Komplizierte Situat...
 
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Komplizierte Situation

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(@andy-dee)
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Hallo,

ich befinde mich - wie ich erfahren habe - in einer Trennungssituation. Anfangs war lediglich eine räumliche Trennung vereinbart. Ich mache arbeite mein Diplom, ab und danach schauen wir, wie es weitergeht.
Mit einem 400€-Job sind mir sehr enge Grenzen gesetzt, so dass ich nach mehreren Absagen ein Wohnangebot eines Bekannt in einer anderen Stadt (weit weg) annahm.
Abgesprochen war, dass ich alle 14 Tage zur Arbeit zu Besuch komme. Hätte also nachts gearbeitet, vormittags ein wenig geschlafen und nachmittags mit gemeinsamem Kind (bald 3) was unternommen.

Bin zum 1.3. nun umgezogen und erfuhr keine Woche später, dass die Beziehung von ihrer Seite bereits seit längerem beendet sei, was sie auch stets kommuniziert hätte. Drei Menschen aus gemeinsamem Bekanntenkreis haben ihre Worte - wie auch ich - deutlich anders verstanden.

Einige Tage vor meinem ersten Besuch habe ich zu hören bekommen, mein väterlicher Besuch könnte zu anstrengend für das Kind sein. Wenn dem so sein sollte, müsse ich mich woanders einquartieren.
Ich habe Kind zwei Nachmittage und drei ganze Tage erlebt. In den ersten drei Tagen nässte Kind ein, was Frau als Indiz für die schädigende Wirkung meiner Anwesenheit wertete.
Sie offenbarte mir dann, sie habe ein Problem mit meiner Anwesenheit in der einst gemeinsamen Wohnung (habe ersten Wohnsitz auf ihren expliziten Wunsch hin verlegt). Ich solle nur noch zum Abholen und Heimbringen die Wohnung betreten.

Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich
a) keine Unterkunft im Arbeitsort habe und somit nächtliches Schlafdefizit nicht ausgleichen kann.
b) finanziell außer Stande bin, neben Miete und Bahnkosten noch weitere Kosten zu stemmen.
c) ohne entsprechende Unterkunft nur schwer Raum schaffen kann für Aktivitäten mit Kind.

Was beispielsweise tue ich bei kaltem Regenwetter ohne Dach und Bett nach anstrengendem Nachtdienst?

Frau interessiert das nicht.

Fragen habe ich derlei viele, nur ist diese Situation gerade am dringlichsten.

Was kann ich in meiner vertrackten Situation tun? Mir wurden bereits "preiswerte" Pensionen genannt, die aber entweder mit 40€/Nacht teuer oder belegt sind. Nachdem mir momentan der Boden so halb unter den Füßen entrissen scheint, sehe ich mich einer zunehmend existenziellen und ausweglosen Situation gegenüber. 🙁

Anstatt dass Frau sich freut, dass ich viel machen möchte will sie mich aus ihrem Leben raus haben.
Das Wohl des Kindes besteht in einem von ihr vorgegebenen und definierten Zeitrahmen, super. :thumbdown:

Ich hoffe auf Anregungen, Tips und Hilfen.
Andy Dee

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2012 14:15
(@tarek)
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Hallo Andy D.,

willkommen bei Vatersein.

Bist Du mit der Ex verheiratet? Wenn nein, habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht für das Kind beim Jugendamt erklärt? Stehst Du im Mietvertrag der Wohnung, die die Ex bewohnt, oder sie allein?

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2012 14:48
(@jenpa)
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Hallo Andy ,

was ich nicht verstehe, warum kommst du den expliziten Wünschen deiner EX nach ? Ich wäre an deiner Stelle
nicht so überstürzt ausgezogen.
Was den UG angeht, such dir eine Wohnung (Sozialwohnung?) in der Nähe deines Kindes. Solltest du finanziell nicht in der Lage sein,
gehe zum Amt. Wohngeld oder ergänzende Leistung ist bei deinem Traumgehalt sicher noch drin.
Es gibt auch die Möglichkeit UG-Kosten zu beantragen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2012 14:57
(@andy-dee)
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Danke fürs Willkommen hier.

Ich bin mit diesem Menschen verheiratet.
Und ich habe - heute sage ich leider - meinen ersten Wohnsitz verlegt und bin - vermute ich - aus dem Vertrag somit raus.
Hätte ich geahnt, dass sie derart ihr gegebenes Wort bricht...
...ich wäre dort Wohnung geblieben...
...und hätte sie ihren Psychofilm fahren lassen...

