Kindsmutter lässt K...
 
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Kindsmutter lässt Kindsvater außen vor

 
(@Jean_)

Hallo,

meine Ex hat am 23. Juni 2011 unser Kind zu Welt gebracht, ihrer Aussage nach ist der kleine bester gesundheit.
Ich hab ihr mehrmals Termine vorgeschlage wann wir uns mal sehen wollen und wann wir einen Termin fürs JA vereinbaren wollen.

Bisher hat sie sich dazu nicht einmal geäußert, hab den kleinen bisher nicht einmal gesehen. Und vermutlich hat sie mich auch nicht als KV angegeben, sonst hätte ich doch bestimmt schon eine Benachrichtigung vom JA, oder lieg ich da falsch?

Was soll ich jetzt tun, zum Jugendamt gehen, oder gleich zum Anwalt?
Ich bin echt hilflos, würde mch freuen wenn mir jemand von euch einen Rat geben kann.

Gruß
Jean

Zitat
Geschrieben : 18.07.2011 19:11
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Jean und willkommen!
Die wichtigste Frage erst mal: Ist Ex mit Dir verheiratet oder entsammt das Kind Eurer Ehe?
Wenn nicht, dann hat EX erst mal das alleinige Sorgerecht (ASR) und Du damit nicht wirklich viel bis gar nix zu melden.

Und vermutlich hat sie mich auch nicht als KV angegeben...

Wie sicher bist Du, dass Du es wirklich bist?

Was soll ich jetzt tun, zum Jugendamt gehen, oder gleich zum Anwalt?

Du kannst bestenfalls beim JA um Hilfe zur Vermittlung bitten, dass Eures Kindes und Dein Recht auf Umgang gewahrt wird.
Wenn das JA Dir in Umgangssachen nicht helfen kann, dann ab zum Anwalt.
Da das Kind vermutlich noch gestillt wird, könnte sich eine Umsetzung einer möglichen Umgangsegelung derzeit als etwas schwierig herausstellen...

Soviel erst mal
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 19:26
(@Jean_)

Sie ist die Ex-Freundin.
richtig sicher bin ich mir nicht, da sie sagte, dass sie nicht weiß, ob ich der KV bin.
aber ich möchte wissen, ob ich der KV bin.

wieviel hilfe bekommt man vom JA oder kann man erwarten zu bekommen?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 19:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Jean:

richtig sicher bin ich mir nicht, da sie sagte, dass sie nicht weiß, ob ich der KV bin.
aber ich möchte wissen, ob ich der KV bin.

WICHTIG:
Solange nicht deine Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt wird, sei es durch eine privaten, sei es durch einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest, unterschreibst du bitte erst mal gar nix, was auch nur im Entferntesten mit dem Kind zu tun haben könnte!
Wenn Ex selbst sich nicht sicher ist, könnte ich mir vorstellen, dass sie nichts gegen einen privaten Vaterschaftstest haben könnte (weil wesentlich billiger als bei Gericht), denn solange Deine Vaterschaft nicht geklärt ist, zahlst Du auch keinen Cent an Kindesunterhalt (KU).

In diesem Zusammenhang ist Dein Recht auf Umgang auch wackelig, da erst mal deine Vaterschaft festgestellt werden müsste...

Grüßung
Marco

*Edit:Korrektur(en)+Ergänzung(en)

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 20:00
(@Jean_)

ok, danke für den lieben Rat 🙂  :thumbup:

und wenn es mein kind sein sollte, hat die KM oder das JA das recht, rückwirkend unterhalt von mir zu bekommen?

Gruß
Jean

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 23:08
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

so ist es

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 23:35
(@Jean_)

sie hat das recht rückwirkend unterhalt zu bekommen?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2011 12:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Jean!

Ja, ab der ersten schriftlichen Aufforderung zur Zahlung von KU. Liegt diese vor?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2011 12:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solange die Vaterschaft nicht feststeht auch ohne Inverzugsetzung.
Sie ist ja an der Geltendmachung gehindert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2011 12:26
(@Jean_)

es liegt mir bisher noch nichts vor.

hätte ich zur KM nach der trennung keinen Kontakt mehr gehabt, würde ich mit sicherheit nicht mal wissen, das sie ein kind hat.

aber da ich noch kontakt zu ihr hatte und wir uns gut verstanden lief alles ok, doch seit der geburt reagiert sie nicht mehr auf sms, telefonate, oder briefe von mir an sie.

daher auch meine frage, ob ich mich an das JA wenden soll, denn ich ,,steh irgendwie kopf,, und weiß nicht was ich machen soll.  ;(

Grüße
Jean

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2011 12:46




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Jean!
So lange KM oder JA oder ARGE nicht an Dich herantreten, brauchst Du erst gar nichts machen, was KU anbelangt.
In Sachen Umgang kannst Du es versuchen, aber versprich Dir nicht zu viel, denn JA kann hier nur beraten, mehr nicht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2011 12:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine Chancen, bei dieser Mutter ein "gelebter Vater" sein zu dürfen, sind denkbar gering.

