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Kita Abholung

 
(@mutabor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Foris

Folgende Konstelation: Vater Mutter sind getrennt haben GSR Kind ist beim Vater. ABR ist jedoch noch nicht geregelt.

Vater macht allein neuen KITA-Vertrag und ist somit Abholungsbevollmächtigt. Die Mutter steht nun da und kann das Kind an Umgangstagen nicht von der Kita abholen, was schon praktisch wär.  Der Vater weigert sich eine Vollmacht ausszustellen.

Welche Wege gibt  es das vernünftig zu lösen? Wie sind Eure Erfahrungen?

Mutabor

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2009 05:27
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Welche Wege gibt  es das vernünftig zu lösen?

1. miteinander reden
2. Antrag auf Ersetzung der Zustimmung bei Gericht einreichen

zweiteres könnte allerdings daran scheitern, dass es sich bei dem Abholen aus dem Kindergarten um eine Frage der sogenannten Alltagssorge handelt und in diesem Fall der Vater ohne Zustimmung der Mutter darüber bestimmen kann

OLG Bremen, Beschluss vom 1.7.2008, 4 UF 39/08

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2009 09:57
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde mit der Kita-Leitung sprechen. Bei gemeinsamem Sorgerecht sind beide Elternteile abholberechtigt.

Damals bei mir hat die Kita gesagt, dass nur der Vater keine Vollmacht zum Abholen ausstellen darf, weil die Kinder bei mir leben. Das war aber nie ein Problem, dann habe ich die Vollmacht eben erteilt wenn seine LG die Kinder abholen wollte.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2009 10:35
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei gemeinsamem Sorgerecht sind beide Elternteile abholberechtigt.

Soviel mir bekannt ist, gilt dies nur, wenn der andere Elternteil zum Abholzeitpunkt auch Umgang hat.

Lasse mich jedoch gerne korrigieren.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2009 11:12
(@mutabor)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal

Das mit der Allttagsentscheidung klingt irgendwie plausibel. Aber es sagt denoch viel über das gegenseitige Vertrauen aus oder?

Und hätte der Kitavertrag überhaupt so zustande kommen dürfen? Er wurde von der Mutter nicht unterschrieben. Von einer Einigung auf einen Abholbevollmächtigten (§2 des folgenden Link) kann also keine Rede sein.

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-familie/rechtsvorschriften/vokitafoeg.pdf?start&ts=1254393732

Mutabor

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2009 11:36
(@rainbow76)
Zeigt sich öfters Registriert

Also wenn beide das Sorgerecht haben und das ABR nicht auf ein Elternteil geregelt worden ist, dann darf die Kita meines Wissens das Abholen gar nicht verhindern...

Personensorge (§§ 1631ff. BGB)
Die Personensorge ist das Recht und die Pflicht der Eltern oder anderer Berechtigter, für die Person eines Kindes zu sorgen. Sie umfasst Rechte und Pflichten.

Dies sind z. B. folgende Rechte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

    *
      · das Kind zu erziehen,
    *
      · zu beaufsichtigen und
    *
      · seinen Aufenthalt zu bestimmen,
    *
      · den Vor- und Familiennamen zu bestimmen (§§ 1616 ff BGB)
    *
      · das Kind rechtsgeschäftlich zu vertreten, also insbesondere
    *
      · die Veranlassung einer Behandlung und Einwilligung in ärztliche Eingriffe,
    *
      · Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts, wenn dem Kind hierfür noch die Verstandesreife fehlt.

Gegenüber Dritten besteht ein Recht, die

*Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es dem Berechtigten widerrechtlich vorenthält oder durch die Bestimmung des Aufenthalts widerrechtlich die oben genannten Rechte einschränkt.

Ich würde mal meinen die "Kita" kann man hier als "Dritten" bezeichnen.
Berechtigt bist du wenn du GSR hast und auch ABR (da nicht geregelt).
Und wenn es auch noch dein Umgangstag ist, dann kommt ggf. dies "widerrechtlich" seitens der Kita noch hinzu.

Also wenn du Umgangstag hast, hast du auch das Recht euer Kind abzuholen... ich würde mal die Kita Leitung auf das BGB hinweisen.
Wenn der KM und/oder die KV hier keine einvernehmliche Regelung finden sollten, bleib nur der Gang vor´s Gericht... dieses wird dann entscheiden.

Meine Meinung wie ich es rauslese....

MfG
Rainbow

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2009 00:45