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keine Ferienplanung im Sommer möglich

 
 Mad
(@mad)
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Hallo freundliche VS - Gemeinde,    🙂

Wieder einmal bin ich ratlos und hoffe daher, hier hilfreiche Kommentare und Ratschläge zu erhalten.

Ich hatte schriftlich meiner Ex am 04.01.08 für unsere gemeinsame Tochter ( zweieinhalb ) eine Ferienplanung für 08 zukommen lassen, mit der freundlichen Bitte, sich bis zum 20.01.08 schriftlich zu äußern, ob sie Einwände gegen diesen Vorschlag hat, bzw. ob es von Ihrer Seite Verändereungen gibt.

Heute nun kam ihrerseits schriftlich die Mitteilung, das Sie die Sommerferien sowie die Herbstferien nicht planen kann. Eine Begründung gab es ihrerseits nicht dazu. Auf nochmaliger Nachfrage, sagte Sie mir, sie könne nicht soweit planen.
Ich vermute ganz stark, das Sie in den Sommerferien umziehen will, zu ihren Neuen LP. Dieser wohnt in LU und die Entfernung beträgt ca. 800 - 900 km.

Da ich aber in den Sommerferien sehr gerne mit unserer Tochter verreisen möchte, bin ich ja nun mal auf die Planung angewiesen.

Meine Frage an Euch: 

Wie sollte ich vorgehen, das ich trotz alledem im Sommer ( 3 Wochen sind geplant ), sowie im Herbst halb und halb, mit unserer Tochter in den Urlaub fahren kann bzw. Sie dann bei mir ist ?

Mit freundlichen Grüßen                Mad

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2008 22:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe meiner Ex, nachdrücklich, vorgeschlagen, first come, first serve und sie war damit einverstanden.
Derjenige, der als erster seinen Termin nennt bekommt ihn.
Der Andere kann und muss sich eben dann auf den anderenTeil einstellen.
Schliesslich hat sie kein Vorkaufsrecht!

Es kommt sogar vor, dass sie bei mir nachfragt, wenn sie ihre Termine machen will, weil meine, durch die Firma und ein weiteres Kind in Bayern, etwas komplizierter sind.
Ich habe allerdings auch den Vorteil, dass meine Ex mein Umgangsrecht, auch in den Ferien, nicht grundsätzlich ablehnt.

Je nach eurer Kommunikationsbasis kannst du ihr das ja, entweder mal so freundlich vorschlagen oder du teilst ihr deine Termine, nach Ablauf der Frist eben einfach schriftlich mit.

Frei nach dem Motto: "Da du mir bisher deine Ferienwünsche nicht mitgeteilt hast, teile ich dir hiermit meine mit"
Ich denke, dass müsste sich ggf. auch vom JA bekräftigen lassen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2008 22:39
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mad und Willkommen hier!

Auf welcher Basis steht Eure Umgangsregelung? Gibts nen Gerichtsbeschluss? Ne schriftliche Vereinbarung? Wie lautet die Regelung?

Grundsätzlich muss sie sich in angemessenem Zeitrahmen zur Planung hinreißen lassen. Frage ist eben nur, welche Basis ihr habt. Davon hängen die nächsten Schritte ab.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2008 00:40
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Beppo und Millian,

Danke Euch erst einmal für die Hinweise.

Ich füge einmal zusamen, es gibt noch keine gerichtliche Umgangsregelung, ich warte noch darauf.

Eine schriftliche Vereinbarung gibt es schon lange, ( alle 14 Tage von Freitag 15.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr. ) die durch die Rechtsanwälte und uns geschlossen worden ist. Sie hält sich aber nicht daran, bis gestern hatte ich sie dann nur noch Samstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Heute heißt es schon wieder von ihrer Seite, neue Umgangsregelung, von Samstag 08.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr. Ich denke mal, sie will mir nur dadurch entgegen kommen, da Sie einen Neuen LP jetzt hat und natürlich meine / unsere Tochter dann im Wege ist, wenn er zu ihr kommt.

Das sehe ich auch daran , da die Vereinbarung, die damals geschlossen worden ist, Ostern 2008 bei mir und Pfingsten 2008 bei ihr, sich jetzt von ihrer Seite geändert hat, seit gestern, mit neuen Schreiben.
Nun möchte Sie mit ihm in den Urlaub fahren, in dieser Zeit, gut für mich und unsrer Tochter, aber, ich vermute ganz stark, das Sie auf der Suche dann ist nach einer neuen Wohnung dort,( LU ),  ihre Kinder dort schon mal anmelden möchte, für die Schule, da ich einen Hinweis bekommen hab , das Sie wegziehen will hier.
Naja, und wenn unsere Lütte dann dabei ist, macht es sich ja nicht so gut, tagsüber, ( Natürlich auch die Nacht ).

Reden, ich kann es , Sie kann es bis zum heutigen Tage nicht, doch , wenns Probleme gab , ihrerseits, ......... , kannst nicht mal helfen ?
Ich hab dann ihre Probleme in die Hand genommen , heut bin ich umsomehr schlauer.
Dafür war ich nur gut, gut genug und das liebe Geld, natürlich nicht zu vergessen.

Das sind erst einmal ein paar Infos für Euch.

Danke Euch aber schon einmal für Eure Hinweise und Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen                Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2008 21:43
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

es gibt noch keine gerichtliche Umgangsregelung, ich warte noch darauf.

Was heißt das? Laufen Verfahren? Was genau wurde beantragt und von wem?

Eine schriftliche Vereinbarung gibt es schon lange, die durch die Rechtsanwälte und uns geschlossen worden ist.

Dann kann sie machen, was sie will. Du hast keine Handhabe ohne einen Gerichtsbeschluss. Sammle die Verfehlungen und stell sie inner Liste zusammen.

unsere Tochter dann im Wege ist, wenn er zu ihr kommt.

Dann steh jederzeit bereit und nimm sie sooft Du kannst.

Alles weitere, wenn ich weiß, was da für Verfahren laufen und seit wann.
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 00:39