KM droht mit Umgang...
 
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KM droht mit Umgangsboykott

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(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo an Alle,

habe schon ein wenig zu dem Thema gelesen, aber da jeder Fall immer etwas anders ist, hoffe ich niemand ist böse, wenn ich ein neues Thema öffne.

Folgender aktueller Fall:

ich habe mein Kind heute von KM abgeholt (habe Sie dann bis Samstag).
Hierbei habe ich meiner Ex mitgeteilt, das ich nur noch den KU (199,-) ab Januar zahlen kann.
Entbrüstung, Unverständniss, usw......
Unter anderem folgten dann so Sprüche wie:
"Willst Du Dein Kind verhungern lassen?"
und
"Dann kannst Du Dich schon mal darauf einstellen, das das jetzt vorerst Dein letztes Wochenende mit Kind war.!

Hier speziell sehe ich einen drohenden Umgangsboykott durch KM.

Bis jetzt hatte ich unsere Kind einen Tag in der Woche von ca 9 -18 Uhr und von Samstag mittag bis Sonntag abend bei mir. Bei mir heißt ja in unserem Fall, der gewohnten Umgebung in der unser Kind, bis vor 6 Wochen, aufgewachsen ist.

KM wird jetzt sicherlich nächste Woche zum RA laufen.

Haltet Ihr es für richtig, wenn ich Anfang nächster Woche zu meinem RA gehe, vielleicht sogar zum Jugendamt (da war bis jetzt keiner von uns), und die Sachlage schilder??
(Dies um den drohenden Boykott im Keim zu ersticken.)

Vielen Dank für Eure Antworten und

allen einen guten Rutsch ins JAhr 2010!!!!!

Gruß Vaterein...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2009 18:55
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

hallo,

du erlebst gerade das, was hier wahrscheinlich 50% aller väter erlebt hat ... auch ich habe das erlebt ... es geht vorbei ... du verlierst deine tochter nicht!!!

wie alt ist deine tochter? mein sohn ist 8 jahre alt und im sommer dieses jahres hatte ich eine ähnliche situation ... ich habe ihn dann auch einige wochen nicht gesehen - er kam dann aber von ganz alleine wieder zu mir ...

ich war damals schon beim RA und auch beim JA ...

umgangsboykott kann u.a. unterhaltsrechtliche konsequenzen haben ...

eigentlich kann ich es nicht empfeheln, zum JA zu gehen .. .alles nur beknackte weiber dort, die eh nur für die EXen sprechen ... mache es aber trotzdem, damit man sieht, dass du dich um deine tochter kümmerst ...

vergiss nicht: deine tochter wirst du nie verlieren ... kopf hoch ...

lg pluto1024

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2009 19:15
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Danke schon mal für ermutigenden Worte.

Mein Engel ist 18 Monate und wird deswegen leider nicht selber sagen können: ich will zu Papa!

""Sollte"" das JA nicht unserer bisherige einvernehmliche Umgangsregel im Sinne des Kindes herranziehen???

Gruß Vaterein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2009 19:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ VEST,

""Sollte"" das JA nicht unserer bisherige einvernehmliche Umgangsregel im Sinne des Kindes herranziehen???

das JA zieht gar nichts heran, weil es nur beraten, aber nichts entscheiden darf. Teile Deiner Ex im Fall tatsächlichen Umgangsboykotts freundlich mit, dass Du in diesem Fall nicht zögern wirst, den Umgang ungehend (!) gerichtlich regeln zu lassen.

Diese Damen gehen so weit, wie sie können. Es liegt in Deiner Hand, ihr dann zu zeigen, dass das nicht weit ist...

Grüssles
Martin

***edit - PS: Sofern es einen Unterhaltstitel gibt, kannst Du natürlich NICHT einfach den Zahlbetrag verringern; egal, aus welchem Grund.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2009 19:33
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Also zu allererstmal ein Grundsatz - Umgang und Unterhalt sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Nicht gezahlter KU ist kein Grund Umgang zu boykottieren. Zum Glück sehen das auch alle Schwarzkittel so. Kannst Deiner Exe ja mal an den Kopf knallen "Du missbrauchst unser Kind als Unterhaltspfand und darüber entscheiden jetzt Richter".

Ansonsten sehe ich das Problem in der offenbar fehlenden verbindlichen Umgangsregelung. Gibt es da etwas? Am besten wäre natürlich ein Gerichtsbeschluss. Dann könntest Du direkt was gegen den Boykott unternehmen. Auch dann, wenn Du keinen KU gezahlt hast.

Im Vorfeld zu JA rennen oder so halte ich für sinnlos. Die können eh nichts machen, wenn Ihr keine verbindliche Regelung habt. Und schon gar nicht, wenn noch überhaupt nix vorgefallen ist.

""Sollte"" das JA nicht unserer bisherige einvernehmliche Umgangsregel im Sinne des Kindes herranziehen???

Solange Ihr keine gerichtlich beschlossene Umgangsregelung habt, kann das JA nur lieb "Bitte, bitte" zur KM sagen. Ansonsten haben sie keine Handhabe.

Greetz,Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2009 19:58
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Many Dankeschön Milan für die Info`s.

Heißt das dann im Umkehrschluß, ich müßte unserer Kind am Samstag auch nicht zurückbringen?
Da GSR + gemeinsames ABR.
Aber derjenige, der den Umgang verhindert, für den wirds später negative Folgen haben / negative ausgelegt werden.

Es gibt leider nichts verbindliches.
ich glaub nicht dran, aber: Außer meine Kalender langt, wo ich alles auf die Stunde festgehalten habe und ich auch mehrere Zeugen für benennen kann. Natürlich keine Zeugen für jede Std. Aber etliche Besuch zu Hause gehabt oder bei Freunden und Familie Besuche gemacht.

Den Gerichtsbeschluß könnte ich WANN beantragen?

Gruß Vaterein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2009 20:32
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Heißt das dann im Umkehrschluß, ich müßte unserer Kind am Samstag auch nicht zurückbringen? Da GSR + gemeinsames ABR.

Hui, jetzt wirds heikel. Nein, bei GSR und GABR kann Dir niemand vorschreiben, was Du zu tun hast. Auf dieser Basis seid Ihr erstmal gleichberechtigte Elternteile mit einer selbst-fabrizierten Umgangsregelung, die nicht justitiabel ist.

Obwohl man nicht ignorieren darf, dass Du als Schwanzträger im Zweifel die schlechteren Karten hättest. Daher würde ich nicht dazu raten Euer Kind einzubehalten aufgrund einer Drohung durch die KM. Ist ja noch nix vorgefallen ausser ein paar böser Worte. Das reicht nicht, um es später einem Richter verständlich zu machen. Allerdings würde das dann wiederum auch keine grosse Rolle spielen. Dein ABR wäre wohl evtl. futsch ... siehe dazu weiter unten... sonst nix.

Aber derjenige, der den Umgang verhindert, für den wirds später negative Folgen haben / negative ausgelegt werden.

Fast. Der Vater hat u.U. mehr negative Folgen zu spüren. Boykottmütter gehen meist "straffrei" nach Hause.

Den Gerichtsbeschluß könnte ich WANN beantragen?

Jederzeit. Dauert allerdings ne Weile, bis es dann wieder vorbei ist. Allerdings musst Du berücksichtigen, dass Du damit u.U. einen dicken Krieg beginnst. Deine Umgangsregelung wirst Du zu 99% bekommen vom Gericht, würde ich sagen. Aber das Verhältnis zur KM könnte danach erstmal zerstört sein. Allerdings spielt das dann auch nicht unbedingt mehr eine grosse Rolle. Und irgendwann haben sich auch wütende KMs wieder beruhigt.

Ich hatte auch zig Verfahren und eine hochstreitbare KM. Gab nur verbrannte Erde. Heute feiern wir sogar wieder zusammen Kindergeburtstag. Und ich hab ne ordentliche Umgangsregelung.

Ich würde mit Deiner Exe mal entspannt aber klar reden. Mach ihr klar, dass Du eine friedliche aber verlässliche Regelung haben willst und Boykott von beiden Seiten indiskutabel ist. Umgangsboykott ist Missbrauch am Kind. Denn genau genommen steht nicht Dir der Umgang zu, sondern Eurem Kind. Du hast eine UmgangsPFLICHT und Mama ebenso. Beide müsst ihr den Umgang zum anderen ET fördern und unterstützen. Mauert sie trotzdem, dann kannst Du ja mal in den Raum werfen, dass Du Dir diese Regelung dann eben vom Gericht holen wirst.

Und wenn sie Dir dann versucht Angst zu machen, lass Dich nicht ins Boxhorn jagen. Das gemeinsame Sorgerecht verliert man heutzutage nur noch im Ausnahmefall. Das ABR könnte sie dagegen erfolgreich angreifen, was aber für Dich keine grosse Rolle spielt, da die Kurze ja eh bei Mama wohnt. Umgangsrecht ist ein Grundrecht und da kann sie auch nix dran machen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2009 22:12
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo an Alle,
Hallo Martin & Milan,

vielen Dank für Eure Antworten.

Deine Umgangsregelung wirst Du zu 99% bekommen vom Gericht, würde ich sagen.

War das was ich erhoffte, von Euch zu hören.

Dann schauen wir mal, was KM am Samstag bei der "Übergabe" zum nächsten Termin (Mittwoch ist mein freier Tag) sagt und erst Recht, was Sie dann nächste Woche nach Ihrem Termin beim RA sagt.
Da bin ich schon gespannt drauf.

Gruß und kommt gut ins Neue Jahr Allemann!!!!!! :luftballons:
Vaterein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2009 22:57
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ... und ein frohes neues Jahr!!

Deine Umgangsregelung wirst Du zu 99% bekommen vom Gericht, würde ich sagen.
War das was ich erhoffte, von Euch zu hören.

Naja, ne Garantie kann Dir natürlich keiner geben. Daher schrieb ich auch nicht "zu 100%", sondern nur "zu 99%". Aber ein s.g. Umgangsausschluss gehört mittlerweile echt zur absoluten Seltenheit im Familienrecht. Dafür muss ne ganze Menge ganz Übles im Vorfeld passiert sein.

Also ich will Dich nicht zur Klage ermutigen. Sie sollte immer der letzte Schritt sein. Für unsere Kids ist der friedliche Weg IMMER der bessere Weg. Aber versuche keine Angst vor diesem Schritt zu haben. Umso selbstsicherer kannst Du der KM im Vorfeld gegenüber treten.

Und Du solltest Dich ab nun in einer Art Prozessvorbereitung sehen.  Bleibe vollkommen korrekt. Lass Dir rein gar nichts zuschulden kommen. Dann argumentiert die Gegenseite nur mit Lügen. Und Lügen haben immer kurze Beine. Begegne Deiner Exe nicht mehr auf der Paarebene (Vergangenheit ist Geschichte). Begegne ihr nur noch auf der Elternebene (es geht nur ums Kind). Denke nur noch für (!) das Kind und verdränge alles andere, wenn Du (offiziell) den Mund aufmachst. Damit vermeidest Du viel Streit. Und dann wirst Du auch später mit evtl. eingesetzten JAs oder so keine Probleme haben.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2010 03:26
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

also, meine Ex hat jetzt eigenmähtig das Umgangsrecht meiner Tochter mit mir auf "ein paar Std jedes
2.te Wochenende" reduziert! Brauche da also vorher nicht vorbeifahren, bekomme mein Kind dann eh nicht!

Ich will jetzt Montag zu meinem RA gehen.
Vorgehen von mir wäre jetzt:
Schreiben von meinem RA aufsetzen lassen, darin
KM über GSR aufklären.
KM über gemeinsames ABR aufklären.
KM auf Ihre Plicht, Ihrer Tochter das Umgangsrecht mit KV zu ermöglichen, hinweisen.
KM auf weiteren Schritt (Klage auf Umgang beim Familiengericht) hinweisen.

Fehlt da ein Aspekt???

Oder sollte ich das direkt übers Gericht klären lassen??

Danke für Eure Hilfe°!!!
Gruß Vaterein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2010 15:34




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Na, wenn Madame es nicht anders haben möchte, dann ist ein Anwaltsschreiben für den Anfang schon mal ein Signal, dass Du nicht bereit bist das hinzunehmen. Finde ich richtig.

KM über GSR aufklären.
KM über gemeinsames ABR aufklären.
KM auf Ihre Plicht, Ihrer Tochter das Umgangsrecht mit KV zu ermöglichen, hinweisen.
KM auf weiteren Schritt (Klage auf Umgang beim Familiengericht) hinweisen.

Du brauchst sie wegen nix aufzuklären. Ihre Situation als Mutter sollte sie von alleine kennen. Abgesehen davon haben GSR und ABR ohnehin nix mit dem Umgangsrecht zu tun. Auch ohne beides hättest Du Dein Umgangsrecht.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2010 15:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin VEST,

auch wenn Umgang und Unterhalt nichts miteinander zu tun haben, steht meine Frage noch im Raum: Was ist mit der von Dir angekündigten UH-Reduzierung? Gibt es einen Titel? Ansonsten läufst Du mit Anwaltsbriefen leicht in ein offenes Messer von der Sorte "Jetzt schaut Euch den an - kürzt eigenmächtig den Unterhalt zu Lasten seines Kindes, aber macht in Sachen Umgang einen auf dicke Hose!"

Wer andere anwaltlich oder gerichtlich auf ihre Pflichten hinweisen möchte, sollte bezüglich der eigenen Pflichten keine Leichen im Keller haben.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2010 15:57
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Brauche da also vorher nicht vorbeifahren, bekomme mein Kind dann eh nicht!

das kann man auch anders sehen:

ich bin z.b. trotz umgangsvereitelung immer zu den verabredeten und üblichen terminen mit einem guten freund als zeuge zu meiner ex gefahren und habe gesagt: hallo ich möchte Richard abholen!

wenn er da war, sagte er von sich selbst aus oft: wo sind meine schuhe, mama?

bei deiner tochter, die noch klein ist, wird das nicht gehen aber du zeigst, dass DU zu den umgangsterminen da bist und dich nicht verscheuchen lässt.

überlege es dir einfach mal ... nicht den schwanz einziehen, sondern immer entschlossen auftreten ... wenn sie erreicht hat, dass sie den umgang willkürlich gestalten kann, wird sie schauen, wie weit sie dann gehen kann ... spätestens ihre RAin wird ihr noch ein paar gute tipps geben ...

ich habe extra für meinen sohn mit ihm eine katze gekauft ... eine woche später war meine ex bei der kinderärtzin und lies einen allergietest durchführen 🙂

halte dagegen und vollkommen halte durch ... gerade, weil sie klein ist, würde die entfremdung gut und schnell funktionieren, wenn du nicht aufpasst ...

wann siehst du deine tochter wieder?

hast du einen guten RA?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2010 16:40
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo @ all:

okay, GSR + ABR wird Ihr RA Sie ja wohl mal zur Erleuchtung führen...

Bis jetzt gibt es nichts schriftliches.
KM ist vor 6 Wochen mit Kind zu Ihrer Mutter gezogen.
Und bis jetzt hatte keiner ne RA oder das JA eingeschaltet.

UH Kürzung habe ich ja eigentlich nicht gemacht.
Bis jetzt habe ich Nov. + Dez. freiwillig gezahlt, das was KM haben wollte.
150,- bzw 400,- Euro + jeweils Ihre Handyrechnung & Ihre Versicherungen.
Und jetzt habe ich Ihr freiwillig schon mal 199,- Euro überwiesen, damit mein Kind was zu Essen bekommen kann.
So, und nun soll Sie in die Hufe kommen und sich ausrechnern lassen, was Sie ab 2010 zu bekommen hat.

Ich guck mal, das mein Anwalt das Schreiben so formuliert, das darin erwähnt wird:
Am  Samtag um 14 Uhr stehe ich bei denen vor der Tür stehe, um meiner Tochter  Ihr Reht auf Umgang mit Ihrem Vater zu ermöglichen. Incl. freundlichem Hinweis, das es die Pflicht von KM ist, Ihrem Kind dieses Recht nicht zu erschweren!
Und ne Freund kriege ich dann da auch mithin.

Danke!!!!!!
Gruß Vaterein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2010 17:18
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Vaterein....

Warum rechnest du nicht selbst aus,was der KU ist und überweisst ihr es dann ? 
Glaube der liegt bei 240 € .
Und was dein UG betrifft,wie pluo schreibt,würde ich es auch tun.Stehe imer zu den
UG-Terminen vor ihrer Tür,nimm dir noch jemanden mit als Zeugen.

Zum JA oder einer Famileinberatungsstelle würde ich auch gehen und versuchen eine
Meditation zu bekommen.Finde eine gütliche Einigung oder zumindest der Versuch immer
besser.RA kannst du zeitgleich mitaufsuchen und dich beraten lassen.

Übrigens,würde ich selbst einen Brief an die KM schreiben. Ganz kurz und bündig ohne
beleidigend oder streitend wirkend.
Mache ihr klar das du mit dem UG-Boykott nicht einverstanden bist und dich an die bisherige
mündlich ausgemachte UG-Reglung halten wirst. Desweiteren,sollte sie den UG weiterhin
behindern wirst du nicht zögern dies gerichtlich klären zu lassen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2010 19:43
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Also ich würde auch zu den Umgangsterminen fahren. Ich habe selbst etliche Male sinnlos irgendwo in der Kälte gestanden und vergeblich auf meinen Sohn gewartet. Geholfen hat es nix. Geschadet aber auch nicht. So konnte mir meine Gegenseite wenigstens nicht vorwerfen, dass ich zu irgendwelchen Terminen nicht erschienen wäre. Das JA hatte diese vergeblichen Versuche damals so kommentiert: Der KV tut alles um Kontakt zu seinem Sohn herzustellen, was die Mutter jedoch nicht zulässt. Das machte sich ganz gut in dem Gutachten.

okay, GSR + ABR wird Ihr RA Sie ja wohl mal zur Erleuchtung führen...

Der wird wohl eher an sein eigenes Konto denken und ihr vorschlagen, das alleinige SR und alleinige ABR zu beantragen. Davon lebt der schliesslich.

Aber wie gesagt, bleib da entspannt. Ums GSR würde ich mir keine Gedanken machen. Auf´s gemeinsame ABR kannste auch getrost verzichten, wenn die Tochter eh bei Mama wohnt. Allerdings könnte in einem ABR-Verfahren KM´s Wohnen bei ihrer Mutter ein kleines Problem werden. Für sie.

Und bis jetzt hatte keiner ne RA oder das JA eingeschaltet.

Mann, kann man da nicht noch irgendwie ne friedliche Lösung mit ihr finden? Es wäre doch schöner, wenn es friedlich bliebe. Ihr könnt z.B. auch eine eigene Umgangsregelung aufsetzen, vom RA in Schriftform bringen lassen und dann vom Gericht absegnen lassen. Weiss grad nicht, wie das heisst. Aber man kann auch Gerichtsbeschlüsse erwirken ohne dafür streiten zu müssen. Das kommt dann einem gerichtlichen Umgangsbeschluss gleich.

Und jetzt habe ich Ihr freiwillig schon mal 199,- Euro überwiesen, damit mein Kind was zu Essen bekommen kann.

Guck doch einfach in die Düsseldorfer Tabelle. Der Richter macht nix anderes. Wenn Du weisst, was Du verdienst, kannst Du dort nachsehen, wieviel KU Du berappen musst. 199 is jedenfalls der Mindestsatz.

Am  Samtag um 14 Uhr stehe ich bei denen vor der Tür stehe, um meiner Tochter  Ihr Reht auf Umgang mit Ihrem Vater zu ermöglichen. Incl. freundlichem Hinweis, das es die Pflicht von KM ist, Ihrem Kind dieses Recht nicht zu erschweren!
Und ne Freund kriege ich dann da auch mithin.

:thumbup:
... aber nur auf keinen Streit einlassen im Beisein der Tochter. Denk an die Elternebene. Meistens turnen die KMs in sonnen Situationen sowieso von selbst so heftig rum, dass man eigentlich die Hände inner Tasche lassen kann und zusehen. Der Kumpel im Auto kanns dann später bezeugen.

