Hallo zusammen,
ich habe mal wieder ein Anliegen bzw. einige Fragen in der Hoffnung, dass mir der eine oder andere hierzu vielleicht ein paar Tipps geben kann.
Kurz zum Hintergrund: Ich bin seit 3 Jahren von der KM getrennt, seit 2 Jahren geschieden und unsere beiden Söhne, 5 und 7 Jahre, leben bei der KM, die nach der Trennung wieder nach Sachsen gezogen ist wo sie herkam. Ich lebe in Bayern. Entfernung: ca. 400 km.
Die beiden Kinder sind herzkrank, jedoch durch OPs und regelmäßige Medikamenteneinnahme soweit stabil und nicht außergewöhnlich eingeschränkt.
Da wir zum zeitpunkt der Geburt verheiratet waren, besteht natürlich das GS. Die Kinder sind (per anwaltl. Vereinbarung) alle 2 Wochen bei mir, die KM und ich müssen jeweils die halbe Strecke fahren um die Kinder zu übergeben. Seit unser großer Sohn im August letzten Jahres eingeschult wurde, versucht die KM nun mit allen möglichen Mitteln, den Umgang auf 1 Wochenende pro Monat zu reduzieren. Sie begründet es damit, dass unser Sohn nach den Umgangswochenenden in der Schule stets unkonzentriert und erschöpft ist. Angeblich bricht er auch regelmäßig nach den Umgangswochenenden.
Mir wurde per Schreiben der Anwältin der KM mitgeteilt, dass ich entweder freiwillig auf den bisher geregelten Umgang (alle 2 Wochen) verzichten soll. Ansonsten würde Klage beim Familiengericht eingereicht werden. Heute kam bereits das Schreiben der Anwältin mit dem entsprechenden Antrag des zuständigen Familiengerichts.
Die Klassenlehrerein meines Sohnes hatte auf Anforderung der KM ein Schreiben angefertigt, in dem steht dass nach Meinung der Lehrerin die Kinder nicht mehr so oft zu mir sollten da es für sie sehr anstrengend ist. Nach Rücksprache mit meiner Anwältin und der Schulleiterin hätte die Lehrerein ein solches Schreiben nie aushändigen dürfen, da sie nicht die nötige Qualifikation besitzt um derart psychologische Vorgänge zu beurteilen.
Nun ist es aber so, dass sich die Klage beim Familiengericht auf dieses Schreiben stützt. Ich habe nun heute bereits in der Schule angerufen und verlangt, dass dieses Schreiben von der Lehrerin zurückgenommen werden muss, was laut Schulleiterin auch umgehend passieren wird.
Des weiteren ist die Klage damit begründet, dass ich seit etwa einem Jahr mit meinem neuen Partner, einem Mann, in häuslicher Gemeinschaft lebe. Die KM argumentiert nun somit, dass die Kinder womöglich dadurch belastet werden, dass man ihnen nicht näher erklärt hat, warum nun ein Mann mit im Haus lebt. Das JA teilte mir mit dass dies absolut kein Problem darstellt und ist mit mir einer Meinung, nämlich dass ein 5 bzw. 7 Jahre altes Kind den Begriff einer Beziehung ohnehin nicht nachvollziehen kann. Wenn die Kinder uns irgendetwas zu unserer Situation fragen, was durchaus gelegentlich vorkommt, erklären wir es ihnen kindgerecht. Auch haben wir ihnen bereits nähergebracht, dass nicht immer ein Mann und eine Frau zusammenleben, sondern dass es auch andere Varianten gibt. Das verstehen sie wohl auch bzw. wissen dies nun. Abgesehen davon kommen die Kinder mit meinem Lebensgefährten sehr gut aus, es gab noch nie irgendwelche Probleme oder Ablehung seitens der Kinder. Unser älterer Sohn hat sich meinem Lebensgefährten anvertraut und erzählt ihm fast an jedem Umgangswochenende dass er jetzt schon weiß dass er einmal bei uns wohnen möchte. Kinder sagen sowas ja nicht von ungefähr...
