Kinder über 400 Km ...
 
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Kinder über 400 Km weit weg,Abholung gestern eskaliert...

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(@pasie)
Schon was gesagt Registriert

Es ist ja auch nicht so, das die Kinder zum ersten mal zu mir kommen...
also die fahrt haben sie schon des Öfteren mit gemacht.
Mal mit dem Zug, mal mit dem Auto, dass liegt aber an der KM. Je nachdem ob sie mir die Kinder zum Bahnhof bringen kann oder nicht, ich ziehe natürlich die Bahn vor, es ist auch für die Kinder entspannter, zumal ich extra ne BahnCard 50 deswegen angeschafft habe...

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Themenstarter Geschrieben : 11.07.2012 12:57
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Ich kann da wedi insoweit beipflichten, weil ich genau darauf meinen Anwalt angesprochen habe. Mir persönlich steht ein Umgangsverfahren demnächst bevor.
Ich habe auch damit zu rechnen, dass Exilein sich die tollsten Geschichten ausdenkt und mich wohl als Schwerverbrecher darstellen will.
Aussage von meinem RA: Letztendlich wird es kein Richter für gut heißen, wenn man beispielsweise seine Frau schlägt. In dem Verfahren geht es jedoch um den Umgang zwischen Kind und Vater, von daher hat das nichts zur Sache beizutragen. Wenn Gewalt zwischen den Elternteilen stattfindet, muss dagegen halt Straf- oder Zivilrechtlich separat vorgegangen werden.
Dieses ganze Thema Gewalt und massive Anschuldigungen ggü. dem KV vor Gericht scheint laut meinem RA auch normale Härte zu sein. Zumindest hat meinen RA meine eigene Story bisher nicht sonderlich erschüttert. Er hat schon schlimmeres erlebt und ich soll mir keinen Kopf machen. Was ich damit sagen will: nur weil KM vor Gericht vorträgt, du würdest sie schlagen etc. heißt das noch lange nicht, dass ihr das geglaubt wird. Ich würde da also nicht gleich vor Angst zusammenzucken.

Soweit die Theorie. In der Praxis hängt es selbstverständlich vom Richter ab, an den man gerät. Und ob die KM nachweisen kann, dass die Gewalt gegen sie auch Auswirkungen auf die Kinder hat.

Trotzdem muss ich auch sagen, dass es zielführender ist sich außergerichtlich zu einigen. Wenn sie den Umgang fortan komplett boykottiert würde ich sofort einen Anwalt aufsuchen.
Vllt. schafft man es aber auch über die Schiene "Hey, das letztens war doch ziemlich blöd von uns beiden. Lass uns doch zukünftig da besser miteinander umgehen, das bringt doch uns beiden und vor allem den Kindern nichts"
Deine Ex ist momentan vllt. auch emotional durch den Todesfall in der Familie sehr aufgewühlt und leicht reizbar. Das soll ihr Verhalten nicht entschuldigen aber Dir vllt. eine Motivation geben, es nochmal im Guten mit ihr zu versuchen.

Jack

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Geschrieben : 11.07.2012 13:05
 Mux
(@mux)
Registriert

Pasie, wie ist denn jetzt der Status? Gibt es einen nächsten Umgangstermin? Du solltest alles tun, möglichst schnell nach dem ausgefallenen WE Deine Kinder wiederzusehn.
Kannst Du mit der EX noch reden?

LG,
Mux

@wedi: Meintest Du: "Auch schon ein bisschen länger"?  😉

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Geschrieben : 11.07.2012 13:07
(@pasie)
Schon was gesagt Registriert

Warum werde ich eigentlich als brutaler Schläger hin gestellt?
Natürlich war es falsch was vorgestern passiert ist,aber es waren wir beide!
Und ich war bei der Polizei, von ihr weiß ich es nicht, hab zwar keine Anzeige gemacht, aber zumindest einen Wachbucheintrag...

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Themenstarter Geschrieben : 11.07.2012 13:09
(@pasie)
Schon was gesagt Registriert

Pasie, wie ist denn jetzt der Status? Gibt es einen nächsten Umgangstermin? Du solltest alles tun, möglichst schnell nach dem ausgefallenen WE Deine Kinder wiederzusehn.
Kannst Du mit der EX noch reden?

LG,
Mux

So, KM und ich hatten feste Zeiten zum Telefonieren ausgemacht, gestern 17 Uhr wäre es wieder soweit gewesen, ich habe angerufen und niemand ging ran, also 10 min später nochmal probiert-weg gedrückt wurden. Nach 1Std. Hab ich dann ne SMS bekommen "Sorry,waren unterwegs", also habe ich dann nochmal angerufen und habe mit meiner großen telefoniert!

Im Moment ist es aber unmöglich mit der hExe zu reden...

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Themenstarter Geschrieben : 11.07.2012 13:15
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Du weißt also nicht ob ein weiterer Umganstermin stattfindet oder nicht? Oder wie ist das?
Telefonieren ist ja alles schön und gut. Aber das wichtige sind doch die Umgangstermine...

