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KM mit Unterhaltszahlung in Verzug gesetzt

 
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe heute eine Kopie eines Schreibens erhalten, mit dem das JA die KM wegen Unterhalt in Verzug gesetzt hat. Ich wollte nun mal wissen was das eigentlich bedeutet.

Kurz die Daten:

zwei unserer Kinder leben bei mir, ein Sohn bei der Mutter. Ich zahle regelmässig Unterhalt  für meinen Sohn. Die KM dagegen zahlt nach einem schwererkämpften Vergleich pro Kind bisher 50 Euro. Nun wurde eine unserer Töchter 18 und damit fällt die Unterhaltsbeistandschaft vom JA für diese weg.

Nun hat das JA meine Ex aufgefordert ihre Einkommensunterlagen vorzulegen, wegen Überprüfung der Unterhaltspflicht für die andere Tochter.

Darin schreibt das JA, sie soll bis 05. Mai diese Unterlagen vorlegen und setzt sie vorsorglich ab sofort in Verzug in Höhe von 334 Euro.

Kann mir jemand erklären was das genau bedeutet. Muss meine Ex nun ab dieses Monat 334 Euro bezahlen ? Was könnte oder müsste sie tun um diese nicht tun zu müssen ?

Wenn Sie jetzt ihre Unterlagen bis zum 05 Mai vorlegt, und daraus ersichtlich ist, dass sie dies nicht bezahlen kann, muss Sie dann erstmal nichts zahlen ?

Oder kann Sie gegen diese Forderung zumindest für dieses Monat ( April ) nichts tun ?

Wer legt den neuen Betrag fest ? Muss ich da auch zustimmen oder nur das JA ?

Wäre nett wenn mir das mal jemand erklären könnte.

Vielen Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2014 13:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dwh,

Ich denke, Du solltest das nicht zu hoch hängen: Diese Auskunfts-Anforderung ist ein Automatismus, weil aus Sicht des JA mit dem 18. Geburtstag des älteren Kindes ein UH-Berechtigter weggefallen ist.

334 EUR sind in er DDT einfach der Mindestunterhaltsbetrag der Altersgruppe 3 für Einkommen bis 1.500 EUR. Bezahlen muss die Ex deswegen noch lange nichts; weder dauerhaft noch für diesen Monat. Dass das JA keinen Unterhalt festsetzen kann - weder dem Grunde nach noch in der Höhe - solltest Du inzwischen aber wissen.

Ggf. kommt es zu einem neuerlichen Unterhaltsverfahren, an dessen Ende - vielleicht - das Ergebnis steht, das sich an ihrer Leistungsfähigkeit nichts geändert hat. Oder dass - je nach Privilegierung - für das jüngere Kind jetzt 100 EUR geleistet werden können, während das ältere selbst schauen muss, wo es bleibt.

Oder sind Dir belegbare Sachverhalte bekannt, nach denen die Mutter jetzt deutlich mehr verdient als bisher? Falls nicht, wird auch nicht mehr Unterhalt fliessen; ganz egal, welche Zahlen das JA auf irgendwelche Papiere schreibt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 13:51
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

die Mutter ist zumindest nicht mehr Hartz 4- Empfängerin, sondern hat eine Schneiderei durch die sie Ihren Lebensunterhalt anscheinend verdient. Ausserdem ist auch noch ihr Lebensgefährte bei Ihr eingezogen. Ich gehe davon aus, dass sie auch deswegen kein Hartz 4 mehr bekommt.

Was passiert, wenn sie ihre Unterlagen nicht vorlegt ? Oder zumindest nicht in nächster Zeit ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2014 15:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dwh,

zunächst noch einmal als nachträgliche Erklärung: "In Verzug setzen" bedeutet nichts anderes als die Botschaft an den UH-Pflichtigen namens "sollte Deine Unterhaltspflicht plus Leistungsfähigkeit festgestellt werden, gilt sie ab April 2014 und nicht ab später".

die Mutter ist zumindest nicht mehr Hartz 4- Empfängerin, sondern hat eine Schneiderei durch die sie Ihren Lebensunterhalt anscheinend verdient. Ausserdem ist auch noch ihr Lebensgefährte bei Ihr eingezogen. Ich gehe davon aus, dass sie auch deswegen kein Hartz 4 mehr bekommt.

das kann durchaus sein. Aber ihr Einkommen steigt dadurch ja nicht massgeblich; in Frage kommt höchstens eine Absenkung des Selbstbehalts durch gemeinsame Haushaltsführung.

Was passiert, wenn sie ihre Unterlagen nicht vorlegt ? Oder zumindest nicht in nächster Zeit ?

darauf gibt es keine eindeutige Antwort. Vielleicht wird sie ein weiteres Mal gemahnt, Vielleicht auch mehrere Male. Vielleicht begnügt sich der Sachbearbeiter mit einem treuherzigen "ich bin doch arm und hab doch nix". Vielleicht musst Du eine Unterhaltsklage starten.

Sicher ist nur: Einen Mechanismus wie bei einem Getränkeautomaten, bei dem man oben ein Geldstück einwirft und unten eine Dose rauskommt, gibt es im Unterhaltsrecht nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 15:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das positive an dieser Nachricht ist, neben der oben genannten Rückwirkung ab April ist, dass das JA überhaupt aktiv geworden ist.
Ob die Mutter sich davon einschüchtern lässt und ob das JA dann auch weiter geht, bleibt abzuwarten aber wenn es zur Anerkennung einer Zahlungspflicht kommt, gilt diese eben ab April.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 20:30
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für eure Antworten. Dann warte ich jetzt mal ab was weiter passiert. Zumindest muss sie mal wieder ihr Einkommen nachweisen.

Frag mich nur, was das Jugendamt tut, wenn sie, wie bisher, behauptet im Monat nur 200 Euro zu verdienen. Wird sicher interessant.

Bis bald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2014 02:23