Liebe Forum-Gemeinde,
Mein Sohn hat zu seinem Geburtstag (10) von der KM ein Smartphone geschenkt bekommen. Abgesprochen hat sie sich nicht mit mir, denn ich präferiert erstmal ein einfaches Handy zur Verständigung. Nundenn, man will ja nun auch nicht der Miesepeter sein und medienkompetent muss er so oder so werden. Ich habe zum Zwecke des Klassen-Chats nachgegeben.
Ich musste nun feststellen, dass ihn die Mutter während meiner Umgangszeiten per Messenger Hinsichtlich seines Verhaltens mir gegenüber instruiert, Misstrauen einredet (auch hinsicht. meines familiären Kreises) usw., jedenfalls negativ steuert. Er ist ständig mit ihr in Kontakt.
Ich habe von ihr PUK und PIN verlangt, die KM reagiert darauf nicht.
Über Messenger hat sie ihm erzählt, dass mich das alles nichts anginge und ihm geraten, die PIN nicht zu verraten, weil es ja sein eigenes Handy sei. Weiterhin hat sie ihm geschrieben, dass sie mir auf keinen Fall die PUK geben wird.
Im Allgemeinen mündet es damit, dass mein Sohn sie nun auch schon anfragt, wie er sich mir gegenüber verhalten soll.
Es existiert noch ein Gerichtsurteil, dass die Kontaktaufnahme zum Kind nur in dringenden Fällen erfolgen soll.
Ich bin da etwas ratlos, ob das schon ein Rechtsfall ist. Abgesehen davon darf ich als Elternteil wohl seine Daten erhalten.
Wie seht ihr das, gibt es Erfahrungswerte.
Papastjan
Moin,
was eierst du denn da so rum?
In deiner Umgangszeit bestimmst du.
Also nimm ihm das Handy weg, pack es in deinen Schrank und gib es ihm zur Rückkehr zur KM wieder. Da brauchst du keine PIN.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo papastjan,
stimme wasserfee zu, du solltest nicht versuchen, die „Hoheit“ über das Sohnemann-Smartphone zu erringen, das geht nach hinten los. Die Nutzung abstimmen bzw. regeln und, wenn geboten wegen unangemessener Echtzeit-Beeinflussung, unterbinden. Jederzeitige Erreichbarkeit für die KM ist kein von ihr durchsetzbarer Anspruch. Deinem Sohn sollte das auch klar sein, sonst hast du hier sicher ganz andere Probleme...
Moin
stimme WF und lima zu.
Das Thema Smartphone ist damit durch die Tür.
Zur Medienkompetenz gehört dann eben auch, dass das Ding eher häufiger als seltener weggelegt/ ausgeschaltet wird. Das ist Dein Terrain. Wie er sich dann mit KM austauscht, wenn er es wieder zur Hand nimmt wirst Du nicht kontrollieren können. Und solltest es ‚live‘ auch lassen. Du musst die Zeit davor genutzt haben, eine gute Zeit mit Deinem Kind verbracht zu haben.
Desweiteren wird empfohlen bei Kindern in dem Alter von Zeit zu Zeit mal die Handyaktivitäten, Apps, Chatverläufe zu checken. Ob das auch sinnvoll ist als UmgangsET, weiß ich nicht. Würde ich auch generell nur sehr selektiv machen und versuchen mit dem Kind gemeinsam über Inhalte etc zu sprechen.
PIN würde ich mir geben lassen. Das ist bei uns Bedingung, um eben genau solche „Notfälle“ zu regeln. PUK ist mE für Dich nicht notwendig. Und einen Rechtsfall sehe ich nicht. Zumindestens nicht im Allgemeinen. Wie sich das zu dem schon bestehenden Gerichtsurteil verhält, kann ich nicht einschätzen.
gruß, toto
Moin,
vor kurzen habe ich vor kurzen ein Urteil gefunden, in dem beschrieben wurde, dass das Familiengericht den Eltern vorgeschrieben hat, dass ein Smartphone für unter 12 Jährige eine Kindeswohlgefährdung darstelle. Wurde leider schon vom OLG wieder einkassiert, aber ich wäre für eine Gesetzesänderung.
(Offtopic)
Smartphones für Kinder erst ab 14 Jahren. Striktes Verbot und mit einer Bußgeldbelegung von 500,00 Euro, Meldepflicht für Schulen und Ärzte. Mit diesem striktem Verbot wird der Gruppenzwang ausgehebelt und alles ist in Ordnung. Wenn denn, dann kann ein normales Telefon ausgegeben werden, welches keine Internetfunktion hat.
Schon ist die Kinderwelt wieder in Ordnung.
Wie aber bereits die Vorschreiben richtig darstellten, gibt es nicht viel zu diskutieren. In der Umgangszeit hat Du das Mittel der kommunikativen Wahl und ich würde mich schon garnicht vom Kind an der Nase herumführen lassen, dass die KM vorschreibt, was er darf und nicht darf.
Das Handy wird einkassiert und am Ende der Zeit wieder ausgegeben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Und beginnen würde ich einfach mit einer WochenendAktivität, wo handynutzung unmöglich ist, wie beispielsweise Schwimmbad oder spassbad.
