KM möchte 6 Wochen ...
 
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KM möchte 6 Wochen mit unserem Kind nach Afrika

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(@terryhome)
Schon was gesagt Registriert

es gibt genügend fälle wo die männer nicht gestoppt wurden. weil eine reine mutmaßung nicht reicht. selbiges gilt hier für eine ausländische mutter mit kind. eine reine mutmaßung sie würde das kind verstümmeln lassen, reicht nicht. eine reine mutmaßung sie könne das kind nicht wiederbringen, reicht ebenfalls nicht. zum ersten hat sie das kind noch nie misshandelt und wenn sie das kind hätte wegbringen wollen um irgendwas veranstalten zu lassen, dann wäre dies schon längst geschehen. immerhin benötigt die mutter nicht die erlaubnis ihres ex um ins ausland zu fahren mit dem kind: sie hat sorgerecht, abr und ist ein mündiger, erwachsener bürger

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Geschrieben : 26.06.2012 17:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi terryhome

Kurvst Du jetzt durch alle Threads und gibst Deine überaus hilfreichen Lebenserfahrungen in einem weiterhin so netten Ton? Ich möchte Dich bitten, doch etwas höflicher und - wie soll ich sagen - individueller auf die diskutierten Themen einzugehen. Klugscheisser werden nicht gebraucht, daher vielleicht mal die eine oder andere Rechtssprechung bemühen. Dies ist ein Forum, kein Chat aus Langeweile. Ein Hallo am Anfang und auch ein Abschiedswort kommen ebenfalls gut an.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 26.06.2012 18:00
(@marecello)
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Danke vielmals für die zahlreichen hilfreichen Unterstützungen und Ideen.

Meine Unterstützer und ich werden in aller Ruhe und nicht von blinden Aktionismus geleitet,
medial etwas vorbereiten und die Öffentlichkeit wird über diese Verfahrensführung unterrichtet
und aufmerksam gemacht werden.

Zur Zeit habe ich auch ein Problem mit der Umgangsvereinbarung.
Ich "darf" laut Umgangsvereinbarung jeden Dienstag um 19.00 Uhr mit unserer Tochter telefonieren.
Seit einem Monat boykottert die KM die Telefongespräche.
Ich dokumentiere dies.
Kita möchte nicht, dass ich unsere Tochter während der Kita Zeit anrufe.

@ Elfenherzchen, du meinst sicherlich den User mahjoko.
Nein, ich habe auch schon daran gedacht, aber dieses Thema fand ich erst einmal in einem Forum abwegig.
Als Mann ist manchmal auch etwas schwieriger, sich mit diesem Frauen Thema an die Öffentlichkeit zu wenden.

Übrigens, es gab in Frankfurt schon in der Vergangenheit Skandal Urteile wie dieses hier: Justiz-Skandal Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran

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Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 21:29
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

@Terryhome, deine Einwände mögen sachlich richtig sein, aber einen VATER voller berechtigter Sorge wirst du damit nicht erreichen.

@Marcello: Folge deinen Gefühlen und ziehe das durch zum Wohle deiner Tochter.

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Geschrieben : 26.06.2012 23:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin marecello,

vielleicht möchte "Deine" Richterin sich ja einmal >>>DIESES<<< ganz aktuelle Urteil zu Gemüte führen, bevor sie weiter von "Sorgerechtsentzug" schwafelt? Ist zwar "nur" ein Landgerichtsurteil, aber gerade bei derart sensiblen Themen braucht es keine höchstrichterliche Rechtssprechung zur Sensibilisierung anderer Leute. Und wenn dann noch ein (oder auch mehrere Journalisten) bei ihr recherchieren, wird sie sich GANZ genau überlegen, was sie in einen Beschluss schreibt.

@terryhome, ich habe keine Ahnung, was Dich in dieses Forum verschlagen hat. Ein paar geschriebene und vor allem ungeschriebene Spielregeln gelten allerdings auch für Dich; zum Beispiel:
- niemand ist verpflichtet, sich hier zu allem und jedem zu äussern
- wenn man von einem Thema keine Ahnung hat (und die Vorgeschichte nicht kennt), empfiehlt es sich sogar, einfach die Klappe zu halten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 27.06.2012 08:59
(@ich-habe-angst)

Hi,

langsam wird es hier unübersichtlich.

Hier mal ein frecher  abweichende Vorschlag um Zeit zu gewinnen:

1. Wenn Kind derzeit ohne Ausweis ist, so liegt die Lösung in der Bearbeitungsdauer für den Ausweis. Das kann sehr schnell gehen. Es kann aber auch sehr lange dauern. Es kommt vor, dass es sehr sehr sehr lange dauert. Ursachen können z.B. Druckfehler sein ... . Die Bearbeitungsdauer hängt letztendlich vom Behördenleiter ab. Kennst DU den bereits ?  Hast DU ihm ganz sachlich die Hintergründe berichtet ?

Die Mutter hat übrigens das Recht auf Ihrer Seite. Sie darf mit dem Kind reisen wohin sie will.
Alles andere ist "hinterher" - und dann ist es zu spät.

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Geschrieben : 27.06.2012 12:52
(@marecello)
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In dem Verfahren wegen drohender Verstümmelung habe ich TaskForce gebeten, mich zu unterstützen.
TaskForce hat einen Bericht für die Verhandlung erstellt.
Ich habe sachdienliche Hinweise hierfür gegeben, mein Einverständnis lag vor.
In dem Bericht der TaskForce wurde der Vorname unserer Tochter erwähnt.
Kann das ein Grund sein, dass die Gegenseite meinen RA bei der Anwaltskammer anzeigen kann,
wegen Datenschutz oder Verstoss gegen die Beruftspflicht?
Weil Familiengerichtssachen nicht öffentlich sind.

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Themenstarter Geschrieben : 27.06.2012 21:03
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

Hallo TO,

das OLG in Dresden hat zu deiner Thematik Gefahr der Beschneidung ein Urteil 20 UF 401/03 geschprochen mit folgendem Leitsatz:

"Die Gefahr, dass ein Mädchen gambianischer Staatsangehörigkeit bei einem Aufenthalt in Gambia der dort weit verbreiteten Beschneidungszeremonie ausgesetzt wird, rechtfertigt es, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht insoweit zu entziehen, als es um die Entscheidung geht, ob das Kind nach Gambia verbracht wird. Der vollständige Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Unterbringung des Mädchens in einer deutschen Pflegefamilie sind aber unverhältnismäßig." Link zum Urteil: http://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/20UF401.03.pdf

Ich wünsche dir viel Glück, dass es dir gelingt deine Tochter zu beschützen!

VG papa2011

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Geschrieben : 19.07.2012 21:35
(@marecello)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

Danke euch allen für die freundliche Unterstützung.

Jetzt geht es weiter.
KM verweigert mir den Umgang mit unserer Tochter, obwohl es eine Umgangsvereinbarung (Beschluss) gibt,
die besagt, das Einigkeit besteht, dass der Vater in den kommenden Sommerferien (Hessen) seine Tochter
am 7. Juli  nach ihrer Geburtstagsfeier zu sich nimmt und sie nach 10 Tagen der Mutter zurückbringt.
Da mich die  KM mich um eine Verschiebung (telefonisch)  der Abholung unserer Tochter bat,
waren wir uns einig, das ich unsere Tochter am 31.07. abholen kann und sie am 12 August zurückbringen kann.
Ich habe daraufhin eine Reise an die Nordsee gebucht, vom 01.08 bis zum 08.08. die Kosten betragen hierfür
237,00 € für Bahnticket und 163,00 für die Unterkunft.
Am 27.07 rief mich die KM an und teilte mir mit, dass ich unsere Tochter erst am 03.08. abholen kann und am 12.08 zurückbringen muss.

Der Grund wäre, dass Sie die Reisedauer dem Jobcenter (Hartz IV-Empfängerin) vom 3.08 - 12.08 mitgeteilt hat, damit Ihr nicht Betreungsgeld abgezogen wird.
Ich hatte von September 2011 bis Ende April 2012 Krankengeld bezogen und ergänzende Leisstungen beim Jobcenter beantragt.
Ich habe hierfür den Antrag für besondere Bedarfe ausgefüllt und die Betreuungszeiten (Dokumentation) unserer Tochter bei mir angegeben,
die die KM unterschrieben hat.
Das Jobcenter hat der KM im nachhinein anteilig Geld für die Betreuungszeiten bei mir, zurückgefordert.
Sie war stinkesauer und schrie mich am Telefon an, was das soll und sie würde mir nicht mehr vertrauen, und, und, und.

Ich habe am 27.07 meine RA'in angerufen und Sie hat der KM gleich einen Brief (postalisch und E-Mail) geschrieben und Ihr mitgeteilt:

"Unser Mandant ist an mich herangetreten, da Sie sich leider nicht an die Vorgaben der gerichtlichen Umgangsvereinbarung vom ...... halten.
Ausweislich dieser Einigung, die familiengerichtlich genehmigt wurde und mithin einen gereichtlichen Beschluss gkeichsteht, hat unser Mandant das Recht, die Hälfte der jeweiligen Ferien mit seiner Tochter zu verbringen.
Wie Ihnen bekannt ist, hat unser Mandant einen Urlaub a der Nordsee gebucht.
Sie hatten ihm fest zugesagt, dass er seine Tochter am 31.07.2012
abholen kann, um mit iht in den Urlaub zu fahren.
In den letzten Tagen haben sie nun plötzlich Ihre Meinung geändert.
Sie teiltem´n mit. die Tochter können frühestens ab dem 03.08.2012 ihre Ferien mit unserem Mandanten verbringen.

Ich weise Sie darauf hin, dass Sie aufgrund des Inhalts der gerichtlichen Vereinbarung verpflichtet sind, dem Kindesvater in ordnungsgemäßen Umfang die Möglichkeit einzuräumen, Urlaub mit seiner Tochter zu verbringen.
Sofern Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen, erneut gegen Sie gerichtlich vorzugehen.
Die Umgangsregelung kann bei Nichtbeachtung erforderlichenfalls im Wege der Vollstreckung, beispielsweise durch Auferlegung eines Zwangsgeldes und bei wiederholten Verstößen bis hin zu einer Zwangshaft durchgesetzt werden.

Ich hoffe, durch dieses Aufforderungsschreiben können wir ein erneutes gereichtliches Verfahren vermeiden.
Unser Mandant wird seine Tochter vereinbarungsgemäß am 31.07.2012 bei Ihnen abholen.
Sollten Sie die Tochter dann nicht an den Vater herausgeben, werde ich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten."

Natürlich ist das Verfahren um drohende Genitalverstümmelung auch ein Anlass der Kindesmutter den Umgang mit unserer Tochter einzuschränken.
Bisher hat die KM noch nicht auf das Schreiben der Anwältin reagiert und Frage ist, ob Sie sich bei mir telefonisch meldet.

Also ich fahre am 31.07 nach Stadt und versuche meine Tochter abzuholen.
Wie soll ich mich am besten verhalten, mit der Bitte um Ideen und Vorschläge.

Danke und viele Grüße,
marecello

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Themenstarter Geschrieben : 28.07.2012 23:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Viel mehr als Säbelrasseln ist das leider nicht, da die Zeit für eine Reaktion des Gerichts natürlich viel zu kurz ist.
Hoffen wir, dass sie daraufhin einknickt.
So ganz dran glauben tu ich aber nicht.

Leider hast du deine eigene Position schon dadurch geschwächt, dass du der vorigen Verschiebung zugestimmt hast. Damit ist eure Vereinbarung schon entwertet.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2012 23:46




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Marcello,

Also ich fahre am 31.07 nach Stadt und versuche meine Tochter abzuholen.
Wie soll ich mich am besten verhalten, mit der Bitte um Ideen und Vorschläge.

Solche kritischen Abholtermine können aus der Forenerfahrung recht schnell eskalieren. Schnell ist man dabei von beiden Beteiligten im Straftatbestand ("Sie fing an mich zu schlagen, ich langte ihr deshalb auch mal eine...danach rannte sie mit dem Kopf gegen die Schranktür und rief die Polizei..."). Deshalb absolut passiv bleiben, am besten Zeugen mitnehmen.

Je nach Situation steht der KM aber der volle Strauß aus dem Lehrbuch zur Verfügung: Sprich Kind hat seit gestern 40 Grad Fieber und kann gar nicht mit oder gestern wurde die 4 wöchige Mutter-Kind-Kur auf Rezept angetreten - leider Pecht gehabt. Also innerlich würde ich mich eher von dem Urlaub verabschieden - selbst wenn er stattfindet, wird allein die Vorgeschichte so dramatisch werden, dass Du keinerlei Urlaubsfreude haben wirst. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2012 23:48
(@marecello)
Zeigt sich öfters Registriert

@ Beppo: "Leider hast du deine eigene Position schon dadurch geschwächt, dass du der vorigen Verschiebung zugestimmt hast. Damit ist eure Vereinbarung schon entwertet."

Ich weiß, hat mir meine Anwältin auch gesagt.
In Zukunft werde ich mich genau an die Umgangsvereinbarung halten.

Kita hat Sommerferien, dort hole ich sonst unsere Tochter ab.
Natürlich werde ich mich nur unten vor der Haustüre aufhalten und klingeln, was ich immer tue wenn unsere Tochter bei der KM ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2012 00:10
(@marecello)
Zeigt sich öfters Registriert

In Zukunft werde ich die gerichtliche Umgangsvereinbarung strikt einhalten.
Es wird keine anderen Vereinbarungen mit der Kindesmutter geben.

Was mache ich, wenn die KM sich nicht an die Vereinbarung hält?
Ich kann doch keine Zeugen mit nach Stadt (120 km) mitnehmen.
Welche Möglichkeiten sind beweiskräftig?

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Themenstarter Geschrieben : 30.07.2012 20:32
(@marecello)
Zeigt sich öfters Registriert

Sachverhalt:

Ich bin geschieden und habe eine Tochter.
Die Tochter lebt bei der Mutter und Sie bezieht ALG II und hat einen 400 € Job.
Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht.
Wir haben eine gerichtliche Umgangsvereinbarung.
Laut Umgangsvereinbarung bekomme ich meine Tochter alle 2 Wochen am Wochenende (WE) und in den Ferien hälftig.
Da meine geschiedene Frau am Wochenende ihren 400 € Job tätigt, konnte ich meine Tochter eigentlich jedes Wochenende bekommen.

Ich war von Nov. 11 -  Ende März krank und bezog Krankengeld (KG).
Da das KG sehr gering war, habe ich ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach ALG II beantragt.
Unter anderem füllte ich auch den Antrag für besonderen Bedarf (BEBE) aus.
Ich habe hierfür die gerichtliche Umgangsvereinbarung abgeben müssen und schriftlich wann meine Tochter an den Wochenenden bei mir war.

Seit April 2012 arbeite ich wieder Vollzeit.
Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis gab die Daten über das Umgangsrecht und andere Schriftstücke an das Jobcenter Frankfurt, dort lebt meine geschiedene Frau.
Dort wird Ihr nun regelmäßig, obwohl ich seit April wieder erwerbsfähig bin, für die Tage die das Kind bei mir ist, von den ALG - Leistungen meiner Frau abgezogen.
Nun bekomme ich unser Kind weniger, weil meiner geschiedenen Frau anteilig der Umgangstage, von den ALG - Leistungen abgezogen wird.
Ich möchte das jetzt ändern, damit meine Tochter öfters beim Vater ist, weil wir uns brauchen.
Und das dient dem Kindeswohl.
Ich habe bisher keine ergänzende Leistungen von Jobcenter erhalten, obwohl der Antrag im November 2011 abgegeben wurde.
Ich brauche keine leistungen vom Jobcenter.
Ich möchte lieber Umgang mit meiner Tochter haben, weil ich sie liebe.
Was kann ich jetzt tun, welche Schritte kann ich machen, damit meiner geschiedenen Frau nicht anteilig Leistungen abgezogen werden, wenn unsere Tochter bei mir ist.
Meine Exfrau meinte, ich kann unser Kind öfters haben, wenn die Abzüge wegen Umgang mit Kind (anteilige Bedarfsgemeinschaft) vom ALG II eingestellt werden.
Sie möchte das vom Jobcenter schriftlich haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2012 20:27
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Marcello,

erstmal ist sie die Bezieherin von staatlichen Leistungen und möchte etwas. Also hat sie sich selbst darum zu kümmen. Wenn Du helfend tätig werden möchtest, such doch einfach mal das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter und lass Dich dazu beraten. Dabei lass Dir doch mal die Rechtsgrundlage dafür geben. Bei 12 Büchern SGB kann das gut sein, dass es auch zu diesem Punkt dort irgendwo eine Regelung zu finden ist.

Denn ganz so unlogisch erscheint mir diese Regelung nun nicht. Es ist ja schön, was für Forderungen Deine Exe aufstellt - auf der anderen Seite geht es hier um Sozialleistungen, die wir alle mit unseren Steuern erbringen müssen. Wenn es halt so ist, dass dann bei der KM faktische Einsparungen durch den Umgang vorhanden sind, ist das halt so. Genauso, wie ihr auch Arbeitseinkommen angerechnet wird ab einem bestimmten Betrag. Was bezweckt sie mit der Forderung? Sich in ALGII einzurichten? Das kann auch nicht der richtige Weg sein. Gruß Ingo

P.S. Schau mal in den Link, da wird auch etwas zu der Thematik gesagt, vielleicht passt das auf Deinen Fall:
http://www.vamv-nrw.de/newsletter/Newsletter%205_2012.pdf

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2012 21:33
(@marecello)
Zeigt sich öfters Registriert

Nun Ingo, da hast du schon recht was du mit deinen Worten meinst.

Ich denke in diesem Sinne nicht daran, das Sie es ausnutzt um an Sozialleistungen zu gelangen oder den Erpressungsversuch Geld gegen Kind.
Sondern ich denke an meine Tochter und ich liebe sie über alles.
Wie schnell ist sie groß und ich möchte ihre Kindheit miterleben, genießen und begleiten.
Und wenn ich jemand liebe, ist Geld für mich Nebensache.

Kann ich den ALG Antrag zurückziehen?
Gibt es juristisch etwas nachlesbares?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2012 21:46
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