KM will vereinbarte...
 
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KM will vereinbarte Umgangsregelung seid Schulbeginn ändern, d Entfernung z groß

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(@hanno30000)
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Unsere Tochter ist fast 6 Jahre alt, sie wohnt seid ca. 10Monaten bei der KM und Ihrem neuem Lebensgefährten.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht und kurz vor dem Umzug eine Umgangsregelung alle 14 Tage WE und Ferienzeiten vereinbart. (Mustervereinabrung)
Dazu, aufgrund der Entfernung von fast 600km, das die KM unser Kind mit dem Auto hälftig entgegenbringt, oder bei anderen "Transportmitteln" die kosten hälftig übernimmt.

Nun ist die Einschulung durch und die KM weigert sich die Vereinbarung aufrecht zu erhalten. Sie möchte aufgrund der Anstrengung für die Kleine der langen Fahrten (mind. 7 Stunden mit dem Auto) ganz auf die Besuchs WE verzichten und nur noch Ferien und Feiertagsbesuche zulassen. Auch will sie keine Kosten mehr für das hälftige Entgegenbringen übernehmen und unsere Tochter nur noch zum Flughafen bringen. Sie bruft sich da auf ein Urteil --->  Beschluss vom 5.2.2002 -1 BvR 2029/00.  Ich könnte die "WEs bei Ihr in der Nähe in Hotels oder dergleichen verbringen", das war Ihr Vorschlag.

Nun kommt Sie mit dem Vorschlag das ich Anwalt und Jugendamt einschalten soll, bzw. an das ich mich wenden soll um eine rechtliche Grundlage zu bilden.

Sie geht auf die Notwendigkeit der 14tage Regelung gar nicht ein, erst recht nicht mehr als ich Ihr Entfremdungstendenzen unserer Tochter zu mir aufzeigte. Ich zahle keinen Unterhalt mehr, sie bekommt seid 5 Monaten Unterhaltsvorschuss, da meine Selbstständigkeit sehr unter der Trennung lid, in erster Linie gesundheitlich, was meine Umsätze stark zum Einbruch brachten, ich stand kurz vor der Insolvenz und schlage mich derzeit mit 800€ mtl. über die Runden.

Was soll ich tun, zumal wir eine Meditation vorgerichtlich schriftlich vereinbart haben, und auch, wie es in der Mustervereinbarung steht, sollte keine Einigung bei einer Neureglung herbeizuführen sein, die bisherige Regelung bestand halten soll ???

Suche ich mir gleich einen Anwalt, ohne Geld zu haben ? Hier oder vor Ort, da ja 600km entfernt und sicher ein Verfahren ja am Heimatort des Kindes durchgeführt wird ?
Kontakte ich erstmal das Jugendamt direkt vor Ort um hier evtl eine Unterstützung vielleicht zu erhalten ?

Soll ich vielleicht gleich auf die 14tägige Umgangsregelung verzichten und mich freuen das wir die Ferien haben unter dem Nachteil, das meine Tochter sich immer weiter von mir entfremdet ?

Beste Grüße

ein zweifelnder Vater, der glaubte mit der Vereinbarung alles richtig gemacht zu haben !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2009 22:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hanno30000,

ich möchte jetzt nur mal eine rein subjektive und nicht am Recht orientierte Einschätzung abgeben:

Ich habe einen 5,5jährigen Erstklässler hier. Der ist Freitagnachmittag von der Woche stehend kaputt. Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich ihm nicht alle 2 Wochen 1200km Fahrt zumuten. Und ich bin ein absoluter Befürworter von regelmäßigem und gutem Umgang.

