KM will mit Kind 60...
 
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KM will mit Kind 600 km wegziehen

 
(@charlie1967)
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Hallo liebes Forum,

ich muss mir mal wieder Rat holen.

Mein Ex hat mir diesen Monat kund getan, dass sie wohl von Köln nach Berlin ziehen möchte, weil sie glaubt dort über Ihre alten Studienkollegen einen Job zu finden. Was ich bezweifle, weil meine Ex 43 ist noch nie gearbeitet hat und seit mehreren Jahren an ihrer Diplomarbeit arbeitet und bis heute nicht fertig ist. Unser Sohn ist 6 Jahre alt.

Nun plötzlich schreibt sie mir, dass sie am Montag nach Berlin fährt und sich eine Wohnung anschauen will und auserdem schon eine Schule in Aussicht hat für unseren Sohn.

Hab ich da denn gar nichts zu sagen? Wie soll ich denn meinen Sohn sehen? Ich habe kein Geld um mir in Berlin ein Hotel zu nehmen für die Wochenenden. Von den Fahrtkosten ganz zu schweigen. Ich wohne mit Lebensgefährtin bei Köln, arbeit in der Lüneburgerheide, in einem Apartment wo ich meinen Sohn nicht unterbringen kann. Wie sie sich das vorstellt, hab ich meine Ex noch gar nicht gefragt. Werde ich aber noch, aber ich bin ja eh der Zahldepp.

Hab ich überhaupt eine Möglichkeit da was gegen zu sagen? Ich hab mal was von maximal 100 km gehört und die Ex bräuchte bei GSR die Einwilligung für das Kind.

Über Ratschläge würde ich mich freuen. Danke euch!

Gruß Charlie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2011 21:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Charlie,

hast Du Deiner Ex schon mal vorgeschlagen, dass sie allein nach Berlin zieht und sich dort umfänglichst ihrer anstehenden Karriere widmet, während Sohnemann bei Dir bleibt, wo sie ihn jederzeit und umfangreich besuchen kann?

Es ist kein Naturgesetz, dass Kinder bei ihren Müttern aufwachsen müssten; alles andere als Stillen kannst Du nämlich auch. Und mit GSR sind die Voraussetzungen auch durchaus nicht schlecht. Nur: Du musst aktiv werden, BEVOR der Umzug stattgefunden hat. Wenn sie samt Kind erst einmal in Berlin wohnt, dann ist das eben so und wird auch von niemand mehr geändert. Und wovon Du dann Fahrt- und Hotelkosten bezahlst, wird auch niemanden interessieren.

Also: Denke auch mal unkonventionell!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2011 22:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, mit Wohnort bei Köln und Arbeit in der Lüneburger Heide ist das vermutlich nicht drin.

Aber ansonsten sind deine Aussichten eher bescheiden.

Das übliche Verfahren der Justiz ist es, die Mutter hinziehen zu lassen, wo sie will und dann zu entscheiden, dass das Kind dennoch am besten bei der Mutter untergebracht ist.

Da man in Deutschland niemand einen Umzug verbieten darf, könnte ein Richter auch nichts anderes entscheiden.
Die einzige Wahl die er hätte, wäre das Kind zu dir zu geben, nur das scheidet bei deiner Situation ja aus.

Du könntest nur darauf drängen, dass sie die Umgangskosten zu tragen hat.
Erfolg ebenfalls zweifelhaft.
Vor allem, wenn sie kaum was verdient.
Du kannst also nicht auf Hilfe der Justiz hoffen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2011 22:16
(@alex65)
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Mein Ex hat mir diesen Monat kund getan, dass sie wohl von Köln nach Berlin ziehen möchte, weil sie glaubt dort über Ihre alten Studienkollegen einen Job zu finden. Was ich bezweifle, weil meine Ex 43 ist noch nie gearbeitet hat und seit mehreren Jahren an ihrer Diplomarbeit arbeitet und bis heute nicht fertig ist. Unser Sohn ist 6 Jahre alt.

Das verstehe ich erstmal so, dass sie im Moment keinen Job hat. Wieso sollte sie grundlos umziehen?

Ich würde handeln, BEVOR sie evtl tatsächlich einen Job hat.  Wenn sie erstmal einen hat, ist das natürlich für den Richter ein gutes Argument für sie.

Deshalb geh schnellstmöglich zum RA, lass eine Einstweilige Verfügung anordnen, dass Du mit einem Umzug Deines Kindes nicht einverstanden bist.

Viel Erfolg!

