KM möchte bestehend...
 
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KM möchte bestehendes Wechselmodell gerichtlich aufheben

 
(@papam)
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Hallo ihr Lieben.

Ich war letztes Jahr schon mal hier und habe gute Hilfe bekommen. Nun dachte ich in meiner jetzigen Situation könnte ich hier ggf. noch mal um Rat fragen.

Es geht um meine Tochter. Sie ist 4 Jahre alt und wird dieses Jahr 5.

Seit Ende 2018 praktiziere ich ein echtes Wechselmodell 50/50 mit meinem Kind. Ich arbeite Vollzeit in 3 Schichten. Daher ist es mir nicht möglich eine wöchentlichen Wechselintervall durchzuführen.

Also schaue ich jeden Monat aufs neue in meinen Dienstplan und kratze Überstunden und Urlaub zusammen um auf die 50% Umgang im Monat zu kommen. Mal ist es eine Woche am Stück, mal 10 Tage mal nur 4 Tage.

Es ist wirklich nicht einfach und Bedarf sehr viel Mühe. Aber es klappt und mein Kind und ich haben eine sehr liebevolle und feste Bindung zueinander.

Nun möchte die Kindesmutter das nicht mehr und hat sich einen Anwalt genommen, der einen Antrag bei Gericht gestellt hat und das klassische Modell, also alle 14 Tage am Wochenende beantragt.

Die Begründungen sind albern. Mein Kind würde unter dem Hin u Her leiden und die Bindung zu mir wäre sowieso eher schlecht. Ausserdem wäre meine Tochter extrem anhänglich der Mutter gegenüber nach jedem Besuch bei mir.

Das stimmt natürlich nicht. Die Kleine fragt nicht Mal wann sie wieder zur Mama geht oder sagt das sie ihre Mama vermisst. Ich erkenne zumindest keine Probleme. Der Umgang ist sehr harmonisch bei mir und sie ist glücklich hier.

Die Kindesmutter ist in Elternzeit. Sie ist nach unserer Trennung durch ihren neuen direkt schwanger geworden und nun ist sie für 2 Jahre zu Hause.

Sie ist sozusagen direkt aus unserer gemeinsamen Wohnung zu ihrem neuen gezogen und hat nahtlos eine neue Familie gegründet.

Zwei Wochen nach der plötzlichen Trennung, erfuhr ich durch meine Tochter, dass da jetzt bei Mama und meiner Tochter, ein neuer Mann Nachts im Bett liegt. Das war ein echter Schock damals.

Ihr eigentliches Ziel ist es, meine Tochter die momentan bei mir gemeldet ist zu sich zu holen und mehr Unterhalt zu bekommen.

Außerdem will sie das die Kleine in ihrer Nähe die Schule besucht.
Sie hat mir dies mitgeteilt als sie letztes Jahr ein Haus gekauft hat und Kinderbaugeld beantragen wollte. Dazu hätte meine Tochter bei ihr angemeldet werden müssen.

Das wollte ich damals aber nicht, weil meine Tochter hier in dieser Wohnung groß geworden ist und es unsere ehemalige gemeinsame Wohnung ist. Es war schon immer ihr Zuhause.

Nun geht das Theater los... Ich wollte wissen wie ihrer Chancen aussehen und was ich am besten tun sollte?

Habt ihr da Vorschläge?

Lieben Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2020 17:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Sie hat mir dies mitgeteilt als sie letztes Jahr ein Haus gekauft hat und Kinderbaugeld beantragen wollte. Dazu hätte meine Tochter bei ihr angemeldet werden müssen.
Das wollte ich damals aber nicht, weil meine Tochter hier in dieser Wohnung groß geworden ist und es unsere ehemalige gemeinsame Wohnung ist. Es war schon immer ihr Zuhause.

Wo EURE Tochter gemeldet (und groß geworden) ist, ist für die Ausübung des WM nicht wirklich wichtig. Deine Argumentation empfinde ich auch als "an den Haaren herbeigezogen".
Ich weiss jetzt nicht, seit wann ihr das WM praktiziert; eine gewisse Kontinuität und in diesem Zusammenhang Wohlbefinden Eurer Tochter spielt sicherlich auch eine Rolle GEGEN die Aufhebung des WM.

