Hallo,
hab ja am 08.11.11 den gerichtstermin!
Eigentlich hätte ich am sonntag die kleine jetzt hier. Aber die Mutter sagt nein, man hätte ihr geraten mir das nicht zu erlauben. darf sie das einfach und stimmt es das ein gerichtstermin grund für umgangssperre ist?
Lg
KBoden
Hi,
warum soll denn irgendein Termin, der erst am Dienstag nächster Woche anliegt Deinen Umgang verhindern? Was ist wenn die Mutter am Mittwoch Kaffee trinken möchte mit ihren Einflüsterinnen - löst das dann auch ein Umgangsboykott aus? Fordere den Umgang ein, ansonsten wirst Du dieses Spiel in Zukunft öfter haben. Gruß Ingo
Moin KBoden,
ich kann erhrlich gesagt zwischen Deinen Angaben und dem nicht sattfindenen Umgang keinen Zusammenhang erkennen.
Vielleicht magst Du Deinen Fall etwas genauer schildern?
Gruß Sky1
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Hallo
Oh ja das kommt mir sehr bekannt vor. Meine Ex hat damals auch bei jedem Gerichtlichen verfahren was von mir aus ging auch immer gesagt, bevor das Gericht kein urteilm gesprochen hat läuft der Umgang so ,wie sie das wollte,oder er wurde auch Boykotiert.
Versuch auf dein recht morgen zu bestehen ,ansonsten solltest du dieses dem Richter am Dienstag mitteilen,daß Ex dir den Umgang unterbunden hat.
Servus KBoden,
für die Anhörung morgen alles Gute, ich hoffe Du gehst jetzt auch mit Fachanwalt(in) hin.
Lass Dich von der Gegenseite nicht provozieren. Schildere die Umgangssituation aus Sicht des Kindes, das grds. Anspruch auf regelmäßigen und ausreichenden Kontakt zu beiden(!) Eltern haben muss. Kind soll behütet und geliebt aufwachsen und darin seid ihr Euch als Eltern grds. einig.
Verweise ruhig darauf, dass Du das Verfahren bedauerlicherweise als letzten Schritt einleiten musstest, weil sich die KM leider allen belegten außergerichtlichen Einigungsbemühungen zum Trotz verweigert hat und die einseitig diktierten Umgänge nicht ausreichend sind, eine gute und tragfähige Vater-Kind-Beziehung zu gewährleisten, die für eine gesunde Kindesentwicklung unerlässlich ist.
Sofern das Gericht eine einseitige Entscheidung nicht treffen will und einen Umgangsvergleich anregt, achte darauf, dass dieser Vergleich gerichtlich gebilligt wird und einen Hinweis auf § 89 Abs. 2 FamFG enthält (Ordnungsmittel).
Der Protokollinhalt muss im Falle eines Vergleichs in der Konsequenz dann lauten:
„1. Der in der mündlichen Verhandlung vom ... protokollierte Vergleich wird
gerichtlich gebilligt.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Zuwiderhandlung gegen den Vergleich
das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld im Einzelfall bis zu
25.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann,
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten anordnen kann.“
Viele Grüsse und Erfolg
Hallo,
aus meiner ist die Forderung der KM nicht nachzugeben. Wir hatten vor 2 Wochen eine Gerichtsverhandlung und selbstverständlich war unser Kind planmäßig bei mir. Während der Verhandlung saß unser Kind mit meinen Eltern in einem Cafe unweit des Gerichtgebäudes in das ich nach der Verhandlung kam.
Gib bloß nicht nach, j emehr du nachgibst umso abstruser werden die Forderungen. Basgger1975 ist wie gewohnt in seinen Ausführungen uneingeschränkt recht zu geben.
Grüße,
Lullaby
@KBoden,
auch wenn der Gerichtstermin nun vorbei ist, dürfte der Grund des Umgangsboykotts am vergangenen Sonntag darin gelegen haben, dass der Zeitraum zwischen dem letzten Umgangskontakt und dem Gerichtstermin möglichst groß gewesen ist. Denn sicherlich dürfte heute auch eine Kindesanhörung statgefunden haben und da wäre es doch sehr negativ für die KM gewesen, wenn sich das Kind für den Vater ausgesprochen hätte.