Alex

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2011 16:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Deshalb geh schnellstmöglich zum RA, lass eine Einstweilige Verfügung anordnen, dass Du mit einem Umzug Deines Kindes nicht einverstanden bist.

das wird so für eine EA nicht reichen. Man kann einem erwachsenen Menschen (Stichwort: Personenfreizügigkeit) nicht die Wahl seines Wohnorts vorschreiben. Wenn der Opener mit dem Umzug des Kindes nicht einverstanden ist, muss er schon selbst ein stringentes Betreuungskonzept für das Kind anbieten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2011 16:21
(@alex65)
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Moin,
das wird so für eine EA nicht reichen. Man kann einem erwachsenen Menschen (Stichwort: Personenfreizügigkeit) nicht die Wahl seines Wohnorts vorschreiben. Wenn der Opener mit dem Umzug des Kindes nicht einverstanden ist, muss er schon selbst ein stringentes Betreuungskonzept für das Kind anbieten.

Grüssles
Martin

Ich weiß. Ich mache das ja selbst gerade durch. Meine Kinder werden wahrscheinlich demnächst 800 km von mir wegziehen... ;(

Dennoch bin ich der Meinung, man muss es zumindest versuchen.

Ich sehe die Chancen von Charlie ehrlich gesagt auch nicht wirklich rosig... :thumbdown:

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2011 16:32
(@charlie1967)
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Hallo,
danke erstmal für die zahlreichen Antworten.

Wie Beppo richtig sagt, mit Wohnort bei Köln und Arbeiten bei Lüneburg ist das schwer meinen Sohn zu mir zu holen. Ich würde es tun, keine Frage, aber der Kleine hat eben als Bezugsperson seine Mutter und traut sich  nichtmal bei mir zu übernachten, da wird kein Richter sagen; dass er bei mir bleiben soll. Und die Mutter wird den Teufel tun, weil ich genau das immer und immer wieder über meinen Anwalt habe ausrichten habe lassen bzw. auch in Mails.

Meine Ex wird wohl kaum in Berlin einen Job finden den sie nicht auch in Köln finden würde. Wie in anderen Themen schon erwähnt; die gute Frau hat keinen Ahnung was Arbeit ist. Ich war 1,5 Jahre arbeitslos und habe über 600 Bewerbungen geschrieben und meine Ex, die seit 4 Jahren an ihrer Diplomarbeit (wurde schon 3mal verlängert) arbeitet, hat gerade mal 3 Bewerbungen verfasst. Sie glaubt einfach die Firmen kommen auf sie zu. Und sie denkt wohl, dass ihre alten Komilitonen sie mit schleppen.. was ich stark bezweifle...

Ich frag mich eh wie sie den Umzug bezahlen will. Ohne Einkommen und ab Juli fällt der EU weg. Sie wird in Hartz 4 landen. So sehe ich das. Und mein Sohn wird mitgezogen.

Ich werde heute noch eine Mail an meinen Anwalt schreiben und die Fakten darlegen, mal sehen was er sagt.
Auserdem werde ich meine Ex versuchen dazu zu bringen, mir mal zu erklären, wie sie sich den Umgang vorstellt.

Ich melde mich und bin für weitere Ratschläge wie immer dankbar.
Gruß Charlie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2011 17:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Charlie,

ich denke, Deine Argumentation beisst sich in den Schwanz. Ob und wo sie einen Job bekommt, ist Sache Deiner Ex; nicht Deine. Und wie der Umgang bewerkstelligt werden soll, muss nicht sie sich überlegen, sondern Du.

Du kannst als GSR-Mitinhaber das ABR beantragen, wenn Du selbst für Euren Sohn sorgen kannst und wenn "kindeswohlbezogene Gründe" das rechtfertigen. Die Option "ich kann mich arbeitsbedingt zwar nicht um unseren Sohn kümmern, aber die Mutter soll gefälligst in meiner Nähe wohnen bleiben, damit ich mein Umgangsrecht einfacher wahrnehmen kann" ist nicht vorgesehen.

Stell Dir einfach mal den umgekehrten Fall vor: Du hättest eine Frau in Süddeutschland kennengelernt oder ein tolles Jobangebot bekommen und wolltest dorthin ziehen. Würdest Du Deiner Ex zugestehen, das zu verhindern mit der Begründung "der soll gefälligst hier bleiben und sich regelmässig um's Kind kümmern, damit ich meine freien Wochenenden habe!"?

