KM möchte 6 Wochen ...
 
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KM möchte 6 Wochen mit unserem Kind nach Afrika

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(@marecello)
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Ja, in gewisser Weise betrifft dieses Verfahren einen Teil des Aufenthaltbestimmungsrecht (ABR), es betrifft die elterliche Sorge.

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Themenstarter Geschrieben : 23.06.2012 19:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

rede mal mit Deinem Anwalt darüber. Der sollte den Nachweis (Aktenzeichen) mit lfd. Verfahren und ggf. auch mit Grund für das Verfahren (SR/ABR/Beschneidung) dem EMA melden, die sollten einen Sperrvermerk hinterlegen können, dass ein Pass nur mit Zustimmung des anderen SR-Inhabers oder aber durch Gerichtsbeschluss, dass KM reisen darf, ausgestellt werden darf.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 23.06.2012 20:01
(@elfenherzchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marecello,
hab mich extra wegen deiner Thematik hier angemeldet. Ich promoviere zum Thema und befasse mich explizit mit Gesetzen und internationalen Konventionen.
Es wird sehr schwierig die Ausreise zu verhindern, das vorweg. Frankreich zum Beispiel ist in Bezug auf FGM (Female Genitale Mutilation) bewanderter und es gab hierzu schon einige Verurteilungen. Präventiv werden dort betroffenen Mädchen vor der Reise untersucht und nach der Reise wieder. Dazu besteht eine Pflicht einhergehend mit Zweangsgeldern etc. Gibt es in Deutschland leider nicht.
Vor einigen Jahren war es hier leider noch so, dass nur deutsche Staatbürger "geschützt" waren und alle anderen strafrei dieser grausamen Praktik ausgeliefert waren. Mittlerweile hat sich dies verändert, jedoch wird Genitalverstümmlung in letzter Konsequenz nur als "einfache Körperverletzung" geahndet. ZUm Kotzen ist das.
Was ich dir raten möchte, mach weiter schöpfe alle inländischen Instanzen aus und leite gleichzeitig  ein Individualbeschwerdeverfahren bei CEDAW (Convention of Elimination of all Discrimination) in Genf ein. Es ist zwar eigentlich nur Frauen vorbehalten, aber du tust es ja für deine Tochter!!!

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Geschrieben : 24.06.2012 22:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Präventiv werden dort betroffenen Mädchen vor der Reise untersucht und nach der Reise wieder. Dazu besteht eine Pflicht einhergehend mit Zweangsgeldern etc. Gibt es in Deutschland leider nicht.

was soll das denn bitte bringen?? Dann reist ein gesundes Kind aus und ein Beschnittenes wieder ein. UND? Das ist für das Kind auch zu spät. Außerdem finde ich das ganz schön entwürdigend, wenn ein weibliches Kind afrikanischer Herkunft erst mal bei jeder Ausreise auf den gynäkologischen Stuhl gezwungen wird.

Abartig!!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 24.06.2012 22:33
(@elfenherzchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

was soll das denn bitte bringen?? Dann reist ein gesundes Kind aus und ein Beschnittenes wieder ein. UND? Das ist für das Kind auch zu spät. Außerdem finde ich das ganz schön entwürdigend, wenn ein weibliches Kind afrikanischer Herkunft erst mal bei jeder Ausreise auf den gynäkologischen Stuhl gezwungen wird.

Abartig!!

LG LBM

Zum einen soll es aufgrund einer zu erwartenden Strafe "Täter" abschrecken und zum anderen soll gegebenenfalls eine sofortige Strafverfolgung gewährleistet werden. Den verstümmelten Mädchen bringt es natürlich nichts mehr.
Aber wie will man es sonst handhaben? In Afrika ist der komplette Sahelgürtel betroffen, dazu kommen noch Gebiete im arabischen und asiatischen Raum. Es ist kaum zu verhindern, dass Mädchen von 1-25 Jahren die Ausreise in die entsprechenden Staaten verwehrt wird.

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Geschrieben : 25.06.2012 00:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zum einen soll es aufgrund einer zu erwartenden Strafe "Täter" abschrecken und zum anderen soll gegebenenfalls eine sofortige Strafverfolgung gewährleistet werden. Den verstümmelten Mädchen bringt es natürlich nichts mehr.

Und genau das ist der Punkt. Dem verstümmelten Mädchen bringt es nichts, der "Täter" kann gar nicht wirklich gefasst werden, wer ist es? Die mitgeflogene Mutter? Der zu Hause gebliebene Vater? Die Beschneiderin? Die ganze Familie, die das im Rahmen ihrer Bräuche gutheißt? Wer muss die Strafe berappen? Was wenn das Geld für die Strafe nicht da ist? Was hat das Opfer von alldem?

Und was passiert mit der 14jährigen, die sich nicht von irgendeinem Arzt untersuchen lassen möchte? Wird die gezwungen?

