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KM kürzt Umgang

 
(@benito63)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.

...und es geht schon wieder los..., lalala

Mal in Kurzform: KM uneheliches Kind mit KV, Alter 11 J. Trennung vor 9 Jahren, KM zieht
                      50 Kilometer weg, neuer Partner und Heirat, neues Kind (2 J.). KV lebt
                      ebenfalls in neuer Beziehung mit Kindern.
                      KV hat Gemeinsames Sorgerecht!Gerichtliche Umgangsvereinbarung:14 -
                      tägig, Fr.-nachmittags bis So.-abends bei mir, Ferien hälftig aufgeteilt.
                      Das war vor drei Jahren, lief anfangs katastrophal, das letzte Jahr   
                      akzeptabel... bis jetzt:
                      KM kürzt den o.g.Umgang auf So., 10-18 Uhr.Begründung: Kind kann
                      nun selbst entscheiden, ob er mit mir reden, telefonieren oder mich
                      BESUCHEN will.
                     
Was kann / soll ich nun machen ? 

Danke für Eure Einschätzungen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2015 17:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus benito63!
So, wie ich Dich verstanden habe, gibt es einen gerichtlichen Umgangsbeschluss, an diesen haben die Eltern sich zu halten und zu fördern...basta!

Wenn das Kind während der festgeschriebenen Umgangszeit andere (altersbedingt) Aktivitäten wahrnehmen möchte, dann nur in Absprache mit Dir.

Was tun? KM den Beschluss unter die Nase halten und sie höflich auffordern, diesen umzusetzen. Tut sie es nicht, bleibt Dir wahrscheinlich nur ein nochmaliger Gang vors Gericht...was steht genau im derzeitigen Umgangsbeschluss, wird Ordnungsgeld erwähnt?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2015 18:13
(@benito63)
Schon was gesagt Registriert

Hi, 82 Marco :Danke für die Antwort.

                  Leider besteht KEIN Ordnungsgeld-Beschluss. Werde ich nachholen müssen
                  . Brauche ich dazu einen Rechtsanwalt ?

                  Stehe auch in Kontakt mit dem Jugendamt, aber die werden sagen:Geben
                  sie dem Kind für die nächsten Monate Zeit, zur Ruhe zu kommen."  Hatte
                  ich doch schon alles.

                  Nochmal zur Verdeutlichung: KM setzt den angeblichen Willen des Kindes
                  (11) um, welches angeblich sagt: "Will nicht".

                  Wenn ich dagegen spreche, stehe ich vorm JA als Papa-Arxxx da, der nur
                  SEIN Recht durchsetzen will.

                  Kann ich schnell eine einstweilige Verfügung beanntragen. Es kommt ja
                  bald Weihnachten. Geht das ohne RA. Kostet das was ?

                  Mannometer. Danke.
                 

                 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2015 18:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Benito,

eine Klage wegen einer Umgangsregelung kann man ohne Anwalt stellen (<a href="https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Familiengericht/Einzelverfahren/UmgangmitKindern_umgangsrecht/index.php>Quelle</a>)," ja es kostet, da der Streitwert aber nicht zu hoch sein sollte, so dürfte es doch machbar sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2015 21:15
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Benito,

die KM macht es natürlich clever: Denn ab der Pubertät ist es kaum mehr möglich, Kids zum Umgang zu "zwingen".

Besteht denn mal die Möglichkeit in Ruhe mit dem Kind zu reden, was es selbst gerne möchte? Dann wäre für Dich die Möglichkeit, den Umgang möglicherweise auf eine "angebotsorientierte" Variante umzustellen.

Das bei manchen KMs beliebte "Das Kind darf selber entscheiden was es will" ist ein weitverbreiteter Unsinn, der immer wieder bei strittigen Trennungen angewandt wird. Dahinter steckt der Wunsch, Dich aus dem Spiel zu drängen und die neu "heile Familienwelt" von den "Altlasten" frei zu halten.

Zum Thema Weihnachten: Es ist absolut sinnlos, dass Thema Umgang vor Weihnachten mit Hinblick auf das Fest zur forcieren. Die Mitglieder, die hier schon länger dabei sind, sehen jedes Jahr vor Weihnachten das gleiche Problem, dem Wunsch noch vor dem 24. eine einstweilige Verfügung zu erwirken, etc. Das wird alles meist nur viel Geld kosten und dann die Feiertage komplett zerhauen.

