Kindsmutter will mi...
 
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Kindsmutter will mit den Kindern 230 km wegziehen

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(@slolle)
Rege dabei Registriert

Hallo
das sind deine Kinder und kämpfe gefälligst um sie. Die Kinder sind kein Eigentum der Mutter.

Darf ich Dir ihre und die Telefonnummer des Jugendamts geben - vielleicht schaffts Du es denen *das* klar zu machen (ist nicht böse gemeint...)  🙂

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Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 21:51
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Weil das das übliche Verfahrern bei solchen Angelegenheit ist - Du musst nachweisen können, dass es den Kindern nicht gut tut, wenn die Ex wegzieht und das geht nur mit psychologischen Gutachten...

Das ist Quatsch! Psychologische Gutachten werden in manchen Fällen gemacht aber bei weitem nicht in allen. Üblich wäre bestenfalls ein Verfahrenspfleger/in. Und das ist ne Tante/Onkel, die mal n Stündchen mit Papa/Mama und Kids auf dem Spielplatz bummelt und quatscht. Sonst nix.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 22:03
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Also was schlägst Du vor?

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Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 22:39
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Stolle,

ich denke dir bleibt nur das "letzte Mittel"...ABR zu dir.
Kannst du denn eine Betreuung gewährleisten ?

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

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Geschrieben : 22.10.2007 22:47
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hallo,

die Beiden gehen schon zur Schule (Kindergarten) und haben einen Freundeskreis.
Immerhin sollen die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden.
Ich würde das ABR beantragen und mit dem Kontinuitätsprinzip argumentieren.
Die ständigen Umzüge und wechselnden Männerbekanntschaften könnten dabei durchaus hilfreich sein.
Schließlich müßen die Kleinen ja mal irgendwann zur Ruhe kommen.

Gruß
Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 23:15
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Hi Stolle,

ich denke dir bleibt nur das "letzte Mittel"...ABR zu dir.
Kannst du denn eine Betreuung gewährleisten ?

Gruß
babbedeckel

Ja, kann ich. MIt Hilfe meiner Lebensgefährtin und deren Kinder (17 und 18 Jahre alt). Außerdem stehen noch die Schwester meiner Lebensgefährtin und Eltern, die Rentner sind,  hier in der Nähe zur Verfügung. Meine Mutter ist auch Renterin und würde die 190 km anreisen, wenn was besonderes wäre...

Abgesehn davon könnte ich wenn die Unterhaltszahlungen wegfallen würden eine Tagesmutter bezahlen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 23:42
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Hallo,

die Beiden gehen schon zur Schule (Kindergarten) und haben einen Freundeskreis.
Immerhin sollen die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden.
Ich würde das ABR beantragen und mit dem Kontinuitätsprinzip argumentieren.
Die ständigen Umzüge und wechselnden Männerbekanntschaften könnten dabei durchaus hilfreich sein.
Schließlich müßen die Kleinen ja mal irgendwann zur Ruhe kommen.

Gruß
Thomas

Ich habe am Mittwoch einen Termin beim Jugendamt und werde das dort vorbringen...

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Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 23:44
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Sorry,

aber wieso Jugendamt? Vorsicht damit!
ABR beantragt man über seinen Anwalt und der muß auch hinter einem stehen und Ahnung von der Sache haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 23:50
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Sorry,

aber wieso Jugendamt? Vorsicht damit!
ABR beantragt man über seinen Anwalt und der muß auch hinter einem stehen und Ahnung von der Sache haben.

Nicht wegen dem ABR, sondern das Kontinuitätsprinzip...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2007 00:36
(@babbedeckel)
Registriert

Hi @Slolle,

sei vorsichtig beim JA. Nur zum Wohle der Kinder argumentieren.
Nix mit ABR oder so erwähnen.
Lies dir noch die Tips zum Umgang mit Behörden hier durch.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 01:23




(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Sehe ich genauso.
So wie ich den Thread gelesen habe, mußt du das JA eher als Gegner, denn als Hilfe sehen.
Die werden frühestens im Verlauf der Verhandlung um Stellungnahme gebeten. Wenn das Gutachten für dich negativ ausfällt, kannst du immer noch mit dem Schwiegervater kommen und alles aufzählen, was die sich rausgenommen haben. So kannst du das Gutachten evtl. wegen Befangenheit kippen.
Auch die Sache mit dem Kontinuitätsprinzip gehört nicht unbedingt auf den Tisch. Du hast nicht viel "Munition" für die bevorstehende Verhandlung, gib sie nicht unbedacht aus der Hand.
Lege dir mit deinem Anwalt eine Strategie zurecht, sorge dafür, das z.B. die Betreung gwährleistet  werden kann und zieh die Sache (ABR) durch. Eine andere Möglichkeit sehe ich da nicht.

Gruß
Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 01:42
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Lies dir noch die Tips zum Umgang mit Behörden hier durch.

Wo stehen die hier?


Anm.: Vollquoting angepasst. Bitte Forenregeln beachten (Nr. 15)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2007 08:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wo stehen die hier?

