Hallo zusammen:
Habe zwei Söhne 8 und 10. Seit 12 Monaten getrennt und habe aus Hoffnung auf Besserung keinen Prozess angestengt, d.h bis jetzt Umgang wenig ( in der zeit haben die Kinder 3 mal bei mir übernachtet) Zwar habe ich Sie an fast jedem Wochenende zum hin und her fahren gesehe, aber nie wirklich zeit mit ihnen verbringend ürfen. Ruf. Vor allem mit 10 sehr wenig Kontakt. 8 ist locker un zutraulich und 10 ist sehr im Griff der Mutter.
Habe 3 Wochen Sommerferien gefordert, 2 bekommen. Nun kommt meine Mutter aus dem Ausland um Ihre Enkel zu sehen und mich zu besuchen. 10 macht rieseigen Aufstand und will auf keinen Fall seine Oma sehen. Mutter kam nie mit Oma klar und wirft Ihr alles möglich vor, und überträgt Ihren hass auf die Kinder.
Dilema: Muß meine Mutter ausladen wenn ich die Kinder in der verabredeten Zeit bekommen will.
JA Betreuerin ist im Urlaub und hat sich geärgert, das ich unsicher war mit Forderung. Damit erlsicht doch nicht der Anspruch von Kind an den Vater. Kind will am liebsten ganz allein mit mir irgetnwohin in die Fremde fahren. KM sagt wiederholt wie happy 8 und 10 sind. 8 wird von mir regelmässig gefahren und hat Zutrauen zu mir. 10 fühlt sich immer sehr schenll in der Opferrolle und wenn man ihn zb nach einem verlorenen Tunier fragt, was er machen kann, damit es das nächste mal besser klappt, sind es immer die Anderen Schuld.
Mutter schraubt die Erwartungen der Kinder sehr hoch, warum ich nicht mit ihnen in die USA fahre und einen richtigen Papa Urlaub mache. Ich sage der Besuch bei meiner familie ist der Papa Urlaub. Mutter: Du mußt Dich schon mehr anstrengen um Dichbei Deinen Kindern beliebt zu machen.
Habe Alternativen mit weniger Oma Kontakt vorgeschlagen und habe dann die mündliche Unterhaltsregelung gekündigt und geagt ich werde am Dienstag einen weiteren Vorschlag machen. Fühle aber, dass ich die meien Mutter nicht da raus halten kann - kommt nur einam im Jahr.
Wie kann ich den Drath zu 10 herstellen?
Wie kann ich hier eine Lösung für den Urlaub finden?
Rechtsregelung scheint in der Urlaubszeit schwer zu erreichen, weil alle Stellen überlastet sind - bekommt ich deshalb weniger Recht??
Hi Reh,
willkommen hier im Forum. Auch wenn Du die Forenregel zur Anonymisierung von Kindernamen gut beherzigst - der Anfangsbuchstabe tut es auch. Als "Nummern" sollte man besser nicht über Kinder sprechen.
Dilema: Muß meine Mutter ausladen wenn ich die Kinder in der verabredeten Zeit bekommen will.
Ganz einfach: Es geht Deine Ex nichts an, was Du in Deiner Umgangszeit machst. Und auch nicht ob Deine neue LG oder Deine Mutter da ist. Genausowenig, wie Du dich in ihr Leben einzumischen hast.
Grundsätzlich scheinen bei Euch doch einige Baustellen unbearbeitet zu sein. Ihr seid seit 12 Monaten getrennt, die Kinder sind alt genug. Ein regelmäßiger Umgang mit Übernachtung (zumindest alle 2 Wochen das WE) ist absoluter Standard. Wenn das JA nichts bringt, muss es halt über den gerichtlichen Weg gehen.
