Hallo allerseits,
KM und ich hatten bei einem JA Termin vor zwei Monaten den Umgang bis ins nächste Jahr hinein besprochen. Grundsätzlich ist die Vereinbarung: jedes zweite WE sowie jeden zweiten Montag, das läuft seit längerer Zeit auch reibungslos.
Bei dem erwähnten Termin hatten wir wg. Weihnachten, Urlaub und dergleichen einige zusätzliche Absprachen getroffen. U.a. auch eine Vereinbarung zum jetzigen Wochenende, wo ich wegen einer Dienstreise erst ab heute (Sonntag) vormittag statt wie sonst schon Freitag abend die Kleine betreuen hätte können.
Vor einer Woche gab es wegen genau dieser Vereinbarung Streit (per SMS): plötzlich hieß es von der KM, sie sei mit "derart vielen Änderungen" nicht einverstanden. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass wir das aber so vereinbart haben, und sogar beim JA - leider gibt es vom JA nichts Schriftliches dazu (es war, so sehe ich jetzt natürlich, auf jeden Fall ein Fehler, im "guten Glauben" auf diese Schriftlichkeit zu verzichten).
Ich habe dann auch nicht direkt auf einer Zusage bestanden, dass der Umgang heute so stattfinden kann wie abgesprochen, oder was sonst sein solle. Das mulmige Gefühl, das mich im Nachhinein beschlichen hat, hat sich denn heute auch als völlig zutreffend herausgestellt: die KM hat das Kind nicht gebracht, ging nicht ans Telefon und hat auf SMS-Nachfrage zurückgeschrieben, dass sie keinerlei Änderungen vom schriftlich Fixierten mehr zulassen wolle. Schriftlich fixiert ist aber nichts, und sie hat eben auch völlig offengelassen, wie wir dahin kommen sollen und vor allem, wie in der Zwischenzeit der Umgang weitergehen soll.
Ich weiß nicht, was da jetzt in sie gefahren ist, jedenfalls ist es nicht das erste mal, dass sie auf diese Weise die Muskeln spielen lässt.
Ich habe die Kleine nun schon zwei Wochen nicht gesehen, habe natürlich Riesensehnsucht nach ihr, bin sehr traurig und enttäuscht, sie auch heute nicht zu sehen, und geradezu verzweifelt, weil ich nicht weiß, wie lange es nun dauern wird, bis ich sie wiedersehe.
Gleichtzeitig habe ich eine Riesenwut auf die KM, schlucke das aber bis jetzt schön runter. Bloß keinen Affront gegen die Selbstherrlichkeit der Frau Mama, da würde sie sich bitter rächen.
Wie ist jetzt am sinnvollsten und angemessen vorzugehen - ich werde natürlich morgen beim JA anrufen, kann ich aber darauf bestehen, dass dort quasi sofort ein Termin eingestellt und die KM auch dazuzitiert wird? Sozusagen Eilverfahren, es ist ja quasi Gefahr im Verzug, und die KM könnte jetzt trefflich weiterhin auf Zeit spielen. Habt ihr sonst Ideen? Bin gerade nicht sehr kreativ, was meine Optionen angeht...
Grüße von
lima
Moin.
Alles recht ärgerlich, zumal die Frage ja im Raum steht, was auf einmal die Ansichten der KM geändert haben. :question: Und das es ein Fehler war, nicht jede Abweichung von der Grundsatzvereinbarung schriftlich zu machen, hast Du ja auch erkannt. BTW: Habt ihr denn Eure Standard-Regelung überhaupt in Schriftform?
Ich würde wg des jetzt ausgefallenen WE kein großes Fass aufmachen. Sehnsucht hin oder her, morgen in einer Woche sollte ja wieder Dein Montag sein. An Deiner Stelle würde ich alles was ihr vereinbart habt (Weihnachten?!) schriftlich festhalten. Und dabei wirst Du ja sehen, an was sie sich noch erinnern kann. Und vielleicht findest Du auch den Grund, warum es an diesem WE grad so schief lief. Nur ein verquerer Furz bei ihr? Oder wird sie zur Boykotteuse.. Zunächst aber kein JA, Eilverfahren (was auch immer du dir darunter vorstellst...?!)