Da wirst Du Dich schon entscheiden müssen.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 23.01.2011 18:09
(@charlie1967)
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Hallo,
@brille:
Ich will meine Ex ja auch nicht dran hindern weg zu ziehen. Sie kann gerne sonstwohin, dann sehe ich die Gute wenigstens nicht mehr. Aber es darf ja wohl erwartet werden, von einer Erwachsenen, dass Sie das alles nicht "Schwups jetzt bin ich in Berlin" macht sondern es frühzeitig ankündigt und dann auch mal sagt; "Hey wie könnten wir das mit Sohnemann regelen". Sie erwartet von mir immer ich soll mich mitteilen und Kommunizieren, aber leider tut sie das überhaupt nicht!

Scheinbar scherrt sie sich einen Dreck, dass Sohnemann vielleicht demnächst ohne Papa aufwächst, weil dieser dicken Unterhalt zahlen muss, zwischen zwei Orten pendelt und auch irgendwann mit seinen Kräften am Ende ist.

Abgesehen davon, hat sie sich weder in NRW um einen Job bemüht - wieso auch, ich zahl ja, und auserdem kommen ja die Firmen zu Ihr - und sie wird wohl auch keinen Job so auf die Schnelle in Berlin bekommen, weil sie dafür mal Bewerbungen schreiben sollte.

Im übrigen hat meine Ex den Mietvertrag in Berlin bekommen. Wie sie das hinbekommen hat versteh ich auch nicht. Die Frau bekommt außer Unterhalt von mir, nix. Kein Regeleinkommen. Wie sie die Kaution zahlen will...? Na nicht mein Problem, die Gute konnte eh nie mit Geld umgehen.
Auserdem heult sie bei Gericht rum, dass sie ihr Diplom ja nicht machen kann weil sie ja soviel mit dem Sohnemann zu tun hat (der übrigens ne Ganztagskita hat), aber nen Umzug mal so von hier nach Berlin kriegt sie hin.. irgendwo sind doch die Prioritäten leicht verschoben.

Ich will gar nicht fragen, aber da die Ex zur Scheidung Einspruch erhoben hat, das Ganze läuft also noch, bleibt doch alles in Köln oder? Ich muss nicht damit rechnen, dass ich jetzt in Berlin nochmal antanzen muss?

Tschuldigung wenn ich irgendwie Aggresiv klinge... aber die macht mich IRRE!!!!

Per Email hab ich von Ihr jetzt konkrete Vorschläge verlangt, wie sie sich das alles vorstellt, auf die bin ich mal gespannt.. wahrscheinlch erhalte ich keine Antwort.. so wie immer. Wer sich auf nichts festlegt, kann auch keine Fehler machen.

Grüße Charlie (-> ich geh jetzt mal meditieren 😉 )

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2011 21:34
(@charlie1967)
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Hallo ihr Lieben,

ich muss das Thema nochmal hervorkramen, weil es nun wieder akutell wird und ich eine Frage dazu habe.

Meine Ex will jetzt (endlich) Ende März umziehen. Mit einem Schlag hatte sie plötzlich eine Wohung und eine Schule ausgekuckt.
Ich hatte sie mehrfach gebeten mir ein Konzept zu schreiben wie der Umgang geregelt werden soll. Nichts!

Ich höre immer nur; dass ich ja Ende des Jahres zu meiner neuen Arbeitstelle ziehen würde die im Lüneburger Land liegt und es dann ja NUR 200 km nach Berlin wären. Allein diese Formulieren "nur" ist lächerlich. Momentan sind es nur 30 km und der Umgang klappt überhaupt nicht.

Zur Zeit will sie von mir eine Unterschrift fürs Einwohnermeldeamt, wo ich mich allerdings stur schalte. Ich weiss, ich werde damit nichts verhindern können, aber scheinbar bekommt sie ein wenig Angst, wenn ich ihre Mails so lese. Nach all den Jahren eine kleine Befriedigung.

Mein Problem ist allerdings, dass ich gerne eine Lösung finden würde, auch über das Jugendamt. Aber ich arbeite wie gesagt im Lüneburger Land, das Kind lebt im Kölner Raum, also ist das Kölner JA zuständig und ich bin nur am Wochenende an meinem Erstwohnsitz.
Wenn meine Ex erstmal umzieht, ist das neue JA wohl Berlin. Ich weiss gar nicht wie ich das machen soll? Ich wohne da, arbeite dort und mein Kind lebt hier. Ich kann doch nicht nach Berlin fahren für 1 Stunde Jugendamtberatung...