Übrigens,würde ich selbst einen Brief an die KM schreiben. Ganz kurz und bündig ohne
beleidigend oder streitend wirkend.
Mache ihr klar das du mit dem UG-Boykott nicht einverstanden bist und dich an die bisherige
mündlich ausgemachte UG-Reglung halten wirst. Desweiteren,sollte sie den UG weiterhin
behindern wirst du nicht zögern dies gerichtlich klären zu lassen.

:thumbup:
Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2010 21:25
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen @ Allemann,

Warum rechnest du nicht selbst aus,was der KU ist und überweisst ihr es dann ?  
Glaube der liegt bei 240 € .

Habe ich im Forum Unterhalt hier durchgerechnert und durchdiskutiert.
Werden wohl nur die (mit 2009er Zahlen) 199,- KU werden. Deswegen habe ich die ja auch überwiesen.

Zum JA oder einer Famileinberatungsstelle würde ich auch gehen und versuchen eine
Meditation zu bekommen.Finde eine gütliche Einigung oder zumindest der Versuch immer besser.

Mediation und ProFamilia habe ich Ihr schon angeboten.
ABSOLUTE Blockade!!!! Nichts zu machen.

Ich setze heute mal ein eigenes Schreiben an KM auf, wie Ihr mir geraten habt.
Darin betone ich das ich die bisherige UG-Regelung weiter so warnehmen werde. So weiß Sie schon mal Bescheid, das ich Samstag auf der Matte stehen werde.
Vom RA lass ich mich morgen früh schon mal beraten. und geb ihm meine Fakten, Zahlen schon mal für seine Unterlagen. Der kann KM dann nen Schreiben schicken, das er meine anwaltliche Vertretung übernommen hat.
Die beiden Schreiben lass ich von ihm an KM schicken.
Das ist dann so`n Mittelweg.
Mein Schreiben mit Bitte um gütliche Einigung, aber mit anwaltlichem Briefumschlag, das KM sieht:
Ich gehe auch ruhigen Gewissens den einen oder anderen Schritt weiter, um meiner Tochter zu Ihrem Recht zu verhelfen!!!

Allerdings könnte in einem ABR-Verfahren KM´s Wohnen bei ihrer Mutter ein kleines Problem werden. Für sie.

Wieso für Sie ein Problem? Was meinst Du damit?
Für sowas bin/wäre ich sehr offen!!!!
Mein größter Wunsch 2010: ICH bekomme das alleinige ABR. Ne Komplettbetreuung fürs Kind wäre für mich durch meine Familie kein Poblem. Und mit meinem Chef kann ich über sowas auch reden. Andere Arbeitszeiten z.B.

VIELEN VIELEN DANK für Eure Hilfe!!!!!!!!!!!

Gruß
Vaterein.......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2010 12:04
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

@ Milan oder die Moderatoren:

könnt Ihr mir bitte mal sagen, wie ich ne private Mitteilung an Milan schreiben kann?

Auch nach Studium der "Hilfe" blicke ich da nicht durch!
- On/Offline läßt sich nicht anklicken
- im Proil von Milan kann ich auch nichts machen
:question: :question:

Danke!
Gruß Vaterein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2010 14:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn du auf die Startseite (Home) gehst, findest du den Block mit den PNs.

Wenn dein Adressat gerade on ist, klickst du ihn einfach an.

Wenn nicht, findest du dort den "Messenger" mit einer Liste aller User.
Da kannst du ihn auch auswählen.

Oder du drückst hier

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2010 14:30
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wieso für Sie ein Problem? Was meinst Du damit?

ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht = Wohnort des Kindes. Offenbar hat Mama aber keine eigene Wohnung ...  😉

Wenn Du jetzt aber wirklich an das ABR ran willst, dann weht ein ganz anderer Wind als im Umgangsverfahren. Das würde sehr schmutzig werden und hart.

Derzeit sind Deine Vorraussetzungen dafür aber nicht so prickelnd, da die Kurze derzeit nicht bei Dir lebt. Täte sie das für -sagen wir mal- dauerhaft 3 Monate am Stück und Mama wohnte in dieser Zeit bei Oma, dann wäre das keine schlechte Basis für Dich für ein ABR-Verfahren.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2010 14:49




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