Umgangsboykott unmittelbar vor den Gerichtsterminen wird seitens der mütterlichen Anwälte immer wieder angeraten. Dies, weil es in der Regel weitgehend folgenlos bleibt und allenfalls eine gerichtliche Missfallensäußerung zur Folge hat.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Hi Marcus
Umgangsboykott unmittelbar vor den Gerichtsterminen wird seitens der mütterlichen Anwälte immer wieder angeraten.
Das halte ich für ein Gerücht.
Auch mütterliche Anwälte(Anwältinnen sind da schlimmer)wissen, das Umgang wieder hergestellt wird.
Da sind Väter und Kinder dem Einfallsreichtum boykottierender Mütter ausgerliefert.
Dies, weil es in der Regel weitgehend folgenlos bleibt und allenfalls eine gerichtliche Missfallensäußerung zur Folge hat.
Ja, aber Missfallensäußerungen gegen die Mutter.
Ich denke es bestärkt den Richter nur dazu, Sanktionen auf Antrag in den Umgangsbeschluss einzubauen.
Im übrigen werden Kindesanhörungen von Kindern im Alter von knapp 4 Jahren nicht ganz so auf die Goldwaage gelegt. 😉
Gruss Wedi
@wedi,
natürlich wissen mütterliche Anwälte, dass der Umgang wieder hergestellt wird. Es geht ja auch nur um den Umgang unmittelbar vor dem Gerichtstermin. Es geht auch nicht darum, wie das Gericht die Kindesanhörung objektiv bewertet, sondern nur darum, dass man sich als Anwalt auf den Kindeswillen berufen kann, den die KM im Vorfeld maßgeblich beeinflusst hat und der durch den KV an dessen UmgangsWE nicht geändert werden soll - so jedenfalls das anwaltliche Kalkül. Wenn der Kindeswille von einem dreijährigen Knirps stammt, dann interessiert das zwar gegebenenfalls das Gericht, nicht aber den mütterlichen Anwalt, der jede sich bietende Chance nutzt, die Interessen seiner Mandantin durchzusetzen.
Übrigens: ich weiß es definitiv, dass viele mütterliche Anwälte unverantwortlicher Weise solche Boykottmaßnahmen anraten 😉
Viele Grüße,
Marcus Gnau
natürlich wissen mütterliche Anwälte, dass der Umgang wieder hergestellt wird. Es geht ja auch nur um den Umgang unmittelbar vor dem Gerichtstermin. Es geht auch nicht darum, wie das Gericht die Kindesanhörung objektiv bewertet, sondern nur darum, dass man sich als Anwalt auf den Kindeswillen berufen kann, den die KM im Vorfeld maßgeblich beeinflusst hat und der durch den KV an dessen UmgangsWE nicht geändert werden soll - so jedenfalls das anwaltliche Kalkül.
In meinen Augen echt schlimm, der Kindeswille zählt aber bei dreijährigen nicht und deswegen ist dieses Kalkül nicht notwendig.
Wenn der Kindeswille von einem dreijährigen Knirps stammt, dann interessiert das zwar gegebenenfalls das Gericht, nicht aber den mütterlichen Anwalt, der jede sich bietende Chance nutzt, die Interessen seiner Mandantin durchzusetzen.
Oder es bietet dem mütterlichen Anwalt die Möglichkeit aus Unwissenheit der Mandantinnen sehr viel Geld aus dem schon unterhaltsgeschwächten Vätern das letzte rauszupressen, denn der gibt sein letztes Hemd für die Kinder?
Ist es eigentlich so das dadurch Geld verdient werden muss, auf Kosten der Väter?
