Hallo zusammen,
kann mir vielleicht irgendwer ein paar Ratschläge geben wie ich mich verhalten kann - ich komme nicht weiter.
Ich habe eine 9 jährige Tochter die bei meiner geschiedenen Frau lebt. Vorab möchte ich sagen das meine Trennung 2005 sehr schmutzig abgelaufen ist woran ich mir selbst die Teilschuld gebe ( Äffäre,Lügen etc.). Nach der Trennung bin ich wegen meiner damals 5 jährigen Tochter einige Male immer wieder bei meiner damaligen Frau eingezogen, das hielt sich aber nie länger als 3-4 Tage,meine Tochter war selbstverständlich immer sehr enttäuscht wenn ich dann wieder weg war.
Ich versuchte 2006 ein eigenes Leben auf die Beine zu stellen,was mir leider nicht gelang und ich muss mich bekennen das mein Lebenswandel alles andere als gesund war. Kontakt zu meiner Tochter habe ich immer gesucht,jedoch verweigerte mir die KM jeglichen Kontakt.
Glücklicherweise bin ich wieder auf die Beine gekommen,lebe in einer glücklichen Beziehung,habe seit kurzem endlich wieder Arbeit. Die Situation gegenwärtig stellt sich so dar, seit April 2009 telefoniere ich regelmässig mit meiner Tochter, wir treffen uns sporadisch ( nur wenn die KM der Sinn danach steht - obwohl meine Tochter mich viel öfters sehene würde!) Es muss alles so ablaufen wie sich das die KM eben vorstellt - länger als 2 Stunden sehe ich sie nie und wenn dann eben nur mit der KM die dann daneben sitzt und "beobachtet" wie ich mit meinem Kind zusammen bin. Meine Tochter würde mich wirklich gerne öfters sehen,sie will auch fast nie wieder weg von den Treffen und ist traurig das sie nur so kurz sind. Wir teffen uns dann auch immer fast nur auf irgendwelchen Spielplätzen wo meine Exfrau das eben alles beobachten kann.
Gestern fragte ich meine Tochter ob sie Lust hat sich mit mir alleine zu treffen bzw. etwas Zeit mit mir ALLEIN zu verbringen,sie war sofort damit einverstanden und freute sich. Dann aber kam meine Exfrau ans Telefon und fing an alte Geschichten wieder aufzurollen,daß sie mir nicht vertraut etc. und das sie nicht damit einverstanden ist das ich alleine mit ihr etwas Zeit verbringe.
Ich bin wirklich fertig - sie ist doch auch meine Tochter und sie WILL mich alleine sehen,sie ist 9 Jahre da muss doch die Mutter nicht immer mit dabei sein,oder?
Kann mir irgendwer ein paar Ratschläge geben was ich tun kann bzw. wie ich mich verhalten soll.
Lg Ralph
Guten Morgen,
ein immer wiederkehrendes Verhaltensmuster der Ex. Deine zurückliegenden ehelichen Verfehlungen und eure partnerschaftlichen Probleme haben in Frage der Umgangsgestaltung und-häufigkeit nichts zu suchen. Sollten von Deinem zurückliegenden "ungesunden" Lebenswandel nach der Trennung eine Gefährdung des Kindes ausgegangen sein, könnte KM einen betreuten Umgang einfordern. Es muß aber nicht Deine Ex selbst anwesend sein, schon gar nicht in Anbetracht des Alters des Kindes.
Da sich KM gegen eine einvernehmlich Umgangsregelung zu sperren scheint, bleibt Dir zunächst nur
1. der unverzügliche Gang zum JA mit der Bitte um ein vermittelndes Gespräch. Scheitert dies, an einer Verweigerung seitens KM dann
2. Umgangsklage.
Ich beglückwünsche Dich, dass trotz der langen Phae erschwerten Umgangs weiterhin eine gute Bindung zwischen dem Kind und Dir erhalten blieb. Damit sollten die Chancen darauf einen vernünftige Umgangsumfang zugesprochen zu bekommen nicht allzu schlecht stehen.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Vielen Dank für die Antwort - bin auch echt überrascht,nachdem ich im Forum herumgestöbert habe,daß ich doch nicht so alleine dastehe.