Jack

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Geschrieben : 11.07.2012 13:21
(@pasie)
Schon was gesagt Registriert

Genau,

Ich weiß es nicht!

Deswegen habe ich auch morgen erstmal nen Termin bei ner Anwältin

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Themenstarter Geschrieben : 11.07.2012 13:25
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

@wedi: Meintest Du: "Auch schon ein bisschen länger"?  😉

Ich habe diese Phase hinter mir.
Vor etwas mehr als 10 Jahren fing das Dilemma bei mir an.
Ca. 2-3 Umgangsverfahren im Jahr und viele Schlichtungsversuche nach insgesammt 8 Jahren Kampf sind bei mir vorbei.
Meine Kids sind gross und entscheiden selber was sie wollen.

Gründe mir die Kinder votzuenthalten gab es etliche, jeden einzelnen bin ich angegangen und habe mehrere Richter vom Gegenteil überzeugt.
Das meine ich mit ''auch schon ein bisschen länger''

Gruss Wedi

Das s bekommst du an anderer Stelle doppelt. 😉

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Geschrieben : 11.07.2012 13:26
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Pasie,

Du verschwindest nur Zeit und Kraft mit diesem Frau. Einfach zum Anwallt und Gericht! Du wirdst aussergerichtlich nicht weit kommen. Auch wenn Du wieder "Frieden" mit deinem Ex hast, lebst Du immer mit das Risiko/Angst. Aufwacht deinen EX mit schlechte Laune aus dem Bett,  wirdst Du wieder paar hundert euro verpulvern und keinen Umgang mit die Kinder. Lieber das Geld in einen Guten Anwallt investieren und ein Antrag auf Umgang mit Sanktionen beim FG beantragen.

Nur meine 2 cent. Aber aus Erfahrung, wenn Du "alles" aussergerichtlich und "friedlich" machen willst, wirdst Du als schwach gesehen...und da machen die HeXen weitere Mut...

Also, einfach: Wer hat die 400KM entfernung geschafft? HeXe? Dann muss sie bei die Kinder Umgangs Kosten beteiligen oder bei halbe streche treffen. Wer halt an die Umgang Vereinbarungen nichts an? Dann muss doch jemand Schadenersatzpflichtig sein. Wie oft kannst Du oder darfst Du die Kinder sehen? Dann dies auch beim Gericht klaren lassen.

viel Glueck

cicero

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Geschrieben : 11.07.2012 13:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also, einfach: Wer hat die 400KM entfernung geschafft? HeXe? Dann muss sie bei die Kinder Umgangs Kosten beteiligen oder bei halbe streche treffen. Wer halt an die Umgang Vereinbarungen nichts an? Dann muss doch jemand Schadenersatzpflichtig sein.

Hi cicero,

nö muß sie nicht. Das Gesetz sieht vor, das der Umgangsberechtigte alle im Rahmen des Umgangs anfallenden Kosten zu tragen hat. U.U. kann die KM beteiligt werden. Meist sind aber auch das keine URteile, sondern Vergleiche. Die Beteiligung scheitert zumeist auch daran ,das die KM nicht die finanziellen Mittel dazu hat.

Schadensersatz kann nur dann fällig werden, wenn der Umgang auch irgendwie verbindlich (bei Gericht oder durch unterzeichnete Umgangsvereinbarung) geregelt ist.

Wie will er beweisen, dass Umgang ausgemacht war? Wenn sie behauptet, er wäre ohne Ankündigung einfach bei ihr aufgetaucht. ODer soe sagen würde, das er gar nicht oder zum falschen Zeitpunkt da war... Da wären sicher viele Gericht lange beschäftigt solche Forderungen zu untersuchen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 11.07.2012 14:23




(@timtom)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Deine Geschichte kommt mir sehr bekannt vor.....wichtig ist, keine angst zu zeigen wenn KM die Kids vor den Wagen spannt.

Bei mir was es damals so, dass es zu einer auseinandersetzung kam, nachdem ich die Kinder zurück gebracht hatte.....Wochen später kam es zum Gespräch auf dem JA......und Monate später dann vor dem Fam. Gericht....

Ich stellte ´der KM nur eine Frage darauf" wieso hat sie mich denn nicht angezeigt"... und damit waren alle Vorwürfe haltlos.....

so spielchen mal 900 km zu fahren, dann ist keiner zuhause usw. habe ich alles schon miterlebt.....

Die KMs brauchen sowas um sich zu rechen, und wenn es dir jetzt noch gut dabei geht......das geht in den Augen einer KM überhaupt nicht.
Ich denke Ruhe wird nie aufkommen, auch wenn eine ewige Zeit vergangen ist, und sie braucht Dich um ihre emotionale Leere zu füllen... 😉

LG Tim

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Geschrieben : 11.07.2012 15:12
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Midnightwish,

Der KV kann immer aber versuchen etweder ein Teil des Umgangskosten beim KU zu berueksichtigen (z.b. KU reduzierung) oder die Mutter ein Teil des reise Kosten zu tragen. Er kann nur beim Gericht  versuchen dies durch zu setzen.