Gruss Wedi
Mal Hand aufs Herz, lieber Marcus Gnau:
kann man Deine Aussage über definitives Wissen über die Taktik der mütterlichen Anwälte, gefolgt von einem augenzwinkernden Smiley, so verstehen, dass Du hier aus EIGENER Erfahrung sprichst? Immerhin bist Du ja Anwalt.
Würd mich einfach mal interessieren.....
Gruß, PP
Übrigens: ich weiß es definitiv, dass viele mütterliche Anwälte unverantwortlicher Weise solche Boykottmaßnahmen anraten 😉
Eigentlich können einem diese armseligen Rechtsverdreher nur leid tun! Es muss doch grauenhaft sein, jeden Tag in dem Bewußtsein zu leben, seinen Lebensunterhalt auf dem Rücken wehrloser Kinder zu verdienen. Diese Spezies rangiert unter etischen Gesichtspunkten ja sogar noch weit unter Politikern und ähnlichem Gesockse.
Meine Ex hat ja auch so ein Exemplar - und diese "Ehrenberuflerin" ist (neben dem verursachten Schaden bei den Kindern) gerade auf dem besten Wege, dafür zu sorgen, dass ihre Mandantin sich demnächst rund 10.000,- Forderungen ausgesetzt sieht. Bestimmt sehr prickelnd, wenn man von Hartz4 lebt.
@PaulPeter,
natürlich weiß ich das aus eigener, leidvoller Erfahrung. Ich bin ja auch selbst betroffener Vater und musste vor jedem Gerichtstermin, an dem meine damals dreijährige Tochter angehört wurde, mit Umgangsboykott leben, ohne dass meine Ex hierdurch einen Nachteil erlitten hätte.
Sollte mit der Frage aber darauf angespielt worden sein, dass ich solche Ratschläge abgebe, dann kann ich versprechen, dass dies nicht der Fall ist. Bindungsintolerante Mütter, die eine Vaterentfremdung beabsichtigen, stehen bei mir auf ähnlich niedriger Stufe, wie Kinderschänder und werden von mir so behandelt.
@pai de gemeos ,
ich finde Verallgemeinerungen immer schade, erst recht von Personen, die selbst unter negativen Verallgemeinerungen zu leiden haben, wie eben entsorgte Väter. Sind wir nicht alle nach mütterlichen Schilderungen Säufer, Schläger und Ignoranten, die sich nie um die Kinder gekümmert haben, nur ihre eigenen Interessen im Focus und Bier, Sex und Fußball im Sinn haben? Wem von uns Vätern, die nicht so sind, steigt bei solchen Verallgemeinerungen (ja, solche Väter wie vorgeschildert gibt es durchaus) nicht der Kamm?
Es gibt auch durchaus Anwälte, die betreiben juristische Prostitution und machen für Geld alles. Aber nicht alle sind so - versprochen!
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Servus KBoden,
mich würde interessieren, was für Kind und Dich beim Familiengericht nun heraus gekommen ist? Es wäre schön zu erfahren, ob die empfohlenen Vorgehensweisen und erteilten Ratschläge zu einem hftl. positiven Ergebnis geführt haben.
Viele Güsse
@pai de gemeos ,
ich finde Verallgemeinerungen immer schade, ...
Sorry lieber Marcus,
es lag mir fern, Dir ans Bein zu pinkeln - abenso, wie den gesamten Berufsstand pauschal zu verurteilen.
Manchmal fehlt dem geschriebenen - im Gegensatz zum gesprochenen - Wort leider die richtige Betonung.
Daher hier noch mal mit entsprechender Verdeutlichung:
Eigentlich können einem diese armseligen Rechtsverdreher nur leid tun!
LG
PdG
Leider gar nicht gut! Das JA hat totalen mist gebaut. Die Kindesmutter hat unglaubliche anschuldigungen gegen mich erhoben (Kind schlagen etc.) und diese auch an das JA weiter geleitet. Angeblich hat sich daraufhin das JA bei mir Schriftlich und Telefonisch gemeldet um mich anzuhören. Allerdings ist bei mir kein Brief angekommen und ich hatte in den letzten Wochen auch keinen Anruf vom JA auf meinem Telefon (ich habe gott sei dank einen Anrufspeicher in dem ich dies auch nocheinmal Kontrollieren konnte). Mich wundert das, da bisher alle Briefe und Anrufe vom JA immer bei mir angekommen sind. Nur zufällig dieser Brief, der ja verdammt wichtig gewesen wäre geht verloren? Und zusätzlich kommen alle anrufe nicht an? Ich finde das sehr komisch.