Du solltest ausserdem nicht zu lange mehr warten - wir sehen die Fälle öfter hier im Forum. Wenn die Gehirnwäsche durch die KM weiterläuft, kannst Du in spätestens 2-3 Jahren den Umgang komplett vergessen, da da sie dann gar nicht mehr kommen werden, nicht auf Anrufe, Briefe oder Facebooknachrichten reagieren werden. Gruß Ingo
Hallo Ingo,
danke. Haben bei den selben Anfangsbuchsteben als J8 und J10 für das Alter. KM prophezeit mir immer, das Die Kinder von mir nichts wissen wolen, weil ich die KM nicht geehelicht habe. Des weitern sagt sie J10 könne selber entscheiden ob er zu mir kommt oder nicht und trennen wird sie die kinder nicht, J( tue sowiso das was ein Bruder tut.
Bedeutet das, dass das J10 sich abwenden kann, selbst wenn ich eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringe??
Reh
Hi Reh,
Du bist ja zum Glück jetzt hier dabei und kannst Dir aus den Informationen schon mal ein Bild machen. Und überlegen, ob Du auch an Dir selber dabei arbeiten musst.
A)
KM prophezeit mir immer, das Die Kinder von mir nichts wissen wolen, weil ich die KM nicht geehelicht habe
Kindsbesitzerinnen Standard-Repertoire. Du sollst damit nur die Quittung dafür bekommen, dass es nicht wie bei Liesschen-Müller von nebenan für die jahrelange Daueralimentation zum Nulltarif bei gleichzeitiger Gängelung gekommen ist. Sei mal froh, dass Du dir den Schuh nicht angezogen hast. Generell sind Paar-Probleme von Umgangs oder Unterhaltsthemen zu trennen. Das tut Deine Exe nicht und somit weißt Du, woran Du bist.
B)
Des weitern sagt sie J10 könne selber entscheiden ob er zu mir kommt oder nicht
Auch hier wieder einen Regelantwort aus dem "Kindsbesitzerinnen-Handbuch". Das Gegenteil ist richtig. Kinder benötigen klare Ansagen, dazu sind beide Elternteile gesetzlich verpflichtet, den Umgang zu fördern. Ab 14 können Kinder auch vor Gericht entscheiden, bei welchem Elternteil sie leben wollen. So um den Dreh würde ich auch den Willen des Kindes stärker in den Mittelpunkt stellen - vorher nicht.
C)
trennen wird sie die kinder nicht
Auch wieder ein Klassiker, bei dem viele Exen regelmäßig durchdrehen. Also auch nichts besonderes, obwohl getrennte Umgänge durchaus auch eine Lösung sein könnten. Es geht hier aber oftmals nur darum, dass die KM ihre Freizeit für sich nutzen kann - was aber auch verständlich ist.
Oftmals reicht es bei solchen KMs schon, wenn diese von einem Dritten (Gericht) mal einen Dämpfer bekommen und zumindest den Umgang zulassen. Faktisch stehen einer Kindsbesitzerinnen noch ein reichhaltiges Repertoire an Möglichkeiten zu, auch gerichtlich geregelten Umgang zu torpedieren.
Nochmal: In spätestens 2-3 Jahren ist der Zug aus der Forenerfahrung vollkommen abgefahren. Nächster Kontaktpunkt zu manipulierten Kindern ist dann erst wieder der 18. Geburtstag, da dann die Kinder allein für die Eintreibung ihres Unterhalts verantwortlich werden und den Kontakt selber suchen müssen. Gruß Ingo
Hallo Reh,
auch wenn Ingo mir in einigen Punkten schon zuvorgekommen ist, lasse ich's mal so stehen:
KM prophezeit mir immer, das Die Kinder von mir nichts wissen wolen, weil ich die KM nicht geehelicht habe.
:rofl2:
Von allen blödsinnigen Ansagen einer angehenden Umgangsboykottöse gehört diese Ansage allerdings zu den blödsinnigsten, die ich je gehört habe: Als ob zwei Grundschulkinder die Liebe zu ihren Eltern davon abhängig machen würden, ob in grauer Vorzeit in einem verstaubten Standesamt ein paar Leute ihre Unterschriften unter ein Stück Papier gesetzt haben, oder eben nicht ...