Hat jemand ähnliche Konstelationen und kann mir Tipps geben? Ich weiss, beraten kann ich mich überall lassen, aber wenn ich doch einmal vor Gericht will zählt doch nur das zuständige JA, oder?

Vielen Dank und Gruß
Charlie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 15:10




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich kann doch nicht nach Berlin fahren für 1 Stunde Jugendamtberatung...

Für mich sind solche Aussagen immer schwer nachvollziehbar.

Ist doch eine Sache der persönlichen Gewichtung.
Wenn es mir wichtig genug ist, dann fahre ich da hin. Zur Not nehme ich mir dazu auch einen freien Tag.

Wegen eines Fußballspieles durch die ganze Republik oder zu einem Autorennen ein WE durch halb Europa sind ja oftmals auch kein Problem...

Gruß, Michael
(der im Vorfeld schon mal Überstunden geschoben, und für solche Fahrten wieder abgefeiert hat)

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 15:17
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

Hat jemand ähnliche Konstelationen und kann mir Tipps geben? Ich weiss, beraten kann ich mich überall lassen, aber wenn ich doch einmal vor Gericht will zählt doch nur das zuständige JA, oder?

Ja, mein Kind wohnt auch 550 km weg. Bei Gerichtsverfahren ist es dennoch kein Problem. Ist ein Gerichtsverfahren anhängig, und wird eine Stellungnahme des JA angeordnet, wird Dein zuständiges JA Dich anschreiben, denn dieses wird vom JA des Wohnortes Deines Kindes im Rahmen der Amtshilfe aufgefordet, die Stellungnahme abzugeben.

Allerdings muss man für die Gerichtsverhandlung selbst natürlich anreisen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 15:44
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum rufst du nicht einfach mal beim zukünftig zuständigen Jugendamt an und fragst die, wie man das regeln könnte? Es gibt viele, die hunderte oder mehr Kilometer vom Wohnort ihrer Kinder entfernt wohnen, die aber dennoch Kontakt zum JA dort pflegen.
Im Zeitalter von E-mails und Telefon, sollte das nicht das vorrangige Problem darstellen.
Setze doch eine Elternvereinbarung für den Umgang auf (Vorlagen gibt es zu Hauf), sende das deiner Ex mit der Bitte um Rückmeldung und dem Hinweis, dass du das geklärt haben möchtest, bevor sie umzieht.

Wenn ihr da nicht alleine zu Potte kommt, dann fordere beim JA ein Vermittlungsgespräch ein und sende denen ebenfalls deine Vorschläge zu und zeige denen, was du bereit bist, für den Umgang mit deinem Kind zu tun. Wer selbst nichts tut, der kann vom anderen schon 2x nichts fordern.

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 15:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Charlie,

wie ich schon vor knapp 2 Monaten unter #7 schrieb: Du setzt die falschen Prioritäten. Nicht andere müssen ihr Leben so einrichten, dass es für Dich möglichst bequem ist. Sie müssen auch nicht den Umgang für Dich organisieren; das musst Du schon selbst tun. Und wenn Du der Ansicht bist, Du könntest Dich einer Lösung nähern, indem Du die Kooperation bei einer Unterschrift verweigerst, wundere und beklage Dich anschliessend nicht über die vorhersehbaren Folgen.

Ich lese auch heute noch keinen einzigen konstruktiven Ansatz von Dir.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 16:12
(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi
danke für die vielen Antworten.
Ich verstehe natürlich, dass ihr sagt ich muss mich selbst bewegen. Beim JA anrufen, Emails schreiben, auch mal viele Kilometer fahren.

Es ist nicht so, dass ich das nicht auch tun würde. Bei einem angesetzten Beratungsgespräch tauchte meine Ex einfach nicht auf. Bei einem JA Gespräch in meiner Nähe hieß es nur, da müssen sie mit dem JA reden das für ihr Kind zuständig ist. Und mir wird immer erzählt, ein persönliches Gespräch wäre viel  besser. Was es auch ist. Aber als berufstätiger Mensch, der gerade mal 24 Tage Urlaub im Jahr hat, am Ende gerad mal 150 Euro für Essen hat, weil Ex alles andere bekommt, ist es echt schwer mehrere hundert Kilometer durch die Republik zu kurven. Ich will meinen Sohn, ich will mich aber nicht ruinieren, damit Ex am Ende doch gewinnt.