Insofern solltest du dir überlegen,ob du dich selbst in diesen "Modus" versetzen willst, mit allem dazu gehörendem Leid und nicht zuletzt den Kosten von über 1.000,- € pro Monat.

Wenn du der Mutter geschrieben hast, wo sie findet, solltest du diesen Schrieb gut aufbewahren, damit sie nicht eines Tages auf die Idee kommt, den Unterhalt nachzufordern, da sie ja an der Geltendmachung gehindert gewesen sei.

Am besten, du schreibst ihr nochmal auf Papier, wo du wohnst und wie sie dich erreichen kann.
Natürlich ganz unverfänglich, ohne das Wort Unterhalt zu erwähnen.

Und verabschiedest du dich von dem Gedanken, Vater dieses Kindes zu sein.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2011 13:09
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Deine Chancen, bei dieser Mutter ein "gelebter Vater" sein zu dürfen, sind denkbar gering.

Insofern solltest du dir überlegen,ob du dich selbst in diesen "Modus" versetzen willst, mit allem dazu gehörendem Leid und nicht zuletzt den Kosten von über 1.000,- € pro Monat.

Wenn du der Mutter geschrieben hast, wo sie findet, solltest du diesen Schrieb gut aufbewahren, damit sie nicht eines Tages auf die Idee kommt, den Unterhalt nachzufordern, da sie ja an der Geltendmachung gehindert gewesen sei.

Am besten, du schreibst ihr nochmal auf Papier, wo du wohnst und wie sie dich erreichen kann.
Natürlich ganz unverfänglich, ohne das Wort Unterhalt zu erwähnen.

Und verabschiedest du dich von dem Gedanken, Vater dieses Kindes zu sein.

Gruss Beppo

öhm ...
das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
okay - rein praktisch-monetär betrachtet mag dies eine Option sein, die einem zugegebenermaßen eine Menge Ärger, Zeit, Geld und Nerven erspart.
Aber was bitte kann das Kind dafür, eine offenbar vollkommen bescheuerte und verantwortungslose Mutter zu haben, die in ihrer gefühlten Selbstherrlichkeit einfach mal so beschließt, dass "ihr" Kind keinen Vater braucht?
Und was soll Jean später mal sagen, wenn sein dann Halbwüchsiger oder gar Erwachsener (und alle suchen irgendwann mal ihre Wurzeln) vor ihm steht und ihn fragt, wo er denn verdammt nochmal all die Jahre gewesen sei? "Das war praktischer und Du wärst mich sonst zu teuer gekommen." ??

Ich habe in einer ähnlichen Situation alle Hebel in Bewegung gesetzt, die Vaterschaft offiziell anerkennen zu dürfen. Und das geht durchaus, wenn man beim JA etwas Druck macht (auch, wenn man dort dann als "Exot" belächelt wird). Seitdem habe ich die Hölle auf Erden, astronomische Kosten für Anwälte, Umgang, Unterhalt etc. am Hals - und trotzdem habe ich diese Entscheidung nicht eine Sekunde bereut! Hätte ich dies nicht getan, ich könnte den Rest meines Lebens nicht mehr in den Spiegel sehen.
Also Jean - klemm Dich dahinter und tu das Richtige! Und selbst, wenn es in die Hose geht - Wenn eines Tages Dein Kind mit großen fragenden Augen vor Dir steht, kannst Du dann guten Gewissens sagen, dass Du alles versucht hast.
Viel Kraft und Glück auf Deinem Weg!
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2011 14:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PdG,

es ist immer gefährlich, das Schicksal anderer Menschen nur durch die eigene Brille zu sehen. Und bei der Entscheidung "will ich gegen den Willen einer Mutter unter allen Umständen Vater sein?" ist die Frage "wie erkläre ich einem jungen Menschen in 15 oder 20 Jahren, warum ich nicht da war?" objektiv betrachtet vermutlich die unwichtigste, die man sich stellen kann. Sollte sie tatsächlich irgendwann gestellt werden, kann man sie auch mit einem "ich wusste gar nicht, dass es Dich gibt" oder eben einem "Deine Mutter wollte das unter allen Umständen verhindern" zufriedenstellend beantworten.

Sicher ist nur, dass eine Vaterschaftsanerkennung (ob mit oder ohne Vaterschafts-Test) eine jahre- und jahrzehntelange Unterhaltspflicht auslöst. Eine wie auch immer geartete Garantie, sich dann auch selbst ins Leben eines Kindes einbringen und es beim Aufwachsen begleiten zu dürfen, ist damit nicht verbunden, wie wir in diesem Forum täglich lesen können. Woraus soll die Vaterschaft dann bestehen? Daraus, dass irgendwo jemand herumläuft, der ein paar Gene von einem hat und sich in vielen Jahren - vielleicht - einmal auf die Suche nach seinen Wurzeln macht - vielleicht aber auch nicht?

