Wir haben folgendes Problem
Ich betreue meinen Sohn seit 7 Jahren zusammen mit der Mutter im echten Wechselmodell.
Die Mutter ist oft sehr gemein und (psychisch) verletzend. Richtiger Psychoterror gegen das Kind.
Jetzt war es besonders schlimm und der Junge möchte nach meiner Woche nicht zurück zur Mutter.
Heute müsste er zu Ihr, aber er hat so sehr Angst, dass er bei mir geblieben ist.
Das hat er der Mutter per Whatsapp geschrieben.
Eben war sie hier und wollte ihr Kind holen.Sie hat ihn richtig unter Druck gesetzt, aber er hat gesagt: er will beim Papa bleiben.
(Sie hatte übrigens einen nachgemachten Schlüssel und hat sich selber geöffnet.)
Was soll ich jetzt machen? Soll ich morgen zum Rechtsanwalt? Oder zum Jugendamt?
Kann der Junge mit 11 Jahren selbst entscheiden, wo er schlafen will?
(Sie hatte übrigens einen nachgemachten Schlüssel und hat sich selber geöffnet.)
Als erstes Schlösser wechselt. Gleich morgen früh!!!!!
Was soll ich jetzt machen? Soll ich morgen zum Rechtsanwalt? Oder zum Jugendamt?
Jugendamt.
Wenn er sich aufgrund von Verhaltensweisen gegen die Mutter stellt, dann sind diese zu beteiligen. Die haben eine Schutz- und Garantenpflicht. Allerdings ist es auch hier immer ein wenig Glück an welchen Sachbearbeiter du Geräts. Allerdings müssen diese nach SGB VIII auch sofort tätig werden.
Da ihr bereits ein WM habt, kann er bei Dir bleiben!
Kann der Junge mit 11 Jahren selbst entscheiden, wo er schlafen will?
In einer Gefährdungslage ist dies unerheblich, aber der ASD ist zum Gehör verpflichtet.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das mit dem Schloss werde ich gleich machen.
ich denke ich gehe morgen zum jugendamt. Mein Sohn möchte den das wirklich aus eigenen Stücken erzählen weil er darunter leidet.
Hoffentlich bekomme ich überhaupt einen gesprächstermin für uns.
Ich habe noch etwas Sorge, dass das ganze deswegen etwas eskalieren könnte.
(Sie hatte übrigens einen nachgemachten Schlüssel und hat sich selber geöffnet.)
Hat sie den Schlüssel mit Deinem Einverständnis gemacht? Unter Umständen kann hier eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch sinnvoll sein, um die KM in die Schranken zu verweisen. Auch wenn sie einen Schlüssel hat, kann sie nicht so einfach bei dir reinmarschieren.
Was soll ich jetzt machen? Soll ich morgen zum Rechtsanwalt? Oder zum Jugendamt?
Zur Polizei wegen der Anzeige. Dann Rechtsanwalt. Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Falls ein Titel auf Kindsunterhalt besteht, diesen auch gleich herausfordern lassen. Selbst auf Kindsunterhalt klagen, dh, die Kindsmutter dazu auffordern, ihr Einkommen offen zu legen.
Kann der Junge mit 11 Jahren selbst entscheiden, wo er schlafen will?
Im Grund ja. Das Alter von 11 Jahre ist aber ein Graubereich. Kommt auf das Gericht an. Auf jeden Fall wird er vom Jugendamt und vom Gericht befragt werden.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Moin,
ich denke man sollte damit aufhören, Kinder daran festzumachen, mit welchen Alter sie was wie entscheiden können. Manche sind mit 12 ziemlich abgeklärt, andere mit 18 noch nicht erwachsen.
Ich würde auch nicht gleich mit der großen Keule schwingen, Unterhalt etc. ein Gespräch beim Jugendamt kann sinnvoll sein, hängt aber von deren Einstellung ab. Grundsätzlich sind diese dazu verpflichtet, das Kind zu schützen (ich weiß, es gibt Fälle, in denen dies nicht passiert).
Daher sollte der erste Gang hierhin sein. Es muss geklärt werden, warum das Kind nicht zurück will. Dann reden die Sachbearbeiter auch nochmal mit der KM, und dann werden die eine Empfehlung abgeben.
Da es sich um einen Notfall handelt, können die auch nicht erst mit einem Termin in ein paar Wochen ankommen. Das muss in dieser Woche passieren.
Bis dahin nicht gleich mit Anwalt etc. losrennen....
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Guten Morgen!
