen bleibst, dass sie dann nie einen Freitag mit Töchterlein hat. Flexible Umgangszeiten gibt es gerichtlich nicht, da sie den Einigungswillen beider Eltern bedingen.
Meine Forderung würde so aussehen:
- jedes 2te Wochenende von Fr. 13:30 - So. 19:00
- jeden 2ten Montag (also die Wochen dazwischen) 13:30 - 19:00
- Schulferien und Hauptfeiertage hälftig
- Heiligabend/Silvester im jährlichen Wechsel
ferner:
- Geburtstag von Tochter, so er NICHT in einen Umgang fällt, wird am folgenden WE für 1 Nachmittag bei Dir nachgeholt
- Geburtstag von Dir darf Tochter Nachmittags bei Dir verbringen/ Geburtstag von Mama bei ihr, sofern er in den Umgang fällt
- fällt ein Umgang (warum auch immer) aus, so wird er am darauffolgenden WE bzw Montag nachgeholt
Greetz,
Milan
Die Dame vom Amt sagte zu mir es dreht sich um das Umgangsrecht ( regelung des Umgansrecht ) und um das ABR .
Hallo,
Damen vom Jugendamt neigen dazu, den Kindsmüttern die alleinige Sorge, vor allem davon das ABR zuzuschanzen. Dann kann der KV nicht mehr so stören und die KM tun was sie will. Bei dem Gespräch solltest du sehr genau hinhören was die zum ABR sagt, etwa ob das die KM beantragt oder das die Vorstellung der JA Dame ist, dann natürlich was sie denn dazu meint... Alles ganz locker im Plauderton, nicht emotional werden, nicht aufgeregt. Danach so gut wie möglich wörtlich aufschreiben und als Gesprächsnotiz deiner Anwältin reinreichen. Ob du deinerseits das ABR beantragen möchtest musst natürlich du selbst wissen. Nur musst du dann sehr überzeugend darlegen, dass du Betreuung und Versorgung (vor allem durch dich, nicht primär durch Dritte) gerne sicherstellen kannst und willst. Wie das mit dem Eilantrag geht weiß deine Anwältin. Die soll Dampf machen utner Verweis auf die neue FGG.
/elwu
@ Milan
Danke für deine Antwort , es macht mir doch Mut das man hier so tolle Unterstützung bekommt .
Wir sind auf die Freitage gekommen da ich da eben nur bis 13.00 arbeiten muß - unter der Woche bin ich erst ab 16.00 zu hause und da ist ja recht wenig Zeit für die Kleine und mich . OK , wenn ich mit den Freitagen keinen Erfolg habe werde ich versuchen die Kleine 2 x unter der Woche von 16 - 19 .00 zu bekommen . Die Regelung mit den Ferien , Feiertagen und Geburtstagen finde ich so wie du sie geschildert hast auch vernünftig .
Ich werde jedenfalls versuchen die Kleine so oft wie möglich zu bekommen und werde mit meinem Anwalt die Sache mit dem Eilantrag auf einstweilige Anordnung auf Umgang besprechen und auch über eine Strafanzeige gegen meine Frau wegen ihrer Lügen bei der Eidesstattlichen Erklärung nachdenken .
Moin havanaman,
das ABR beantragt man als Vater üblicherweise nicht aus Jux und Dollerei, sondern dann, wenn man das Wohl eines Kindes gefährdet sieht. Ansonsten wird das ABR nicht gerichtlich geklärt, sondern verbleibt bei beiden Sorgeberechtigten. Mit Deinem "ich muss ja arbeiten und habe deshalb nicht immer Zeit, deshalb reicht mir auch eine Umgangsregelung" attestierst Du Deiner Ex jedenfalls die volle Erziehungsfähigkeit. Was sie nicht hindern muss, ihrerseits einen ABR-Antrag zu stellen, um Dich weitmöglichst aus dem Leben Eures Kindes herauszuhalten.
und werde mit meinem Anwalt die Sache mit dem Eilantrag auf einstweilige Anordnung auf Umgang besprechen und auch über eine Strafanzeige gegen meine Frau wegen ihrer Lügen bei der Eidesstattlichen Erklärung nachdenken .
darauf solltest Du nicht sehr viel Zeit verschwenden; im Rahmen von Familienstreitigkeiten werden solche Strafanzeigen in der Regel sowieso eingestellt. Sie könnten allerdings das Klima für andere Regelungen vergiften: Wer die eigene Ehefrau anzeigt, ist ein schlechter Mensch, vor dem man das eigene Kind unbedingt schützen muss.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin!
Halt Dich beim JA-Gespräch an Deine eigenen Vorgaben - Du willst den Umgang geklärt haben und das SR belassen, wie es ist. Da das ABR ein Teil vom SR ist, gibt es da für Dich eigentlich nichts drüber zu diskutieren. Ich an Deiner Stelle würde dort nur kurz anmerken, dass Du nicht bereit bist das ABR freiwillig abzugeben und ansonsten ausschliesslich über Umgang reden.
Du hast auch keine Pflicht über Dinge zu reden, über die es für Dich nix zu reden gibt. Und werden die Fragen zu unangenehm für Dich, dann antworte mit der Floskel "Da muss ich drüber nachdenken, sage ich später etwas zu!".
Lass Dich nur nicht ins Boxhorn jagen, das jA hat bei Euch noch absolut nix zu sagen. Die können Dein Gespräch mit Exe moderieren. Sonst nix. Alles andere übersteigt deren Kompetenzen, da sie keinen gerichtlichen Auftrag haben. Gewissermassen bist Du der Auftraggeber gemeinsam mit Exe. Als um Himmels Willen keinen Schiss vorm JA haben. Das sind völlig zahnlose Tiger.
Nur mal so...
Milan