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Kindsmutter will mit den Kindern 230 km wegziehen

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(@slolle)
Rege dabei Registriert

Hallo!

Wie der Überschrift zu entnehmen ist möchte die Kindsmutter im Frühjahr mit den Kindern ca. 230 km weit weg ziehen.

Sie begründet das damit, das ihr bestehender Arbeitsplatz hier vor Ort (Geburtsort der Kinder) gefährdet ist. Sie möchte in die Nähe Ihrer Eltern ziehen und sieht das auch im Interesse der Kinder. Sie möchte Stabilität in das Leben der Kinder bringen.

Ich weiß es klingt als ob ich sie schlecht machen wollte, aber zu Vollständigkeit muss ich es trotzdem schreiben - sie hat jetzt den 4. Lebenspartner nach mir und das wäre der dritte Umzug für die Kinder seit der Trennung im Mai 2003.

Sie bietet mir an an einer Lösung zu arbeiten.

Zur Info:
Sie lässt mich nicht ins Haus und sie hat mir bereits mit Einverständnis des Jugendamts untersagt an den Kindergeburstagen anwesend zu sein.

Und bevor jemand fragt - nein ich habe weder sie noch meine Kinder geschlagen oder sonstiges - sie hat mich verlassen, weil ich schwer krank geworden bin.

Meine Frage ist, was ich dagegen machen kann? Vom Jugendamt hier vor Ort erwarte ich nach meinen Erfahrungen keine Unterstützung.

Ich wollte ihr vorschlagen, dass die Kinder zu mir ziehen und hier weiterhin in die Schule bzw. in den Kindergarten gehen können. Ich habe einen gut bezahlten job und wenn ich den Unterhalt nicht bezahlen müsste, könnte ich mir ohne Probleme ein Haus kaufen. Zur Zeit habe ich eine große Wohnung, in der die Kinder problemlos mit wohnen könnten.
Außerdem habe ich seit Okober eine feste Lebenspartnerin - wir wohnen allerdings noch getrennt.
Hat jemand schon Erfahrungen damit, welche Erfolgschancen so ein Vorschlag evtl. auch vor Gericht hat?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2007 20:37
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Hallo Slolle,

ich werde es mal versuchen.

Wie der Überschrift zu entnehmen ist möchte die Kindsmutter im Frühjahr mit den Kindern ca. 230 km weit weg ziehen.

Sie begründet das damit, das ihr bestehender Arbeitsplatz hier vor Ort (Geburtsort der Kinder) gefährdet ist. Sie möchte in die Nähe Ihrer Eltern ziehen und sieht das auch im Interesse der Kinder. Sie möchte Stabilität in das Leben der Kinder bringen.

Inwiefern gefärdet? Gibt es eine konkrete Kündigung? Aber selbst wenn ist das eigentlich unerheblich. Ich sehe da eigentlich kein Interesse im Namen der Kinder, eher das Gegenteil.

Aber erstmal die Standardfrage: Habt ihr gemeinsamenes Sorgerecht (GSR)? Wie schaut es mit dem ABR aus (Aufenthaltbestimmungsrecht)?

Ich weiß es klingt als ob ich sie schlecht machen wollte, aber zu Vollständigkeit muss ich es trotzdem schreiben - sie hat jetzt den 4. Lebenspartner nach mir und das wäre der dritte Umzug für die Kinder seit der Trennung im Mai 2003.

Würde ich so nicht interpretieren, hat dich im Grunde aber nichts anzugehen mit wem Sie wann eine Beziehung hatte. Die Umzüge sind zwar nicht der brühler kommt allerdings auf die Hintergründe an. Von daher kann ich das nicht beurteilen.

Sie bietet mir an an einer Lösung zu arbeiten.

Aja, Du sollst also einen Vorschlag machen.

Zur Info:
Sie lässt mich nicht ins Haus und sie hat mir bereits mit Einverständnis des Jugendamts untersagt an den Kindergeburstagen anwesend zu sein.

