Hallo Zusammen, ich brauche mal einen guten Ratschlag da ich mit meinbem Latain am Ende bin.
Hintergrund-Infos : KM und ich waren nie verheiratet,gemeinsames Kind ist fast 4 Umgangsregelung wurde in 2010 per Beschluss eingeklagt alle 14 Tage 3 Stunden dann erweiterung auf 4 Stunden und der Besuch darf auch bei mir in der Wohnung stattfinden, was sich unsere gemeinsame Tochter vor Gericht auch gewünscht hat !!!!!
Nun legt Ex Einspruch ein beim OLG mit der Begründung das Kind würde traumatisch reagieren, nach meinen Besuchen, und ich wäre regelmäßig angetrunken zu den Umgangskotakten kommen, was totaler blödsinn ist da ich seit 4 Jahren nicht mehr trinke.
Desweiteren werden unserem Kind durch die Kindesmutter wörter in den Mund gelegt wie Papa ist ein Alkoholiker, Papa lügt Papa´s Familie ist Asozial etc welches sie mitlerweile fehlerfrei spricht. Sobal ich mit Ihr alleine bin ist alles OK nur wenn die KM dazu kommt fängt unsere Tochter sehr häufig an Ihrer Mama nach dem Mund zu reden.
Was kann ich noch tun ??? außer wieder mal Angst zu haben das die KM mit Ihren lügen und der kindesbeeinflussung bei Gericht durchkommt, ich bin kurz davor aufzugeben.............
Gruß
Mario
Moin,
Einspruch beim OLG?
Wann war denn die Hauptverhandlung, bzw. der angefochtene Beschluss?
Wenn das länger als 4 Wochen her ist, kann sie nicht zum OLG.
Ich würde sie jetzt schriftlich auffordern, einer Umgangsausweitung auf das ganze WE zuzustimmen, und dafür eine kurze Frist setzen, verbunden mit dem Angebot, das ganze beim JA zu besprechen.
Gleichzeitig gehst du auch zum JA, kündigst dein Vorhaben an und bittest um Mithilfe.
Wenn das, vorhersehbar, scheitert, reichst du Klage ein.
Hat sie sich denn bisher an die gerichtliche Umgangsregelung gehalten?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Beschluss ist 3 Wochen alt :thumbdown:
Sory hab was vergessen, seit dem die letzte Verhandlung her ist hat sie sich an den Beschluss gehalten allerdings während der Zeit die ich mit unserer Tochter bei Ihr in der Wohnung war permanent vor dem Kind streit gesucht. Vobei es so ist das Sie immer wieder angiebt das ich früher gehen soll weil unsere Tochter angeblich seit tagen Krank ist. Wenn ich dann gehe weint unser kind will das ich bleibe aber KM besteh darauf........alles scheiße
Dann solltest du ganz schnell, bevor die 4 Wochenfrist rum ist, selbst in Berufung gehen und mehr Umgang fordern.
Bei einem 4 Jahre alten Kind sollte immer der volle Umgang drin sein.
Welches OLG?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo SNMSBJ,
alles wie beppo schreibt!
Und ab jetzt fährst Du eine ganz glasklare kante! Du bist nicht der Hampelmann!!!
Für den Fall der Fälle -wenn nicht schon längst geschehen- wirst Du ab jetzt alles (!!!) dokumentieren! Leg Dir einen Ordner mit dem Namen Deines KIndes zu. Da kommt ab sofort über jedes Gespräch mit der KM ein Vermerk rein (Datum, Uhrzeit, Ihnalt udn Ergebnis des Gesprächs, ggfs. Zeugen oder Mithörer). Das gleiche gilt für besondere Verhaltensweisen oder Äußerungen Deines Kindes beim Umgang!
Und sorge ab jetzt dafür, dass Du für Deine Umgangszeiten Zeugen (Geschister, Eltern, Freunde) hast.
Ich will Dir keine Angst machen, aber das was Du schreibst klingt übel und zielt m.E. in eine ganz bestimmte Richtung und dagegen musst Du Dich wehren! Und zu allererst ist m.E. Absicherung durch Dokumentation erforderlich!
Vg Michi
Hallo!
Wieso finden die Umgänge eigentlich im Beisein und noch dazu in den Räumlichkeiten der Mutter statt??? Wurde das so festgelegt? Wenn nein, würde ich schleunigst auch damit aufhören und die Kleine mit nach draussen/zu dir nehmen.
Selbst ein Baby hängt nicht 24/7 am Rockzipfel der Mutter also wozu das Ganze Brimborium? Eine 4-Jährige kann auch über's WE beim Vater übernachten, also falls du quasi eine Gegenklage startest, dann auch wirklich das Übliche bzw. mehr einklagen (alle 2 WE Fr-So, Ferien hälftig, Feiertage im jährlichen Wechsel)
Auf solche Anschuldigungen der KM entweder erst gar nicht eingehen, vor allem nicht, wenn das Kind dabei oder in hörweite ist bzw. ihr unmissverständlich sagen, dass sie es zu unterlassen hat soetwas zu behaupten und das was dir an Umgang laut Beschluss zusteht musst du auch einfordern. Basta.