Ja, warum komme ich ihren Wünschen nach?
Weil ich davon ausgegangen bin, wir würden gemeinsam und einvernehmlich neue Wege zu einem gemeinsamen Miteinander suchen und finden.
Von einer realen Trennung bin ich nicht ausgegangen.

Wohnraum in der Nähe zu finden ist durchaus problematisch: Ich brauche für die Diplomzeit Ruhe. Da ich die Arbeit in keinen drei Monaten abgeben muss, stehe ich gerade vor dem Nichts relativen.

Da ich Student bin, habe ich bisher nur Wohngeld bekommen. Dies allerdings auch nur nach Unterstützungsnachweisen Dritter und in erbärmlich Umfang (z.B. 35€/Monat).

UG steht für Umgang? Sollte tatsächlich die Möglichkeit bestehen, hier ein wenig Unterstützung zu bekommen?

Es ist echt zum Haare raufen!

Ich falle komplett aus dem System. Nun bleiben noch Kirchengemeinden mit der Hoffnung, dass da wer ein großes Herz hat...
Ich bräuchte mich nur zu exmatrikulieren...
...und schon wäre ich wieder systemkompatibel...

Irgendwas muss da doch noch gehen...

Hätte nie gedacht, dass dieser Mensch einmal derart &%§ handeln würde...

Mir fehlen dafür gesellschaftsfähige Worte!

Ich habe vom Vermieter allerdings noch keine Entlastungsurkunde aus dem einst gemeinsamen Vertrag. Insofern wäre dies möglicherweise eine rechtlich unklare Sachlage?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2012 15:51
(@tarek)
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Hallo Andy,

dass Ihr verheiratet seid, bedeutet, dass Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Damit hast Du die gleichen Rechte hinsichtlich des Kindes wie die Mutter - im Prinzip, die Praxis sieht für Väter anders aus. Aber es ist schon einmal eine bessere Ausgangslage als ohne Sorgerecht.
Verheiratetsein bedeutet auch, dass Du unabhängig vom Mietvertrag ein Wohnrecht in der sogenannten "Ehewohnung" hast. Allerdings gilt auch das nur im Prinzip. Tatsächlich kann Dich die Mutter mithilfe des Gewaltschutzparagraphen recht einfach der Wohnung verweisen.

Was Du jetzt machen solltest, ist Dich umfassend und schnell zu informieren und dann genauso schnell zu handeln, bevor die von der Ex geschaffene Situation die Weichen für die Zukunft stellt. Wie ein Teilnehmer gerade hier in einem anderen Thread sinngemäss schrieb, ist der größte Fehler von Vätern, in der Trennungssituation Zeit ungenutzt verstreichen zu lassen, während die Mütter Fakten schaffen.

Zum ersten Einlesen ist das hier sehr gut:  

trennungsfaq.de

Die Seite gibt eine zunächst drastisch klingende, aber leider zutreffende Beschreibung der Lage für Trennungsväter und wichtige Tipps. Zwei- bis dreimal lesen ist besser als einmal.

Dann solltest Du schnell  - in den nächsten Tagen - zu einer Väterberatung bei Dir vor Ort gehen. Da Du in einer Uni-Stadt lebst, wird es da vermutlich eine geben (kannst ja auch hier nachfragen, ob jemand eine in Deiner Region empfehlen kann). Von "unparteilichen" Beratungsstellen (Jugendamt) etc. kannst Du Dir als Vater keine wirkliche Hilfe erwarten, da sie in der Regel das Kindeswohl aus der Sicht der Mütter sehen..

Die Situation, dass Du in drei Monaten Deine Diplomarbeit abgeben musst, ist extrem ungünstig. An Deiner Stelle würde ich mich bemühen, die Frist bedeutend zu verlängern, ggf. durch Krankschreibung etc. Wenn Dir etwas daran liegt, die Beziehung zu Deinem Kind zu sichern, dann brauchst Du jetzt die Zeit und den Kopf dafür.