1.) Ins Haus lassen muss sie Dich nicht. (lasse ich meine Ex auch nicht)
2.) Was das JA sagt ist erst einmal uninteressant, die dürfen gar nichts verbieten, dazu haben die keinerlei rechtliche Befugnis (auch wenn diese
das gerne glaubhaft machen wollen)
3.) Du hast ja scheinbar Umgang mit den Kindern, feier die Geburstage nach, und rufe bei deb Geburstagen an und schicke eine Karte. Ist zwar Blöd für dich
sorgt aber für weniger Stress und ist vielleicht auch ganz toll für die Kids zweimal Geburstag zu feiern.

Leider scheint die Kommunikation zwischen euch ja nicht ganz zu stimmen, sonst könnte man den Vorschlag eine  jährlichen Wechsel machen.

Meine Frage ist, was ich dagegen machen kann? Vom Jugendamt hier vor Ort erwarte ich nach meinen Erfahrungen keine Unterstützung.

Ok, erst einmal steht Dir der Umgang gesetzlich zu und deine Ex hat die Pflicht diesen zu ermöglich und zu fördern. Wenn Sie natürlich einfach umzieht schafft Sie allerdings Fakten die kaum wieder gerade zu biegen sind. Von daher mußt Du meiner Meinung nach vorher aktiv werden.

a.) Anwalt aufsuchen und beraten lassen. (aber nix der Ex davon sagen)
b.) Ex mündlich sagen das Du einem Umzug nicht zustimmen wirst, wenn keine Einsicht dann c.)
c.) Ex schriftlich mitteilen das Du einem Umzug nicht zustimmen wirst. (am besten per Einschreiben)

Wenn das nix hilft, kannst Du ihr den Umzug per Gerichtsbeschluss verbieten lassen (näheres weiß i.d.R. der Anwalt oder
ein anderer User hier, bin in diesem Punkt nicht so firm wie andere).

Ich wollte ihr vorschlagen, dass die Kinder zu mir ziehen und hier weiterhin in die Schule bzw. in den Kindergarten gehen können. Ich habe einen gut bezahlten job und wenn ich den Unterhalt nicht bezahlen müsste, könnte ich mir ohne Probleme ein Haus kaufen. Zur Zeit habe ich eine große Wohnung, in der die Kinder problemlos mit wohnen könnten.
Außerdem habe ich seit Okober eine feste Lebenspartnerin - wir wohnen allerdings noch getrennt.
Hat jemand schon Erfahrungen damit, welche Erfolgschancen so ein Vorschlag evtl. auch vor Gericht hat?

Vorschlagen kannst Du es natürlich, aber aufgrund der von Dir geschrieben Argumentation, wirst Du das vergessen können.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2007 21:57
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Hallo Slolle,

ich werde es mal versuchen.

Inwiefern gefärdet? Gibt es eine konkrete Kündigung? Aber selbst wenn ist das eigentlich unerheblich. Ich sehe da eigentlich kein Interesse im Namen der Kinder, eher das Gegenteil.

Aber erstmal die Standardfrage: Habt ihr gemeinsamenes Sorgerecht (GSR)? Wie schaut es mit dem ABR aus (Aufenthaltbestimmungsrecht)?

Aus dem Schreiben geht nicht hervor, dass sie gekündigt wurde.

Wir haben gemeinsames Sorgerecht und das ABR liegt bei Ihr. Ich habe das damals unterschrieben, weil die Kinder damals 1 und 3 waren als sie sich von mir getrennt hat.

Würde ich so nicht interpretieren, hat dich im Grunde aber nichts anzugehen mit wem Sie wann eine Beziehung hatte. Die Umzüge sind zwar nicht der brühler kommt allerdings auf die Hintergründe an. Von daher kann ich das nicht beurteilen.

Ich interessiere mich auch nicht dafür, aber ich denke, dass für die Kinder nicht gerade toll ist so alle 14 Monate an einen neuen Mitbewohner zu gewöhnen...

Aja, Du sollst also einen Vorschlag machen.

So sieht es aus.