Nichtsdestotrotz wäre mein Vorschlag, Du kommst KM mit der Ummeldung der Tochter entgegen und in Gegenzug pfeift sie ihren RA zurück, zumal es ihr nach Deinen Ausführungen ums Geld geht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2020 17:51
(@papam)
Schon was gesagt Registriert

Hey!

Ich weiss jetzt nicht, seit wann ihr das WM praktiziert;

Na wie bereits im Eingangstext beschrieben seit Ende 2018.

Deine Argumentation empfinde ich auch als "an den Haaren herbeigezogen".

Welche Argumentatioin meinst du? Das meine Tochter ihre ersten 3 Lebensjahre in meiner und ihrer jetzigen Wohnung verbracht hat?

Nichtsdestotrotz wäre mein Vorschlag, Du kommst KM mit der Ummeldung der Tochter entgegen und in Gegenzug pfeift sie ihren RA zurück, zumal es ihr nach Deinen Ausführungen ums Geld geht.

Davon hatte mir meine Anwätlin damals dringend abgeraten. Das war aber auch ein halbes Jahr nach unserer Trennung, also Okt 2018. Mittlerweile hat sie ja das Haus ja und das Baukindergeld spielt keine Rolle mehr. Nur noch die Wahl der Schule. Aber das kann man ja auch so regeln meiner Meinung nach. Mit einem Antrag bei der jeweiligen Schule. 

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2020 18:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du hast die Situation schon richtig erfasst, es geht ums Geld, aber auch die Schulwahl.

Wenn das Wechselmodell seit mehr als einem Jahr gelebt wird und von Deiner Tochter gut angenommen wird, dann spricht eigentlich nichts dagegen.

Auch das Familiengericht hat das Kindswohl zu prüfen und dazu wird es die Eltern und das JA anhören. Wie steht das JA zur Sache? Hast Du schon versucht das JA um Vermittlung zu bitten?
Selbst wenn dabei nichts heraus kommt, dann ist es gut für Dich, wenn Dich das JA schon als freundlichen und engagierten Vater kennt, außerdem kannst Du erfahren "wie der Wind weht".

Vermutlich wird die KM auch neue Hürden für das WM beim Schuleintritt des Kindes sehen. Es muss mehr kooperiert werden und Informationen aus der Schule müssen ausgetauscht werden.
Mach Dir Gedanken wie das sinnvoll erfolgen kann. Ein weiteres Problem könnte die Schulwahl sein. MMn kann man eine Grundschule nicht frei wählen sondern die Grundschule wird gemäß Wohnort zugewiesen. Wie ist das in diesem Fall?

Das Problem wird aber sein, dass das Gericht in aller Regel entscheidungsscheu ist und auf Stellungnahmen und Gutachten wert legt, die Du vermutlich alleine  zu zahlen hast.

Es wird auch davon abhängen wie das konkrete Gericht das Wechselmodell bewertet, ist es eher dafür oder eher dagegen?
Letztlich ist es schwer Voraussagen zu treffen. Wichtig ist, dass Du freundlich und bestimmt die Vorteile des WM und die bisherige gute Praxis darstellst.
Aus meiner Sicht solltest Du Dir einen Anwalt für das Verfahren nehmen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2020 19:17
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich verstehe nicht, warum dem TO gleich wieder angst gemacht wird, anstatt ihm einen helfenden Rat an die Hand zu geben.

1) ich pflichte Deinem Anwalt bei, eine Ummeldung des Kindes hätte schon viel früher zu einer Unterhaltsklage geführt und vermutlich hätte die KM die Lütte wenige Wochen danach nicht wieder herausgegeben.

2) Eine Unterhaltsverpflichtung, und wir sprechen hier immerhin von etwa 500-600 Euro, entsprechen u.u. etwa die Hälfte der Rate für das Eigenheim, da kann man schon mal ehrgeizig werden.

Daher würde ich einer Ummeldung auch in jedem Fall Wiedersprechen.

