Hallo, ich brauche mal wieder Eure Hilfe.
Wie bereits in meinem Eröffnungsbeitrag geschildert, habe ich inzwischen (vor etwa 2 Monaten) beim Familiengericht einen Antrag auf geregelten Umgang mit meinen 9- und 10-jährigen Kindern beantragt (inkl. Ordnungsgeld für die Kindsmutter für den Fall der Nichtbefolgung). In der Zwischenzeit wurden die Kinder vom Jugendamt befragt, warum sie (angeblich) keinen Umgang mehr mit mir wollen. Das Argument meines Sohnes war, die (Ferien-)Zeit mit mir sei ihm zu anstrengend und das Argument meiner Tochter war, es sei ihr zu langweilig. Ich habe gegenüber dem Jugendamt schon immer argumentiert, dass die Kinder von der Kindsmutter "manipuliert" werden - das nur am Rande. Zur Zeit finden weitere Gespräche statt zwischen den Kindern und dem vom Jugendamt/Familiengericht eingesetzten Verfahrenspfleger (der sog. Kinderpsychologe). So weit, so "gut". Ich dachte eigentlich, dass irgendwann dann das Familiengericht einen Termin festsetzen wird und dann über meinen Antrag "geurteilt" wird.
Heute bekomme ich jetzt plötzlich eine Mitteilung vom Gericht, dass die Antragsgegnerin (= Kindsmutter) sich anwaltlich vertreten läßt.
Was soll das bitte bedeuten ?? Ich dachte, das Familiengericht entscheidet auf Basis des Berichtes des Verfahrenspflegers und des Jugendamtes nach Anhörung der beiden Eltern ? Wieso braucht ausgerechnet die Kindsmutter dann noch einen Anwalt ?? Ich könnte verstehen, wenn ICH einen Anwalt brauchen könnte, um meinen Antrag bestmöglich durchsetzen zu können; aber anderstrum bedeutet das doch, dass die Kindsmutter meinen Antrag auf Umgang torpedieren will ? Das macht doch bestimmt keinen guten Eindruck vor Gericht, oder irre ich mich ?
Moin MITR,
jeder Mensch hat das Recht, sich vor Gericht anwaltlich vertreten zu lassen. Bei Gericht macht das keinen "schlechten" Eindruck und ist auch kein "Schuldeingeständnis" oder dergleichen. Eine Begründung muss man dafür nicht liefern; Du kannst das genauso machen, wenn Du Dich damit sicherer fühlst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ja schon klar - aber welchen Sinn macht das ?? Ich meine, das kostet ja auch Geld.
Was will denn ein Anwalt der Kindsmutter (nicht der Kinder) überhaupt vorbringen ??
Wenn ich das Verfahrfen richtig verstanden habe, werden die Eltern vom Gericht "angehört".
Heißt das, die Kindsmutter sagt dann selbst gar nichts, sondern läßt ihren Anwalt sprechen ??? (das wäre ja absurd)
Kann denn jemand aus eigener Erfahrung hierzu etwas sagen ?
Moin MITR,
ja schon klar - aber welchen Sinn macht das ?? Ich meine, das kostet ja auch Geld.
naja, es ist ja nicht Dein Bier, wofür Deine Ex ihr Geld ausgibt. Vielleicht hat sie auch einen VKH-Antrag gestellt.
Was will denn ein Anwalt der Kindsmutter (nicht der Kinder) überhaupt vorbringen ??
woher sollen die User dieses Forums das wissen?
Wenn ich das Verfahrfen richtig verstanden habe, werden die Eltern vom Gericht "angehört".
Heißt das, die Kindsmutter sagt dann selbst gar nichts, sondern läßt ihren Anwalt sprechen ??? (das wäre ja absurd)
ja, das kann sein. Entscheidend wird sein, WAS vorgetragen wird; nicht, ob die KM oder ihr Anwalt es sagt. Vielleicht hat sie einfach Schiss vor Dir (oder möchte zumindest den Eindruck erwecken, dass das so sei).
Mach Dir um diese Formalie nicht zu viele Gedanken, sondern lieber darüber, was Du selbst vortragen möchtest. Zum Beispiel, dass Umgangszeit nicht die Aufgabe hat, von der ersten bis zur letzten Minute spassig oder sensationell zu sein. Und dass die Entscheidung, ob Umgang stattfindet, nicht von 9 und 10 Jahre alten Kindern getroffen wird. Und dass beide Elternteile den Umgang zu fördern haben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
das ist deine erste gerichtliche Erfahrung?
Aus Gründen der Waffengleichheit wäre es ratsam, dass du dir auch einen Anwalt nimmst. Es sei denn, du bist fachlich so gut drauf und insgesamt cool genug, jedweder Provokation adäquat zu begegnen.
Ein RA ist der Interessenvertrater der ihn beauftragenden Prozesspartei. Das was dieser sagt, gilt als von der Partei gesagt.
Über die Kosten der Gegenseite würde ich nachdenken, es wird eh in einem Vergleich enden und jeder trägt seine Kosten selbst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja - das wird meine erste gerichtliche Erfahrung (von der kurzen Scheidung mal abgesehen)
Und ja - ich bin etwaigen Provokationen durchaus gewachsen (je provokativer, desto cooler werde ich)
Und natürlich werde ich gut vorbereitet sein (bin ich eigentlich ständig jetzt schon)
Trotzdem habe ich ein schwarzes Loch wenn es um die Anhörung der Eltern bzw. deren gerechtlicher Vertreter geht.
Ich klage doch nur die Umsetzung bestehenden Rechts ein. Brauche ich dafür ein Pladoyer ?
Und die Kindsmutter bzw. deren Rechtsprokateur ? Ich dachte, es geht (auch vor Gericht) um das Wohle des Kindes und die wichtigste Person bei der Urteilsfindung sei der Verfahrenspfleger ?
Es geht in erster Linie um zwei Erwachsene mit unterschiedlichen Vorstellungen. Das Gericht muss entscheiden, welchem Erwachsenen es sich anschließt und es bleibt zu hoffen, dass sie eine Entscheidung treffen, die dem Kind zu gute kommt.
Deine Vorstellung ist etwas optimistisch-verklärt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."