Und dann festlegen, dass Wochenenden handyfrei sind. Also lassen alle bis eine Person bei outdooraktivitäten ihr Handy zu Hause. Und das mitgenommene ist ein notfallhandy, wobei das nur angeschaltet wird, wenn ein Notfall eintreten sollte.
Und zu Hause ist man ja per Festnetz erreichbar.
Sophie
Hallo,
es mit irgendeiner gesetzlichen Regelung durchzusetzen wird nicht gelingen. Aber Dein Sohn freut sich sicher, wenn Du Interesse zeigst. Also z.B. was macht ihr denn da im Klassenchat? Willst Du mir das mal zeigen?
Solange das Handy einen gewissen Neuheitswert hat, wird es schwer sein ihm das Handy auszureden bzw. wegzunehmen. Deshalb solltest Du es langsam angehen, Interesse zeigen und nicht sofort auf Abwehr schalten. Wenn es dann nicht mehr so neu ist, dann wird er es bei ihn interessierenden Aktivitäten sowieso weglegen.
VG Susi
entschuldige bitte, aber wenn das Kind bei mir ist bin ICH entscheidungsbefugt.
ICH entscheide, wie lange das Kind abends draußen bleibt, wann es zu Bett geht und ob es ein smartphone nutzt.
Da brauch ich das Handy nicht auszureden, das nehm ich einfach weg. Weil nicht altersgerecht.
So wie ich einem Kleinkind das Küchenmesser nicht gebe oder das Feuerzeug und einer 13-jährigen das Übernachten des Freundes nicht gestattet.
Natürlich gibt es dazu ein Gesetz, dass ich das darf als Eltern (-teil). Zumal noch ein Gerichtsbeschluss existiert.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
es wird aber zu nichts sinnvollem führen einem 10jährigen Kind sein neustes Spielzeug einfach wegzunehmen. Das verbessert das Verhältnis zum Vater mit Sicherheit nicht. Da muss Mama nicht mal schreiben wie "böse" Papa ist.
Es geht doch auch darum wie man ein vernünftiges Verhältnis zum Kind pflegt und den Konflikt nach Möglichkeit nicht eskalieren lässt. So schlecht es ist, wenn sich Eltern nicht einig sind, dann ist das Sprengstoff in der Beziehung zum Kind, insbesondere wenn die Eltern getrennt sind.
VG Susi
Moin
Es darf aber gerne Regeln geben. Und die besagen bei Papa (also während der Umgangszeit), dass es handyfreie Zeiten gibt (an die sich idealerweise alle Anwesenden halten - macht zusammen mehr Spaß). Und das es unterschiedliche Regeln beim Umgangs- und beim BetreuungsET gibt, das ist das normalste der Welt.
Ansonsten finde ich den Vorschlag von Susi ganz gut, gemeinsam mit dem Kind die Welt des Smartphones zu entdecken.
Gruß, toto
Ansonsten finde ich den Vorschlag von Susi ganz gut, gemeinsam mit dem Kind die Welt des Smartphones zu entdecken.
Soviel zur Theorie und Praxis ...
Nur mal allgemein angedacht. Die KM schreibt mit dem Sohn während des gesamten Umgangs, da werden also nicht nur Höflichkeiten ausgetauscht, sondern sie mischt sich aktiv in Entscheidungen des Vaters ein. Diese Entdeckung der Welt des Smartphones wird ganz schnell dort ein Ende finden bzw. zu Kämpfen führen, wenn es um die Welt von Chatverläufen geht. Zumal dann dort im besten Fall unsinnige Sachen stehen, aber auch schnell mal Dinge, die man garnicht wissen sollte.
Man kann natürlich alles auf Weichgespült machen, führt zu endlosen Diskussionen und verwässert das Ziel. Zumal, und dies darf man nicht vergessen, dass das Kind gerade mal 10 Jahre alt ist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Vielen Dank für die vielen Kommentare.
Ja, die KM unterwandert praktisch meine Umgangszeiten, um den Vater zu diskreditieren, wo sie nur kann. Sie weiß, dass ihr nichts passieren kann, deshalb tut sie das.
Ich habe meinem Sohn nun eingänglich klar gemacht, dass ich als ET auch Zugang zum Handy haben darf, was auf wenig Gegenliebe stieß. Ich wäre auch verantwortlich für das, was er im Netz tut, gerade weil er erst zehn ist. Deshalb brauche ich einen Zugang, und es ginge eben nicht um Chat-Kontrolle, sondern um einen allgemeinen Überblick. Er verweist auf seine Kinderrechte, die auch auf das Recht von Privatsphäre verweisen. Das wurde in der Schule gestärkt. M. E. versucht die KM einen Keil zwischen uns zu treiben, indem sie ihm riet, auf gar keinen Fall die PIN herauszugeben und ihm dadurch zu suggerieren, ich würde ihm Unrecht tun und er könne sich von mir selbst distanzieren.
Diese Taktirerei schadet seit Jahren unserem Kind, auch weil die KM meint, alles unter Kontrolle haben zu müssen und Informationen nur gefiltert an mich herausgeben zu müssen. Das betrifft Schule, Privatleben usw..
