Kinderreisepass zum...
 
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Kinderreisepass zum Umgang aushändigen

 
(@eisbaer75)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ist die KM verpflichtet, den Kinderreisepass auf Wunsch des KV zum Umgang mitzugeben ohne eine Begründung zu fordern?

Hintergrund: Da wir im grenznahen Gebiet wohnen, ist es möglich, dass wir spontan einen Ausflug über die Grenze machen während des Umgangs. Das Ganze ist aber nicht vorab planbar. KM möchte davon vorab informiert werden, sonst gibt sie den Kinderreisepass nicht heraus. Wir haben das GSR.

 

Danke und Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2022 12:12
(@dasred)
Schon was gesagt Registriert

Naja, denke schon, kann es dir aber nicht 100% sagen.

 

Aber was du theoretisch immer brauchst, ist das Einverständnis des anderen Elternteil (bei 50:50), dass du mit deinem Kind das Land verlassen darfst.

Im Allgemeinen ist es bei Österreich eigentlich nicht das Problem, wenn du es nicht hast. Aber wenn es hart auf hart kommt, bräuchtest du die Einverständniserklärung schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2022 12:50
(@eisbaer75)
Zeigt sich öfters Registriert

Nein die Zustimmung des anderen Elternteils braucht man nicht, wenn man mit dem Kind während des Umgangs ins Ausland möchte, sofern es sich um keine Krisengebiete handelt, Reiswarnungen vorliegen etc.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2022 13:37
Brave, Brave and Brave reacted
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn GSR besteht, dann brauchst Du eigentlich nicht die Zustimmung der KM, es sei denn es geht in Krisengebiete o.ä. Trotzdem ist es ratsam ein Schreiben mit sich zu führen, dass der andere Elternteil mit der Auslandsreise einverstanden ist. Das gilt aber natürlich nur für echte Reisen und eben nicht einem Nachmittag im grenznahen Gebiet. Aber auch in diesem Fall ist es für mich nachvollziehbar, wenn die KM den Kinderreisepass nur ungern heraus gibt.

Deshalb solltest Du (mit ein Einverständnis der KM) einen Kinderpersonalausweis für das Kind beantragen und dieser verbleibt dann bei Dir. (Infos dazu hier.) Damit hast Du keine Probleme mit dem grenznahen Gebiet und die KM muss auch keine Angst haben, dass Du mit dem Kind nach Timbuktu entschwindest. Wäre für mich eine gute Variante.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2022 16:12
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @eisbaer75

Hallo,

ist die KM verpflichtet, den Kinderreisepass auf Wunsch des KV zum Umgang mitzugeben ohne eine Begründung zu fordern?

Hintergrund: Da wir im grenznahen Gebiet wohnen, ist es möglich, dass wir spontan einen Ausflug über die Grenze machen während des Umgangs. Das Ganze ist aber nicht vorab planbar. KM möchte davon vorab informiert werden, sonst gibt sie den Kinderreisepass nicht heraus. Wir haben das GSR.

 

Danke und Gruß

Hallo eisbaer75,

 

dieses Thema hatte ich vor nicht allzu langer Zeit. Daher kann ich Dir vielleicht weniger theoretisch bewandert, aber aus meiner Erfahrung heraus, ein wenig helfen. Zwei Punkte waren für mich wichtig:

 

1.

Kinderausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, nicht eines Elternteils. In meinem Fall (Mutter totalitär destruktiv) musste ich die Mutter bzw. ihren Anwalt darauf "aufmerksam" machen. Die Herausgabe mit einer Begründung in der Art von "den habe ich nämlich alleine und Du kriegst ihn nicht, wenn Du nicht so spurst, wie ich will" funktioniert deshalb nämlich nicht. Man kann jemandem schließlich nichts vorenthalten, was einem nicht selbst gehört.

Voraussetzung: Du bist in der Lage, den Umgangs mit den Kindern durchzuführen, ohne daß ihnen von Dir Schaden droht. Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, sollte das gewährleistet sein.

 

2.