Schreib der KM noch mal einen freundlichen Brief per Einschreiben-Einwurf:

"Liebe Exe,

wie Du mir im Gespräch vom xx. mitgeteilt hast, möchtest Du den Umgang ab sofort auf den Sonntag im Zeitraum 10-18 Uhr verkürzen. Ich möchte Dich daran erinnen, dass mit Beschluss des Fam-Gerichts xx vom xx der Umgang auf folgende Zeiten festgelegt wurde. Wir beide sind zu Einhaltung dieses Beschlusses verpflichtet. Generell gilt, dass Elternteile den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zu fördern haben.

Ich teile Dir daher mit, dass ich unser Kind gem. Beschluss zum nächsten planmäßigen Umgang am xx. um xx Uhr wie im Beschluss geregelt abholen werden.
Ich weise Dich vorsorglich daraufhin, dass ich bei einer Verweigerung des Umgangs umgehend das Gericht über diesen Umstand informieren werde.
Ich bitte Dich daher freundlich, den bestehenden Umgangsbeschluss weiterhin umzusetzen. MfG Benito"

Sollte die KM den Umgang verweigern, kannst Du selbst dem Richter die Probleme schriftlich schildern oder einen guten Anwalt für FamRecht einschalten. Eine Regelung für die hohen Feiertage enthält Euer Beschluss hoffentlich? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2015 22:00
(@fruchteis)
Registriert

Moin Benito.

Meine Erfahrungen in eigener Sache und in Begleitung anderer Väter ergeben, daß man mit mindestens 4 Wochen von Antragsstellung bis Anhörung/Beschluß rechnen muß, wenn keine Gründe vorliegen, die eine Einstweilige Anordnung (EA) rechtfertigen. Der den Umgang behindernde ET muß es schon wiederholt, derb und gerichtbekannt treiben, Kinder müssen gefährdet sein, um eine EA auslösen zu können.

Mit einer Regelung für Weihnachten 15 kann es insofern eng werden, Gerichte sind in dieser Zeit zudem überlaufen.

Trotzdem spricht nix dagegen, sofort einen Antrag bei Gericht zu stellen. Behinderung des Weihnachtsumgangs kommt nicht gut an und wird ganz sicher nicht für den behindernden ET sprechen.

Schau Dir mal FamFG § 165 Vermittlungsverfahren an.
https://dejure.org/gesetze/FamFG/165.html  
Antrag auf ein solches Vermittlungsverfahren könnte hier geeignet sein. (Bedingungen beachten!)
Geh als Vater flach reich und überlaß dem Gericht uU robuste Maßnahmen zu beschließen.

Wegen der besonderen mütterlichen Perfidie, sollte dem Kind ein Verfahrensbeistand zu Seite gestellt werden, der die tatsächlichen Interessen des Kindes ermittelt und vertritt.
Ich erinnere mich an einen OLG-Beschluß, der einen Verweis in dieser Sache auf den kindlichen Willen für nicht tragend hält. Ich muß das mal suchen.

Groß anschreiben würde ich die Mutter in diesem Fall nicht mehr, sondern unmittelbar bei Gericht beantragen.

W.  

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2015 23:25
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Benito,

wenn KM den Umgang kürzt, dann kürz einfach die KM. Nein, Spaß beiseite...

So sehr mir das sachliche Vorgehen von Ingo30 grundlegend gefällt, bin ich erfahrungsgemäß doch eher bei Wildlachs.

Ich würde keine Zeit verlieren und einen Antrag stellen. Auch ohne Anwalt.
Letzte Termine werden am 22.12. vergeben, so meine Erfahrung. Da war auch mein Termin aller 4 anhängigen Verfahren.

Wir helfen dir gerne bei einer entsprechenden Formulierung.
Falls dir und deiner Familie das aber vor den Festtagen zu stressig ist, dann lass es sein, akzeptiere es und suche das Gespräch mit Kind.

Warum beinhaltet dein Beschluss (Vergleich?) keine "Strafen"?
Bei meiner letzten Verhandlung Anfang November musste der Richter derartiges formulieren.
Er sah meinen fragenden Gesichtsausdruck und sagte mir: "Tut mir leid, aber ich muss das per Gesetz tun!".
Da ging es nur um ein Telefongespräch, welches ich der Mutter während der Umgangszeit anbot.

Also, wenn das ein "Muss" ist, dann verstehe ich das Unterlassen von Sanktionen nicht.

Es geht also darum was du willst.
Willst du Sohn (evtl. gegen seinen Willen) zu Weihnachten sehen (verständlicherweise), dann musst du wohl klagen.
Ist es dir wichtiger, das stressfrei zu klären, dann suche das Gespräch beim nächsten Umgang.

Alles Liebe,

D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2015 01:46