Des weitern sagt sie J10 könne selber entscheiden ob er zu mir kommt oder nicht
Ach - kann J10 dann auch selbst entscheiden, ob er sich die Zähne putzt, wann er ins Bett geht, und ob er zur Schule will? Wenn nein - warum sollte hinsichtlich der Umgangszeiten ein anderes Regelwerk gelten?
und trennen wird sie die kinder nicht
Natüüürlich nicht - denn es kommen schließlich beide Kinder zu dir, und fertig.
Bedeutet das, dass das J10 sich abwenden kann, selbst wenn ich eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringe??
Wie gerade eben schon gesagt: Du hast es mit einer angehenden Umgangsboykottöse zu tun. Was das bedeutet, kannst du bei uns in etlichen Beiträgen vorkosten, also lies hier mal kreuz und quer (insbesondere im Unterforum "Umgangrecht/-pflicht"). Falls du's noch nicht kennst, ebenfalls eine hervorragende Informationsquelle: www.trennungsfaq.de
Konkret bedeutet das Verhalten der KM für dich vor allen Dingen eines: Da das Jugendamt bereits eingeschaltet ist, aber dies keine wesentliche Verbesserung gebracht hat, führt dich dein nächster Weg zum Familiengericht und dies so schnell wie möglich. Für die anstehenden Sommerferien ist der Zug abgefahren, so schnell mahlen die Mühlen nicht, aber überlege dir, wie aus deiner Sicht eine vernünftige Umgangsregelung aussehen sollte (das kannst du auch gerne hier mit uns besprechen, wenn du uns ungefähr sagst, was du dir vorstellst) - und dann such' dir schleunigst einen Fachanwalt für Familienrecht, damit daraus eine gerichtliche Umgangsregelung wird.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke Ingo und malachi für Eure Antworten
JA hat Hilfe angeboten, sich aber nicht eingeschaltet weil ich nicht darauf bestanden habe, aus Angst dass es noch schlimmer wird. Das ist es jetzt auch ohne JA.
Wie wird gewertet:
- das der Umgang bisher auf Fahrten zu Hobbies und gelegentliches ins Bett bringen (in der ehemalig gemeinsamen Wohnung) wenn die KM auf Dienstreise war beschränkt gewesen ist. Ich habe zwar wiederholt gefordert, dass Beide bei mir übernachten, das wurde aber immer sofort abgelehnt.
- Das KM bei jeder kleinen Meinungsverschiedenheit negativ und abwertend über mich spricht
- KM dem J10 immer wieder erklärt er brauche nicht zu mir wenn er nicht wolle
Für mich sind die nächsten Schritte:
1) JA Termin mit Vertreter machen und um Hilfe bei der Regelung des Umgangs bitten. Muß man dort gleich a) eine Liste von bösen Taten der KM bereit halten und schon ein festes b) Umgangskonzept präsentieren
Was muss man hier beachten?
2) Erstberatung mit neuer RAin im Familienrecht, das die erstaufgesuchte keine Zeit hat.
Ziel: Klarheit über den Prozess und die zeitliche Abfolge zu bekommen sowie den Kosten dafür eine klare Umgangregelung vor dem Familiengericht zu erreichen.
Wie werden die Kosten für solche ein Verfahren festgelegt – wie hoch ist der Streitwert??
Da die KM wiederholt angedeutet hat alle Register ziehen zu wollen den möglicherweise gerichtlich geregelten Umgang zu verhindern gehört das von vornherein mit zu dem Gespräch am JA und RAin? Das macht mir wirklich Sorge!