Naja, jedenfalls muss der Richter jetzt erstmal diesen Anschuldigungen nachgehen. Er hat erstmal einen Begleiteten Umgang jeden Sonntag für 3h festgelegt. In 3-4 Monaten soll dann neu verhandelt werden.
Allerdings werden mein Anwalt und ich Einspruch einlegen. Mein Anwalt ist der Meinung, dass dies Sinnvoll ist, da ich den Vorwürf der Kindesmisshandlung nicht einfach so im Raum stehen lassen soll. Außerdem will er einspruch erheben, da der Gerichtstermin unter falschen Voraussetzungen gehalten wurde, da ich keine möglichkeit hatte stellung zu den Anschuldigungen zu nehmen.
Habe am Donnerstag einen Termin beim Anwalt. Dort wollen wir die anschuldigungen durchgehen. Außerdem ist dann meine Lebensgefährtin dabei, die ja (gott sei dank) bei den Umgängen immer dabei ist und bezäugen kann das ich die kleine nicht schlage. Des weiteren kann sie auchnoch bei anderen dingen als Zeuge angehört werden (z.B.: das KM Umgänge auf keinen fall gefördert hat, sondern sogar eher mich in anwesenheit des Kindes schlecht gemacht hat--> "der Böse Papa, der Papa kann gar nichts etc. ...). Der anwalt will prüfen bei welchen punkten es sinnvoll ist. Bin dann mal gespannt wie es weiter geht.
ich fühle mich auf jeden fall im moment einfach scheiße, da ich vom Gericht im Grunde bestraft werde, obwohl ich nie etwas verbrochen habe.
lg
KBoden
@KBoden,
das Gericht hat nicht bestraft, sondern der Richter hat sich selbst vor Repressalien geschützt, weil er selbst zumindest derzeit nicht zuverlässig feststellen kann, ob die Vorwürfe zutreffend sind oder nicht. Schließlich weiß man ja, dass Gewalt männlich ist und familiäre Gewalt immer von Männern und Vätern ausgeht, während Mütter stets äußerst friedfertig sind und über ein Kinderschutzgen verfügen und solche Vorwürfe nicht aus heiterem Himmel erheben.
Sollten die Vorwürfe zutreffend sein, so sicherlich seine Erwägungen, dann würde er die Verantwortung tragen, würden das Kind bei unbegleiteten Umgängen erneut geschlagen werden. Diese Verantwortung will der Richter nicht tragen. Deshalb habe ich auch Zweifel, dass eine Beschwerde zum OLG Erfolg haben wird. Die Richter dort machen sich nämlich die selben Gedanken.
Vermutlich wird auch keiner die LG als Zeugin vernehmen. Deswegen sollte dem Beschwerdeschriftsatz unbedingt das Original einer entsprechenden Eidesstattlichen Versicherung der LG beigefügt sein. Eine solche ist ein schriftlicher Eid der LG, mit den strafrechtlichen Folgen eines Meineids, sollte diese falsch sein.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Hallo,
die Ausführungen von Marcus mögen teilweise zutreffen, allerdings ist eine Beschwerde gegen den Beschluss absolut zwingend, selbst wenn er Zweifel über den Erfolg hat.
Schon allein aus diesem Grund ist die Beschwerde zwingend:
Außerdem will er einspruch erheben, da der Gerichtstermin unter falschen Voraussetzungen gehalten wurde, da ich keine möglichkeit hatte stellung zu den Anschuldigungen zu nehmen.