Für Dich spricht, das es eine Kontinuität gibt, da das WM bereits seit fast zwei Jahren durchgeführt wird. Der BGH hat festgestellt, dass ein WM auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Da ihr dies bereits seit Jahren so macht, sehe ich keinen Grund, dass dies nun geändert werden muss.
Die Ausführungen der KM, dass das Kind nach Umgängen viel an ihr hängen würde und Du keine Bindung zu ihr hast, dass sind die - so muss man das schon bezeichnen - üblichen Lügengeschichten. Die musst Du nicht widerlegen sondern nur widersprechen. Beweisen muss dies die KM.
Das einzige was Dir auf die Füsse fallen "könnte" wären Deine Schichtpläne. Da diese unregelmäßig sind, könnte man auf die Idee kommen, dass dies Dein Problem wäre und Du hier in der Pflicht wärest, dieses zu lösen, wenn Du weiter Interesse an dem WM hast.
Dem halte ich aber entgegen, dass es a) bisher auch geklappt hat und b) durch die Elternzeit die KM wesentlich flexibler ist und ein WM grundsätzlich dem Kindeswohl entspricht.

Bei der Wahl der Schule bräuchte es noch ein paar zusätzliche Informationen:
1) wie weit wohnt ihr auseinander?
2) welche Schulen kämen in Frage (Strecke)?

So in etwa wäre meine Strategie.
Wenn Du jetzt den Kopf einziehst und der KM gehorsam alles hinterherträgst, dann zeiht sie vielleicht jetzt zum Schein die Klage zurück, unternimmt aber dann in ein paar Monaten einen weiteren Anlauf.
Zur VKH, da Haus vorhanden, der Ehemann auch ein Einkommen haben sollte, ist vielleicht die kleine Hoffnung, dass sie zumindest die Raten zurück zahlen muss.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2020 21:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

@Kasper möchte ich beipflichten. Aus Deiner Beschreibung vermute ich eher eigene Interessen der KM als kindbezogene. Und Geld ist ein hervorragender Motivationspunkt bei nicht wenigen. Wie ist denn das Sorgerecht geregelt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2020 23:01
(@papam)
Schon was gesagt Registriert

Wie steht das JA zur Sache? Hast Du schon versucht das JA um Vermittlung zu bitten?
Selbst wenn dabei nichts heraus kommt, dann ist es gut für Dich, wenn Dich das JA schon als freundlichen und engagierten Vater kennt, außerdem kannst Du erfahren "wie der Wind weht".

MMn kann man eine Grundschule nicht frei wählen sondern die Grundschule wird gemäß Wohnort zugewiesen. Wie ist das in diesem Fall?

Das Problem wird aber sein, dass das Gericht in aller Regel entscheidungsscheu ist und auf Stellungnahmen und Gutachten wert legt, die Du vermutlich alleine  zu zahlen hast.

Es wird auch davon abhängen wie das konkrete Gericht das Wechselmodell bewertet, ist es eher dafür oder eher dagegen?

Hallo Susi! Danke für deine Antwort.

Wir hatten vor ca. einem Jahr auf initiative der KM einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt, indem die Kindesmutter mich versucht hat extrem schlecht darzustellen.

Sie hat in diesem Gespräch, mich und alles was den Umgang zu meiner Tochter betrifft, schlecht geredet und auch sehr viele Dinge erfunden.

Ich konnte vor Ort zwar alles wiederlegen und klarstellen, aber der Jugendamtsmitarbeiter wusste natürlich nicht was er glauben soll. Was nur verständlich ist.

Dort jedenfalls konnte ich begründen, warum unsere Tochter bei mir weiterhin gemeldet bleiben sollte.

Denn nur so bin ich gegenüber meinem Arbeitgeber, als offiziell alleinerziehender, in einer deutlich besseren Position, um meine Arbeitszeiten verhandeln zu können, um meine Tochter zu betreuen.

Auch kann mein Arbeitgeber mich jetzt nicht mehr einfach so, für mehrere Wochen und Monate auf Lehrgänge oder andere Dienststellen schicken. Was in meinem Bereich durchaus nicht selten vorkommt.

Das klang auch so beim Jugendamt sehr plausibel und wurde akzeptiert. Ich weiß allerdings, dass die Kindesmutter danach noch mehrfach beim Jugendamt war, um sich über mich auszulassen und mich schlecht darzustellen.
Ich habe seitdem aber nichts mehr vom JA gehört.

Was das JA empfohlen hat, war ein fester Wechselintervall in der Betreuung. Also einen wöchentlichen Wechsel einzuführen. Ich habe dort gesagt, dass ich versuchen kann dies zu ermöglichen, was allerdings nur schwer möglich sein wird.