Gruss, Toto
Hallo Toto,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn ich es richtig verstehe, siehst du es bereits als größere Eskalation an, wenn ich das JA miteinbeziehen würde ("Fass aufmachen").
Das empfinde ich aber nicht so, aus mehreren Gründen. Zum einen können die KM und ich nicht zwei Sätze miteinander reden ohne in Streit zu geraten. Um Vereinbarungen zu treffen, muss also sowieso jemand Drittes zum Moderieren dazukommen (auch wenn die JA-Dame das nicht gerade vollendet beherrscht, ohne geht es gar nicht).
Desweiteren will ich nicht bis zum nächsten regulären Termin bei JA warten, um die Schriftlichkeit nachzuholen - denn das wäre erst im März 2013. Bis dahin sind ja erstmal alle "Sondervereinbarungen" wie z.B. zu Weihnachten, Winterferien etc. in Frage gestellt, weil ich nicht weiß, inwieweit KM gedenkt, sich daran zu halten. Es sind ja Ausnahmen von der (übrigens zum Glück tatsächlich schriftlich vorliegenden) Grundregelung.
Und dann: muss die KM doch mitkriegen, dass es etwas kostet, wenn sie wie ein Elefant durch den Porzellanladen trampelt, und auch die JA-Dame soll bitte wissen, dass die KM mal wieder zum Mittel des Kindesentzuges greift, um ihren Frust zu verarbeiten oder was auch immer sie treibt. Was immer ihre Ansichten geändert haben mag: es hat konkret nichts mit mir zu tun und kann auf keinen Fall eine Rechtfertigung sein, dass sie mein Kind nicht zu mir lässt.
Grüße von
lima
Moin lima,
ich werde natürlich morgen beim JA anrufen, kann ich aber darauf bestehen, dass dort quasi sofort ein Termin eingestellt und die KM auch dazuzitiert wird? Sozusagen Eilverfahren, es ist ja quasi Gefahr im Verzug, und die KM könnte jetzt trefflich weiterhin auf Zeit spielen.
Natürlich kannst Du gleich morgen beim JA anrufen und einen Termin "verlangen". Vielleicht würde das JA Deine Ex sogar "dazuzitieren". Das Problem ist nur: Deine Ex kann das mit einem lässigen "pffft!" ignorieren und einfach nicht hingehen, denn das JA hat keinerlei Weisungsbefugnisse. Damit würdest Du ziemlich blöd dastehen - auch bei Deiner Ex, die Dich beim nächsten Kontakt dann mit einem "siehste!" breit angrinsen kann. Eine prickelnde Vorstellung?
Das Problem sind Eure in mancher Hinsicht offenbar nicht schriftlich fixierten Umgangsregelungen. Was dort nicht steht, existiert eben im Zweifelsfall nicht. Wenn dieses WE darin nicht vorgesehen war, ist das eben so. Hak es ab und mach im normalen Turnus weiter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Lima,
kann Brille nur zustimmen. Das JA kann Deiner Ex eh nichts "befehlen". Lass das Thema mal sacken und nimm den nächsten Umgangstermin ohne jedes böse Wort wahr. Sollte dieser nicht funktionieren, sollten Maßnahmen ergriffen worden.
Die KM ist vielleicht wirklich verärgert darüber, dass Du die Betreuung nicht sicherstellen konntest an "Deinem WE". Bei einer richtigen Kindsbesitzerin ist es sehr wichtig, die Umgangsregelungen auch einzuhalten. Das gilt aber genauso für Dich als Vater. Dann musst Du auch schauen, wie Du den Umgang trotz Beruf auf die Reihe bekommst.
Wie jedes Jahr wird es in einem Monat wieder hier im Forum hoch her gehen, da dann wieder das heiße Thema Weihnachtsumgang los geht. Überall dort, wo keine Regelungen vorliegen, wird es dann wieder zu Problemfällen kommen, die am 22.12 noch vom Jugendamt oder Gericht eine Lösung verlangen. Das kann natürlich nicht klappen. Also jetzt aktiv werden, bevor der Streit über den 1. Weihnachtstag, Umgangszeit von 10 - 16 Uhr etc., los geht. Gruß Ingo
Hallo brille,
danke auch für deine Antwort.