Ich kann an dieser Methode nicht viel Hilfreiches finden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 25.06.2012 00:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe da das zusätzliche Problem, dass das Mädchen dann erst gar nicht wieder mit zurückgenommen wird und gleich dort verheiratet wird oder im schlimsmten Fall bei der Prozedur verstorben ist.

Ne, das kann nicht die Lösung sein

Gru´ Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 25.06.2012 00:45
(@elfenherzchen)
Schon was gesagt Registriert

In Frankreich hat es wie gesagt schon Verurteilungen gegebenen, einige Mütter und Tanten verbüßen bereits Haftstrafen. Andere, wie zum Beispiel Großmütter in den Beschneidungsländern bleiben unbelangt. Väter spielen ohnehin hierbei oft eine sehr untergeordnete passive Rolle.
In Deutschland ist mir bis jetzt kein einziger Fall bekannt wo es zu einem Verfahren gekommen ist.

Mädchen sind und bleiben nicht ausreichend geschützt, da diese Art von Menschenrechtsverletzung in der privaten Sphäre stattfinden und auf die hat der Staat nur bedingt Zugriff. Jedoch hat man auf nationaler Ebene in Frankreich eben schon aufrund einer vehementeren Strafverfolgung eine Signalwirkung nach außen gesetzt.

Ich weiss nicht ob Mädchen dazu gezwungen werden. Tauchen diese Mädchen jedoch nicht bei der Untersuchung auf, wird den Sorgeberechtigten ein Zwangsgeldverhängt, so meine Information. Lass mich gerne korrigieren.

Beim Individualbeschwerdeverfahren von CEDAW wird  der deutsche Staat "angeklagt", der trotz seiner Unterzeichnung die Menschenrechte von Frauen und Mädchen in Deutschland nicht ausreichend zu schützen weiss. Unbedingt diesen Weg gehen!

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Geschrieben : 25.06.2012 01:04
(@marecello)
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Vielen Dank für die zahlreichen und dankenswerten Hinweisen.

Ich möchte noch erwähnen, dass die Richterin mich ermahnte, sollte ich weiter prozessieren, würde sie sich meinem Sorgerecht annehmen.

Ich hatte zwei Verfahren wegen Sorgerecht bei dieser Richterin, wegen erweiterter Umgangsvereinbarung und dieses wegen drohender Verstümmelung.

Die Richterin will mich unter Druck setzen.

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Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 10:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin marecello,

Die Richterin will mich unter Druck setzen.

dann erzeuge Gegendruck und suche nach einem tüchtigen Journalisten (am besten von einem überregionalen Medium), der die Geschichte aufgreift und bei der Richterin einmal "laut recherchiert". Sie wird ihren Namen nicht unbedingt im Kontext einer durch sie selbst staatlich sanktionierten Körperverletzung lesen wollen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 26.06.2012 10:58




(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Das war auch schon mein Gedanke. Eine Richterin welche die Meinung vertritt das Risiko einer Genitalverstümmelung wäre dem eines Verkehrsunfalles gleichzusetzen gehört doch dringend in SpiegelTV ...

Ich würde da UMGEHEND diverse Medien anschreiben - auch die Fernsehsender!
Wäre schon sehr verwunderlich wenn nicht mindestens einer aufspringt.

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Geschrieben : 26.06.2012 11:08
(@elfenherzchen)
Schon was gesagt Registriert

Moin marecello,
dann erzeuge Gegendruck und suche nach einem tüchtigen Journalisten (am besten von einem überregionalen Medium), der die Geschichte aufgreift und bei der Richterin einmal "laut recherchiert". Sie wird ihren Namen nicht unbedingt im Kontext einer durch sie selbst staatlich sanktionierten Körperverletzung lesen wollen...

Absolut richtig!  :thumbup: Leite das internationale Beschwerdeverfahren ein (kostet nix) UND erzeuge hierzulande medialen Druck. Bestenfalls beides zeitgleich. Es wird einen internationalen Aufschrei vom feinsten geben, sofern der deutsche Staat mit seinem bestehenden Rechtssystem eine Verstümmlung forciert. Sie werden sich hüten dir das Sorgerecht abzuerkennen.

Aber mal was anderes. Was mich ein wenig stutzig gemacht hat. In deinem ersten Post war von deiner Sorge einer Verstümmlung nicht die Rede. Es scheint so als ob ein anderer User dich erst darauf gebracht hat??! Hat es möglicherweise auch bei der Richterin den Eindruck erzeugt, dies sei ein willkommender Einwand um der KM das Leben schwer zu machen?

Zitat-Formatierung korrigiert

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Geschrieben : 26.06.2012 13:44
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hi marecello

Seh dir dmal die seite von Akte2012 die würden dir vielleicht helfen..!