Nach dem Gespräch sagte mir die Kindesmutter aber unter vier Augen, dass ich das nicht machen muss (obwohl sie beim JA darauf bestand) und wir so weiter machen können wie gehabt (Sie hatte damals Angst, dass ich meine neue Lebensgefährtin in die Versorgung meiner Tochter miteinbeziehe).

Ich habe nun ein Jahr später, einen Brief von ihrem Anwalt erhalten, indem mir zur Last gelegt wird, dass ich mich nicht an den Vorschlag des Jugendamts halte und die Betreuung sicherstellen kann, da ich scheinbar Beruf und Kind nicht unter einen Hut bringen kann.

Natürlich gab es noch viele andere Punkte in diesem schreiben. Alle zielen darauf ab, dass meine Tochter mit dieser Situation und dem Wechselmodell überhaupt nicht zurechtkommt. Was nicht stimmt.

Du hast mit der Grundschulwahl Recht. Es wird nach Wohnort vermittelt. Allerdings hat die Kindesmutter mir gesagt, dass es möglich sei einen Gastantrag in der Schule nahe der Kindesmutter zu stellen.

Wir wohnen ca. 9 km weit voneinander entfernt und dort wo die KM wohnt, ist ebenfalls eine Grundschule. Aber aufgrund der aktuellen Situation, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich dies freiwillig so machen möchte.

Seit einem halben Jahr habe ich es auch mit einem anderen Anwalt der KM zu tun. Es geht natürlich, um Geld…sie möchte mehr haben als ich ihr nach der Trennung zugesagt habe.
Dort hat sie aber von ihrem Anwalt einen negativen Bescheid bekommen. Nun will sie sich eben auf der Ebene unserer Tochter austoben in meinen Augen.

Ich weiß nicht wie das Gericht hier das Wechselmodell bewertet. Die Anwältin, die ich mir jetzt genommen habe, scheint hier sehr gut vernetzt zu sein und ist scheinbar in verschiedenen Kammern Vorsitzende. Sie wirkt derzeit sehr entspannt und sieht das im Gegensatz zu mir eher locker.

Ich möchte dir für deine Antwort recht herzlich danken. Ich werde mich heute Abend noch mal an den Rechner setzen, um in Ruhe auf die anderen Kommentare zu antworten. Ich bin momentan beruflich sehr im Stress und hab erst heute Abend wieder Zeit, wenn meine Kleine im Bett ist.

Bis dahin wünsche ich euch allen einen schönen Tag!

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2020 15:29
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich weiß nicht wie das Gericht hier das Wechselmodell bewertet. Die Anwältin, die ich mir jetzt genommen habe, scheint hier sehr gut vernetzt zu sein und ist scheinbar in verschiedenen Kammern Vorsitzende. Sie wirkt derzeit sehr entspannt und sieht das im Gegensatz zu mir eher locker.

Klar, dass die das locker sieht. Sie bekommt ihr Honorar auch im Fall des Misserfolgs. Ihr kann das also völlig egal sein, was dabei raus kommt. Aus deren Sicht bist Du nur einer von vielen Mandanten. Also was solls ? Außerdem sind gute Anwälte emotional nicht involviert.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2020 00:44
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo PapaM,

ich sehe es genauso wie die Mitarbeiterin im JA: wenn deine Ex keine Kopromisse machen will, müsst ihr euch auf ein festes Wechselintervall einigen. Das muss nicht wöchentlich sein, aber irgendwie planbar. Sonst läuft das Ganze darauf hinaus, dass man dir einen Strick daraus drehen wird, dass die Mutter quasi auf Abruf da sitzen und sich nach deinem Dienstplan richten muss.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2020 10:43
(@wasserfee)
Registriert

moin,

"Nach dem Gespräch sagte mir die Kindesmutter aber unter vier Augen, dass ich das nicht machen muss (obwohl sie beim JA darauf bestand) und wir so weiter machen können wie gehabt (Sie hatte damals Angst, dass ich meine neue Lebensgefährtin in die Versorgung meiner Tochter miteinbeziehe).

Ich habe nun ein Jahr später, einen Brief von ihrem Anwalt erhalten, indem mir zur Last gelegt wird, dass ich mich nicht an den Vorschlag des Jugendamts halte und die Betreuung sicherstellen kann, da ich scheinbar Beruf und Kind nicht unter einen Hut bringen kann."

kluger Schachzug deiner Ex.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2020 12:40