Dass mangels auch nur einer minimalen Vertrauensbasis (die wurde gerade ja wieder zerstört) zukünftig alles verschriftlicht werden muss, habe ich mir schon hinter die Ohren geschrieben.
Mir ist klar (bzw. ich erinnere mich jetzt wieder), dass JA sich immer nur soviel Kompetenz rausnimmt, wie gerade genehm ist. Im Zweifelsfall kann da auch alles ganz schnell gehen, denke ich mal. Meine Frage, ob es sowas wie ein "Eilverfahren" (natürlich nicht als formales Mittel, mehr als Frage der Einstellung) beim JA gibt, kann ich mir insofern jetzt auch selbst nochmal beantworten.
Ich vergesse das mit dem Eilverfahren also mal - einen Termin mit KM beim JA brauche ich aber trotzdem, zwecks der Verschriftlichung von Vereinbarungen, die schon sehr bald eingehalten werden müssten. Und ich will auch, dass JA über den heutigen Vorfall bescheid weiß.
Wenn die KM mich feist angrinst, weil ich ihr durch "Abhaken" und Zuwarten bestätige: jawohl, du bist die Bestimmerin, selber schuld, dass ich nicht für Schriftliches gesorgt habe, mach also ruhig was du willst mit dem Kind, Hauptsache du kannst mich nicht angrinsen.... ist das irgendwie absurd.
Grüße von
lima
Hi Lima,
eine der wichtigsten Erkenntnisse im Familienrecht ist, dass man nur Kriege führen sollte, bei denen wenigstens annähernd eine Chance besteht, sie auch zu gewinnen. In Deinem Fall heißt das, Du hast diese Etappe verloren, kannst sie aber als Munition nehmen, um einen Komplettsieg zu erlangen.
Ist nett, wenn ihr vor dem JA schriftlich festlegt, aber eben nicht verbindlich. Auch da kann die Etappe verloren gehen. Nur vor Gericht, wenn diese Vereinbarung in einen verbindlichen Umgangsbeschluss (keinen Vergleich!!) gegossen wird, kannst Du dann insoweit den Punkt für Dich verbuchen. Dann sollte vorgesehen sein, dass Ersatztermine vorgesehen sind, wie Ferien und Feiertage geregelt sind und was im Fall der Zuwiderhandlung geschieht (Zwangsgeld).
Bis dahin sehen Deine Siegmöglichkeiten gering aus. Du musst eben die Sicht auf die Dinge ändern. Ein Nachgeben, muss keine Kapitulation sein. Milde lächeln und im Inneren sammeln. Anders wirst Du nicht vorwärts kommen, weil es nichts bringt, wenn Du Rumpelstilzchen spielst und KM kaltlächelnd die Punkte macht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Lima,
versuch Dich mal mit Sport oder Ablenkung etwas "weiter weg" von der KM zu bringen. Frauen wissen im Regelfall, wie sie Dich "hochfahren" können. Und das schafft Deine Exe sehr perfekt.
Es ist nichts "schlimmes" passiert bei Dir. Dein Umgangs-WE wäre durch DEIN Verschulden eh verkürzt gewesen. Wenn soetwas öfter vorkommt, dann muss gehandelt werden. In Deinem Fall seh ich jetzt nicht so die dramtische Brisanz.
Arbeitet an Eurer Kommunikation. SMS sind unegeignet, komplexe Sachverhalte zu regeln. Aus meiner Sicht sind diese eher ein großer Mitverursacher von Umgangsproblemen zwischen den Elternteilen. 160 Zeichen reichen nicht für eine ordentliche Kommunikation.
Ansonsten genieß das schöne Wetter und beschäftige Dich mit angenehmeren Geschichten als Deiner Ex. Gruß Ingo
Moin lima,
einen Termin mit KM beim JA brauche ich aber trotzdem, zwecks der Verschriftlichung von Vereinbarungen, die schon sehr bald eingehalten werden müssten. Und ich will auch, dass JA über den heutigen Vorfall bescheid weiß.
nochmal: Das JA hat nichts zu entscheiden; Deine Ex muss nicht mal hingehen. Unterschreiben muss sie dort auch nichts. Und worüber das JA "Bescheid weiss", kann ihr ebenfalls egal sein.
Wenn Du eine verbindliche Regelung willst, wirst Du um ein (weiteres) Gerichtsverfahren und eine Konkretisierung Deiner Umgangsregelung inklusive Ordnungsgeld nicht herumkommen. Vielleicht hilft es auch schon, wenn Du freundlich mit dieser Möglichkeit winkst. Aber irgendwelche martialischen Phantasien, wie das JA Deine Ex in den Senkel stellt, helfen nicht weiter; dort kann und wird man Dein Problem nicht lösen.
Im übrigen hat @Ingo recht: Dass an diesem WE kein Umgang stattfinden konnte, ist Dir zuzurechnen: Du warst derjenige, der die bestehende Regelung nicht einhalten konnte. Der Grund (Dienstreise) spielt dabei keine Rolle. Theoretisch hätte Deine Ex Dir Euer Kind sogar vorgestern vorbeibringen können und sagen "Das ist unsere Regelung; nimm sie halt mit auf Deine Dienstreise."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also, jetzt Moment mal, bitte:
Dein Umgangs-WE wäre durch DEIN Verschulden eh verkürzt gewesen.
Im übrigen hat @Ingo recht: Dass an diesem WE kein Umgang stattfinden konnte, ist Dir zuzurechnen: Du warst derjenige, der die bestehende Regelung nicht einhalten konnte.
Das hatte ich eingangs geschrieben:
U.a. auch eine Vereinbarung zum jetzigen Wochenende
Sprich: vor zwei Monaten wurde das so vereinbart. (Eine dolle Verkürzung sollte es übrigens auch gar nicht sein, denn die Vereinbarung war: von Sonntag bis Dienstag früh, statt von Freitag abend bis Montag früh.)
Was lese ich hier bisher? Selber schuld, vergiss es, JA kann dir sowieso nicht helfen, löse erst mal deine Kommunikationsprobleme.... vielleicht verstehe ich das (der Situation geschuldet) einfach nicht richtig, aber im Moment hilft es mir jedenfalls nicht wirklich weiter.
Dass ich die Absicht hätte, irgendwie ungebremst zu eskalieren, kann ich aus meinen Posts auch nicht herauslesen. Dennoch wird mir davon abgeraten, jetzt "ein Fass aufzumachen", "böse Wort" zu benutzen, "Kriege" zu führen.. . ??
Ich versuche mal, Abstand zu gewinnen.
Schönen Sonntag noch, euch allen.
Grüße von
lima
Im übrigen hat @Ingo recht: Dass an diesem WE kein Umgang stattfinden konnte, ist Dir zuzurechnen: Du warst derjenige, der die bestehende Regelung nicht einhalten konnte. Der Grund (Dienstreise) spielt dabei keine Rolle. Theoretisch hätte Deine Ex Dir Euer Kind sogar vorgestern vorbeibringen können und sagen "Das ist unsere Regelung; nimm sie halt mit auf Deine Dienstreise."
Naja, so verkürzt würde ich das jetzt nicht stehen lassen wollen. Es gab ja eine Absprache und in Vertrauen darauf, hast Du die Dienstreise wahrgenommen. Und so sollte vernünftigerweise der Umgang funktionieren, sodass man sich auch mal flexibel vertreten kann. Und dann bräuchte es auch keine Schriftform zum Zweck des Beweises, sondern vielleicht nur als Erinnerungsstütze.
Nun zeigt aber spätestens dieses Vorfall, dass Ex eben nicht bereit ist, Abweichungen von der Umgangsregelungen zu akzeptiere. Also wirst Du zukünftig solche Dienstreisen so legen müssen, dass sie nicht den Umgang tangieren oder Du eine andere Betreuung wirst organisieren müssen.
Insofern braucht es was schriftliches. Und wenn das Vertrauen in Ex derart hinüber ist, dass sie sich an JA-Vereinbarungen (oder gar Eure bilateral geschlossenen Vereinbarungen) nicht hält, weil sie es nicht muss, ja dann hilft nur der sog. Dreisprung, der in einem gerichtlichen Beschluss endet. Und ja, das kannst Du natürlich sofort starten.
Gruss, Toto
Moin lima.
Ich habe so meine Erfahrungen mit Umgangsproblemen und möchte meine Überlegungen zu Deiner Situation beitragen:
Es wird bei Problemen gern auf den sog. Dreisprung verwiesen.
Sprung 1: Lösung autonom auf Elternebene
Wenn ohne Erfolg, dann
Sprung 2: Lösung mit Hilfe des JAmtes
Wenn ohne Erfolg, dann
Sprung 3: Lösung mit Hilfe des Familiengerichtes
In 1 und 2 sollten Reaktionszeiten von 14 Tagen eingeräumt werden.
Bei Gericht gilt ohnehin § 155 Vorrang- und Beschleunigungsgebot FamFG.
Sprung 1 ist Euch offenbar mißlungen, daher wurde in Sprung 2 das JAmt eingeschaltet.
Dort konntet ihr Eltern eine Umgangsregelung konkretisieren und vereinbaren.
Leider habt ihr im JA-Termin eine schriftliche Fixierung versäumt und offenbar ist das Amt nicht zur Aushändigung eines Protokolles bereit.
Es spricht mE nichts dagegen, wenn DU nun auf der Basis des beim JA erarbeiteten Ergebnisses eine schriftliche *Elternvereinbarung aufsetzt, dann Amt und Kimu um Bestätigung bzw. abgleich bittest.
Es erfolgt also ein kurzer Rücksprung zu 1 bzw. ein Spagat zwischen 1 und 2. 😉
Sollten JA und Kimu zögern oder kompliziert werden, dann steht Sprung 3, dann steht einer gerichtlichen Vereinbarung mE nichts im Wege, wäre dann auch nicht mutwillig usw.
Dort könntest Du auch aktuelle Störungen des Umgangs vortragen.
Ich persönlich würde mit Sprung 3 aber noch warten, der Kimu Gelegenheit zur Bewährung oder Dir Möglichkeiten zur Dokumenation weiterer Verstöße gegen die *Elternvereinbarung geben.
Ja. Dein Herz blutet, aber das mußt Du aushalten und mit kühlem Kopf zu bewältigen lernen.
Ansonsten würde ich im derzeitigen Stadium zunächst jeglichen persönlichen Elternkontakt vermeiden, wenn überhaupt, dann nur gepuffert über SMS, E-Mail oder in Gegenwart Dritter - solange, bis ihr Eltern Euch wieder beruhigt und Vertrauen gefaßt habt aufgrund gut funktionierender zuverlässiger Vereinbarungen.
Gruß W.
*Ich gebe zu, mir einen kleinen Zusatz verkniffen zu haben, um unterschiedliche Vorstellungen zur Verbindlichkeit von Elternvereinbarungen nicht wieder im Streit enden zu lassen.
Moin lima,
Das hatte ich eingangs geschrieben: Sprich: vor zwei Monaten wurde das so vereinbart. (Eine dolle Verkürzung sollte es übrigens auch gar nicht sein, denn die Vereinbarung war: von Sonntag bis Dienstag früh, statt von Freitag abend bis Montag früh.)
wenn Du das nirgends schriftlich hast, wurde es nicht "vereinbart"; im Zweifelsfall hat dieses Gespräch dann nicht einmal stattgefunden und Deine Ex hatte keine Ahnung. Und nein: Dass das irgendwer irgendwas "bezeugen" könnte, spielt auch keine Rolle: Wo bzw. in welchem Zusammenhang sollte etwas bezeugt werden, wenn es nicht einmal ein Gerichtsverfahren gibt?
Übrig bleibt bei der Betrachtung durch einen Aussenstehenden:
a.) Es gibt eine schriftliche Umgangsregelung, an die sich
b.) @lima am XX. Oktober 2012 nicht gehalten hat, weil ihm etwas anderes wichtiger war.