Was Du bisher an Fehlern gemacht hast, solltest Du abhaken. Auch was Deine Ex versprochen hat oder nicht, ist irrelevant. Konzentrier Dich lieber auf Deine Beziehung zum Kind und die aktive Gestaltung Deiner Zukunft als Trennungsvater. Dazu gehört, der Ex gegenüber kooperationswillig, aber bestimmt aufzutreten und möglichst schnell von der "Paarebene" auf die "Elternebene" zu finden.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2012 16:34
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

P.S. Selbstverständlich bist Du nicht aus dem Mietvertrag raus, nur weil Du Deinen Wohnsitz verlegt hast. Mietverträge gelten unabhängig vom Wohnort. Das heißt allerdings auch, dass Du ggf. zur Mietzahlung verpflichtet bist - und zwar bis zur vollen Höhe, wenn Deine Ex nicht zahlt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2012 16:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

unabhängig von Deinen vertraglichen Verpflichtungen in Sachen Mietvertrag ergibt sich daraus ganz sicher nicht das Recht, wieder in die eheliche Wohnung einzuziehen. Hier hast Du mit Deinem Auszug einfach Fakten geschaffen, die jetzt gelten.

Andererseits: Ihr seid verheiratet; Dein Studium ist eheprägend. Falls Deine DEF also leistungsfähig ist, ist sie Dir ggf. zu Trennungsunterhalt verpflichtet. Vielleicht stellst Du mal ein paar Einkommenszahlen ein.

Mach Dir keinen Kopf über irgendwelche Versprechungen Deiner DEF; das ist nicht verboten und in Rosenkriegen durchaus üblich. Zumindest scheint sie deutlich vor Dir realisiert und kommuniziert zu haben, dass Ihr keine gemeinsame Zukunft mehr habt. Das verschafft einen gewissen Vorsprung. Bring Dich jetzt verstärkt in die Betreuung Eures Kindes ein - nicht mit Sätzen wie "das geht eh nicht" oder "die will das sowieso nicht", sondern als selbstbewusster Vater.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2012 17:27
(@andy-dee)
Schon was gesagt Registriert

Puh...

Ich hab den Trennungsbereich der faq gelesen..., mir wird grad schlecht...

Irgendwie schwindet sekündlich meine Lust auf diesen Planeten...
...was tun Menschen nur im "Krieg"...

Das Kindeswohl wird als Trikolore hochgehalten, was immer die Kinder auch brauchen mögen...
...und dann wundern sich Mütter, wenn Väter im Paragraphenwald Nischen suchen...

Ich bin echt sowas von demoralisiert...
Ein Albtraum ist dagegen irgendwie harmlos... 😡

Puh, Vaterberatung...
...ich sehe gerade nur Sterne vor mir...

Vaterberatung klingt gut.
Nur wo?
Ich muss mal schauen, ob ich hier in meinem derzeitigen Wohnumfeld oder im alten eine solche finde. Kann mir da sonst wer von Euch weiterhelfen? Gibt es da vielleicht eine hilfreiche Liste?

Ich wollte das Diplom schnell hinter mich bringen - und nun das... ;( ;( ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2012 18:39
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Andy,

nicht demoralisieren lassen, sondern Optionen klären und handeln. Jammern über die schlimmen Verhältnisse bringt Dir und Deinem Kind nichts.

Suche nach Väterberatung: Eröffne einfach einen entsprechenden Thread hier und bitte um Empfehlungen. Wäre sicher hilfreich, wenn Du dabei Deine(n) Wohnort(e) nennen würdest.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2012 19:15
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Andy,

fast alle hier kennen die Problematik aus eigenem Erleben, deshalb kannst Du allein durch das Lesen hier viel mitbekommen bzw. auch gezielt Fragen stellen. Der FAQ ist schon mal sehr hilfreich und es stimmt eigentlich alles was dort drin steht.

Du musst halt für Dich die Prioritäten ordnen. Darin sollte natürlich auch der Umgang mit Deinem Sohn enthalten sein. Das kann fürs erste aber auch dann "nur" Umgang alle 14 Tage bedeuten, wenn Du jetzt durch Dein Studium gebunden bist. Und ja, auch das hat Priorität. Denn Deine berufliche Leistungsfähigkeit solltest Du nicht aufgeben, da mit dem Auszug auch das Thema Kindesunterhalt irgendwann aktuell werden wird.