Wo steht das beide Eltern den Umgang mit den anderen Elternteil fördern müssen und wie ist das zu verstehen: KM: Die Kinde sehen Dich (Vater) öfter als mich. Zeit verbringen Sie aber nicht wirklich mit mir. Weil KM es nicht will und gleichzeitig klagt wie viel Sie zu tun hat und mich den Kindern madig gemacht hat. Klärt irgendwer außer mir, die KM über diese Tatbestände auf? JA oder das Gericht? KM ist selber Rain mit anderem Fachgebiet, aber einer Kollegin, die den KV wohl entsorgt hat und bekommt von dort Ideen.
Hi Reh,
Du musst dich erstmal emotional von Deiner Ex lösen. Sie scheint noch massiv Druck auf Dich auszüben, was auch Dein Selbstbewußtsein schwächt.
Du fährst zur Zeit weit unter dem gerichtlichen Mindestumgang, der immer erteilt wird. Deshalb kann nur jede gerichtliche Regelung für Dich besser sein. Deine RA in soll auch gleich Ordnungsmittel mit aufnehmen, damit der Umgang auch durchgesetzt werden kann.
Die Pflicht den Umgang zu fördern findest Du im BGB § 1684.
Hast Du eigentlich das GSR für beide Kinder? Beim JA geht es darum Lösungen zu suchen und Dich kooperationsbereit zu zeigen und nicht Dreck über das Gegenüber zu schütten. Das machen die Exen schon automatisch und das wird auch so protokolliert.
Als allererstes solltest Du einfach noch mal einen Brief - ja das ist das Ding aus Papier und keine SMS oder Facebook-Nachricht 😉 - verfassen mit Deinen Umgangsvorstellungen und ihn der KM zuschicken, mit einer Frist zur Rückantwort. Wir helfen auch gerne beim formulieren. Als nächstes steht der Gang zum JA an. Klappt auch das nicht, gehts zum Gericht. Das ist der Umgangsdreisprung.
Hallo Reh,
Muß man dort gleich a) eine Liste von bösen Taten der KM bereit halten
NEEEIIIN!!!
Bitte, bitte nicht. Niemals.
Sportsfreund, wenn du auf dieser Schiene beim Jugendamt oder beim Gericht daherkommst, dann wirst du gleich als ein Querulant einsortiert, der nichts anderes im Sinne hat, als der armen, armen Mutter ans Bein zu pinkeln. Sogar wenn irgendwelche wirklich heftigen Dinge aufs Konto der KM gehen, dann diese Kritik erst mal in Watte verpacken - z.B. mit der bewusst zögerlich gestellten Frage, was denn das Jugendamt mit seiner geballten Erfahrung und Fachkompetenz (an dieser Stelle bitte nicht lauthals loslachen!) davon halte, dass die Mutter anscheinend dies oder jenes getan oder unterlassen habe. Soweit die Botschaft nicht so sehr ans Jugendamt, sondern ans Gericht gehen soll: Erzähle die frevlerische Tat der KM vorab deinem Rechtsanwalt, der wird i.d.R. schon wissen, ob und wie er bei "deinem" Richter daraus Honig saugen kann. Im übrigen kannst du natürlich auch hier schreiben, um was es konkret geht; auch wir haben da so unsere Erfahrungen, ob und wie man bei verschiedenen Dingen ein Fass aufmacht, oder es besser bleiben lässt.
Deine Grundeinstellung gegenüber dem Jugendamt ist aber wie folgt: Du bist ein besorgter Vater, der nichts weiter will als einen ganz normalen und selbstverständlichen Kontakt mit seinen Kindern, und deswegen das Jugendamt um Beratung bittet; und insbesondere, dass das Jugendamt ein Vermittlungsgespräch zwischen dir und der Mutter eurer (!) Kinder moderiert (yep, auch das ist wichtig: rede nicht von deinen Kindern, sondern von euren Kindern, und/oder nenne sie einfach beim Namen).
Die Sache mit dem Vermittlungsgespräch ist vor allem aus einem Grund wichtig: Verweigert die KM dieses Gespräch, oder scheitert dieses Gespräch aus welchen Gründen auch immer, dann ist der Weg zum Gericht frei; hat es hingegen keinen solchen Vermittlungsversuch gegeben, dann kann das Gericht deinen Antrag ggf. zurückweisen, da eine gütliche Einigung vorher gar nicht erst versucht wurde.