Sicher ist auf der anderen Seite auch: Viele Männer können sich unter dem Aspekt fortlaufender Unterhaltszahlungen an ein "unbekanntes Kind" später gar keine "richtige" Familiengründung samt wirklich gelebter Vaterschaft mehr leisten - und sei es nur, weil zahlreiche potenzielle Mütter angesichts solcher "Altlasten" inklusive der juristischen und nervlichen "Begleitmusik" von vornherein abwinken. Da merkt man(n) dann recht bald, dass ein Argument wie "ich wollte aber jeden Morgen in den Spiegel gucken können" sehr schnell sehr stumpf werden kann: Ausser dem, der es mantramässig ständig vor sich hin brabbelt, interessiert es nämlich niemanden.

Insofern kann man diese Entscheidung niemandem abnehmen, auch nicht mit scheinbar "moralischen" Argumenten. Vater ist, wer Vater sein darf; nicht, wer mehr oder minder zufällig mal ein paar Chromosomen beigesteuert hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2011 15:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?

Doch.
Das ist mein Ernst.
Und zwar nicht als Empfehlung, sondern als mögliche Handlungsoption, die Jean auch in Erwägung ziehen sollte.

Die Möglichkeit, in seinem bevorstehenden Kampf etwas für sich oder sein Kind zu gewinnen, ist relativ gering, das Risiko ausgesprochen hoch.
Auf der anderen Seite kann er mit dieser Option möglicherweise seinen Schaden ganz massiv reduzieren.
Und damit meine ich nicht nur finanziell, sondern auch seelisch.

Ein Kind, dass ich nie kennen gelernt habe, ist auch noch nicht wirklich mein Kind.
Das habe ich bei allen meinen 4 Kindern bemerkt.
Ich brauchte immer ein paar Tage bis Wochen, bis ich in meiner Vaterrolle emotional angekommen war.
Die Mütter haben unsere Kinder einfach ein paar Monate vorher kennen gelernt.

Und selbst wenn Geld "nur" Geld ist, so können die Folgen der Unterhaltslast für ein Kind, dem man nicht Vater sein darf, so gravierend sein, dass sie verhindern können, sich ein eigenes Leben aufzubauen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2011 23:13
(@Jean_)

Vielen Dank für die Antworten.

Mein Standpunkt ist, dass ich gern der Vater sein möchte.
Auch wenn man eine gewissen Zeit Unterhalt zahlen muss, ist es denk ich mal ein schönes Gefühl Vater zu sein. Auch wenn die KM irgendwann mal einen neuen Mann kennenlernt, so bleibt man dennoch der Vater des Kindes, doch ein Rätsel wird es wohl immer geben, warum machen die meisten KM des den KV so schwer, in vielerlei Hinsicht.

Gruß
Jean

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 14:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jean,

doch ein Rätsel wird es wohl immer geben, warum machen die meisten KM des den KV so schwer, in vielerlei Hinsicht.

falls Du wirklich über Dinge nachdenken willst, die Du nicht ändern kannst: Die Antwort ist dieselbe wie auf die Frage, warum Hunde sich die Klöten lecken: Weil sie es können.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 16:39
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@Jean,

"man ist und bleibt der Vater" - hm. Das ist aber sehr durch die Rosa Brille.
In der Realität ist man in allzu vielen Fällen - selbst wenn man reichlich Unterhalt zahlt "Der der Schuld ist das es Mammi und den Kindern so schlecht geht, denn weil der nicht mehr zahlt muss Mamma arbeiten - und sonst taugt der sowieso zu nix".
Das das so ist mach Mamma den Kindern schon klar - oft mit intensiver Hilfe ihrer Verwandten.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 18:36
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber Jean,

lass Dich bloß nicht verunsichern!

Klar, die Fälle, die hier teilweise beschrieben werden, die gibt es - und ja, das bundesdeutsche Kindschaftsrecht samt zugehöriger Rechtsprechung ist ein Trauerspiel.

ABER:  Es gibt auch genügend Gegenbeispiele!
Dabei solltest Du z.B. auch berücksichtigen, dass sich in einem Forum wie diesem naturgemäß die richtig üblen Fälle ansammeln - zumindest überwiegen. Bei wem sich die Lage entkrampft, sieht dann oft keine Veranlassung mehr, hier zu posten. Damit ergibt sich dann natürlich ein etwas schiefes Bild, das nicht unbedingt repräsentativ ist.

Fakt ist, dass es neben den traurigen Fällen, in denen die KM samt familiärem Umfeld den Vater gegenüber seinen Kindern für alle Zeiten demontieren (klassisches PAS), auch viele Fälle gibt, in denen dieser Schuß nach hinten losgeht und die Kinder irgendwann die Nase voll haben vom dauernden Genöhle ihrer Mutter und sich den angeblich so bösen Erzeuger mal selbst ansehen. Das kann oft erst in der Pubertät sein oder auch noch später - aber auch dann ist es noch schön, Papa zu sein!
Also - wenn Du Deinem Kind Vater sein willst, dann bleib dran! Natürlich kann's auch in die Hose gehen und Deine Bemühungen fruchtlos bleiben - muss aber eben nicht sein.
Denn auch hier gilt: Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Ich wünsche Dir viel Kraft und Ausdauer - denn ein langer und harter Weg wird es wohl werden.
LG
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 19:02