Das JA (mich betreut das hiesige JA, da das JA in Sachsen mir keine Auskünfte erteilt) ist sehr zuversichtlich, dass an der bestehenden Vereinbarung nichts geändert wird. Die Müdigkeit meines älteren Sohnes ist vor allem auch auf Nebenwirkungen der Herzmedikamente zurückzuführen, nicht auf die weite Strecke die sie alle 2 Wochen zurücklegen.
Unsere Wohnsituation kann auch von keinem JA beanstandet werden - wir leben im eigenen Haus mit großem Garten und besitzen 2 Kinderzimmer. Die KM bewohnt mit beiden Kindern eine ca. 60 qm große 2-Zimmer-Wohnung, also kann mir hier gar nichts negativ ausgelegt werden. Auch habe ich mich immer bemüht, den Kontakt zu den Kindern aufrecht zu erhalten usw.
Meine Frage ist nun, ob mir irgendjemand von euch ein paar Tipps oder Hilfestellung geben kann. Muss ich was besonderes beachten? Hatte vielleicht jemand einen ähnlichen Fall? Wie schätzt ihr die Erfolgsaussichten ein?
Das JA hat mir auch nahegelegt, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich zu beantragen bzw. das Alleinige Sorgerecht da es nach einer ersten groben Einschätzung zum Wohle der Kinder dienen würde. Aber wie gesagt, dieses JA ist eigentlich gar nicht zuständig aber unterstützt mich sehr fleißig, da das JA in Sachsen mir keinerlei Auskünfte erteilt.
Für eure Antworten schon im Voraus vielen herzlichen Dank!
Hi Roland,
Da...
Aber wie gesagt, dieses JA ist eigentlich gar nicht zuständig aber unterstützt mich sehr fleißig, da das JA in Sachsen mir keinerlei Auskünfte erteilt.
...liegt Dein Problem. Das JA bei Dir vor Ort kann Dich beraten und notfalls vielleicht noch zur Wohnsituation schreiben aber das war's dann schon. Die kennen auch bei der Beratung nur eine Seite. Gefragt wird das zuständige JA. Und die mögen Dich ja offenbar weniger und kennen nur die andere Seite. Eine gerichtliche Verhandlung wäre übrigens eine gute Gelegenheit, mal ganz dezent nachzufragen, wieso sie denn nicht mit Dir reden wollen.
Mit dem Schreiben hat die Lehrerin der KM einen Bärendienst erwiesen. Du hättest das aber souveräner nutzen können. Draufhauen bringt da nicht. Besser wäre aus meiner Sicht gewesen, diese offensichtliche Inkompetenz nur beim Gericht darzulegen und sie nächstes Mal den selben Fehler machen zu lassen.
Wenn sie gerichtlichen Antrag gestellt hat, wird es zur Verhandlung kommen und Du wirst da hin fahren und die Hälfte der Kosten, ggf. nebst Deinem Anwalt, übernehmen müssen. Daran ist praktisch nichts zu rütteln. Vielleicht gibt es noch eine Einladung zu einem Vorgespräch beim zuständigen JA. Ganz toll ist bei so etwas, wenn man so weit hinfährt und dann erscheint die KM nicht. Ich kenn das. Aber versuche Deinen Stand als kooperativer, kompromissbereiter Vater dort zu finden, wenn sich Dir die Gelegenheit bietet.
Kann es sein, das der KM die Fahrerei einfach nur auf Nerven und Geldbeutel geht?
Gruss von der Insel
Servus Roland1,
was sagen denn die 2 betroffenen Buben zum Ansinnen der KM, die Kontakte zum Papa plötzlich einzuschränken?
Wenn sie bislang immer gerne zu Dir kamen, sehe ich eigtl. keine Probleme den plötzlichen Sinneswandel der Ex vor Gericht als das zu entlarven, was es ist, nämlich eine gezielte Untergrabung der einvernehmlich getroffenen und gelebten Umgangsvereinbarung.
Viele Grüsse
Hi
Da...
