KM will Umgang redu...
 
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KM will Umgang reduzieren

 
(@lookmondrian)
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Hallo,

 

kurze Fakten vorab:

 

- ich habe hälftiges SR

- Umgang ist am Maximum mit jedem zweiten WE und hälftigen Ferien

- alleiniger Umgang nach zig Verhandlungen seit nunmehr >4 Jahren

- Kind ist 9 Jahre alt

 

Die KM hat einen neuerlichen Prozess zum Umgang verloren und das OLG hat sie im Urteil auch klar der "arglistigen Täuschung" bezichtigt.

Nun verspürt meine Tochter im Anschluss des Urteils auf einmal Bauchschmerzen vor den Umgängen.

Äußert dies auch stark in der Schule. Sie möchte nicht zu mir. Lieber mit Freunden spielen.

Schule verständigt das JA, JA kommt ohne mich in Kenntnis zu setzen zwecks Befragung in die Schule und befragt meine Tochter.

Rückmeldung JA: "Können der Mutter nichts nachweisen, Kind läuft Gefahr zu kollabieren. Würde empfehlen, den Umgang deutlich zu reduzieren, um den Druck vom Kind zu nehmen. Ich sehe und weiß woran es liegt (->KM), aber dann müssen Sie sich halt zurück nehmen"

 

Ziel der KM ist seit Jahren, den Umgang komplett abzubrechen.

Selbst ein Kuckuckskind, hat es nie aufgearbeitet.

 

Meine Tochter fühlt sehr wohl bei uns. Hat viel Spaß. Ist natürlich im Loyalitätskonflikt (lehnt mich ohne mein Beisein offiziell ab) und lügt massiv ggü. Dritten aufgrund des Drucks der KM.

 

Die MAin des JAs wollte mir die Befragung (schon über eine KW her) erst den letzten Tag vor ihrem kommenden Urlaub mitteilen. Durch einen anderen Sachverhalt kam es zum Kontakt zum JA und da erhielt ich dann die Info.

 

Ich frage mich, ob die MAin vom JA noch objektiv handelt. Insbesondere nach mehreren erwiesenen (schweren) Lügen der KM. U.a. zur Vaterschaft ggü. Dritten, etc.

Klar steht für das JA das Kindeswohl im Vordergrund, jedoch ist ein perspektivischer Kontaktabbruch zum Vater für ein Kind ebenfalls streitbar.

 

Was sind die Optionen:

- Beantragung eines Wechsel der Betreuung im JA?

- Klage auf Bindungsintoleranz? Historie gäbe es zur Genüge, die einen Support der KM zum Umgang deutlich ausschließt. Aktuell hole ich meine Tochter von der Schule ab, da es oft zu Konflikten mit der KM/ihrem Mann vor unserer Tochter kam.

- Umgangspflegschaft?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2022 09:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Offensichtlich gibt es wohl einen Umgangsbeschluß, oder?
Wenn ja, was genau steht da drin hinsichtlich Ausfall des Umgangs (z.B. mit ärztlichem Attetst belegt, Nachholmöglichkeiten, etc.)?

Wieso kontaktiert die Schule erst das JA anstatt die Eltern?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2022 09:57
(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

@82marco 

 

Ja, der laufende Umgang ist (nicht mehr) das Thema.

Ärztliche Atteste muss die KM seit einer Klage meinerseits liefern. Gerade anfangs fiel viel aus. Seitdem das angepasst wurde, kein einziger mehr in 4 Jahren.

 

Das mit der Schule und die Befragung ohne mein Wissen im Vorfeld/direkt im Nachgang halte ich für mindestens "grenzwertig".

Die KM hat versucht, bei der Schule mich massiv zu diskreditieren. Dies gelang auch und die Schule hat mehrfach Gesprächswünsche meinerseits ignoriert. Infos an mich wurden nicht gegeben. Trotz Vorliegen eines hälftigen SRs.

Die KM manipuliert sehr geschickt und vehement.