Mich würde interessieren, wie oft und wie lange schon der Junge klagt, er wolle nicht zurück zur Mutter. Kann mir kaum vorstellen, dass das schon seit 7 Jahren so geht. Kannst du den Zeitpunkt ungefähr festmachen? Wenn ja, ist dir vorher schon etwas aufgefallen?
Wenn ihr Eltern das nicht gemeinsam hinbekommt, kann da mehr als nur ein bisschen Streit rauskommen.
Ich gehe vom gemeinsamen Sorgerecht aus, damit hast du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Polizei und Co. haben somit erst einmal keine Handhabe, das Kind bei dir rauszuholen. Das geht dann nur mit entsprechendem Gerichtsbeschluss. Man sollte eben nur aufpassen, dass die Mutter das Kind nicht irgendwo anders wieder einsammelt.
Das mit dem Schlüssel ist ein No-Go! Einfach so in die Wohnung zu gehen, geht ja mal gar nicht.
Wieso musste eigentlich dein Sohn der Mutter schreiben, dass er nicht zurück will? Wärst du nicht als Vater in der Pflicht gewesen, dass mit ihr zu klären, anstatt ihn vorzuschicken? Unter Umständen wirst du dir das auch vom Jugendamt anhören dürfen.
Mein Vorgehen an deiner Stelle wäre: das Gespräch mit der Mutter und nach Lösungen zu suchen. Da ich den Druck, den die Mutter auf das Kind ausübt, überhaupt nicht einschätzen kann, wäre ggf. eine Erziehungsberatungsstelle gut, das aber nur für die Zukunft. Akut: ist es so schlimm, dass man hier von einer Misshandlung sprechen kann? Falls nicht, wird es schwer werden, hier irgendwas durchzusetzen. Wie gesagt, es spielt auch eine Rolle, wie lange der Junge schon den Willen äußert.
Ist mit der Mutter nicht zu reden, dann muss das Jugendamt vermitteln.
Fakt ist, der Mutter nun das Kind auf unabsehbare Zeit vorzuenthalten, ist auch nicht der richtige Weg.
Viel Erfolg!
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Was den nachgemachten Schlüssel betrifft:
Vermutlich hat der Sohn einen Schlüssel für Deine Wohnung(?)
Davon ausgehend, dass das so ist wird wohl auf lange Sicht auch das Wechseln eines schnöden Alltaggschlosses das Problem nicht lösen (hier sind Schlüssel immer wieder einfach und günstig nachzumachen).
Entweder man greift da etwas tiefer in die Tasche und holt sich ein Schloß wo die Schlüssel nur mit so einer Art Ceycard nachgemacht werden können/ dürfen, oder aber man greift zu einer elektronischen Variante (z.B. mit nummerischen Codes bzw. zu einem Schloß mit Transponder/ Kartenlese oder ähnlichem.
Die sind im Ernstfall auch schnell (vom Schloßinhaber :wink:) umzuprogrammieren ....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Fakt ist, der Mutter nun das Kind auf unabsehbare Zeit vorzuenthalten, ist auch nicht der richtige Weg.
Wer hat das vor?
Fakt ist, dass der Junge nicht mehr bei seiner Mutter sein will. Und wenn er auch ein Residenzmodell ablehnt, die Mutter also auch nicht mehr alle zwei Wochen am WE sehen will, dann muss die Mutter auch das hinnehmen.
Vätern gehts z.T. doch genauso und berichten auch darüber hier im Forum. ZB über ihre Machtlosigkeit dem gegenüber, sogar bei PAS, welches hier gar nicht vorzuliegen scheint. Wieso soll die Mutter hier auf einmal Sonderrechte genießen? Weils die Mutter ist ?
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
"Fakt ist, dass der Junge nicht mehr bei seiner Mutter sein will. Und wenn er auch ein Residenzmodell ablehnt, die Mutter also auch nicht mehr alle zwei Wochen am WE sehen will, dann muss die Mutter auch das hinnehmen."
Fakt ist, das muss sie nicht.
ES ist der Job des TO auf den Jungen einzuwirken, Gespräche mit einer EZB etcpp. mit der Mutter anzuleiern und versuchen da ne Lösung zu finden.
Nur weil einige!!! Mütter handeln "Kind will nicht, friss oder stirb" ist das weder in Ordnung noch empfehlenswert.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
ich kenne die Hintergründe der Wünsche des Kindes nicht.
Allerdings muss ich wirklich sagen, man muss genau hinschauen und vor allem richtig!