Mir macht das alles wirklich arg zu schaffen. Eine Umgangsklage bzw. Besuchsrecht hatte ich nach der Trennung schon einmal versucht,die Sache hatte aber keinen Erfolg. Meine Tochter war damals 6 Jahre,war sehr verunsichert durch die ganze Angelegenheit - weil sie eben ja auch durch meine Exfrau und deren Familie nur ein schlechtes Bild von ihrem "ach ja so bösen Papa,der ja ihre Mama betrogen hat etc" dargestellt bekommen hat.
Es ist stark anzunehmen das das noch weiterhin so ist - doch wie ich schon schrieb meine Tochter freut sich immer mit mir zu sprechen oder mich zu treffen.
Wie sollte ich mich gegenwärtig verhalten,einen Termin beim JA dauert ja auch etwas.
Muss ich mich darauf einlassen,daß meine Exfrau dabei ist,meine Tochter fühlt doch die ganze Anspannung die dann in der Luft liegt auch und ich fühle mich ebenfalls nicht so richtig gut dabei?! Wir wollten uns jetzt am WE treffen - ALLEIN, nur meine EXfrau hat etwas dagegen. Im Übrigen,wenn ich meine Tochter anrufe und mit ihr spreche,wird immer der Hörer auf "Lautsprecher" gestellt,so richtig alleine mit ich quasi nie mit ihr. Könnte ich meiner Tochter sagen,daß ich sie treffen will und das nicht in Gegenwart ihrer Mutter? Meine Exfrau rollt bei diesen Treffen sogar diese alten Storys auf - ich kann einfach nicht mehr darauf.
Lg Ralph
Moin Ralph,
Eine Umgangsklage bzw. Besuchsrecht hatte ich nach der Trennung schon einmal versucht,die Sache hatte aber keinen Erfolg.
Das ist ungewöhnlich!
Wie lief das ab und was genau, kam dabei raus?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es war nur Wisch Waschi. Ein Mitarbeiter vom JA war damals bei meiner Exfrau und meiner Tochter,das Schreiben habe ich noch, meine Tochter hat sich etwas unsicher verhalten und sagte das sie mich eben nicht sehen wolle. Aber "Mama" hat ihr ja eingetrichtert " Papa hat jetzt eine neue Frau interessiert sich nicht für dich..." ferner wollte sie auch nicht das meine Tochter meine damalige Freundin (sie war der Trennungsgrund) kennenlernt. Es war seinerzeit wirklich ein Riesentheater. Sie war ja damals auch erst 5 Jahre. Das JA kam dann zu dem Entschluss das es noch zu früh für meine Tochter ist mich regelmässig zu sehen,sie hat mich aber nach der Trennung wirklich sehr vermisst und muss wahnsinnig traurig gewesen sein.
Achso, vor dieser Umgangsklage bot mir meine Exfrau an,meine Tochter zu sehen - aber nur ohne meine damalige Freundin und wenn dann nur bei meiner Exfrau im Hause. Meine Exfrau hätte mir auch Besuche und Umgang "erlaubt" wenn ich nach der Trennung alleine gewohnt hätte.
Lg
Das ist keine Umgangsklage!
Das war ein JA-Gespräch, das keinerlei bindende Wirkung entfaltet.
Diese Gespräche sind nicht immer so Brotlos aber oft.
In dem Falle von den Hampelmännern nix einreden lassen und ab zum Gericht.
Die Umgangsklagen entfalten zwar auch nicht immer eine nachhaltige Wirkung, da sie meist nicht vollstreckbar sind, sind dafür aber leicht und billig zu bekommen und machen mehr Eindruck als ein schlechtes JA-Gespräch.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Meine Exfrau hat zu mir gesagt ich solle gerichtliche Sachen aus dem Spiel lassen sonst würde sie dafür sorgen das garnix mehr geht !!!
Ich mache mir nur Sorgen wie das meine Tochter verkraftet - weil ich ja nun auch partout nicht weiß WAS ihr erzählt wird.
Dann solltest du schnellstens von den Knien hoch kommen und ihr dein Rückgrat zeigen. Samt unteren Ausläufern!
Ab zum Gericht, aber schnellstens bevor du dich vor deiner Tochter weiter zum Hampelmann machen, und sie dir weiter entfremden lässt!
Der Mindestumgang, alle 14 Tage von Fr-So ist in dem Alter eine absolute Selbstverständlichkeit und das wird der Mutter dann vermutlich mal von einem Menschen im schwarzen Kleid erklärt.
Theoretisch geht sowas sogar ohne Anwalt, in deinem Zustand und deiner konditionierung würde ich davon aber dringend abraten.
Das deine Tochter eingeschüchtert ist, kann ich mir gut vorstellen. Ihre Mutter muss ja mächtiger Drache und tausendjährige Hexe zugleich sein, wenn selbst der große, starke Papa so vor ihr zittert. Da mus sie ja Angst kriegen, da sie ihr ja völlig ausgeliefert ist.
Get up stand up!
Gruss Bob Marley
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich schließe mich beppo an.
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Ich auch. Und ich bin ne Mutter!
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich habe wirklich Bedenken das ich meine Tochter dann garnicht mehr sehe wenn ich der KM eine Umgangsklage ankündige.
Vernünftig und objektiv kann man mit ihr absolut nicht reden - es eskaliert immer im Streit um das was früher alles einmal passiert ist.
Selbstverständlich hat meine Tochter damals ganz sicher sehr gelitten und war verunsichert - aber jetzt will sie doch den Kontakt zu mir von selbst. Schliesslich ist sie ja jetzt auch ein paar Jahre älter.
Moin,
Angst ist ein schlechter Ratgeber. Du kündigst der KM ja die Umgangsklage nicht an. Du begründest Deine Umgangsklage mit behutsam erfolgtem Kontaktaufbau, aber dass ein echter und ungestörter Umgang durch die KM nicht ermöglicht wird und nennst Deine Forderungen.
Kann schon sein, dass sie bockt und das Kind aufhetzt. Aber der Umgang steht Dir und dem Kind zu. Wenn Du jetzt nichts tust, dann kannst Du gleich einpacken und aufgeben.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ Reader 75
Hallo .
Ich stehe vor dem selben Problem wie Du und habe hier im Forum schon einige nützliche Tips erhalten . Ich habe heute einen Termin mit meinem Anwalt und ich werde mit allen Mitteln gegen das Vorhaben meiner Frau gehen obwohl ich mich nicht auf die selbe Stufe wie sie stellen wollte , aber es geht ja scheinbar nicht anders und um den Schwanz einzuziehen ist mir meine Tochter zu wichtig .
Es währe klasse und mit Sicherheit hilfreich für uns ( und für alle die vor dem selben Problem stehen ) wenn wir die Ergebnisse und Vorgehensweisen weiterhin im Forum schildern .
Moin reader,
auch ich schliesse mich meinen Vorschreibern an: Die ollen Kamellen haben mit dem Umgangsrecht zwischen Deiner Tochter und Dir nicht das Geringste zu tun. Und Deine Ex wäre gut beraten, derlei nicht in einem gerichtlichen Umgangsverfahren vorzutragen; da bekäme sie nämlich von einem Menschen in schwarzer Kutte kein Bedauern, sondern nur ein paar Ohrlaschen.
Um es mal plastisch auszudrücken: Ehebruch ist zwar nicht fein, aber auch nicht verboten. Falschparken hat schlimmere Konsequenzen. Du könntest der grösste Fremdgänger unter der Sonne sein, der jeden Tag eine andere Dame beschläft - und trotzdem gleichzeitig ein liebevoller Vater.
Also: Such Dir umgehend einen guten (!) Familienrechts-Anwalt und bereite eine Umgangsklage vor. Wenn Du besonders entgegenkommend sein möchtest, kannst Du Deiner Ex das genau so ankündigen, sofern sie nicht umgehend einem durch sie unbegleiteten Wochenend-Umgang zustimmt. Du kannst ihr hierfür eine Elternvereinbarung nach >>>DIESEM<<< Muster zur Unterschrift vorlegen. Das Ganze allerdings nicht als weinerliche Bitte, sondern als unverrückbares Statement mit Fristsetzung von 14 Tagen. Tenor: "Entweder wir einigen uns jetzt als gemeinsam Sorgeberechtigte auf eine vernünftige und verlässliche Umgangsregelung im Sinne unserer Tochter - oder wir lassen das gerichtlich regeln. Punkt."