Die rechtlichen Aspekte mögen heute andere beleuchten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 22:40
 elwu
(@elwu)

Hallo,

soweit ich das verstehe, kannst weder du noch die KM die verienbarte Hälfte der Umgangskosten tragen, jedenfalls nicht alle 14 Tage. Was also würde es überhaupt nutzen, die bisherige Vereinbarung auch noch per Gericht bestätigen zu lassen (was übrigens aussichtslos ist)? Ich denke, du solltest pragmatisch vorgehen und das Machbare ins Ziel fassen. Und da sind, ich weiß, dass das hart ist, bei der gegebenen Entfernung die Ferien gar kein so übler Grundansatz für die nächsten paar Jahre. Je die Hälfte von Winter Oster Pfingst Sommer und Herbstferien sind in Summe irgendwas um die sechs Wochen. Dazu noch einige verlängerte Wochenenden, bei Feiertagen direkt davor/danach. Also im Jahr sechs bis zehn Fahrten hin und zurück für das Kind und für dich das doppelte. Statt irgendwas um die 25 bzw. 50. Über die Kostenteilung in so einem Szenario wird zudem sicher eher zu reden sein als bei 14tägigem Umgang.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 23:37
(@hanno30000)
Schon was gesagt Registriert

Die meinigen Umgangskosten würde zum größten Teil meine Mutter tragen, bei der ich aus Kostengründen untergekommen bin !
Sie ist zugleich ja die Großmutter und hat zudem ja auch ein Umgangsrecht.

Sicher ist die Entfernung von 600km und 8 Stunden Autobahn eine Belastung, jedoch für wen eigentlich ?
Dem Kind oder dem Autofahrer ? Ok, das mag zweckoptimismus sein, jedoch haben wir während der fahrt bisher viel Spass gehabt, gesungen, gespielt, sie hat geschlafen 😉

Ich habe einen 5,5jährigen Erstklässler hier. Der ist Freitagnachmittag von der Woche stehend kaputt. Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich ihm nicht alle 2 Wochen 1200km Fahrt zumuten. Und ich bin ein absoluter Befürworter von regelmäßigem und gutem Umgang.

Ich verstehe hier den Widerspruch nicht, entweder nicht alle 2 Wochen oder doch regelmäßigen Umgang ?

Danke schoneinmal für das Feedback, freue mich über jedes weitere, ob kritisch oder helfend und beratend... es geht mir nicht um mich, sodern um das ....naja ihr wisst schon 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2009 00:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich wollte damit ausdrücken, dass ich regelmäßigen Umgang absolut befürworte und ihn daher niemals leichtfertig umgehen würde. Ich könnte aber meinem Sohn - wenn dieser in einer Umgangssituation wie Deine Tochter wäre - auch nicht zumuten, alle 2 Wochen jeweils 2x 600km Auto zu fahren. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass dieses Kind dann am Montag erholt und fit für die Woche in die Schule geht.

Ich bin in den letzten 12 Monaten auch einige Mal "nur Beifahrer" für solche Strecken gewesen und TROTZDEM war das anstrengend.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 00:27
(@hanno30000)
Schon was gesagt Registriert

Ok, klar, aber auch Flieger gibt es...und unsere Kleine ist bereits mehrmals geflogen und gar bereits alleine, da es einen Begleitservice gibt.

Vielmehr würde mich die Situation der längeren Trennung interesieren, welche Auswirkungen kann das haben, das meine Tochter Ihren Papa 6-7 Wochen nicht sehen kann, denn diese Zeit würde zwischen Feiertagen und Ferien liegen...

bzw. auch meine anderen gestellten fragen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2009 00:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm. Ich denke, die Qualität ist wichtiger als die Quantität. Die Lücken dazwischen kann man bei einem Schulkind ja auch über Telefonate und bald auch Mails/Chats gut aufrecht erhalten.

Einem Flug würde ich schon eher zustimmen, wobei man ja auch da An- und Abreisezeiten hat, wenn man nicht sehr nah am Flughafen wohnt... Kommt auch darauf an, wie gut das Kind mit allem klarkommt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 00:58
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

ich bin in ganz ähnlicher Situation (6jähriger Sohn, gerade eingeschult, einfache Entfernung zum Wohnort 550 km).

Rein rechtlich wird von der KM fast nichts verlangt. Du bist für die Durchführung und die Kosten des gesamten Umgangs
verantwortlich. Kostenbeteiligung der KM bei großen Entfernungen sieht so aus, dass sie ggf. verpflichtet wird, auf eigene
Ksoten das Kind zum nächsten Bahnhof oder Flughafen zu bringen und das war´s auch schon.

