Hallo Leute,
mein Scheidungstermin müsste demnächst endlich mal sein und ich betreue meine Tochter (fast 5 Jahre alt) seit einem halben Jahr jede Woche von Fr. Mittag bis Montag Früh. Manchmal auch ein paar Tage mehr!
Zuvor habe ich unsere Tochter fast ein Jahr überwiegend betreut. Nachdem ich aber dann im Dez. 2010 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bin, haben wir beim Jugendamt eben das nun praktizierte Betreuungsmodell ausgehandelt und auch verbindlich bis zum Ende der Kindergartenzeit (also August 2012) festgelegt.
Ich wollte ursprünglich ein "echtes" Wechselmodell - jedoch hat sich meine "Ex" überhaupt nicht wirklich mit dem Thema beschäftigen wollen.
Mit der Wochenendlösung hatte sie eine Betreuung fürs Kind, wenn sie Ihrer beruflichen Fortbildung nachging oder sich mit ihrem Neuen treffen wollte.
Ich habe eine Wohnung so eingerichtet, dass die Kleine sich bei mir sehr wohl fühlt. Kleidung und Spielsachen habe ich mir selbst angeschafft und wir haben jede Woche sehr sehr viel Spaß!
Nun ist die KM vom Neuen (der inzwischen auch schon wieder weg ist) schwanger geworden und hat angedeutet, dass sie unsere Tochter auch an Wochenenden haben möchte, weil sie ja weniger arbeiten wird.
Letztlich läuft das wohl auf eine Betreuung für mich hinaus, wie es ein Gericht als Mindestbetreuung zuteilt.
Ich werde mich auf die Abmachung vor dem Jugendamt berufen, die auch Bestandteil unserer Auseinandersetzung bei den Anwälten ist.
Könnt Ihr mir evtl. mitteilen, ob man sich auf so eine Vereinbarung vor dem Jugendamt auch wirklich verlassen kann oder können veränderte Lebensumstände der KM dazu führen, dass man mir meine Umgangszeiten einschränkt?
Grüße
koala
Moin Koala.
Könnt Ihr mir evtl. mitteilen, ob man sich auf so eine Vereinbarung vor dem Jugendamt auch wirklich verlassen kann
Nein kann man nicht.
Nur ein Gericht kann das verbindlich regeln. (Auch das steht im Widerspruch zum Grundgesetz, nur so am Rande.)
Eine "private" Vereinbarung hat nur eine Indizwirkung.
Das aber auch nur, wenn man auf einen Richter stößt, den das interessiert und nicht von vornherein der Meinung ist, dass Kinder soweit wie möglich zur Mutter gehören.
Trotzdem ist es natürlich einen Versuch wert.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.