...liegt Dein Problem. Das JA bei Dir vor Ort kann Dich beraten und notfalls vielleicht noch zur Wohnsituation schreiben aber das war's dann schon. Die kennen auch bei der Beratung nur eine Seite. Gefragt wird das zuständige JA. Und die mögen Dich ja offenbar weniger und kennen nur die andere Seite. Eine gerichtliche Verhandlung wäre übrigens eine gute Gelegenheit, mal ganz dezent nachzufragen, wieso sie denn nicht mit Dir reden wollen.
Genau, das Problem liegt aber beim zuständigem JA.
Ich war in ähnliche Situation.
Das nicht zuständige JA hat dem zuständigen JA auf meiner Bitte hin ein Statement geschickt und auf einmal konnten auch die reagieren.
Ein paar Telefonate zwischen den Sachbearbeitern und alles war geritzt.
Versuch doch mal ob die nicht bereit sind mal einen Brief aufzusetzen.
Zum Schreiben der Klassenlehrerin kann ich sagen, das diese Pädagogen diese Einschätzung selber nicht treffen dürfen, da sie ihre Kompetenzen überschreiten.
Gruss Wedi
Moin Roland,
ich würde mich auch einer Vermutung wie der von @Inselreif anschliessen:
Kann es sein, das der KM die Fahrerei einfach nur auf Nerven und Geldbeutel geht?
Ein paar spontane Gedanken:
- ein "Gefälligkeits-Attest" von der Schule ist weniger als nichts wert, zumal die Schule sich ja offenbar nicht einmal mit Dir in Verbindung gesetzt hat, obwohl GSR besteht (was Deine Ex der Schule doch hoffentlich mitgeteilt hat...)
- ein Familiengericht wird auf so ein Attest sowieso nichts geben; so wenig wie auf einen Zettel der Postbotin, dass Deine Kinder an den Montagen nach dem Umgangswochenende immer so müde aussehen.
- ob Du in einem Palast wohnst oder in einer 2-Zimmer-Wohnung, ist für die Umgangsfrage vollkommen irrelevant. Kinder brauchen für die Umgangszeit kein eigenes Zimmer; das verlangt niemand und prüft auch niemand nach.
- wenn es den Jungs tatsächlich schlecht geht, wenn sie wieder bei ihrer Mutter in Sachsen sind, ist das nicht der geringste Beweis dafür, dass ihnen die Umgangszeit nicht bekommt. Es könnte genauso gut sein, dass sie sich nach der schönen Zeit bei Dir bei ihrer Mutter besonders unwohl fühlen.
- Deine Jungs sind 5 und 7; werden also nicht mehr gestillt. Alles andere kannst Du auch. Du kannst im Rahmen einer gerichtlichen Klärung testweise ja mal vorschlagen, dass die Jungs wieder zu Dir nach Bayern ziehen und die Mutter zum Umgangs-Elternteil wird (natürlich nicht häufiger als einmal pro Monat, wegen der so wahnsinnig belastenden Fahrten...). Die Reaktion Deiner Ex wird erhellend sein - und jedes von ihr entrüstet dagegen vorgebrachte Argument ist eines für Dich...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@Inselreif: Natürlich wird ihr die Fahrerei zu viel. In den anwaltlichen Schreiben heißt es ja immer "Die KM möchte...". Wobei sie zusätzlich zu ihrem Hartz IV die Fahrkosten erstattet bekommt die ihr anfallen für die Fahrten wegen dem Umgang.
@bagger1975: Die Kinder wissen davon nichts. Sowas wird ihnen von der Mutter immer erst beigebracht, wenn die Mutter die Verhandlungen usw. erfolgreich hinter sich gebracht hat. Für unseren großen Sohn wäre es sehr schwer da er sehr darunter leidet mich so selten zu sehen. Der kleine sieht das etwas "lockerer" da er bei der Trennung noch recht klein war und der Ablauf mit dem Umgang für ihn praktisch "normal" ist. Der große ist halt hier in seinen ersten Jahren aufgewachsen und in den Kindergarten gegagen.