Alle Vereinbarungen und Absichtserklärungen kannst Du in die Tonne treten, sofern Madame sich nicht freiwillig dran hält.

Ich habe auch - genauso wie Du - das grundsätzliche Problem, wie der Umgang überhaupt durchzuführen ist. Das Kind über
diese Strecke mit dem Auto zu holen, ist purer Stress, nützt keinem was und ist über einen längeren Zeitraum nicht praktikabel.

Ich versuche folgendes durchzusetzen:

Ausweitung des Ferienumgangs: Mein Kleiner lebt in Baden-Württemberg, die haben da mehr Ferien als dass sie zur Schule gehen.
Also Hälfte der gesetzlichen Schulferien: mindestens schon mal fünf Wochen im Jahr. 

Dann werde ich einmal im Monat runterfahren, im Hotel übernachten und ein verlängertes Wochenende (also schon freitags Anreise)
mit meinem Kind verbringen (also immerhin dann von Freitags-Mittag bis Sonntag-Nachmittag).

Dann soll mein Kind einmal im Monat mit dem Flugzeug nach Berlin kommen (begleitetes Fliegen).

Auf diese Weise hätte ich annähernd 14tägigen Umgang mit minimalem Stress für alle Beteiligten, d.h.:

Ich fahre einmal im Monat (durchschnittlich) runter nach Baden-Württemberg.
Mein Sohn fliegt einmal im Monat (durchschnittlich) nach Berlin; KM muss also
einmal im Monat den Kleinen zum Flughafen bringen und abholen.

Das ist für mich mein Plan. Bisher nur Theorie und wie ich das finanziere weiß ich noch nicht.
Aber ich habe den festen Willen, auch über diese Entfernung den 14tägigen Umgang aufrechtzuerhalten.

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 13:07
(@hanno30000)
Schon was gesagt Registriert

Wie würde in der Regel ein Familiengericht in der Regel entscheiden bei großer entfernung und normalen "Verhältnissen".

Gibt es sowas wie eine Standardregel bei größeren Entfernungen ?

Ich brauche einfach etwas zur Orientierung, Erfahrungswerte und dergleichen.

Sicher alles muss individuell gesehen werden, werden wir hoffentlich auch. Aber woran richten sich JA und Gerichte in der Regel bei einer Entfernung von 600km und einem Kindesalter von 6Jahren, damit das Verhältnis vom Kind zum KV nicht zu sehr leidet  ?

LG Hanno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2009 10:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hanno,

ein Familiengericht entscheidet nicht "nach Entfernung"; der "Regelumgang" namens "alle 2 Wochen 2 Tage" gilt auch hier. Du kannst daraus allerdings im Umkehrschluss keine Dir auferlegte Verpflichtung sehen, an der sich der Staat finanziell beteiligen muss: Die Kosten bleiben in der Regel bei Dir als Umgangselternteil. Sehr selten wird auch mal eine Mutter dazu verurteilt, sich an diesen Kosten zu beteiligen, wenn sie die grosse Entfernung geschaffen hat - aber wenn bei ihr nichts zu holen ist, nützt das auch nichts.

Ob 2-wöchiger Umgang bei grossen Entfernungen in jedem Fall Sinn macht, beurteilt ein Gericht nicht; da seid Ihr durchaus als Eltern gefragt, gute Lösungen zu finden. Beispielsweise mit einem Schwerpunkt auf Ferienzeiten - seltener, aber dafür länger.

Man kann nicht alles auf Gerichte und Ämter verlagern; Eure elterliche Verantwortung endet nicht mit der Trennung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2009 12:26




(@hanno30000)
Schon was gesagt Registriert

Ist der Begriff "Regelumgang" gesetzlich verankert oder hat der sich einfach so "eingeschlichen, weil es für das Kind das optimalste in der Situation ist ?

Ich möchte diesen Regelumgang, jedoch ist die KM eben 600 wegen Ihrer neuen Liebe weggezogen und möchte nun mir aufdrücken, das ich ja am WE übers WE runterfahren kann und mir dort ein Hotel oder dergleichen suchen.
Aber bitte, ich kann es mir nicht leisten !