Ich habe auch das Landesschuldezernat eingeschaltet. Seitdem bin ich im Email-Verteiler (Frühjahr). Seit neuestem nicht mehr, da eine Umstellung auf IServ vorgenommen wurde. Zugangsdaten hat nur die KM bekommen. Mein Wunsch nach eigenen Zugangsdaten wird bisher ignoriert (erneute Ansprache der Schule ohne Reaktion, erneute Ansprache Landesschuldezernat -> wollen sich bei der Schule melden, aber schon wieder eine Woche rum - ohne Reaktion).

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Themenstarter Geschrieben : 09.09.2022 10:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @lookmondrian

...Kind läuft Gefahr zu kollabieren. Würde empfehlen, den Umgang deutlich zu reduzieren, um den Druck vom Kind zu nehmen.

Die Meinung der JA-MAin ist kein ärztliches Attest, insofern dies klar und deutlich der Dame und der JA-Leitung (in cc) kommunizieren und das nächste Mal Tochter abholen.

Du hast gemeinsames (nicht hälftiges 😉) SR, insofern ist Dir die Schule meines Wissens zur Auskunft verpflichtet, wenn Du z.B. mit Schulleitung oder Klassenlehrer reden möchtest (aber nicht unbedingt Dich im Verteiler aufzunehmen).
Sofern nicht passiert würde ich hier versuchen, die "Kontaktpflege" insbesondere zur Klassenleitung zu vertiefen. Damit ebnest Du womöglich die Kontaktbereitschaft Schule-KV...

Grüßung
Marco

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Geschrieben : 09.09.2022 10:27
(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

@82marco 

 

es geht ja, wie geschrieben, weniger um den aktuellen Umgang, sondern mehr um die Perspektive, wie es ggfs. weiter läuft.

Sprich: Lässt man weiterhin die Betreuung durch die MAin des JAs zu? Ist diese ggfs. nicht frei von Subjektivität?

Sollte ich präventiv tätig werden?

 

Ja, Ausdruck war nicht korrekt zum SR. Danke 😉

 

Klassenlehrer hat sich an die Schulleitung zu halten, so die Auskunft.

Mangels Zugang zu Iserv habe ich keine Infos zu Veranstaltungen/aktuellen Infos (u.a. COVID), aber auch ggfs. zu Elternsprechtagen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2022 11:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @lookmondrian

Lässt man weiterhin die Betreuung durch die MAin des JAs zu? Ist diese ggfs. nicht frei von Subjektivität?

Wer hat diese "Betreuung" überhaupt veranlasst?

Geschrieben von: @lookmondrian

Sollte ich präventiv tätig werden?

Schwer zu sagen, ich kenne die ganze Vorgeschichte und bisherige "Zusammenarbeit" nicht.
Ich würde jetzt nichts mehr machen, eher beim nächsten Mal auf den gerichtlichen Beschluss verweisen mit dem Hinweis, dass der Umgang ausschließlich wegen mit Attest belegter Krankheit nicht stattfinden kann. Wenn dieses Attest nicht vorliegt, bist Du (als sorgeberechtigter und verantwortungsvoller Vater) gerne bereit, mit dem Kind zum Kinderarzt (Deines Vertrauens) zu fahren oder eben den gerichtlich beschlossenen Umgang wahrzunehmen. 😉 
Davon ab bist Du natürlich auch in der Lage, Euer Kind im Krankheitsfall zu versorgen und gesund zu pflegen!!

Grüßung
Marco

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Geschrieben : 09.09.2022 11:22
(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

@82marco 

 

Betreuung = reguläre Ansprechpartnerin JA

 

 

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Themenstarter Geschrieben : 09.09.2022 11:59
(@milan2)
Zeigt sich öfters Registriert

Irgendwo hier bei VS gibt es ein Blankoschreiben für den Fall, dass ein GSR Vater keine Auskunft erhält (stammt von meinem damaligen Anwalt). Ich hab gesucht aber ich finde es hier nicht…. Vielleicht weiß jemand, wo das hier versteckt ist…?

greetz,

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2022 17:46