Deiner Auffassung, dass das ja "dienstlich" war und somit automatisch wichtiger, muss sich niemand anschliessen.
Was lese ich hier bisher? Selber schuld, vergiss es, JA kann dir sowieso nicht helfen,
ich habe es schon zweimal geschrieben, schreibe es aber auch ein drittes mal: Das JA ist in diesem Kontext so "hilfreich" wie der lokale Bäcker: Beide haben in dieser Frage nichts zu entscheiden; Deine Ex kann mit beiden reden, es aber auch lassen. Glaub es oder lass es.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille,
ich habe es schon zweimal geschrieben, schreibe es aber auch ein drittes mal
Nein, bitte nicht. Die Wiederholung der Wiederholung ist nicht nötig und auch nicht hilfreich, brille. Das hatten wir schon mal. Dass du mir implizit Begriffsstutzigkeit unterstellst, stört mich nicht. Ich habe meine Eingangsfrage doch nicht gestellt, um einen Anlass für Allesbesserwisserkommentare zu geben.
Vielleicht sieht mein "Problem" für dich ja nach einer schon tausendmal dagewesenen Lappalie aus. Für mich ist es das aber keineswegs.
a.) Es gibt eine schriftliche Umgangsregelung, an die sich
b.) @lima am XX. Oktober 2012 nicht gehalten hat, weil ihm etwas anderes wichtiger war.
Ich habe es schon zweimal geschrieben, schreibe es aber auch ein drittes mal: Nicht ich habe die Vereinbarung nicht eingehalten, sondern meine Ex.
Grüße von
lima
Moin lima,
Nein, bitte nicht. Die Wiederholung der Wiederholung ist nicht nötig und auch nicht hilfreich, brille. Das hatten wir schon mal. Dass du mir implizit Begriffsstutzigkeit unterstellst, stört mich nicht.
Ob es Begriffsstutzigkeit ist, weiss ich nicht; vielleicht sind es auch Scheuklappen. Du beharrst jedenfalls noch immer darauf, dass die Lösung Deines Problems beim Jugendamt läge. Das ist aber nicht der Fall - und wenn Du es noch so oft behauptest.
Ich habe meine Eingangsfrage doch nicht gestellt, um einen Anlass für Allesbesserwisserkommentare zu geben.
Wenn das Deine Art ist, mit den Hilfsangeboten Dritter umzugehen, darfst Du Dich nicht wundern, wenn die irgendwann damit aufhören. Für Wunschantworten ist dieses Forum nicht zuständig.
Ich habe es schon zweimal geschrieben, schreibe es aber auch ein drittes mal: Nicht ich habe die Vereinbarung nicht eingehalten, sondern meine Ex.
Und ich schreibe Dir gerne zum dritten Mal: Das ist ausschliesslich Deine persönliche Darstellung, die im Zweifelsfall aber nicht interessiert: So wie von mir beschrieben würde Deine Ex vorhersehbar den Vorgang bei Gericht darstellen, wenn das Ganze gerichtlich geklärt würde. Und dort geht es nicht darum, was Du für "wahr" hältst, sondern schlicht darum, was geglaubt wird. In diesem Fall: "@lima wollte die Umgangsregelung einseitig ändern (oder: Ist gar nicht zum Umgang erschienen), weil ihm etwas anderes wichtiger war."
Da es aktuell kein Gerichtsverfahren gibt, muss sie das aber gar nicht vortragen: Es interessiert derzeit einfach niemanden. Und auch wenn Du das JA darüber informieren willst, wird dort kein Kai aus der Kiste hüpfen und Deiner Ex sagen, was sie alles falsch macht.
Mit der zornigen Rumpelstilzchen-Methode ("...es ist aber mein Recht...!") wirst Du Dein Problem jedenfalls nicht lösen. Aber vielleicht mit der Erkenntnis, dass nicht nur zur Kommunikation, sondern auch zu ihrer Torpedierung oft zwei gehören...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi lima,
was hältst Du denn davon, die Lecks zu schließen und eine Elternvereinbarung
a) mit den aktuellen Erfahrungen zu ergänzen und genauer zu fassen
b) nieder zu schreiben und von/mit der Mutter bestätigen zu lassen.