Ein Richter, der begleiteten Umgang ausschließlich auf der Basis von unbewiesenen Behauptungen der KM anordnet, handelt mindestens grob fahrlässig. Die Vater-Kind-Bindung wird 3-4 Monate lang nachhaltig gestört - ohne jeglichen Beweis tatsächlicher Gewaltausübung gegenüber dem Kind.
Das KBoden noch nicht einmal Gelegenheit hatte, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen, geht schon sehr in Richtung Rechtsbeugung, da der Richter damit seine gesetzliche Anhörungspflicht grob verletzt hat.
Vermutlich gibt es nicht einmal einen medizinischen Befund, sondern lediglich die Aussagen der boykottierenden Mutter.
@KBoden
Du bist kein Einzelfall, auch hier im Forum sind mehrere Väter, die durch die boykottierende KM mit Falschbeschuldigungen konfrontiert wurden.
Ich selbst wurde im Sorgerechtsstreit sogar mit Falschbeschuldigungen wegen s. Missbrauchs beschenkt und habe auch begleiteten Umgang hinter mir.
Mein Rat dazu: versuche unbedingt eine Vertrauensperson (Freunde, Verwandschaft o.ä.) zur Begleitung zu finden, die die KM nicht ablehnen können wird.
Das ist sehr viel besser, als eine Person, die vom JA eingesetzt wird, da so die Umgänge (auch) vom Kind als nicht so "künstlich" empfunden werden.
@diskurso,
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Richter ihm in der mündlichen Verhandlung nicht die Möglichkeit der mündlichen Stellungnahme gegeben hat. Denn das wäre ein Grund und auch die Pflicht des Anwalts gewesen, sofort einen Befangenheitsantrag gegen den Richter zu stellen und damit eine Entscheidung zumindest vorläufig zu verhindern.
Wenn aber der Anwalt des TE diesem geraten haben sollte, vorerst nichts zu den Vorwürfen zu sagen, weil diese so schwer gewesen sind, dass eine gute Stellungnahme eine intensive anwaltliche Beratung voraussetzt - etwa wenn gleichzeitig ein Strafverfahren schwebt, anlässlich dessen man ja auch keine unüberlegte Aussage machen will -, dann sah sich der TE zwar gehindert, im Termin eine Stellungnahme abzugeben, verfahrensrechtlich angehört wurde er aber trotzdem. Er hat nur halt nichts gesagt.
Aber bevor wir hier wild spekulieren, kann der TE ja näheres dazu sagen, weshalb er meint, nicht angehört worden zu sein.
Viele Grüße
Marcus Gnau
Servus KBoden,
da hat die KM jetzt wohl ihr wahres Gesicht gezeigt und einen sehr schmutzigen Joker gezogen.
Erst einmal gut, dass Du zu dem gerichtlichen Termin nicht alleine hingegangen bist.
Deine außergerichtlichen Bemühungen um Umgang (auch über das JA) sind ja wohl wie empfohlen belegt und dokumentiert, sodass über Deinen Rechtsanwalt einmal Akteneinsicht in die Akte des JA genommen werden sollte, um Klarheit auch über die zeitlichen Zusammenhänge der jetzt erhobenen mütterlichen Vorwürfe zu bekommen.
Diese stehen vermutlich gezielt im Zusammenhang mit der angesetzten gerichtlichen Anhörung zum Umgang.
Ich hoffe, Dein anwaltlicher Beistand weiss nun was zu tun ist und Du hast Dir ein gutes Exemplar ausgesucht.
Die Entscheidung des Richters ist wie @Markus richtig schreibt nur vorläufig, bis endgültige Klärung der Vorwürfe erfolgt ist. Sollte sich die Haltlosigkeit der Vorwürfe heraus stellen, sollte dies auf KM zurück fallen und darfst Du Dir dann sicher mehr und auch unbegleiteten Umgang erhoffen.
Bleibe bis dahin weiter konsequent, lass Dich von KM beim Bringen und Holen keinesfalls provozieren und achte auch auf sorgfältige Dokumentation bzw. Zeugen.
Viel Erfolg weiterhin