Du bist kein Bittsteller, sondern Vater. Und was zum Ende Eurer Ehe geführt hat, spielt dabei nicht die geringste Rolle.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo nochmal....
Mensch,ich kann es kaum fassen - mit soviel Resonanz hätte ich wirklich nicht gerechnet!!! Ihr habt mir alle super weitergeholfen. Ich werde am Ball bleiben und weiterhin posten wie sich das entwickelt.
Lg Ralph
Hallo, meine Güte man muss sich ja echt schämen eine Frau zu sein!!
Wissen diese "Mütter!" eigentlich nicht wie gut es ihnen mit Vätern geht die sich kümmern wollen und wahrscheinlich brav Unterhalt zahlen(ich weiß das eine hat mit dem anderen nicht zu tun), meine Zwillingsmädels haben ihren Vater jetzt seit 13 Monaten nicht gesehen, mittlerweile fragen sie auch nicht mehr nach ihm, ich finde das echt traurig.
Bitte kämpft weiterhin für eure Kinder!!!!!!!!!!!! Sie sind es wert!!!!!!!!!!!!!!
Lasst euch nicht ins Bochshorn jagen, auch diese Übermütter müssen sich an Rechte halten, auch wenn Väter in meinen Augen davon viel zu wenig haben(vielleicht auf dem Papier, aber wohl auch nur da)
Lg maeusepubs
Moin!
Meine Exfrau hat zu mir gesagt ich solle gerichtliche Sachen aus dem Spiel lassen sonst würde sie dafür sorgen das garnix mehr geht !!!
Umgang ist ein Grundrecht des Kindes und es muss schon einiges vorgefallen sein, damit man keine gerichtliche Umgangsregelung bekommt. Auch von mir daher ein:
AB ZUM GERICHT!!!
Greetz,
Milan
Moin,
Mir wird wohl wirklich nichts anderes übrig bleiben - jeder Weg die Sache anderes zu lösen scheitert.
Gestern abend wollte ich mit der KM am Telefon klären das ich meine Tochter dieses WE alleine sehen kann - kein Resultat ,sattdessen nur wieder, "...warum ich das wolle, ich habe die beiden doch im Stich gelassen,sie zieht das Kind alleine groß - deshalb hätte ich überhaupt kein Mitspracherecht wie das mit den Treffen geregelt wird...und wie immer die alten Storys!!! Und sie will mich fertig machen.
Meine Tochter rief mich danach an war sehr traurig,da sie sich sehr gefreut hat mich dieses WE zu sehen. Ich habe mich mit der KM nicht auf ein Treffen in ihrer Anwesenheit eingelassen. Ich bin jetzt in einem Gewissenskonflikt ihr gegenüber, ...sollte ich versuchen ihr zu erklären das ich selbst bestimmen möchte wo,wie lange und wann wir uns treffen und das ihre Mutter nicht alles bestimmen kann?? Wenn der Kontakt wieder abreisst (KM würde bestimmt dafür sorgen!) bis eine Klärung durch das JA bzw. Gericht erfolgt wäre sie sicher sehr enttäuscht..
Lg Ralph
Moin,
einer der wenigen positiven Aspekte der FGG Reform zum 1.9.2009 ist, dass in solchen Fällen die Verfahren zu beschleunigen sind.
Das kannst du jetzt mal ausprobieren. Vielleicht auch unter Hinweis auf die neue Vorschrift.
Ab zum Anwalt!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ maeusepubs
Hallo , es ist wirklich schön zu wissen das es auch Frauen gibt die uns Männer verstehen . Ich finde deine Aussage echt klasse und es währe alles viel einfacher wenn es mehr Frauen mit deiner Einstellung gäbe , die es fertig bringen würden sich auf die Elternrolle zu konzentrieren und die Paarprobleme nicht zu Lasten der Kinder austragen .
Mir geht es momentan genau so und ich finde es toll das einem auch Frauen , Mut und Hoffnung geben .