hi, ich wünsch euch allen ein frohes neues jahr.
bin neu hier. vielleicht könnt ihr mir helfen.
ein freund von mir macht gerade die hölle durch. er ist ein lediger vater von 2 kleinen mädels u darf sie seit 6 mon nicht sehen.
wisst ihr, ob er ein recht hat, sie außerhalb der wohnung der exfreundin sehen zu dürfen?
liebe grüße
marion
Hi Marion,
selbstverständlich hat Dein Freund (und seine Kinder) dieses Recht - es heisst >>>Umgangsrecht<<< und ist bei Bedarf beim Familiengericht einklagbar.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
vielen dank, martin.
können wir in einem chatraum schreiben? das geht besser. ich habe ziemlich viele fragen dazu 🙂
die hauptfrage besteht darin, ob er das recht hat, sie auch AUSSERHALB der Wohnung der kindesmutter zu sehen oder nur bei ihr zu hause?
Moin,
wenn du Fragen hast, dann stell' sie. Hierzu bedarf es keines Chat.
Ja, er hat das Recht auf sog. ungezwungenen Umgang. In diesem Zusammenhang wäre es gut zu wissen, wie "2 kleinen mädels" zu v erstehen ist. Konkrete Angaben ergeben konkrete Antworten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
können wir in einem chatraum schreiben? das geht besser. ich habe ziemlich viele fragen dazu 🙂
einen Chat gibt es hier nicht (mehr); da wurde zuviel Unsinn getrieben.
Aber vs.de ist ein öffentliches Forum; keine Privatberatungs-Institution. Stell Deine Fragen hier "am Stück"; dann gibt es auch kompetente Antworten.
Zu Deiner ersten Frage: Natürlich darf er die Kinder auch ausserhalb der Wohnung und ohne Aufsicht der Mutter sehen. Theoretisch. Praktisch machen manche Umgangsboykotteusen eine Menge Wind, wenn der Vater ihres/r Kindes/r ihnen ihr "Spielzeug" für ein paar Stunden oder Tage "wegnimmt". Auch da kann eine Umgangsklage hilfreich sein, weil sie nicht nur das Umgangsrecht, sondern auch Umgangszeiten und -modalitäten enthält.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
danke für eure antworten..
die kleinen sind 3 und 4.
lg
Moin!
So die Vaterschaft klipp und klar fest steht, darf er sie nicht nur ausserhalb der Wohnung sehen. Er hat das Recht auf eine regelmässige Umgangsregelung und die Mädels ganze Wochenenden zu sich zu holen. Darüberhinaus die Ferienhälften, die grossen Feiertage hälftig, etc pp.
Greetz,
Milan
er war mehrfach dort, wollte sie für ein paar stunden abholen. sie hatte vorher eingewilligt. als er dann dort war, sagte sie, dass es nun doch nicht geht u hat ihn stehen lassen. ihm geht es sehr schlecht u ich möchte ihm so gern helfen. er war auch schon beim jugendamt usw.
Hallo
Ich habe das selbe durchgemacht nur war es so das der Umgang am Anfang recht gut klappte . Konnte meine Kleine jedes 2. WE sehen und plötzlich war es vorbei . Ich bekam sogar ne Anzeige wegen Kindesentzug an den Hals als ich mit der Kleinen ein paar Tage weggefahren bin - die EX wusste das und gab sogar ihr OK . Dann wollte sie das ich die kleine nicht mehr sehe - Eilantrag wurde gestellt und bis alles soweit war hatte oder durfte ich keinen Kontakt zu meiner Tochter haben . Das Ganze wurde vor Gericht geklärt und nun gibt es festgelegte Umgangszeiten und ich weiß jetzt wann ich meine Kleine holen darf .
Hallo marion1971,
erstmal Glückwunsch zu Deinem heutigen Geburtstag!
In der Regel lauten die Ratschläge oft so:
1. Versuchen im Gespräch mit der KM eine verbindliche Regelung zu erzielen
2. geht das nicht, den Weg zum Jugendamt suchen (allerdings ist das oft Mütterlastig)
3. Umgang beim Gericht einklagen
Wie sieht es eigentlich mit Sorgerecht etc. aus? Unterhaltszahlungen usw. Steckt da noch was als Grund für den Umgangsboykott mit drin?
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ich habe das selbe durchgemacht nur war es so das der Umgang am Anfang recht gut klappte .
Der ganz grosse Teil der User hier haben das selbe durchgemacht. Der Grossteil davon hat heute eine verlässliche Umgangsregelung... oder wird sie noch bekommen.
Milan
Hallo!
Ich habe geklagt (zwar kostet es Geld) und habe den Umgang bekommen. Es muss schon was heftiges passiert sein (Kindesmisshandlung, Pornopgraphie o.ä. bis der Umgang bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Das wissen auch die Richter.
Schaltet das Jugendamt ein! :thumbup: