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Kind geht in den Kindergarten - Mutter will Termine streichen..

 
(@Sag_kein_wort_mehr)

Hallo zusammen! 

Kurz zu meiner Vorgeschichte. Meine Beziehung wurde im Juni 2008 von meiner damaligen Partnerin beendet.
Aus unserer Beziehung ist ein 2 1/2-jähriges Kind hervorgegangen.
Nach der Trennung habe ich mich sofort bemüht das Umgangsrecht mit meinem Kind zu regeln, da zu vermuten war, dass mir das Kind von meiner ehemaligen Partnerin entzogen werden soll. Nach einigen Gesprächen beim Jugendamt bzw. nach einem Treffen vor Familiengericht wurde vor 6 Mon. eine Regelung schriftlich getroffen, dass ich mein Kind alle 14 Tage am Sa. oder So. von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr sehen darf. Zusätzlich  wurde ein Termin vierzehntägig unter der Woche - in der Regel mittwochs - von 15:30 bis 18:00 Uhr vereinbart. Das Gerichtsverfahren wurde beendet.
Bis Mai 2009 hatten wir "gerichtliche" Termine. Vom Juni 2009 (angeblich bis September 2009 gültig) haben wir eine neue Terminvereinbarung, die beim JA getroffen wurde.

Vor einer Woche erhielt ich eine E-Mail der KM, dass das vierzehntägige Treffen unter der Woche gestrichen wird. Per sofort. Das Kind geht nun ab Ende August in den Kindergarten, und ich würde mit einem Termin unter der Woche den neuen Ablauf stören! Die KM argumentiert, dass mein Kind eine völlig neue Lebenssituation hat.
Alles schon wieder neu. Ich habe das KJA angerufen. Die Mitarbeiterin vom JA meinte, dass die aktuelle "aussergerichtliche" Vereinbarung nicht klagbar ist.

Was soll ich jetzt tun? Meine Nerven liegen blank. Aufgrund der meines Erachtens unnötigen Kosten und auch des vorprogrammierten neuen Stress mit meiner Ex habe ich bisher auf anwaltliche Schritte verzichtet.
Wir werden uns demnächst - in einer Woche - wieder beim Jugendamt treffen. Was kann/darf ich dort sagen?? Ich habe die Mutter nochmals unter vier Augen ohne Einschaltung eines Anwaltes aufgefordert, das Umgangsrecht doch wie beim Jugendamt vereinbart anzuwenden. Eine Reaktion darauf gab es nicht. Die Kindesmutter ist wie die Besitzerin des Kindes: Sie möchte Termine streichen und darüber hat sie keine Lust mit mir zu diskutieren.

Ich bitte dringend um Hilfe!
Herzlicher Gruss,    Julen

Zitat
Geschrieben : 14.08.2009 19:30
(@papi74)
Registriert

Hallo,

es kommt oft vor, dass Umgangsregelungen unter den fadenscheinigsten Gründen gekippt werden. Wenn du eine "fast" endgültige Klärung haben willst, dann wirst du wohl eine gerichtliche "Festsetzung" des Umganges regeln lassen müssen.
Das ist zwar kein Garant dafür, dass es dann dauerhaft klappen wird...aber evtl. läßt sich die Kindsmutter davon beeindrucken.
Ich würde bis zum nächsten Gespräch beim JA abwarten und dann bei der nächsten Verzögerung den "Streitweg" aufsuchen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2009 19:38
(@Sag_kein_wort_mehr)

Hallo papi74!

Danke für deine Antwort. Die Frage lautet: Wie soll ich mich dort verhalten? Soll ich dort einen neuen schriftlichen Umgangsvorschlag legen?

Ist eine gerichtliche "Festsetzung" bzw. ein Gerichtsurteil über geregelten Umgang so schwer durchzusetzen??

Herzlicher Gruß,    Julen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2009 19:58
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wie du Dich verhalten sollst ist sicherlich schwer zu sagen, da die jeweilige Situation eine große Rolle spielt. Fakt ist, dass du zeigen musst, dass der Umgang mit Dir keine Gnade der Mutter usw. ist, sondern das Recht Eures Kindes auf beide Elternteile.