@Wedi: Das hiesige JA hat bereits einen Brief aufgesetzt und an das zuständige JA geschickt. Das haben die mir angeboten, aber eine Reaktion kam bisher noch immer nicht. Das zuständige JA hat es ja noch nicht mal fertig gebracht, unseren Scheidungsanwälten innerhalb von 2 Jahren eine Antwort zu geben.
@brille007: Wenn ich bei der Verhandlung vorschlage, die Kinder zu mir zu nehmen und ihr 1 mal pro Monat Umgang gewähre, wird sie vor allen Leuten ausrasten, das macht sie öfter wenn ihr was nicht passt. Eigentlich grundsätzlich eine gute Idee aber man weiß ja vorher nie wie die Richter das sehen.
Bei unserem großen Sohn ist es wohl wirklich so dass er sich nach dem Umgangswochenende unwohl fühlt bei seiner Mutter. Er erzählt immer wieder dass es "da nicht so schön ist wo sie jetzt wohnen weil alles so alt ist und es ihm da nicht gefällt". Er ist ein Kind, er sagt frei weg seine Meinung. Auch weigern sich beide Kinder - vor allem in letzter Zeit - sich anzuziehen wenn sie zurück zur Mutter müssen. Es dauert dann oft eine halbe Stunde bis ich ihnen gut zurede und sie anziehen kann und dann steigen sie (wenn überhaupt freiwillig) missmutig ins Auto und weinen weil sie nicht bleiben können. Soviel dazu...
Unabhängig davon, ob das Schreiben der Lehrerin nun Gewichtung hat oder nicht, ich habe vorhin eine E-Mail der Lehrerin bekommen: Sie wollte bei der Anwältin ihr Schreiben zurücknehmen doch die Anwältin teilte ihr mit dass dies nicht möglich sei. Außerdem behauptete die Anwältin, das Schreiben würde nicht bei Gericht eingereicht werden. Aus dem Schreiben das ich heute bekam, war allerdings ersichtlich dass die besagte Einschätzung der Lehrerin dem Gericht bereits vorliegt.
Hallo Rpland1,
dann nimmst du deine E-Mail der Lehrerin auch mit zu deinem RA. Und evtl. kannst du der Lehrerin kurz zu verstehen geben, dass bereits die ganzen Unterlagen vom RA der KM ans Gericht gegangen sind. Vielleicht hält sie sich dann in Zukunft mit solchen Äußerungen zurück.
Kann denn nicht dein JA ein Schreiben ans Gericht fertigen, in denen die sagen, dass auf Grund der fehlenden Kooperation des zuständigen JA´s genau geschaut werden soll? Oder so was in der Art?
Das, was ich von dir lese, find ich einfach nur traurig von der KM, dessen ANwältin und dem zuständigen JA. So etwas ist Kindeswohlgefährdent. Vor allem durch KM, dass sie die Kinder erst informiert, wenn schon alles zu spät ist. Da hätte ich auch keine Lust zu KM zurück zu müssen.
Halt die Ohren steif und lass dich von den JA´s nicht unterkriegen. Dort in der Ecke leben sowieso alle auf einer anderen Welt.
LG Burzel
Hallo Roland und alle,
Die Lehrerin mit ihr Aussagen bzw. Email hat vermutlich die KM beeinflusst dir wegen weniger Umgang zu verklagen. Kannst Du nicht die Lehrerin fuer diese irrsinn verantwortlich behalten und egal was passiert, deine Gerichtliche und Aussergerichtliche Kosten von die Lehrerin bzw. die Schule selbst verlangen? Die Lehrerin haette sich nie einmischen lassen. Falls sie etwas bemerkt hatte, die bei die Kinder nicht richtig laeuft, dann haette sie dir und die KM am Anfang zum gespraech versucht oder durch die Schule das JA eingeschaltet!