Derzeit kann tatsächlich jeder irgendetwas behaupten. Was nicht heißen soll, daß mündliche Vereinbarungen unverbindlich sind, sie sind nur schlecht beweisbar.
Wenn ihr Eltern unter einer schriftlichen Umgangsregelung gegenseitig bestätigt " Ja, so machen wir das." oder auch nur per Mail gegenseitigen Willen dazu bekundet, dann hat das schon einen anderen Charakter - mit Folgen...
Nach Richter Dr. Krammer (siehe Link Elternvereinbarung.de)
"Allgemein gilt: Außergerichtliche Elternvereinbarungen sind grundsätzlich in gleicher Weise verbindlich wie solche, die gerichtlich bestätigt wurden. Die Bindungswirkung solcher Vereinbarungen zeigt sich insbesondere darin, dass bei einem erheblichen Verstoß Schadensersatz verlangt werden kann, Unterhaltskürzungen möglich sind und Absprachen über Aufenthalt und Betreuung des Kindes den Umfang der Vertretungsmacht bestimmen. (...)"
(Hervorhebungen durch Wildlachs)
W.
Sorry.
Dr. Stephan Hammer heißt der gute Mann. :redhead:
W.
Hallo Lima,
Du bist enttäuscht und verunsichert, ob Eure weiteren Absprachen noch gelten. Du wirst auch Deine Erfahrungen mit der KM haben.
Als ersten Schritt empfehle ich eine freundliche Mail an Sie.
In der Art:
Hallo KM,
leider gab es bei der Abstimmung für dieses WE wohl Missverständnisse.
Zu unserer beiden Sicherheit sende ich Dir die Vereinbarung, die wir im JA beschlossen haben, im Einzelnen:
1.
2.
3.
...
Ich hoffe, dass wir diese Vereinbarungen beide so verstanden haben.
Ich bitte Dich um kurze Bestätigung bzw. wenn ich etwas falsch wiedergegeben habe, entsprechende Korrektur bis zum XX.XX.XX
Grüße Lima
Dann hättest Du schonmal etwas Schriftliches.
Sollte es weiterhin Probleme mit der Einhaltung von Absprachen geben, ist der nächste Schritt das JA und zu guter letzt, dafür aber wirklich bindend, das Fam.-Gericht.
Viel Glück!
Hallo Toto, Wildlachs, Pinkus,
danke für eure Hinweise, insbesondere zum "Dreisprung" und wie der jetzt ausgestaltet werden könnte. Ich kann damit was anfangen und finde nun sicher auch den angemessenen nächsten Schritt. Langfristig wird es keine Absprachen ohne Schriftform mehr geben; vielleicht ist das irgendwann ja wirklich nur noch als Gedächtnisstütze nötig.
Schönen Abend und Grüße von
lima
Hallo brille,
Du beharrst jedenfalls noch immer darauf, dass die Lösung Deines Problems beim Jugendamt läge.
Das habe ich ganz bestimmt nicht gesagt. Für mich sieht es eher so aus: du beharrst darauf, dass mit Hilfe des Jugendamts überhaupt kein Problem gelöst werden kann. So pauschal kann das aber nicht richtig sein.
Du würdest an meiner Stelle wohl einfach alles "abhaken". Deine Meinung. Ich habe eine andere.
Wenn das Deine Art ist, mit den Hilfsangeboten Dritter umzugehen, darfst Du Dich nicht wundern, wenn die irgendwann damit aufhören.
Was soll der Einschüchterungsversuch? Welche deiner bisherigen Antworten konnte ich denn als Hilfsangebot verstehen? Hilf mir, meine Scheuklappen abzulegen und benenne das doch mal konkret.
Für Wunschantworten ist dieses Forum nicht zuständig.
Für stereotype Belehrungen sicher auch nicht.
Mit der zornigen Rumpelstilzchen-Methode ("...es ist aber mein Recht...!")
Rumpelstilzchen? "Mein Recht"? Du hast offensichtich nicht verstanden, um was es mir geht. Vielleicht rede ich ja rückwärts...
Grüße von
lima