1.) Ins Haus lassen muss sie Dich nicht. (lasse ich meine Ex auch nicht)
2.) Was das JA sagt ist erst einmal uninteressant, die dürfen gar nichts verbieten, dazu haben die keinerlei rechtliche Befugnis (auch wenn diese
das gerne glaubhaft machen wollen)
3.) Du hast ja scheinbar Umgang mit den Kindern, feier die Geburstage nach, und rufe bei deb Geburstagen an und schicke eine Karte. Ist zwar Blöd für dich
sorgt aber für weniger Stress und ist vielleicht auch ganz toll für die Kids zweimal Geburstag zu feiern.

zu 1) habe ich bisher auch akzeptiert, aber wenn sie 230 km weit weg wohnt, wo soll ich dann mit den Mädels hin?
zu 2.) mein Exschwiegervater ist Jugendamtsleiter a.D. (zwar anderer Kreis, aber er kennt "meinen" Jugendsamtleiter sehr gut...
zu 3.) Mache ich bereits...

Leider scheint die Kommunikation zwischen euch ja nicht ganz zu stimmen, sonst könnte man den Vorschlag eine  jährlichen Wechsel machen.

Du hast recht, die Kommunikation stimmt nicht - aber den Vorschlag habe ich bereits vor Jahren gemacht und sie hat dankend abgelehnt!
siehe Thread http://www.vatersein.de/Forum-topic-3961.html

Ok, erst einmal steht Dir der Umgang gesetzlich zu und deine Ex hat die Pflicht diesen zu ermöglich und zu fördern. Wenn Sie natürlich einfach umzieht schafft Sie allerdings Fakten die kaum wieder gerade zu biegen sind. Von daher mußt Du meiner Meinung nach vorher aktiv werden.

a.) Anwalt aufsuchen und beraten lassen. (aber nix der Ex davon sagen)
b.) Ex mündlich sagen das Du einem Umzug nicht zustimmen wirst, wenn keine Einsicht dann c.)
c.) Ex schriftlich mitteilen das Du einem Umzug nicht zustimmen wirst. (am besten per Einschreiben)

Wenn das nix hilft, kannst Du ihr den Umzug per Gerichtsbeschluss verbieten lassen (näheres weiß i.d.R. der Anwalt oder
ein anderer User hier, bin in diesem Punkt nicht so firm wie andere).

Vorschlagen kannst Du es natürlich, aber aufgrund der von Dir geschrieben Argumentation, wirst Du das vergessen können.

OK, das mit dem Anwalt war mein erster Gedanke...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2007 22:18
(@daredevil)
Zeigt sich öfters Registriert

zu 2.) mein Exschwiegervater ist Jugendamtsleiter a.D. (zwar anderer Kreis, aber er kennt "meinen" Jugendsamtleiter sehr gut...

hierzu kann ich nur sagen das dieser "Jugendamtsleiter" seinen Namen nicht verdient hat sollte er solche Aussagen getätigt haben. Den immerhin sollte er im Interesse des Kindes handeln und nicht irgendwelchen Klüngel unterstützen. Aber er wird bestimmt noch eine übergeordnete Stelle haben an die man sich ja mal wenden kann...... :beataway:

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2007 23:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Wir haben gemeinsames Sorgerecht und das ABR liegt bei Ihr. Ich habe das damals unterschrieben, weil die Kinder damals 1 und 3 waren als sie sich von mir getrennt hat.

Was genau hast du unterschrieben?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2007 00:07
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Moin,
Was genau hast du unterschrieben?

DeepThought

Das die Kinder bei Ihr wohnen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2007 00:25
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Ok, dann habt ihr beide das ABR, da dieses nur gerichtlich zugewiesen werden kann. Du hast im Grund "nur" eine Absichtserklärung unterschrieben bzw. die Zustimmung erteilt das die Kids bei der Ex leben. Das macht die Sache zumindest rechtlich ein wenig einfacher und somit auch deine Rechtsposition.

Somit darf Sie rein rechtlich ohne deine Zustimmung gar nicht umziehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2007 08:53
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
wie mein vorrendern sagt deine Ex darf ohne deine zustimmung nich umziehen, würde ich an deiner stelle so schnell wie möglich zum Anwalt und klage einreichen,daß sie nicht auf den gedanken kommt einfach heimlich umzu ziehen.
wenn sie das macht , hast du keine chance mehr deine Kinder zurück zu holen, also werde jetzt aktiv.

MFG

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2007 14:39
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Muß jetzt mal den Miesepeter spielen....