Sicherlich sind Umstände wie Kindergarten usw. gravierende Veränderungen im Leben eines Kindes, dass hat aber nichts mit dem Umgang zu tun (zu Essen hört das Kind ja nun auch des wegen nicht auf oder :-).

Ich würde immer nett und mit einem positiven Ausspruch reagieren und nett aber bestimmt auf die bisherigen Vereinbarungen (oder auch, von von Dir  abgesegnet, veränderte Vereinbarung) bestehen.
Des Weiteren würde ich nicht offenensiv gegen die Mutter "reden"...wie gesagt...IMMER LÖSUNGSORIENTIERT...dabei aber mal unterschwellig mitschwingen lassen, dass es bei wieder Nichteinhalten einer Umgangsklage geben wird.

Mfg

papi74

Ist eine gerichtliche "Festsetzung" bzw. ein Gerichtsurteil über geregelten Umgang so schwer durchzusetzen??

Wenn die holde richtig streßfrei ist...schon.... Du kannst zwar auf Bußgeltverhängung hoffen aber welcher Richter läßt eine arme Mammi die nur ihr kleines Knd vor dem bösen Vater schützen will zahlen????

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2009 20:13
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Wie sieht es den mit einer einbauenden Übernachtung von Samstag auf Sonntag alle 14 Tage aus?
Plus in der woche wo du Tochter nicht siehst zusätzlich dann den Samstag, oder Sonntag von 9 Uhr bis 18 Uhr.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2009 21:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo halts Maul,

geht euer Kind denn bis 15:30 in den Kindergarten oder soll es nur die Zeit danach bei Mama verbringen?

Im letzteren Fall würde standhaft bleiben, um nicht zum disponiblen Resteverwerter zu verkommen.

Im ersten Fall solltest du vielleicht etwas kompromissbereiter seien, zumindest, wenn für dich ne Verbesserung raus springt, wie zum Beispiel das ganze WE von Fr. bis So. Abend.

Wenn du merkst, dass der JA SB nur auf Mamas Flöte spielt, solltest du da nicht lange rum disktutieren, sondern ne Umgangsklage einreichen.
Die sind, kostengünstig, tun nicht weh und zeigen, dass du kein Hampelmann, bei dem man nur am Bändsel ziehen braucht, damit du zappelst.

Solltest dort nur gleich in der ersten Runde, nach Konsequenzen fragen, wenn Mama sich  nicht daran hält.

Gruß Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2009 23:31
(@Sag_kein_wort_mehr)

Hallo Furbie und Beppo!

Das Kind geht ab August (am 24.08 oder so) in den Kindengarten. Leider ist die Kommunikation mit der KM völlig gestört.
Ich hab absolut keine Ahnung vom Kindergarten (wie lange, wo, warum usw.) und bin momentan wieder mal einfach nur traurig. Eine Marionette bin ich sowieso..

Ich dachte unsere Vereinbarung hätte eine Bedeutung ..Von wegen Ruhe!..  wieder kämpfen.
Die einzige gute Nachricht ist - wie ihr schreibt - eine eventuelle Verbesserung der Situation (mit einer Übernachtung am WE zum Beispiel).

Darf das Kind schon bei mir übernachten ?

Danke!      Julen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2009 00:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Darf das Kind schon bei mir übernachten ?

Verboten ist es jedenfalls nicht und unüblich auch nicht.

Es soll sogar schon Kinder gegeben haben, die haben in ihrer ersten Nacht bei Vater oder Mutter übernachtet. Oder sogar bei Beiden! 😉

Also einfach fordern! Es ist dein Recht!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2009 00:32
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist dein Recht!

.... und noch viel mehr das recht eures kindes!!!!

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2009 00:35
(@bronze)
Registriert

Moin,

beppo und ulli haben das Wesentliche dazu geschrieben. Ich klecker nach:

Darf das Kind schon bei mir übernachten ?

Erlaubst Du ihm das denn?