Ich würde wie folgt vorgehen:

1. Zur Ex: Ihr Verhalten zeigt deutliche Anzeichen auf Kindsbesitzerin. Das wird es nicht leichter machen. Wichtig ist aber, dass Du gerade jetzt die Weichen stellst und nichts einreißen lässt. Das bedeutet konkret: Klarer Umgangsplan wird aufgestellt und verbindlich eingehalten von beiden Seiten. Am besten wäre alle 14 Tage das WE komplett, Freitag 15 Uhr - Sonntag 18 Uhr. Der Umgang findet in Deinem Aufgabenbereich statt. Also ob ihr den Zoo fahrt oder in Deine Wohnung geht, geht die KM nichts an. Das muss ihr auch noch mal deutlich gemacht werden. Den ganzen "Bullshit" von wegen "Stress fürs Kind" kannst Du sofort abhaken, das ist Kindsbesitzerinnen-Bla-Bla.

Und das ein Kind mit 3 Jahren noch nicht vollständig trocken ist, ist bei den meisten Kindern so. Macht die KM hier weiter keine Anstalten, wird Dich dein nächstre Weg zum zuständigen Jugendamt führen und Du wirst dort ein Vermittlungsgespräch beantragen. Mach das der KM ruhig im Gespräch deutlich, ob sie diesen Weg gehen möchte. Im Normalfall können Eltern bzgl. des Umgangs alles alleine regeln. Hierfür braucht es kein JA und kein Gericht - nur mal gesunden Menschenverstand, der leider bei vielen mit einer Trennung aussetzt.

2. Wohnung / finanzielle Sicherung: Auch hierrauf musst Du ein Auge werfen. Wer hat bei Euch das Geld reingebracht? Arbeitet die KM? Dann ist sie Dir u.U. unterhaltspflichtig. Du könntest einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Dazu solltest Du dir bei Deinem Amtsgericht einen Beratungsschein (Kosten 10 Euro) holen und dann einen Anwalt aufsuchen, um hier die entsprechenden Schritte einzuleiten.
Das eine Ex vom Kaliber was Du jetzt beschrieben hast, fürsorglich an den Aktenschrank geht, den Mietvertrag rausholt, ein schönes Schreiben in Word aufsetzt um den Vermieter um Deine Entlassung aus dem Mietvertrag zu bitten, glaube ich weniger. Nimm selber Kontakt mit dem Vermieter auf und schildere die Situation. Das ist sinnvoller.

Die These mit dem Verschenkten Wiedereinzug sehe ich z.B anders. Ihr seid verheiratet, es handelt sich um Eure Ehewohnung. Du stehst im Mietvertrag. Natürlich kannst Du dir wieder Zugang zur Wohnung verschaffen, ob das psychologisch sinnvoll ist, wage ich allerdings zu bezweifeln. Deine Exe kann sich jedenfalls nach 6 Monaten darauf berufen, dass Du unwideruflich ausgezogen bist. Dann ist ein Wiedereinzug nicht mehr möglich.

3. Gesundheit: Es bringt weder Dir noch Deinem Kind etwas, wenn Du dich gesundheitlich ins Aus schießt. Und dies geht schneller als Du denkst, da die Belastungen einer Trennung zu den schlimmsten Erlebnissen überhaupt zählen. Nimm Dir also auch die Zeit auszuschlafen und abzuschalten. Das ist schwer genug, aber auch zwangsläufig nötig. Mit einem geregelten und verlässlichen Umgang ist auch das möglich, ohne dass es für Dein Kind schädlich ist.  Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2012 20:36




(@andy-dee)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Antworten!

Ich versuch es mal der Reihe nach:

Suche nach Väterberatung: Eröffne einfach einen entsprechenden Thread hier und bitte um Empfehlungen. Wäre sicher hilfreich, wenn Du dabei Deine(n) Wohnort(e) nennen würdest.

Ja, das wäre sehr hilfreich.

Aus dem Gelesenen aber nun noch skeptischer geworden als vorher, halte ich mich lieber bedeckt - wer weiß was noch alles geschehen wird...

Um es Suchmaschinen zu erschweren mag diese Beschreibung reichen: Es hängt unter Wasser an Seegelbooten und verhindert, dass selbige kentern. Dort befindet sich u.a. die Arbeit.
Da ich dort aber nur alle zwei Wochen bin, wäre eine Gruppe hier vor Ort auch interessant. Allerdings besitze ich kein Auto, was die Sache wieder verkompliziert...
Es handelt sich um einen Mann, der statt mit M mit H geschrieben wird und dem Mündern ohne r folgt.