LG, das Schwarzwaldmädel
Hi,
so, ich jetzt auch!!! :redhead:
Den Rat sollte man wirklich beachten, bloß raus aus den Räumlichkeiten der KM. Da gibts nicht eine Person die das wirklich will.
- das Kind ist genervt, wegen drei Stunden dauerspielen und obendrein noch Zoff zwischen den Eltern. (Egal von wem aus)
- Du bist genervt weil Du lieber Zeit allein, vor allem nicht unter "Kontrolle" der KM, haben möchtest
- letztendlich ist auch die KM genervt weil es ja "Ihr" Heim ist und der "Besuch" nicht erwünscht ist.
Sollte die KM damit kommen das das Kind "ein wenig" krank ist dann lasse Dir den Attest zeigen das es wirklich transportunfähig ist.
Solltest Du den Weg über´s JA (empfohlen) gehen dann achte darauf das Du nichts direkt auf die KM beziehst (KM sagt dem Kind das ich ein Alkoholiker wäre) sage denen nur das was das Kind so erzählt, lass einfach das JA von selbst darauf kommen. (da freuen die sich immer :wink:)
Was an sich ein Wiederspruch ist:
"KM hält sich an den Beschluss..." ist schlichtweg falsch, glaube nicht das da drin steht sie soll Dich Provozieren oder die Umgänge nur bei Ihr stattfinden lassen.
MfG Dibaa
PS: ich brauchte zum Glück nie Dokumentieren, das hat ja alles die UB gemacht. 😉
Erstmal DANKE für die ersten Antworten, der Fall liegt nun beim OLG Frankfurt, einen Ordner mit Besuchszeiten habe ich bereits angelegt, der Umgang findet im Moment nur bei der KM statt, sollte aber laut dem Beschluss aus Dezember 2010 nun auch in gestaffelter Form bei mir stattfinden. Die KM behauptet nun in Ihrer Beschwerde beim OLG das ich permanent mit ner Fahne bei Ihr ankomme ( was nicht der Fall ist, ich lasse mich mitlerweile von bekannten hin fahren damit ich Zeugen habe )
das schlimme ist nun das Sie behauptet das unser Kind in den nächten nach meinem Besuch verhaltensauffällig ist, welches ich nur schwer wiederlegen kann....Am Ende der Geschischte ikst es so Sie hat aus Ihrer ersten Ehe 3 Kinder die bei Ihrem Ex-Mann aufgewachsen sind weil Sie in einer Nacht und Nebel Aktion abgehauen ist und ne Kneipe aufgemacht hat, diese dann nach 6 Monaten gegen die Wandgefahren !!!!!!
Nun will Sie eben unser Kind für sich alleine ........Sie ist zwar die Mutter aber das Kind eben nicht hr Eigentum !!! Wenn ich 2-3 Stunden mit unserem Zwerg gespielt habe weiint diese wenn ich gehe und will mit, wenn sie möchte das ich mit etc die KM lässt einfach nicht los und beeinflusst das Kind mit lauter lügen die ich dann alle 14 Tage aus dem Weg räumen muß !!!
:gunman:
Moin!
Also steht im Beschluss, dass der Umgang anfangs bei der KM statt zu finden hat und dass du die Kleine ab Dezember mit zu dir zum Umgang nehmen kannst? Sind im Beschluss Sanktionen für den Fall von Nichtbeachtung geregelt?
Was die KM gegen die Wand fährt etc. ist ihr Bier und hat mit eurem Kind nichts zu tun.
Dass du betrunken auftauchst muss sie beweisen, ansonsten sollte sie lieber still sein, bevor sie von dir wegen Verleumdung angezeigt wird.
Ein Kind wird nicht vom Umgang mit dem Vater traumatisiert, sondern vom Verhalten der Erziehungsbrechtigten...
Hampel nicht so viel in der Gegend herum und beschäftig dich nicht mit dem was ein Mal war. Mache der KM klar, dass sie sich an den Beschluss zu halten hat und jegliche Behauptungen, vor allem gegenüber eurem Kind zu dessen Wohlergehen unterlassen soll, zumal sie den Umgang zu fördern hat.
Also mit KM sprechen, fruchtet das nicht, dann beim JA um Vermittlung bitten und wenn die nicht wollen bzw. auch nichts ausrichten können, dann eben ab vor Gericht.
LG, das Schwarzwaldmädel
Sanktionen aus dem Ersten Beschluss sind recht interessant 25.000 € Geldstrafe Ersatzweise 6 Monate Haft
Servus SNMSBJ!
Also mit KM sprechen, fruchtet das nicht, dann beim JA um Vermittlung bitten und wenn die nicht wollen bzw. auch nichts ausrichten können, dann eben ab vor Gericht.
Ich denke, gleich zum Gericht ist der bessere Weg, zumal KM auch den Inhalt des Beschluses und somit Folgen bei Zuwiderhandlung kennt. Dafür hast Du ja den Bechluss erwirkt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Berufung einlegen! Schnell!
Bevor die Frist abgelaufen ist!
Sonst kann es vor dem OLG nur schlechter werden aber nicht besser!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Und? Bist Du nun beim OLG bzw. hast Beschwerde/Berufung eingelegt? Deine 4 Wochen Frist dürfte wohl abgelaufen sein...
Gruß
Ariba