Für Reisen ins EU-Ausland ist eine Zustimmung des anderen Elternteils grundsätzlich nicht nötig. Du entscheidest, wie und wo der Umgang stattfindet. "Grundsätzlich" allerdings, da es gewisse Einschränkungen bezüglich der, nennen wir sie, Urlaubsländer gibt:

Durch Kriege, Naturkatastrophen und andere instabile Lagen (sehr hohe Kriminalitätsrate usw.) ist das Kindeswohl natürlich u. U. stark gefährdet. Gibt es Reisewarnungen für das Land, wo Du hin willst? Prüfe bitte auch, ob für einen Aufenthalt in diesem Land ein besonderer Impfschutz nötig ist. (Das klingt zugegeben alles sehr martialisch, wir reden ja hächstwahrscheinlich von der EU.)

Corona, der Begriff muß spätestens jetzt fallen, ist zudem ein game-changer: Hier könnte der andere Elternteil tatsächlich sein "Veto" einlegen und Dir den Grenzübertritt einschränken: Sollten die entsprechenden Werte in Deinem Nachbarland vergleichsweise exorbitant hoch sein, würde ich von einer Reise dorthin abraten. Das könnte Dir als Verantwortungslosigkeit ausgelegt werden. Auch solltest Du dafür Sorge tragen, daß alle diesbezüglichen Regelungen eingehalten werden.

Sollte das geklärt sein, darf die KM die Herausgabe des Kindesausweises nicht verweigern. Sicherheitshalber kannst Du sie um eine "Genehmigung" bitten, das Kind in dieses oder jenes Land mitzunehmen, damit sich die Dame nicht unberücksichtigt fühlt. Meine Ex-Frau legt großen Wert darauf, so zu tun, als hätte sie zu bestimmen, wo meine Kinder und ich uns aufhalten. Es ist etwas lächerlich, aber wenn sie meint...

Gerne kann ich Dir den Quark, den sie mir mitgibt, per PN senden als Vorlage. Du kannst ihn dann "Deiner" KM zur gefälligen Unterschrift vorlegen.

Bedenke, daß ich Deine Frage deutlich weitergehender beantwortet habe, nämlich für Urlaubsreisen. Wie wenige Rechte die KM hat, Tagesausflüge durch Einbehalten des Kindesausweises zu verhindern, kannst Du Dir an fünf Fingern abzählen.

Es gab da auch mal einen Fall, der durch das BGH entschieden wurde, eine Mutter wollte gegen den Willen des Vaters mit dem gemeinsamen Kind nach Kamerum reisen. Sie waren unverheiratet Er verweigerte die Herausgabe des Kinderausweises hierfür. Sie klagte und bekam schlußendlich Recht. Unter "BGH Az.: XII ZB 345/18" findest Du im Internet mehr.

Hier im Forum wird der ein oder andere Dir das sicher besser erklären können.

 

Viel Glück!

 

PS Fun fact: Die Verweigerung der Herausgabe des Kindesausweises kann übrigens als Versuch der Erschwerung des Umgangs gewertet werden und dazu führen, daß das Sorgerecht des ihn vorenthaltenden Elternteils hinterfragt wird.

 

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2022 17:30
(@eisbaer75)
Zeigt sich öfters Registriert

Update:

KM hat sich jetzt wohl bei unserem zuständigen JA erkundigt und dort hat man ihr erklärt, dass sowohl Reisepass, als auch Krankenkassenkarte vom Kind mitgeführt wird. D.h. dort wo das Kind ist, hat auch der Reisepass und auch die Krankenkassenkarte zu sein. Dieses JA ist mir nicht unsympathisch, es hatte ihr auch schon damals bzgl. der versuchten Verweigerung des GSR ins Gewissen geredet. Da habe ich es mit unserem JA hier scheinbar gut getroffen.

Danke für Eure Hilfe.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2022 07:19
(@dasred)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 Also ich hatte genau das "Problem". Meine Kinder wohnen bei mir, haben also die gleiche Anschrift wie ich und wir sind vor 14 Tagen in den Urlaub geflogen innerhalb der EU (Bulgarien). Der Beamte hat sofort nach der Einverständniserklärung der Mutter gefragt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2022 08:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@dasred Prinzipiell hast Du nichts falsch gemacht und brauchst auch keine Einverständniserklärung. Aber die Beamten sind eben sensibilisiert und es könnte ja sein, dass ... . Wenn es ein halbwegs gutes Verhältnis zwischen den Eltern gibt, dann sollte ein 2-Zeiler zum Einverständnis kein Problem sein und man baut einfach Ärger vor.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2022 09:45