Und im übrigen: Dir geht es doch gar nicht darum, dass du dein Umgangsrecht mit den Kindern durchdrücken willst, nicht wahr? Viel wichtiger ist doch, dass die Jungs ein Umgangsrecht mit ihrem Vater, d.h. mit dir haben! Und in einem ähnlichen Stil solltest du möglichst alle Themen angehen: Verlagere den Blickwinkel von dir selbst weg, und schildere das Problem und die möglichen Lösungen sozusagen aus der Sicht der Kinder ... 😉
und schon ein festes b) Umgangskonzept präsentieren
Es ist m.E. hilfreich, wenn du hier schon möglichst konkrete Vorstellungen hast. Nicht in dem Sinne, dass du gleich im ersten Gespräch festtackern musst, bei wem die Kinder im Jahre 2016 zu Weihnachten sind, aber du solltest mindestens an folgende Sachen denken: Wochenend-Umgang, selbstverständlich einschließlich Übernachtungen. Umgang unter der Woche. Ferienregelung. Regelung für die hohen Feiertage, d.h. mindestens Weihnachten und Ostern, ggf. aber auch gleich Pfingsten, Silvester/Neujahr, und. ggf. auch Regelungen für die Geburtstage von Kindern und/oder Eltern.
Baue dabei ruhig auch Verhandlungsmasse ein, d.h. schlage eher zu viel vor als zu wenig. Deine Ex wird deine Vorschläge so oder so noch gehörig rupfen wollen, da solltest du folglich ruhig ein paar Posten in deiner Liste haben, auf die du ohne viel Schmerz verzichten kannst 😉
was ist GSR?
=> Gemeinsames Sorgerecht.
Da ihr nicht verheiratet gewesen seid, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, es sei denn, ihr habt damals eine Sorgerechtserklärung unterschrieben (Achtung, das ist etwas anderes als die Vaterschaftsanerkennung, die du mit ziemlicher Sicherheit unterschrieben haben wirst).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
Sie hat alleiniges Sorgerecht.
Bei der Annerkennung der Vaterschaft - das war ihr super wichtig - hat die Frau vom Amt alleiniges Sorgerecht vorgeschlagen weil ich nicht vor Ort war und es Komplikationen hätte geben können. Die gab es nicht und Kind ist kerngesund - dafür bin ich dankbar!
Ist gemeinsames Sorgerecht jetzt schon dursetzbar?
Hallo Reh,
Ist gemeinsames Sorgerecht jetzt schon dursetzbar?
Seufz. Das ist eine Frage an Radio Eriwan: Im Prinzip ja; aber ...
Es gibt zu diesem Thema auch hier bei uns durchaus unterschiedliche Meinungen, aber meine persönliche Empfehlung lautet: Kümmere dich im Moment ausschließlich um einen funktionierenden Umgang, denn dieser ist für deine Kinder und dich ungleich wichtiger als das Sorgerecht.
Wenn dann irgendwann der Umgang hoffentlich einigermaßen funktioniert, kannst du ggf. das Sorgerecht angehen. Wenn du gleich jetzt damit beginnst, reibst du dich in einem Zweifrontenkrieg auf.
hat die Frau vom Amt alleiniges Sorgerecht vorgeschlagen
Alles klar - du bist damals offenbar an eine Spezies geraten, die dort weit verbreitet ist; nämlich an eine männerverachtende und strunzdumme Betonköpfin. Leider wird sich hierzulande wohl niemals eine wissenschaftliche Studie mit der Frage befassen, warum diese unerquickliche Lebensform ausgerechnet in den Jugendämtern so üppig wächst und gedeit wie ein Unkraut, auf das der Hase gebrunzt hat.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke für die Antworten Malachit und Ingo,
wie kann ich die Situation lösen, dass ich in 14 Tage mit den Jungs los will und jetzt keine Zusage bekommen.