Am 4.4. habe ich einen Termin bei einer Familien- und Eheberatung hier vor Ort. Wieviel ich hier allerdings erreichen kann, weiß ich nicht.

Du musst halt für Dich die Prioritäten ordnen. Darin sollte natürlich auch der Umgang mit Deinem Sohn enthalten sein. Das kann fürs erste aber auch dann "nur" Umgang alle 14 Tage bedeuten, wenn Du jetzt durch Dein Studium gebunden bist. Und ja, auch das hat Priorität. Denn Deine berufliche Leistungsfähigkeit solltest Du nicht aufgeben, da mit dem Auszug auch das Thema Kindesunterhalt irgendwann aktuell werden wird.

Ja, klingt sehr sortiert und vernünftig.

Da Frau Grundsicherung bekommt, werde ich - sollte mal ein entsprechendes Gehalt vorhanden sein - wohl für Frau und Kind zu zahlen haben. Es stehen auf der Gegenseite u.a. frühere Diagnosen wie Borderline im Raum. Auch multitoxisches Konsumverhalten vor vielen Jahren trifft zusammen mit Esstörungen und noch einigen anderen Symptomen zu.

Ich mache mich so nach und nach auf alles (Un)Mögliche gefasst...

Ich würde wie folgt vorgehen:

1. Zur Ex: Ihr Verhalten zeigt deutliche Anzeichen auf Kindsbesitzerin. Das wird es nicht leichter machen. Wichtig ist aber, dass Du gerade jetzt die Weichen stellst und nichts einreißen lässt. Das bedeutet konkret: Klarer Umgangsplan wird aufgestellt und verbindlich eingehalten von beiden Seiten. Am besten wäre alle 14 Tage das WE komplett, Freitag 15 Uhr - Sonntag 18 Uhr. Der Umgang findet in Deinem Aufgabenbereich statt. Also ob ihr den Zoo fahrt oder in Deine Wohnung geht, geht die KM nichts an. Das muss ihr auch noch mal deutlich gemacht werden. Den ganzen "Bullshit" von wegen "Stress fürs Kind" kannst Du sofort abhaken, das ist Kindsbesitzerinnen-Bla-Bla.

Da ich ja leider hier in Kindesnähe keine Wohnung habe, sieht es schwierig aus mit Übernachtungen. Ich hole sie am Freitag von der TM ab. Da ich abends arbeite, bringe ich sie abends wieder zur KM. Dann, darüber ist noch nicht gesprochen, Samstag vormittags bis abends und Sonntag vormittags bis abends.
Dass hinter ihrem Gerede ganz andere Motive stecken, das ist mir inzwischen auch schon aufgegangen... :puzz:

Und das ein Kind mit 3 Jahren noch nicht vollständig trocken ist, ist bei den meisten Kindern so. Macht die KM hier weiter keine Anstalten, wird Dich dein nächstre Weg zum zuständigen Jugendamt führen und Du wirst dort ein Vermittlungsgespräch beantragen. Mach das der KM ruhig im Gespräch deutlich, ob sie diesen Weg gehen möchte. Im Normalfall können Eltern bzgl. des Umgangs alles alleine regeln. Hierfür braucht es kein JA und kein Gericht - nur mal gesunden Menschenverstand, der leider bei vielen mit einer Trennung aussetzt.

Das Kind ist sonst ja schon seit Monaten trocken. Aber wenn die KM meint, sie lasse das Kind entscheiden, ob es auf Toilette geht oder nicht, dann muss das Kind sich ziemlich komisch fühlen, wenn es dann in die Hose macht und dem Vater das dann unter die Nase gerieben wird - in seinem Beisein...

2. Wohnung / finanzielle Sicherung: Auch hierrauf musst Du ein Auge werfen. Wer hat bei Euch das Geld reingebracht? Arbeitet die KM? Dann ist sie Dir u.U. unterhaltspflichtig. Du könntest einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Dazu solltest Du dir bei Deinem Amtsgericht einen Beratungsschein (Kosten 10 Euro) holen und dann einen Anwalt aufsuchen, um hier die entsprechenden Schritte einzuleiten.
Das eine Ex vom Kaliber was Du jetzt beschrieben hast, fürsorglich an den Aktenschrank geht, den Mietvertrag rausholt, ein schönes Schreiben in Word aufsetzt um den Vermieter um Deine Entlassung aus dem Mietvertrag zu bitten, glaube ich weniger. Nimm selber Kontakt mit dem Vermieter auf und schildere die Situation. Das ist sinnvoller.