Frag nicht, was Dein Kind darf, wenn mit der KM ohnehin nicht zu reden ist, sondern fordere und vertrete, was Du für Dein Kind für richtig hälst.

Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2009 15:03




(@Sag_kein_wort_mehr)

Frag nicht, was Dein Kind darf, wenn mit der KM ohnehin nicht zu reden ist, sondern fordere und vertrete, was Du für Dein Kind für richtig hälst.

Hallo Ulli  & Till,

alles klar aber wie soll sich das Ganze entwickeln? Wie kann ich die Argumentation am besten beginnen ? Beim nächsten Treffen muss ich ein paar Vorschläge parat haben ?

Das Problem ist  die Kindesmutter mit ihrem "schauspielerischen" Talent. Wegen diesem Termin beim JA, mit diesem psychologischen Druck auf mich, bin ich leider sehr nervös.  Besonders da es hier um das Wichtigste geht, die Beziehung zu meinem Kind.

Danke!  Julen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2009 16:09
(@bronze)
Registriert

Moin Julen,
zur Sicherheit gib uns doch bitte ein paar harte Fakten. Ich habe die entsprechenden Angaben in dem Strang hier nicht gesehen, oder habe sie schlicht übersehen.
Es gibt kein gemeinsames Sorgerecht, ist das richtig?
Was war das für ein Termin beim Familiengericht?
Einerseits schreibst Du von einer außergerichtlichen Vereinbarung

KJA angerufen. Die Mitarbeiterin vom JA meinte, dass die aktuelle "aussergerichtliche" Vereinbarung nicht klagbar ist.

andererseits schreibst du irgendwo von Familiengerichtsterminen. Gibt es nun eine außergerichtliche Vereinbarung, oder einen Vergleich vor Gericht?

Was die Beratungstante vermutlich meint ist, dass Du auf Deine privaten Absprachen mit KM nicht pochen kannst. Du kannst ihre Einhaltung nicht erzwingen. Was ist also der Weg?
Die Vereinbarung zwischen KM und Dir wird von KM einseitig aufgekündigt. JA hebt die Hände und sagt, kann man nicht erzwingen. Stimmt auch, soweit man auf genau diese Vereinbarung pocht. Umgang aber schon, theoretisch. Was Deine Beratungstante verschwieg ist, dass Du genau jetzt einen Gerichtsbeschluss zum Umgang brauchst. Ihr geht jetzt so zu sagen wieder auf "Los" und beginnt eine neue Vereinbarung vor Gericht verhandeln und ausurteilen zu lassen. Du brauchst diesen Beschluss des Familiengerichts, in dem drinnen steht wie lange und wie oft Du an welchen Tagen in der Woche Du Dein Kind zu Dir nimmst. Und da geh mal ruhig mit ein wenig üppigeren Forderungen ran.

Üblich sind jedes zweite WE und die halben Ferien. Das Kind ist klein, und häufiger Umgang ist förderlicher für die Bindung, daher jedes zweite WE mit Übernachtung und den einen Tag in der Woche. Der hat ja bisher gut geklappt. Sagt KM indirekt ja selber, weil sie nur den Kiga als Grund hat, den Tag zu streichen. Echte Bedenken gegen Dich als Erzieher kann sie also nicht vortragen. Das schauspielerische Talent von Ex könnte vor Gericht sogar derbe nach hinten losgehen. Zumindest diese Möglichkeit besteht. Hängt auch sehr von Deinem Auftritt ab.

Aber jetzt, würde ich sagen, bring ihr erst einmal nahe, dass Du Rückschritte im Umgang und unbegründete Rücktritte von Vereinbarungen nicht unstreitig hinnehmen wirst. Du bist immer für ein Gespräch offen, vor Gericht jedoch würde es keine Vergleiche mehr geben, denn Vereinbarungen haben offenkundig eine zu geringe Halbwertzeit, wie sich zeigte, und daher wird ausgeurteilt. Das ist in der von Dir geschilderten Konstellation der augenscheinlich gangbare Weg. Gib Dich nicht der Illusion hin, sie mit noch besseren Argumenten überzeugen zu können. Es gibt ein einziges gutes Argument, das Dir Tür und Tor für eine vernünftige einvernehmlich Umgangsregelung öffnen sollte: Du bist der Vater dieses Kindes. Punkt.