Im Mai habe ich wieder Verhandlung wegen Scheidung, weil meine Ex glaubt sie muss noch bis zum Rentenalter von mir EU bekommen. Dafür muss ich 2 Tage Urlaub nehmen. Ich bin in einem neuen Job und in der Probezeit. Mein Arbeitgeber freut sich.

Ich versuche natürlich die Prioriäten auf mein Kind zu setzen, aber ich kann mich einfach nicht klonen. Zum einen muss ich meinen Arbeitgeber zufrieden stellen, zum einen meine Lebenspartnerin (die wirklich viel zurücksteckt) und dann muss ich mit den Schickanen meiner Ex fertig werden, die meinem Sohn einflüster, es wäre besser wenn ich ihn nicht.

Was die verweigerte Unterschrift angeht; tschuldigung, aber ich habe von meiner Ex auch nur NEIN gehört, egal was es war. Ob Umgang, ein eigenes Sparkonto fürs Kind, Übernachtung bei mir, ein eigenes Bett bei Ex, Scheidung, Unterhalt, etc. Die Schmergrenze ist für mich erreicht. Ich weiss, dass versteht mancher nicht, aber nach drei Jahren Politik des geringsten Widerstandes bin ich es satt!!

Eine Art Elternvereinbarung habe ich schon versucht mit meiner Ex zu regeln. Sie reagiert nicht darauf. Sie hat keine Meinung zu nichts. Denn wer keine Meinung hat, der handelt sich keinen Ärger ein. Wenn mein Sohn am Tag der Abholung sagt, "ich will nicht." dann sagt sie "dann will er halt nicht." sie animiert ihn in keinster Weise. Sie lässt einen 6 Jährigen entscheiden. Sie erzieht ihn nicht, sie kuckt halt mal was passiert.

Aber gut das ihr es erwähnt,  ich werde es nochmal aufgreifen und ihr einen Vorschlag senden und wenn das nichts nutzt, das JA nochmals anrufen.

Danke erstmal, ich melde mich dazu wenns was neues gibt.

Gruß Charlie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 20:27
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit diesem NEIN begibst du dich nur auf eine Ebene mit deiner Ex, nämlich auf die Kindergartenebene und genau DA willst du doch weg.

Sei ein Mann, nimm die Sache in die Hand. Nur so kommt Ruhe in die Geschichte. Wenn du nachhaltig versucht hast mit ihr zu reden, dann sage dem Jugendamt (ja, dem für dein Kind zuständigen, wenn's sein muss per Telefon oder Mail, persönliches Erscheinen hilft aber in seltenen Fällen Wunder)) klipp und klar, was du willst und was du dir von denen erwartest (z.B. dass sie die KM mit Nachdruck zu einem Termin einladen). Sollte die KM nicht erscheinen, heißt das ja nur, dass sie an einer Regelung nicht interessiert ist und dann musst du es eben vom Gericht regeln lassen. In dem Urteil (nein, ein Vergleich ist nicht akzeptabel, damit kann man sich höchstens den Allerwertesten tätscheln) müssen dann auch Konsequenzen für weiteres Rumbocken enthalten sein. Jedoch sollte auch dir klar sein, dass du dann ohne wenn und aber schauen musst, dass du dich an die mühsam errungenen Umgangstermine halten musst.

Es gibt immer einen Weg, manchesmal ist er sehr steinig aber ohne Steine baut man keine Häuser  😉 Wenn es soweit ist, dass du dein Kind überhaupt regelmäßig zu Gesicht bekommen könntest, werden dir hier sicherlich auch einige Spartipps und Tricks verraten und da geht einiges, wie ich erfahren durfte. Ich staune jedenfalls oft bauklötze, wie manch Umgangselternteil es fertig bringt weniger in der Tasche zu haben als manch H4-Empfänger und dennoch regelmäßig hunderte Kilometer zum Kind zu bewältigen. Aber Liebe (zu Kindern) versetzt wohl wirklich Berge.

Also komm in die Pötte und mach was, nur dann kehrt in dieses Thema irgendwann Ruhe ein.

Ansonsten: Geh mit deiner Liebsten ab und an spazieren, macht euch 'nen lauschigen Abend bei Kerzenschein oder sonst irgendwas das wenig kostet aber Kraft tanken lässt. Die wirst du brauchen und glaub mir, wenn ihr diese Zeit zusammen durch steht, dann kann euch so schnell nichts mehr auf die Palme bringen. Man(n) wächst an seinen Aufgaben.

So, genug Phrasen gedroschen. Tschaka, du schaffst das!

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 21:14