Wir haben etwas anderes schriftlich vereinbart, ist das Papier gar nichts Wert ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2009 13:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wir haben etwas anderes schriftlich vereinbart, ist das Papier gar nichts Wert ?

Nein. Ist es nicht.

Wie Brille schon schrieb, es kann u. U. erreicht werden, dass KM sich an den Kosten beteiligen muss, vorausgesetzt, sie ist finanziell dazu in der Lage. Ansonsten wird es ganz allein Deine Aufgabe sein, 14tägigen Regelumgang umzusetzen.

Das ist übrigens kein Gesetz sondern gefestigte Rechtssprechung. Es scheint eben "fair", die Wochenenden hälftig unter den Eltern aufzuteilen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2009 13:26
(@hanno30000)
Schon was gesagt Registriert

Danke für euer Feedback... !

Gibt es einen "Leitfaden" oder eine Bröschure, Buch oder dergleichen, evtl gar von neutraler Stelle, in dem aufgeführt ist, wie im Streitfalle zu verfahren ist, also JA, Gericht, Anwälte usw ?

Und / oder hier auf der Homepage ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2009 14:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hanno,

viel Mut machen kann ich dir auch nicht.

Du bist jetzt einfach an dem Punkt, an dem mann erkennt, als Vater so ziemlich rechtlos zu sein.

Offizielle Leitfäden und Ratschläge gibt es nur für Mütter. Z.B. beim Antimännerminsterium.

Sicher auch nicht gerade Mut machend aber dennoch zutreffend ist www.trennungsfaq.de

Aber auch da gibt es keinen heißen Tipp, wie man zum 6er im Lotto kommt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2009 14:15
(@hanno30000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

es ist einige Zeit vergangen, und nun gehe ich den Weg das ich ein Vermittlungsgespräch beim JA angeschoben habe.

Wir haben die letzten Monate nur das Ferienmodell praktiziert, da die Mutter sich zu mehr geweigert hat. Ich hatte die Kosten, Zugfahrt runter, Zugfahrt hoch und das 2 mal.
Mehr ging einfach nicht. Ich merke aber deutlich das meine Tochter immer mehr Entfremdungstendenzen aufzeigt. Nun kommt es also in ca. 10 Tagen zum Termin beim JA.

Mir ist klar das bei dieser Entfernung (600km) keine 14tagesregelung durch- und umsetzbar ist. Jedoch kann ich es einfach nicht mehr hinnehmen, das die Abstände zwischen den Ferien immer größer werden, (sie sind ja von Haus aus schon 4-6Wochen) zumal die Mutter jetzt andere Familiere Verpflichtungen und Vorhaben vorschiebt um lange Wochenenden aus dem Weg zu gehen. So werden die Abstände teils auf bis zu 9Wochen ausgeweitet, was ich eben nicht mehr aktzeptieren kann.

Ich würde daher wissen, was Ihr mir ratet, wie ich mich beim Vermittlungsgespräch verhalten soll. Klar, sachlich, ruhig usw...,aber was ist im Kern die richtige Strategie ?
(Ich wurde sehr unhöflich bereits von meiner EX-Schwiegermutter telefonisch darüber "gewarnt", das es ein Fehler von mir war, das ich ein solches Gespräch angeschoben habe.)

Sonnige Grüße
aus dem hohen Norden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2011 20:38
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Hanno

Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, steht deinem Kind ein Umgangsrecht 14 Tägig in der Regel von Freitagsnachmittag bis Sonntagsabend zu.
Die Entfernung spielt dabei in erster Linie keine Rolle, die Bewältigung der Strecke und ''Zumutbarkeit'' der Kinder schon.
Ich würde versuchen mich auf ein für dich und deine Tochter zumutbaren Umgang zu einigen, wenn KM dann querschiesst auf deinen und das der Tochter zustehenden Umgang 14 Tägig zu bestehen und notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Abstocken aus Gründen der Zumutbarkeit kannst du dann immer noch.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2011 21:48
(@hanno30000)
Schon was gesagt Registriert

Danke wedi,

ich merke ich habe nicht weit genug ausgeholt. Es gab bereits eine ca. 14tage regelung und zwar genau bis zur Einschulung.
Dann sagte die Mutter, das alles andere nicht zumutbar ist für unsere jetzt fast 8 jährige Tochter.
Also hat sie kurzerhand unsere schriftlich fixierte und über 10Monate praktizierte Regelung eigenständig in eine reine Ferienregelung abgeändert.