Grüße
Papastjan
Bist du sein Kumpel oder sein erziehungsberechtigter Vater? Wo ist denn dein standing vor deinem Sohn???
Der 10-jährige Pimpf steht vor dir und klärt dich über Kinderrechte auf ???
Nimm doch mal deine Verantwortung wahr und bring da ne klare Erziehungslinie rein, du lässt dir grade komplett auf der Nase rumtanzen, von Ex und Kind, die lachen sich kaputt.
Sogar bei mir als Mutter (uns Frauen wird ja oft ein Masche der Erziehungsstil nachgesagt) wäre das Handy weg für die Umgangszeit.
Mir scheint, deine devote Haltung ist Teil des Problems.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
moin
In der Tat: ein 10jähriger der über Kinderrechte und dann noch im Kontext Smartphone doziert... wir wissen doch, wer da spricht....
Und soweit ich es mitbekomme, wird in den kleineren Klassen der weiterführenden Schulen gerade daraufhingewiesen, dass Eltern wissen, was die Kinder auf dem Smartphone machen und was in den Chats abgeht. Die elterliche Kunst besteht, das durchzusetzen. Oder eben (noch) kein Smartphone zu erlauben! Ja, ihn diesem Fall hast Du auch noch die Mutter als Gegnerin. Aber die Alternative ist doch, dass es eben in Deiner Umgangszeit kein Smartphone gibt. Punkt. Nicht verhandelbar!
Oder ihr nähert Euch dem Smartphone gemeinsam. Da geht es eben nicht um eine Chatkontrolle. Aber ich bin mir sicher, das - wenn KM weiß das Du auch Zugang um Smartphone hast - sie dieses Tool eben nicht zur Hetze nutzen wird. Dafür findet KM dann sicher leider andere Wege.
Gruß, toto
M. E. versucht die KM einen Keil zwischen uns zu treiben,
Ja, das tut sie, und zwar mit einer altbekannten Masche. Sie gibt oder erlaubt etwas dem Kind, was der Vater nicht möchte. Dazu zwingt sie ihn, in Konfrontation mit dem Kind zu gehen. Voila, Ziel erreicht.
Meine Ex macht das seit ca. 8 Monaten auch exzessiv.
Beispiel: Sie lässt die Kinder ewig fernsehen, schenkt denen ein Tablet, gibt denen ihr Handy zum Spielen, gibt ihnen Süßigkeiten im Übermaß etc. Und nötigt mich dadurch ständig, den Fernseher auszuschalten, ihnen das Tablet und die Süßigkeiten wegzunehmen, was natürlich TÄGLICH die Kinder gegen mich aufbringt.
Was sie noch nicht weiß: Das alles werde ich gegen sie verwenden, indem ich beim gerichtspsychologischen Gutachten ihre grundsätzliche Erziehungsfähigkeit in Frage stellen lasse. Und ich werde es vor Gericht vortragen. Ziel: aABR. Zur Erinnerung, die Kinder sind 4 und 6 Jahre alt !
Deine Kind ist schon älter. Da würde ich es mit Reden versuchen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Offtopic: Kinderrechte stehen in Berlin auf dem Lehrplan für 3./4. Klasse. Bei uns gab es damals eine von den Kindern gefertigte Ausstellung dazu.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Ich würde Junior antworten, dass es natürlich Kinderrechte gibt. Da zu gibt es elternpflichten. Und Kinderrechte enden da, wo die Rechte und Pflichten anderer beschnitten werden.
Da er dir keinen Zugang zum Smartphone ermöglucht6, damit du deinen elternpflichten der Kontrolle wahrnehmen kannst. Und die meisten sozialen Netzwerke sowie Whatsapp ein mindestalter von 13 Jahren und älter zur Nutzung vorsehen ist es sein Pflicht als Vater die Nutzung zu unterbinden. Das hat zur Folge, dass das Smartphone bei dir nicht genutzt werden darf. Zumal Smartphones auch erst ab einem Alter von 12 Jahren empfohlen werden, da erst dann Kinder im Durchschnitt die geistige Reife zur Nutzung haben.
Insofern kann er das Smartphone ausschalten und die geben, wenn er kommt. Er bekommt es dann wieder, wenn er Sonntag Abend oder nach den Ferien wieder zur Mama geht. Ab diesem Zeitpunkt hat sie dann die Verantwortung bzw. Die elterliche Pflicht zur Kontrolle.
Und falls er meint Mama müsse ihn erreichen oder er seine Mama verweist du auf das Festnetz.
Und dann wird das Smartphone einfach eingeschlossen und dann ist gut.
Sophie
Offtopic: Kinderrechte stehen in Berlin auf dem Lehrplan für 3./4. Klasse. Bei uns gab es damals eine von den Kindern gefertigte Ausstellung dazu.
LG LBM
Aha, interessant. Gehört ein unveräußerliches Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen eigentlich auch zu den Kinderrechten ?
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen eigentlich auch zu den Kinderrechten ?
Nein, natürlich nicht.
Dies kollidiert mit den Grundrechten der Kindesmutter ;-).
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.