>Hier<

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 11:10
(@elchi)
Schon was gesagt Registriert

Wenn die Kinder schon 4 Jahre (?) bei der Mutter wohnen, meint ihr wirklich, "nur" wegen einem Umzug der KM würden die Kinder zum KV kommen?
Gab`s hier schon mal so einen Fall?
Solange man der Mutter nicht vorwerfen kann , den Kindern würde es bei ihr wirklich schlecht gehen, denk ich nicht, daß man groß was machen kann.
Ich will hier aber auch niemand ernüchtern.
Unfair ist es allemal, wenn der KV sich ständig um die Kinder in Form eines Umgangsrechtes gekümmert hatte und dies wegen einer größeren Distanz nicht mehr regelmäßig gewährleistet werden kann.
Vielmehr sollte auch ein "Zwang" bestehen, wenn ein Elternteil mit Kind wegzieht, daß es wenigstens entgegenkommen muß.
Ist Deine Ex erst mal weggezogen, dann hast Du die Fahrerei.
Mit ihr reden kannst Du sicher auch nicht.
Versuch es wirklich mit allen Mitteln den Umzug zu verhindern.
Versuche ihr vielleicht auch mal einzureden, was sie davon hat, wenn die Kinder mal älter sind und fragen, warum der Papa sie nicht öfters genommen hat, was sie dann zu ihnen sagen will.
Bis jetzt hat sie 4 Jahre in Deiner Nähe gewohnt, Du hast Dich um die Kinder gekümmert und sie würde den Kindern keinen Gefallen machen, ziehe sie weg.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 12:36
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Du wirst über das JA in dieser Frage nichts bewegen können aber kostbare Zeit verlieren!

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 14:12
(@fintail)
Schon was gesagt Registriert

Vielmehr sollte auch ein "Zwang" bestehen, wenn ein Elternteil mit Kind wegzieht, daß es wenigstens entgegenkommen muß.
Ist Deine Ex erst mal weggezogen, dann hast Du die Fahrerei.

Hi!
Ich äußere mich mal gaaanz vorsichtig, weil ich die Rechtslage nicht kenne!

Aber in einem mir bekannten Fall hat der Anwalt der KM dieser gegenüber bestätigt, dass sie sich für die zusätzlichen Aufwendungen der KV für die verlängerte An- und Abfahrt beteiligen MUSS. Er hätte die Möglichkeit, die zusätzlichen Kosten vom TU zu kürzen.

Grund: SIE hat sich mit dem Kind vom damaligen Aufenthaltsort der Familie entfernt (ca. 120 km).

Anders wäre es gewesen, wenn er weggezogen wäre, dann wäre er auf den Kosten sitzen geblieben.

Wie gesagt, so der Anwalt der KM!

Lösung des Problems: sie treffen sich in der Mitte.

fintail

Ich bin nicht nachtragend. Sobald ich mich gerächt habe, ist wieder alles okay....

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 15:01
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Aber in einem mir bekannten Fall hat der Anwalt der KM dieser gegenüber bestätigt, dass sie sich für die zusätzlichen Aufwendungen der KV für die verlängerte An- und Abfahrt beteiligen MUSS. Er hätte die Möglichkeit, die zusätzlichen Kosten vom TU zu kürzen.

Die KM hat aber einen guten RA  :thumbup: ...
Du hast recht, darüber gibt´s Urteile.
Das hat aber nix mit dem TU/EU zu tun. kann man so vereinbaren....auch per Vergleich....zum Bleistift...es gibt aber darüber, imho,  keine Leitlinie und kein Gesetz

...und in dem mir bekannten Fall, ist die KM weggezogen...400km (2 Kids). KV kann die Kosten alleine tragen (lebt unter dem Selbstbehalt, da fiktive Einkünfte).
OLG FF meinte, dann gehen sie Zeitung austragen, oder so ähnlich.

DESHALB kommt es, wie immer, auf den Unrechtssprecher an.  😡

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 15:16
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

es geht sicherlich nicht nur ums Geld - sondern auch um die Fahrtzeiten.

200 km = mindestens 2 Stunden Fahrtzeit

Hinzu kommt dann  noch die "gefühlte" Distanz ...

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 15:21
(@elchi)
Schon was gesagt Registriert

Ja, die Ex meines Mannes ist ebenso 400 Km weggezogen.
Ich habe in der Zeitung schon ein Gerichtsurteil gelesen, in dem die KM auch entgegenkommen mußte.
Kommt auf die finanzielle Lage dieser an.
Hart kommt es halt wirklich, wenn der Unterhaltsverpflichtete am Existensminimum lebt, Unterhalt zahlt und dann noch die Fahrtkosten übernimmt.
Sagen wir mal so, daß mit der Umzieherei, wäre nur halb so schlimm, wenn gewährleistet würde, daß sich die KM an den Fahrtkosten beteiligt und der Umgang weiterhin wie gewohnt bestehen bleibt.
Aber was will man machen, wenn die üblichen Ausreden, wie kein Geld, keine Zeit,.....kommen.
Bleibt Dir nichts übrig als, Dein Kind selber zu holen und wieder hinzubringen.
Und wenn Du auch 1600 Km zurücklegst.
Will keiner wissen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 16:22
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich hänge auch allwöchentlich mehrere Stunden wegen Umgang auf der Autobahn. Hab auch versucht durchzukriegen, daß Exe sich beteiligen muß an den Fahrten, da sie diese räumliche Distanz geschaffen hat. Aber nada. Is mein Bier, wie ich das mache.

Zwar habe ich nicht ganz so viele Kilometer zu überbrücken wie manch anderer hier, aber 1.5 bis 2 Tankfüllungen sprich ca 170€ monatlich muss ich allein für die Fahrten berappen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 19:00




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