Ich habe selber bei der Mietverwaltung ein entsprechendes Schreiben eingereicht, dass ich aus dem Mietvertrag ausscheide.
Vermutlich fassen sich jetzt alle Lesenden an den Kopf...
Leider ging ich bis vor zwei Monaten noch davon aus, dass ich mit einem Menschen verheiratet war...

Die These mit dem Verschenkten Wiedereinzug sehe ich z.B anders. Ihr seid verheiratet, es handelt sich um Eure Ehewohnung. Du stehst im Mietvertrag. Natürlich kannst Du dir wieder Zugang zur Wohnung verschaffen, ob das psychologisch sinnvoll ist, wage ich allerdings zu bezweifeln. Deine Exe kann sich jedenfalls nach 6 Monaten darauf berufen, dass Du unwideruflich ausgezogen bist. Dann ist ein Wiedereinzug nicht mehr möglich.

Bei der beschrieben labilen Seelenlage wäre ein Wiederkehren in die gewesene Wohnung vermutlich mehr als Öl in lodernden Flammen...

3. Gesundheit: Es bringt weder Dir noch Deinem Kind etwas, wenn Du dich gesundheitlich ins Aus schießt. Und dies geht schneller als Du denkst, da die Belastungen einer Trennung zu den schlimmsten Erlebnissen überhaupt zählen. Nimm Dir also auch die Zeit auszuschlafen und abzuschalten. Das ist schwer genug, aber auch zwangsläufig nötig. Mit einem geregelten und verlässlichen Umgang ist auch das möglich, ohne dass es für Dein Kind schädlich ist.  Gruß Ingo

Ja, ich bin momentan wirklich ziemlich am Ende mit meinen Kräften...
Deshalb kann ich auch meinem Wunschziel nicht genügen, Kind an 5 Nachmittagen zu sehen. Nachdem ich derart sperrige Brocken in den Weg geworfen bekommen habe, muss ich wirklich mit meinen Kräften und meiner Gesundheit haushalten...

Möchte sie mich leiden sehen?

Ich froh, dass ich ein Mann bin...

Gruß,
Andy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2012 00:01
(@tarek)
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Hallo Andy,

Du hast eine PN (private Mitteilung) von mir.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 01:29
(@andy-dee)
Schon was gesagt Registriert

Herzlichen Dank Dir, Tarek,

nun muss ich nur noch den Mut aufbringen und telefonieren...
...oder maile ich lieber?

Telefonieren geht schneller denke ich...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2012 15:47
(@andy-dee)
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So, Mail ist raus. Hab auch noch eine Telefonnummer bekommen, die probiere ich auch noch aus...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2012 18:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Andy und @tarek:

Herzlichen Dank Dir, Tarek,
nun muss ich nur noch den Mut aufbringen und telefonieren...
...oder maile ich lieber?
Telefonieren geht schneller denke ich...

Dürfen andere hilfesuchende Forianer auch erfahren, worum es hier geht?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 18:28
(@andy-dee)
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Um den Erstkontakt zu einer Vatergruppe in der nähe meines Wohnortes.

Gruß,
Andy Dee

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2012 18:39
(@tarek)
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Hallo Andy,

ganz klar: Du solltest anrufen, und zwar so oft, bis Du jemand am Apparat hast. Nicht darauf warten, dass die Väterberater sich auf Deine Mail melden (sie arbeiten ehrenamtlich).

Ausserdem: Hast Du schon einen zeitnahen Termin beim örtlichen Jugendamt (am Wohnort des Kindes) vereinbart? Am besten gleich um ein Vermittlungsgespräch zwischen der Kindesmutter und Dir bitten - in den nächsten beiden Wochen, denn es ist dringend. Und vor dem Gespräch beraten lassen und hier im Forum lesen, wie man da als Vater auftritt.

Und Du solltest unbedingt versuchen, möglichst viel Zeit mit Deiner Tochter zu verbringen. Es ist so, dass bei jeglicher Regelung vor Dritten (Jugendamt, Mediation, Gericht) geschaut werden wird, wie der Status quo bei der Betreuung in der letzten Zeit war, insbesondere seit Deinem Auszug. Wenn da wenig war, wirst Du es auch schwer haben, für die Zukunft mehr durchzusetzen. Die 14-Tages-Regelung, die Ihr schon vor Deinem Auszug und der richtigen Trennung vereinbart habt, verheisst da nichts Gutes. Aber Du bist überhaupt nicht darauf festgelegt. Nicht vergessen: Du hast die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mutter.
Davon abgesehen wird es der Tochter und Dir vermutlich sehr gut tun und die Verzweiflung bei Dir mindern.

