Moin!
"...warum ich das wolle, ich habe die beiden doch im Stich gelassen,sie zieht das Kind alleine groß - deshalb hätte ich überhaupt kein Mitspracherecht wie das mit den Treffen geregelt wird...
Da Du kein ABR und keine gerichtliche Umgangsregelung (UR) hast, hat sie mit ihrer Aussage b.a.W. leider recht. Sobald Du einen Beschluss zum Umgang in der Tasche hast, sagst Du alleine an, was geht und was nicht während Deiner Umgänge. In dieser Zeit "ruht" gewissermassen ihr alleiniges ABR.
Greetz,
Milan
Hi,
warum lässt Du Dich mit deiner Vergangenheit so unter Druck setzen? Da Euer Kind diese fürchterlich schmutzig Wäsche "live" infiltiert bekommt, pack den rechtlichen "Hammer" aus und kämpfe um Dein Kind. Dreh doch den Spieß einfach mal um und übe Druck auf Deine Ex aus. Fang doch einfach mal an die Höhe der Unterhaltszahlungen in Frage zustellen, oder diese zu mindern ( Verweigerung des Umgangsrechtes, etc. ) um einen fiktiven Wert, der natürlich nicht überzogen sein darf. Ich denke dass Deine Ex nach so langer Zeit nicht mit Deiner Gegenwehr rechnet und möglicherweise früher einlenkt als man denkt. Es sollte mal jemand Deiner Ex sagen, dass der Schaden den sie ihrem Kind zufügt wesentlich größer und nachhaltiger ist, als sie es zu glauben gedenkt.
Gruß
Wolfmanjack