Natürlich "darf" sie bei GSR nicht ohne sein Einverständnis weg ziehen, Kiga wechseln, Bezugspersonen austauschen, Ärzte wechseln, etc pp. Auch dann nicht, wenn sie das ABR alleinig hätte. Das ist ein Verstoss gegen das GSR und ein Bruch gleich mehrerer Gesetze.

Das Problem ist allerdings, dass in der Regel solche Verstösse und Gesetzesbrüche in dieser Konstellation vollkommen straffrei ausgehen und ob des Kontinuitätsprinzips nicht mehr rückgängig zu machen sind, wenn die KM eine angemessene Zeitspanne raus schinden kann. Daraus ergibt sich - sie DARF das alles. Obwohl sie es nicht darf.

Stolle´s Chance besteht jetzt einzig darin schneller zu sein als sie. Ist sie ersteinmal weg mit den Kids, dann ist es zu spät. In diesem Sinne sollte hier ein sofortiger Eilantrag auf Übertragung des ABR raus gehen. Und dieses Verfahren muss beginnen lange bevor sie überhaupt ans Kofferpacken denkt.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2007 23:59
(@baxter)
Rege dabei Registriert

@Milan:

Hast Du schon recht, aber erstmal ging es mir um die rechtliche Situation und ihn dazu zu bringen
einen RA aufzusuchen. Das die Realität allerdings meist anderes aussieht wird den meisten klar sein..

Allerdings, sehe ich das mit dem Eilntrag auf ABR ein wenig anders. Soweit ich es richtig vertanden
habe gibt es ja keinen "Beweis" für die Umzugwillen der EX. Womit willst Du also den Antrag begründen?
Einfach mal Antrag stellen und dann schauen was passiert, hmm, halte ich für riskant und würde
wahrscheinlich negativ entschieden. Du weißt doch selber wie das läuft, heute sagt Sie dies, morgen
was anderes und vor Gericht ist wieder alles ganz anders;-)

Von daher würde ich eher raten ihr über einen Anwalt mitzuteilen das man einen Umzug nicht
zustimmen werde um so einen  "Drohkulisse" aufzubauen. Vielleicht reagiert Sie ja sogar schriftlich
auf das schreiben und schreibt das Sie dem Umzug auch ohne Zustimmung durchziehen wird.

In einem solchen Fall würde ich dann deinen Weg einschlagen....

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2007 00:43




(@elchi)
Schon was gesagt Registriert

Also ich habe auch schon wegen "Wegziehen" mit meiner Anwältin gesprochen und beim JA viel auch schon das Thema.
Ob man einen Elternteil mit Kind so daran hintern kann von dem anderen Elternteil wegzuziehen, glaub ich nicht.
Wenn Deine Ex in ihrer alten Heimat wirklich einen besseren Job findet, dann hat SIE ja schon einen Grund.
Probieren würde ich es an deiner Stelle auch, es durchzusetzen, daß die Ex nicht wegzieht.
Charakterlos scheint sie ja zumindest zu sein.
So viel dazu, in Guten wie in schlechten Zeiten!
Schade wäre es nur um Deine Kinder, wenn sie wegziehen würde.
War es von Anfang an klar, daß sie die Kinder nimmt?
Oder warst Du so krank, daß sie nicht bei Dir bleiben konnten?
Weil Du schreibst Du würdest die Kinder jetzt auch zu Dir nehmen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2007 01:02
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Es war damals klar, dass sie die Kinder nimmt, weil sie zu Hause war und die Kinder 1 und 3 Jahre alt waren.
Ich hätte meinen Kindern die wichtigste Bezugsperson in ihrem Leben genommen. Das wollte ich nicht.