Ja, habe ich auch so gemeint... ohne Gerichtsurteil bzw. Vergleich wo Sanktionen ausgesprochen worden sind, bleibt er auf die Kosten sitzen falls die KM den Umgang sabotiert. Er kann nichts einfach wieder 1.000km fahren mit der Hoffnung das die KM ihn die Kinder gibt. Er muss druck machen, wenn die KM auf Termin nicht erscheint oder die Kinder nicht ausgibt, dann kann er Schadenersatzverlangen und bekommen.

Beweisen kann er ohne Schriftverkehr/Zeugen kaum, aber fuer die Zukunft er muss sicher stellen das er Zeugen, verbindliche Umgangs Termine und Gerichts urteil bzw Vereinbarung hatt.

Mir ist auch einmal passiert. Bin ich aus Malta nach Deutschland geflogen um die Kinder zu treffen - alles fuer nichts. Kinder und KM waren nichts da. Danach musste die KM ein grosses Teil des Kosten berappen.

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2012 15:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Cicero,

ja versuchen kann er es. Ich habe auch nichts gegenteiliges behauptet. Nur es ist eben kein "muß" auf Seiten der KM.

etweder ein Teil des Umgangskosten beim KU zu berueksichtigen (z.b. KU reduzierung)

Er kann versuchen sie bei der Berechnung des KU berücksichtigen zu lassen,. aber nicht den KU reduzieren. Wäre aber auch nur dann erfolgversprechend, wenn er mehr als Mindest-KU zahlt.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2012 15:23
(@pasie)
Schon was gesagt Registriert

Was wäre denn der Mindest-KU?
Wenn Mann ja wüßte das der KU nur den Kindern zugute kommt, dann wäre man ja schon zufrieden....
Aber die Faulheit der HeXe zu unterstützen, da hört es ja auf!
Auch wenn es jetzt vll. gemein erscheint,aber fast alle die Sie kennen warten schon auf das 4. Kind vom 3. Vater...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2012 16:00
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Wenn Mann ja wüßte das der KU nur den Kindern zugute kommt, dann wäre man ja schon zufrieden....

Och ne, das wäre jetzt das 27863. Mal, dass sich einer auf dieses tote Pferd setzt.
Bei diesme Punkt gibt es keine (in Worten: keine) Interventionsmöglichkeit.
Mama alleine entscheidet, was mit dem Geld passiert.
Und wenn sie sich vom KU Kaffee, Zigaretten, Wodka und Pornos kauft.

(Und unter uns: langsam langweilt es, solche Worte immer und immer wieder zu lesen).

aber fast alle die Sie kennen warten schon auf das 4. Kind vom 3. Vater

Du bist ja auch in der Herde...

Lösung:
mach Dich endlich innerlich frei von der Frau. Erst, wenn sie Dir soviel bedeutet und so wichtig ist, wie eine Metzgersfrau in der nächsten Stadt, hat sie den Status, der dir dein Leben nicht dauernd versaut.
Im Moment hat sie noch alle Macht über dich. Das zu beenden, ist DEINE Aufgabe. Nicht ihre.
Und das möglichst bald.

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2012 16:09
(@pasie)
Schon was gesagt Registriert

mach Dich endlich innerlich frei von der Frau. Erst, wenn sie Dir soviel bedeutet und so wichtig ist, wie eine Metzgersfrau in der nächsten Stadt, hat sie den Status, der dir dein Leben nicht dauernd versaut.
Im Moment hat sie noch alle Macht über dich. Das zu beenden, ist DEINE Aufgabe. Nicht ihre.
Und das möglichst bald.

Gruß!

RV

Wahre Worte

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2012 16:15
(@pasie)
Schon was gesagt Registriert

Und gerade zum Thema Nebenkriegsschauplätze bekommen:

" Hey ich lösche diese Nr wieder. Sehe es nicht ein von dir zig Nummern abzuspeichern. Ruf doch mit deiner alten Nr an ansonsten werde ich nicht ran gehen"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2012 17:34
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Nicht reagieren!
Warten, bis sie sich wieder meldet.

Ganz wichtig: KEINERLEI Reaktion.

Es wird nicht lange dauern und sie wird nachfragen, ob IHre SMS angekommen sei...
Dann wieder nicht reagieren!

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2012 18:04
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und gerade zum Thema Nebenkriegsschauplätze bekommen:
" Hey ich lösche diese Nr wieder. Sehe es nicht ein von dir zig Nummern abzuspeichern. Ruf doch mit deiner alten Nr an ansonsten werde ich nicht ran gehen"

Haha...., ich hab gerade ein Deja-Vu. :puzz:

Nicht reagieren!
Warten, bis sie sich wieder meldet.

Ganz wichtig: KEINERLEI Reaktion.

Es wird nicht lange dauern und sie wird nachfragen, ob IHre SMS angekommen sei...
Dann wieder nicht reagieren!

Pasie meint hier, das Sie nicht ans Telefon geht, wenn er mit der neuen NR. anruft.

Sag ihr, das die alte NR. nicht mehr existiert und fertig.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2012 18:39
(@timtom)
Rege dabei Registriert

Ein guter Plan.... 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2012 18:41




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