Deine Ausführungen, dass muss man so hinnehmen, und das man gleichberechtigt auch die negativen Merkmale den Mütter anlasten muss, ist so ziemlich genau DAS Problem des derzeitigen Familienrechts.
Es wird nicht genau hingeschaut, und Mütter wie Väter führen einen Kamp um das Kind ... dabei gibt es dabei keine Gewinner in diesem Feld. Damit will ich nicht negieren, dass es echte Fälle gibt, in denen der Kontakt zu einem Elternteil ausgeschlossen ist (aus vielfältigen Gründen). Aber das ist eher selten und weniger die Regel.
Diese Machtlosigkeit muss durchbrochen werden. Und die Beteiligten dieses System MÜSSEN genau hinschauen und nicht nach Aktenlage irgendwelchen ideologischen Quark zusammenschreiben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich pflichte das SLAM weitestgehend zu. Wenn der Junge nicht will - auch wenn man sagt "Hey Sohn :-), das ist aber deine Mama und sie liebt dich genauso wie ich" - dann will er halt nicht. Stichwort 'Kindeswille' soweit der Junge diesen plausibel kundtun kann. Und wenn man dann noch bedenkt, daß sich der Kleine permanent beschwert, dann ist der einzige richtige Weg ihn bei Papa zu belassen.
Da muß dann die Mama beweisen, dass sie es besser kann und sich bemühen, genauso wie wir Väter. Von Kindesentzug spricht doch keiner.
Seltsam finde ich doch, daß hier die mißliche Lage eines Jungen, der unbedingt bei seinem Vater leben möchte, dargestellt wird und da ist das Letzte woran ich erstmal denken würde die Mama. Es geht doch immer zuerst um das Kindeswohl wie wir vor Gericht belehrt werden.
neeneenee...
ich hab nicht gesagt, dass der Junge nicht beim Vater leben soll...klar soll er da auch mitentscheiden können und der Vater hn dahingehend unterstützen.
Mir ging es um die Aussage, dass er dann auch nicht mehr alle 14 Tage hinmuss, wenn er keinen Bock hat.
Und so sehe ich das nunmal nicht, zumindest nicht so ohne weiteres.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Mir ging es um die Aussage, dass er dann auch nicht mehr alle 14 Tage hinmuss, wenn er keinen Bock hat.
Alles gut, war keinerlei Vorwurf o.ä. Meine Kids (13 und 15) haben nun kein Bock auf alle 14T. bei mir und die KM tut nichts, um diese dazu zu motivieren. Das Schlimmste - ich kann nix dagegen tun.
Die Mutter ist oft sehr gemein und (psychisch) verletzend. Richtiger Psychoterror gegen das Kind.
Jetzt war es besonders schlimm und der Junge möchte nach meiner Woche nicht zurück zur Mutter.
Ich möchte hier nochmal einsteigen ... ich glaube das ist in dem weiteren Faden verwässert worden.
Wie machte sich das bemerkbar?
Ist das bei irgendwelchen Stellen bereits besprochen worden? Gibt es bereits Hilfeangebote bzw. Meditationen (Caritas, Erziehungsberatung, oder ähnliches) die bei dieser Fragestellung schon ins Boot geholt wurden?
So wie ich diese Einlassung lese und interpretiere, ist es nicht der erste Vorfall dieser Art und diese Auffälligkeiten sind bereits öfter aufgetaucht. Wurde das vielleicht sogar schon durch die Schule kommuniziert? Hat er bei anderen Stellen mal solche Sachen erzählt.
Nachmal auf die Vorgehensweise.
Es kommt auf die Art und die Ausprägung der psychischen Verletzungen des Kindes an, und auch hier nur auf die subjektive Wahrnehmung des Kindes. Es kann natürlich sein, dass Du und die KM unterschiedliche Erziehungsstile habt, die ihm durch das WM immer bewusster werden.
Sollte diese "Gemeinheit" und der beschriebene Psychoterror gut von dem Kind dargestellt werden bzw. sogar von dritten bestätigt werden können, dann ist dies eine Kindeswohlgefährdung nach SGB VIII 8a.
Dann musst Du sogar eingreifen, um die Gefahr von eurem gemeinsamen Kind abzuwenden. Bist dazu nicht bereit oder fähig, dann kann es passieren, dass das Kind in Obhut genommen werden muss. Daher ist mein Eingangsrat schon richtig gewesen, dass ihr einen schnellen Termin zur Gefährdungseinschätzung zum Jugendamt geht.
Die müssen in solchen Fällen auch einen schnellen Termin anbieten. Dies ist schließlich ihr Job!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.