Es ist allso Vordergründig die Frage der zumutbarkeit, die zumindest die Mutter in den Raum stellt. Da unsere Maus in der Schule keine Schwächen zeigt, Klassenbeste mit deutlichen Anzeichen für Unterforderung...glaube ich schon das es vertretbar ist, wenn unsere Tochter eine Zugreise, Autofahrt, Flug auf sich nimmt, bei der am Sonntag Mittag auf die Rückreise geht um gegen 19Uhr00 wieder zuhause zu sein. Ich lese hier immer wieder davon, das das funktioniert. Ich erwarte keine 14tage Regelung, die kann ich unserer kleinen sicherlich nicht zumuten (mir auch nicht), aber 6-9 Wochen zwischen den Ferien sind doch eindeutig zu lang, aber die Mutter möchte eben genau das nicht einsehen. Sie sagt bei den Ferien wäre die Kleine bereits insgesamt ca. 6 Wochen bei mir...

Ich weiss eben nicht so recht wie ich die Argumente der Mutter sachlich und überzeugend entgegnen kann. Und ich weis auch nicht wie das JA bei dem Vermittlunsgespräch reagiert, daher möchte ich eben in dieses gut vorbereitet reingehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2011 22:13
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Hanno

ich merke ich habe nicht weit genug ausgeholt.

Ich hab dich schon verstanden und habe mich ein wenig in die Geschichte eingelesen.

Wenn dieses Gespräch stattfindet, KM nicht einlenkt und es zu keiner Einigung kommt, solltest du auf dein Rechte und das Recht deiner Tochter bestehen und 14 Tägigen Umgang fordern.
Zumutbarkeit hin oder her.( ich bin der Meinung, das auch über diese Distanz Umgang im 14 tägigem Rytmus möglich ist)

Lasse sie wissen, das du nicht pokerst und in jedem Fall zum Gericht gehst und die Entscheidung dem Richter überlässt, wenn sie nicht in etwa dem Zustimmt und eine Einigung herbeigeführt werden kann.

Was du dann aus dem Urteil machst bleibt dir überlassen, wenn du verstehst was ich meine.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2011 22:33
(@hanno30000)
Schon was gesagt Registriert

Danke nochmals,

ich merke nun warum ich so verunsichert bin. ich habe mich scheinbar zu sehr von der KM und ihrer "seite" einschüchtern lassen.
Es scheint also selbst bei großer Entfernung (hier 600km) quasi ein Standard zu sein, das es auf eine 14 Tagesregelung mit häftiger Ferien hinaus läuft.

Habe ich das richtig verstanden ? Sicher werde ich das meinem Kind nicht zumuten, und evtl wie User Mux z.B. auch alle 4-6 Wochen runterfahren um dort ein WE zu verbringen.

Wenn ich mich an eine vom Gericht festgelegte 14tagesregelung nicht halte, obwohl ich diese selbst eingeklagt habe, kann mir die KM da wieder ein Strick raus drehen, so nach dem Motto, Du willst Dein Kind ja nicht...?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2011 22:50
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

ich merke nun warum ich so verunsichert bin. ich habe mich scheinbar zu sehr von der KM und ihrer "seite" einschüchtern lassen.

Richtig erkannt.
Allein schon die Äußerungen der EX-SWM muss alle Alarmglocken bei Dir läuten lassen.

In der Folge wird Dir dann Euer Kind zunehmend entfremdet und irgendwann bist Du ganz aus dem Spiel.

Deshalb ist es IMO sehr wichtig, dass Du auf die Einhaltung der bestehenden 14-Tage-Regelung bestehst und diese durchsetzt.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2011 09:09




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