Sie zieht nicht in ihre "alte Heimat". Sie zieht in die Nähe meiner Ex Schwiegereltern - die dort vor ein paar Jahren hingezogen sind. Meine Ex hat sonst keinen Bezug zu der Gegend...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2007 19:33
(@slolle)
Rege dabei Registriert

@Baxter und Milan

Ich war gestern beim Rechtsanwalt und ich habe keine Chance, weil cih die Kinder dort nciht mit psychologischen Gutachten, etc. mit hinein ziehen will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2007 19:34
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

@ Baxter

Soweit ich es richtig vertanden
habe gibt es ja keinen "Beweis" für die Umzugwillen der EX. Womit willst Du also den Antrag begründen?
Einfach mal Antrag stellen und dann schauen was passiert, hmm, halte ich für riskant und würde
wahrscheinlich negativ entschieden. Du weißt doch selber wie das läuft, heute sagt Sie dies, morgen
was anderes und vor Gericht ist wieder alles ganz anders;-)

Ich weiß - das ist das alte Problem. Doch ich würde deswegen nicht klein beigeben. Sie hat es ihm mitgeteilt und DAS wäre für mich die Grundargumentation. Natürlich hat man(n) damit wenig bis gar keine Chancen, sobald sie sagt, dass das alles ja nicht stimmen würde. Ggf wird das Verfahren gleich nach ihrer Einlassung eingestellt. Aber wenn sie dann doch umziehen sollte, dann hat Slolle mit diesem ersten Verfahren den Beleg für ihr Lügen dem Gericht gegenüber. Könnte dann ausreichen um ein echtes Eilverfahren auf die Füße zu bekommen. So gesehen würde ich das 1te Verfahren nicht mit großer Aussicht auf Erfolg, sondern als selbst geschaffene Basis für das 2te Verfahren betrachten.

Ich weiß, dass das ne sehr dünne Linie ist. Aber mal ehrlich - wieviele Alterativen hat man(n) in einer solchen Situation? Die Exe sagt sie wird abhauen, der KV hat keinen Beleg und lässt die Hände in der Tasche. Ausreden kann man es den Exen selten. Dann sind sie eines Tages weg und dann kann man erst recht nichts mehr dagegen tun... Da würd ich zumindest dafür sorgen, dass die Geschichte offiziell und dokumentierbar wird. Wer weiß, was da später noch alles kommen wird.

@Slolle:

Ich war gestern beim Rechtsanwalt und ich habe keine Chance, weil cih die Kinder dort nciht mit psychologischen Gutachten, etc. mit hinein ziehen will.

Ist der RA ein Hellseher oder woher weiß er, daß Deine Kids begutachtet werden?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2007 20:51
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Weil das das übliche Verfahrern bei solchen Angelegenheit ist - Du musst nachweisen können, dass es den Kindern nicht gut tut, wenn die Ex wegzieht und das geht nur mit psychologischen Gutachten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2007 14:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der Nachweis ist schnell erbracht:
Trennung vom Vater ohne wichtigem Grund!

Ich habe die Treads, auch den aus 2005 einmal kurz überflogen. Ich bin nur nicht ganz schlau geworden, wie oft Du Deine Kinder siehst. Ist mehr wie die übliche Regelung von 14 Tagen?
Dies allein können man zum Anlass nehmen, gegen diesen Umzug vorzugehen. Auch der Umstand, dass der liebe ExSchwiegervater der Leiter eines benachbarten JA war ... und dann noch den hiesigen gut kennt, könnte schlau eingefädelt ein wenig zwietracht in zukünftige Aussagen des hiesigen JA säähen.
Keine Chance .... das ist meist das Hauptproblem! Natürlich ist die momentane Situation mehr wie bescheiden, aber wie soll sich was ändern, wenn man gegen die bestehenden Barrieren vorgeht? Denkt auch an Eure Söhne ... es kann nicht sein, da die dann in 30 Jahren erst damit anfangen, etwas zu ändern.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2007 16:22
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Ich sehe meine Kinder alle 14 Tage und habe sie im Urlaub 3 Wochen bei mir gehabt.

Ich habe meiner Ex heute einen Vorschlag übergeben, in dem ich ihr anbiete, dass die Kinder zu mir ziehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2007 23:01
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich habe meiner Ex heute einen Vorschlag übergeben, in dem ich ihr anbiete, dass die Kinder zu mir ziehen...

... und die erste Reaktion?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2007 23:28
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Ich war nicht dabei als sie es gelesen hat.  😉

Mal abwarten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 00:38
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
das sind deine Kinder und kämpfe gefälligst um sie. Die Kinder sind kein Eigentum der Mutter.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 13:53




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