Wie ich persoenlich sehe... Die Lehrerin hatt kein Fach-Kompetenz zu sagen ob die Kinder muede oder was sonst sind auf grund der Umgang mit dir. Auf jedem fall, hatt die Lehrerin kein Recht so was zu sagen/schreiben ausser nur falls sie von dir (oder KM) fuer einen Professionelle Attest beauftragt wurde..Ob die Aussage von die Lehrerin Gewicht bei Gericht hatt, spielt keine Rolle, meine Meinung nach!
Mir scheint, diese unberechtigte Aussage hatt die "Reise-unwillig" Mutter motiviert dir gegen weniger Umgang zu verklagen!
Am ende, stehen am wie auch immer die Kinder und du schlecht! Falls die KM das weniger Umgang per Gericht durchsetzt, hast Du mehr kosten auf den Hals und die Kinder sind weniger mit dir....
Ich wunsche dir viel Kraft und Glueck!
mfg
cicero
Moin cicero,
Die Lehrerin mit ihr Aussagen bzw. Email hat vermutlich die KM beeinflusst dir wegen weniger Umgang zu verklagen. Kannst Du nicht die Lehrerin fuer diese irrsinn verantwortlich behalten und egal was passiert, deine Gerichtliche und Aussergerichtliche Kosten von die Lehrerin bzw. die Schule selbst verlangen?
Familienrecht ist kein Basar, wo man mit dem Finger auf irgendwen zeigt und sagt "der ist schuld, dass ich hier bin, also bezahlt der auch die Kosten." Das geht nicht bei dieser Lehrerin und auch nicht bei den Eltern, Freunden oder dem neuen Lover der Frau, die ihr vorgeschlagen haben, sich scheiden zu lassen.
Abgesehen davon geht es im Familienrecht nicht um Schuldfragen; da bezahlt in der Regel sowieso jeder seine Gerichts-, Anwalts- und Reisekosten selbst. Jedenfalls nicht der "Verlierer" (wie im Zivilrecht) und schon gar kein aussenstehender Dritter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
ohne auf dem Schreiben der Lehrerin rumreiten zu wollen (weil das ja anscheinend nichts zur Beurteilung beiträgt) gibt es diesbezüglich Neuigkeiten.
In einem Gespräch mit der Schulleitung erfuhr ich, dass die KM das Schreiben der Lehrerin angefordert hatte. Die KM sagte, das Schreiben hätte sie gerne für sich selbst und sie hat zugesichert, dass das Schreiben nicht bei einem Anwalt landen wird. Die Schulleiterin ist sehr verärgert über das Verhalten der KM und hat sich bereits mit einem Anwalt und dem Schulamt in Verbindung gesetzt um den Vorfall zu klären. Die Angelegenheit wird lt. Schulleitung auf jeden Fall Konsequenzen für die KM haben, die diese praktisch falsche Tatsachen dargelegt hat. Unter den Umständen sind wir bereits gespannt, wie die Anwältin der KM darauf reagieren wird/muss und inwieweit das Fehlverhalten der KM das endgültige Urteil vor Gericht beeinflussen wird. Und glaubt mir - Fehlverhalten gibt es bei der KM mehr als genug, ist ja in diesem Fall vielleicht von Vorteil...
Hallo Roland,
viel Glueck wuensche ich dir. Bei mir die KM hatt nachweisbar falsche Eidestattliche Versicherungen abgegeben (also deutliche Fehlverhalten) und die Richterin hatt nicht mal die Finger bewegt! Aber ich musste, trotz Krankheit und Behinderung, das gemeinsamen Haus verlassen...
also sei Stark fuer dein Kinder! Es lohnt sich bestimmt.
mfg
cicero
Hi!
Leider sehe ich da aus Seite der Schule nur wenig "Rückendeckung". Die Mutter wird bestimmt nicht schriftlich versichert haben, dass sie das Schreiben nur für sich haben möchte, sondern mündlich. Und somit hat nur die Schule nicht richtig Reagiert und die KM ist aus dem Schneider.
Mein Freund hat leider auch so ne Schnepfe :gunman: mit der er klar kommen muss.
Burzel
Drück dir die Daumen, dass das alles ein gutes Ende nimmt.