Besten Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2009 17:49
(@Sag_kein_wort_mehr)

Hallo zusammen,

@Till .. vielen Dank im voraus..

Es gibt kein gemeinsames Sorgerecht, ist das richtig?
Was war das für ein Termin beim Familiengericht?
Einerseits schreibst Du von einer außergerichtlichen Vereinbarung andererseits schreibst du irgendwo von Familiengerichtsterminen. Gibt es nun eine außergerichtliche Vereinbarung, oder einen Vergleich vor Gericht?

Fakten. Meine Ex hat das alleinige Sorgerecht. Wegen Umgangsregelung sind wir im Februar 2009 beim Familiengericht.
Eine Vereinbarung - mit einer detaillierten Liste aller Termine bis 05.2009 - wurde dort beschlossen und protokolliert. Der Richter schrieb, dass beide Eltern einig sind, mindestens 1 weiteres Beratungsgespräch im Jugendamt durchführen zu wollen. Somit könnte der Verlauf und die Umsetzung der getroffenen Vereinbarung besprochen werden, sowie die Ausweitung (!) und Fortsetzung weiterer kontakte besprochen werden.

Ich würde mal sagen, dass die Beziehung zwischen Familienericht und KJA in Rheinland-Phalz sehr eng ist . Es wurde von meinem Rechtsanwalt bestätigt.

Also, neues Treffen im Jugendamt (Juni 2009) und neue Liste der Termine von Juni bis September mit einem identischen Muster (alle 14 Tage - So. von 8:30 bis 18:00 Uhr - plus alle 14 tage einmal unter der Woche von 15:30 bis 18:00 Uhr).
Das Resultat vom Juni- Treffen im JA ist de facto sinnlos und schädlich gewesen. Was habe ich nun? Eine außergerichtliche Vereinbarung - nach dem Termin vor Gericht - und wie Till richtig schreibt: JA hebt die Hände und sagt, kann man nicht erzwingen. Das tut weh..

Danke!  Julen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2009 16:55
(@Sag_kein_wort_mehr)

Hallo zusammen,

ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass mein Verfahren zur Regelung des Umgangs ist momentan erledigt.

Der Richter schrieb: "Konnten die Parteien in dem vereinbarten Termin auf dem Jugendamt eine Einigung erziehlen?"
Nach dem  Gespräch beim Jugendamt (Juni 2009), hatte mein Rechtsanwalt in einem Schreiben mitgeteilt: " Es gibt zwar noch Abspracheprobleme, doch escheint es, dass die Parteien mit Hilfe des Jugendamtes diese nunmehr in den Griff bekommen".

Das Verfahren ist erledigt durch Beschluss vom Anfang Juli.

Jut, die KM hat quasi eine "Strafffreiheit" - so sehe ich das - und knapp zwei Wochen später hat mir die obengenannte E-Mail geschrieben. Das vierzehntägige Treffen unter der Woche wird gestrichen.

Die Amis sagen ganz einfach " The laugh is always on the loser " (Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen).

Gruß
Julen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2009 21:55
(@bronze)
Registriert

Salut Julen,
ich verstehe Deine Schlußfolgerungen nicht. Weshalb soll das Vefahren erledigt sein? Durch welchen Beschluß? Mir ist nicht ersichtlich, wer hier einen Beschluß gefaßt haben sollte. Der Richter ja wohl nicht. Der hatte nur festgelegt, dass ein neues Treffen im Juni beim JA mit KM stattfinden soll. Aber was da an Fortsetzung des Umgangs geregelt wurde hat doch nicht die Beschlußkraft eines Urteils. Ich kann nur auf meinen letzten Beitrag verweisen und Dir nahelegen, jetzt endlich eine Umgangsklage einzureichen Und zwar mit dem Ziel, eine Umgangsregelung ausurteilen zu lassen. Kein FidiFidi im und mit dem Jugendamt mehr.
Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2009 22:03