Gruß Don

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 16:03
(@terryhome)
Schon was gesagt Registriert

ich würde sagen, du setzt dich mal kurz und holst mal ganz tief luft. die mutter des kindes will nach hause fliegen. sie will urlaub bei freunden und familie machen. du machst eine welle wegen nix und unterstellst ohne beweise genitalverstümmelungspläne. warum fährst du nicht einfach mit? einen urlaub mit familie wird auch das olg nicht verhindern. die mutter wird mit kind fahren.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 16:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi terry,

er und die KM sind getrennt. Warum sollte er dann mit in den Urlaub fahren?

Da die KM auch diese Verstümmelung hinter sich hat, ist es für mich nicht so weit hergeholt, das sie, evtl. auch unter Druck der Familie, das Kind ebenso mißhandeln lässt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 26.06.2012 16:59
(@terryhome)
Schon was gesagt Registriert

sicher sind er und die km getrennt. das ist schon verstanden worden. aber diese ganze geschichte könnte ihm mal ganz übel wegen übler nachrede, verdächtigung, beleidigung auf die füße fallen wenn die mutter mal aufwacht und tief luft holt zum gegenschlag. man kann sich auch vieles einbilden. nur weil er früher geschlagen worden sein könnte, heißt es ja nicht gleich, dass er seine kinder totschlägt oder? die reine unterstellung, sie könnte dies ihrem kind auch antun, ist ein tiefer und ungerechtfertigter eingriff in ihr privatleben, diskriminierend und könnte auch mal ganz dolle in die rassistische richtung geschoben werden. nur weil väter aus dem ausland kommen könnten, entführen nicht alle ihre kinder dorthin zurück.
drum sag ich ja: wenn er genau beobachten will was sache ist, dann soll er mitfahren und mutter und kind beschatten vor ort.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 17:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wenn die KM nicht möchte das er mitkommt?

Und wenn das KInd dann verstümmelt zurückkommt oder vielleicht auch gar nicht mehr zurückkommt, weil die KM meint bei irher Familie bleiben zu wollen, was dann? Pech für das Kind und für den KV?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 17:05
(@terryhome)
Schon was gesagt Registriert

und wenn das kind morgen früh angefahren wird vom auto oder die mutter vom meteroriten erschlagen wird oder in kvs wohnung ein russischer düsenjet einschlägt? kannst du das vorhersagen mit deiner glaskugel? er nennt keinen plausibel klingenden grund, nur mutmaßungen und dabei kann kein gericht der welt verhindern das die mutter ihr kind nach hause bringt. selbst wenn du nun mutmaßen könntest sie käme nie wieder mit dem kind, was plausibler klingt als eine genitalverstümmelung#

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Geschrieben : 26.06.2012 17:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Komisch, allein die Mutmaßung ein KV würde das Kind nach dem Urlaub im Ausland nicht zurückbringen führt dazu, dass ein Mann mit dem Kind nicht ausreisen darf. Warum sollte das nicht für eine Mutter auch gelten?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 26.06.2012 17:21
(@sharry)
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Naja @ terry, deine Argumentation finde ich doch etwas weit hergoholt.

Sehen wir den Fall einfach mal anderes herum. Die KM reist mit ihrem Kind nach Afrika.
Die Erfahrung der Mutter ist bekannt und auch welche Praktiken bei ihrer Familie als Rituale zählen.
Das Kind kommt verstümmelt und evl. auch noch psychisch traumatisiert zurück.

Wie viele würden aufschreine und sagen, warum der KV denn nichts unternommen?

Muss es so etwas in der heutigen Zeit noch geben?
Wir reden hier nicht nur von Mutmaßungen und Eventualitäten - Nein wir reden von einem kleinen Mädchen, bei dem die Gefahr besteht, dass es durch ein grausames Verbrechen verstümmelt wird.
Hier muss man doch irgendwie einen Riegel vorschieben können, bzw. zumindest alle Hebel in Bewegung setzten.

Zum Thema Presse:
Wir mussten uns mal wegen einer Behördensache an die Presse wenden.
Ich kann dir nur empfehlen, zunächst Kontakt zu einem kleinen lokalen Blatt oder ähnliches aufzunehmen.
Hier haben die Mitarbeiter Spielraum und können sich deine ganze Geschichte anhören.
Danach können diese auch Verbindungen zu Kollegen zu überregionalen oder größeren Blättern herstellen.

Radiosender sind manchmal auch recht offen, für solche Anliegen.

Akte 2012 sowie Stern - TV und Bild hilft, haben sich unserer Probleme damals auch angenommen.
Jedoch hat es sehr lange gedauert, bis eine Kontaktaufnahme zu "realen" Personen möglich war.

@marecello:
Ich drücke dir alle Daumen, und wenn du irgendwelche Unterstützung brauchst, dann melde dich!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 17:39




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