Den Weg über JA und Familiengericht werde ich gehen - welche Lösungen könnte es für die 14 Tage Ferien geben.
Es kann doch nicht so schlimm sein die eigene Oma kennen zu lernen?? Oder sehe ich da etwas falsch?
Gruß REH
Hi REH,
es gibt keine (schnelle) Lösung, wenn sie nicht will. Der schnellste Weg ist eine Einstweilige Anordnung (EA)
bei Gericht. Ich glaube allerdings nicht, dass diese für einen Urlaub in 14 Tagen greift. Frag Deine Anwältin hierzu.
Ansonsten lade die Oma wieder aus, hoffe, dass nicht neue Forderungen kommen und Du Deinen Urlaub mit den Kindern
verbringen kannst.
Du hast Dich leider durch Dein bisheriges Nachgeben in eine ungünstige Ausgangssituation gebracht, so dass ich auch
ein Umgangsverfahren bei Gericht nicht als Selbstläufer sehe.
LG,
Mux
Hallo Mux,
RAin war sich sehr sicher, das es einen stadard Umgang geben wird. Sogar die Stufe übder das JA soll übersprungen werden, weil ich bereits dort war und die KM andere Vermittlungsangebote abgelehnt hat.
Hat vorgeschlagen die Zahlungen sofort auf DD Tab zu reduzieren (zahle fast doppelt soviel, weil gemeinsam gemiietet) und direkt vor das Gericht zu gehen.
Aus dem gemeinsamen Mietverhältnis liesse sich leicht rauskommen...??
Was meint ihr?
HG REH
Hi,
Aus dem gemeinsamen Mietverhältnis liesse sich leicht rauskommen...??
Was meint ihr?
HG REH
Ich meine erstmal: Von welchem Mietverhältnis sprichst du?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish
Ex und ich haben gemeinsamen Mietvertrag für die Wohnung in der Sie jetzt lebt. Ich habe immer die Miete gezahlt, leider auch noch heute - Daueraftrag - jetzt gelöscht.
Gruss
Reh
Morgen,
autsch.
Dann setz dich umgehend mit eurem Vermieter in Verbindung. Frage ihn, ob er bereit wäre einen Mietvertrag allein mit deiner Ex zu machen.
Wenn du nun einfach nicht mehr zahlst und deine Ex auch nicht, dann wird der Vermeiter sich einen von euch beiden aussuchen, um die Miete einzufordern und schlimmstenfalls zu pfänden. Rate mal, wer das sein wird.
Ebenso solltest du umgehend deine Ex auffordern den Mietvertrag gemeinsam mit dir zu kündigen und sich entweder darum zu kümmern einen neuen mit dem Vermieter zu bekommen oder eine neue Wohnung zu suchen. Den Mietvertrag könnt ihr nur gemeinsam kündigen. Verweigert sie das kannst du gegen sie klagen.
Kündigt er dann die Wohnung zu Recht fristlos, wenn 2 mal nicht gezahlt wurde, und zeiht deine Ex nicht freiwillig aus, wird er gegen beide von euch Räumungsklage erheben. Rate mal, wer die Zeche zahlt? Davon kriegst du evtl. erstmal gar nix mit, wenn der Vermeiter deine neue Adresse gar nicht kennt.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen:
Ich versteh, dass langfristig eine gesetlich geregelte Lösung nötig ist und gehe den Weg.
Wie gehe ich nach Eurer Meinung am besten mit der Situation um, dass ich die Kinder in der mir zugestandenen Ferienzeit nicht bekomme, wenn meine Mutter zu Besuch ist?
KM hat gefordert, dass ich ein neues Ferienkonzept vorschlage – bis die Kinder zustimmen???
Mit J8 habe ich ein gutes Verhältnis. J10 ist unsicher und distanziert – was ist Euere Rat, in der Zeit bis eine gestzliche Regelung greift, daran zu arbeiten?
Zitat:Du hast Dich leider durch Dein bisheriges Nachgeben in eine ungünstige Ausgangssituation gebracht, so dass ich auch
ein Umgangsverfahren bei Gericht nicht als Selbstläufer sehe.
Wie soll ich das verstehen?
Gruss reh
Moin REH,
ein Gericht orientiert sich in seiner Meinungsbildung immer an der speziellen Situation. Zwar hat sich ein gewisser "Standardumgang" etabliert, aber in Deinem Fall kann die Mutter doch Vieles ins Feld führen, das zum Stolperstein werden könne (z.B.: Kinder wollen nicht übernachten, sind es nicht gewohnt, haben es im letzten Jahr nur 3mal getan, waren danach verstört etc.). Deine Kinder sind schon eigentlich zu alt für solche Spielchen, aber je nach Richter und Hinterhältigkeit Deiner EX/RA kann sich daraus ein Problem entwickeln.
Habe zwei Söhne 8 und 10. Seit 12 Monaten getrennt und habe aus Hoffnung auf Besserung keinen Prozess angestengt, d.h bis jetzt Umgang wenig ( in der zeit haben die Kinder 3 mal bei mir übernachtet) Zwar habe ich Sie an fast jedem Wochenende zum hin und her fahren gesehe, aber nie wirklich zeit mit ihnen verbringend ürfen.
Denn normalerweise ist der "Standardumgang" ganz gut durchsetzbar. Zu langes Warten und Nachgeben in der Hoffnung auf Besserung kann zum Bumerang werden. Entweder die Kinder sind entfremdet oder Dir wird Interessenlosigkeit unterstellt.
Also ist zügiges Handeln angesagt.
LG,
Mux
Neue Situation, für die zwei Wochen seit Samstag war abgesprochen, dass die kinder bei mir sind. So jedenfalls habe ich das verstanden. Von gestern auf heute haben Beide bei mir übernachtet und waren ganz zufrieden.
Das sollte nun die Woche über so weiter gehen.
Meine Mutter, die Oma von meinen Söhnen kommt morgen von weit angereist. KM will verhindern, dass ich mit meinen Söhnen die Oma am Bahnhof (25km) abhole. KM will auch verhindern, dass, wir Zeit zu viert verbringen. Grund es wäre den Kindern zu stressig zum Bahnhof zu fahren und das Wetter dafür zu schön. Die Kinder hätten auch kein Interesse daran meine Familie kennen zu lernen, die die KM verachtet und immer negativ darüber spricht.
Für die Zeit in der die Oma da ist hat Sie nun beide Söhne zu Tennis Turnieren angemeldet, sodass die mit den Kindern geplanten Ausflüge gar nicht stattfinden können. Argument Kinder würden Ranglistenpunkt verlieren, wenn die Turniere abgesagt würden und hätten gar kein Interesse an meiner Mutter.
Nach den beiden Turnieren, waren wir am selben Badeort und dann ist Sie aufgebrochen unter dem Vorwand Sie müsse die Kinderwäsche lüften und mit beiden diese oder jenes üben.
Was ich den mit Ihnen vorhabe - ich sagte ich würe Sport mit Ihnen machen und Mittags die Oma abholen.
J10 fing an kich zu fragen ob sein Wille gar nicht zähle.
Wenn ich wie abgesprochen mit den Kindern den Vormittag verbringe und Sie sich weigern ins Autos zu steigern, um zum Bahnhof zu fahren – vernachlässige ich die Kinder. Sonst werde ich Sie wohhl nur mit Gewalt ins Auto bringen können?
Der Oma absagen kann ich nicht.
Sage ich, wenn ihr nicht macht was ich wil, kann die KM sich um Euch kümmern, die arbeiten gehen muß, ziege ich desinteresse an den Kindern.
Was würdet Ihr mir raten??