Zu Deinem Unterkunftsproblem am Ort des Kindes: Vielleicht findest Du hier im Forum einen anderen Vater, der Dir Asyl gibt. Den Ort kannst Du ruhig nennen, Du tust ja nichts Verbotenes.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 18:54
(@andy-dee)
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Kleiner Zwischenbericht...

Habe mich noch im März mit dem VAfK in Verbindung gesetzt und mit dem JA telefoniert...
...lebe inzwischen wieder im Geburtsort des Kindes in einer eigenen Wohnung...
...war ein schwerer Weg aber er hat sich gelohnt...

Nun zeigt sich, dass die Kindsmutter nur angeblich eine eigene Wohnung hier vor Ort als Voraussetzung nannte... Inzwischen will sie keine Erziehungsberatungstermine mehr wahrnehmen, weil sie dort ihren Widerstand gegen das Wohl des Kindes erklären müsste und zu Handlungen zum Wohle des Kindes angehalten würde...

Alles sehr kurrios und spannend...

Wenn ich mir vorstelle, dass ich diesen Menschen vor all solchen möglichen Anschuldigungen (Sie wird später auch, pass auf...) in heilige Watte gepackt hätte... Jede Frau, aber doch nicht diese, dieser so wundervolle Engel auf Erden...
Puh, die Matrix-Pille hat ein böses aber heilsames Erwachen zur Folge...

Mal schauen, wie es weitergeht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2012 17:31
(@andy-dee)
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Hallo zusammen.

Update und anschließende Frage.

Wie beschrieben, schiebt die KM fadenscheinige Argumente in den Raum. Sie sperrt sich vehement gegen einen Ausbau des Umgangs zwischen Tochter und mir.

Hatte vor einigen Wochen auch einen Einzeltermin beim Jugendamt als Beratungsgespräch wahrgenommen.

Zum Monatsende hat die KM nun wider erwartend einem weiteren Erziehungsberatungstermin zugestimmt.

Ich bin der Empfehlung des Psychologen gefolgt, spreche bei Kontakten nur ein Thema an. Er empfahl mir einen direkten Austausch.
Das mir drängendste Thema ist für mich der Ausbau des Umgangs. KM will darüber nicht mit mir reden, nach Alternative gefragt, schlägt sie E-Mail vor.

Ich ersuche Euch um Rat, weshalb ich die letzten E-Mail anonymisiert hier niederlege:

Schrieb ihr am 3.8. eine Mail

Hi,

melde mich nun via Mal, da es Dein Wunsch war, das Thema auf diesem Weg zu kommunizieren.

Um einen altersgerechten und auch wichtigen Ausbau des Kontaktes zwischen Tochter und mir zu ermöglichen, möchte ich - auch in Anlehnung an die Empfehlung des Psychologen der Erziehungsberatung - Tochter zwischen den Wochenenden mindestens einmal sehen.

Auf meine erste Anfrage via Mail kam seinerzeit keine Reaktion.
Der Empfehlung des Psychologen folgend, versuchte ich ein persönliches Gespräch am Sonntag, als Tochter Sandmännchen schaute. Du wolltest das Thema erst zum nächsten Erzeihungsberatungstermin ende des Monats dort besprechen.
Da mir aber das Thema wichtig war und ist, schlugst Du die E-Mail als Komunikationsmedium vor.

So nun mein Wunsch, auf diesem Weg eine zeitnahe Lösung zu Tochters langfristigem Wohl zu finden.

Die vergangene Woche hattest Du keine Zeit. Wie schaut es mit Tochters Zeit in der kommenden Woche aus?

Gruß,
Name

Auf Nachfrage via SMS, ob die Mail angekommen ist, führt dann zum gestrigen Beantworten:

Hi,
Ich bleibe dabei das ich zur zeit nur den 14 tägigen umgang möchte
der aber ausbaufähig ist nur jetzt eben noch nicht, habe ich auch dem kautz von der beratung gesagt und sage es dir jatzt auch nochmal, ich habe kein vertrauen mehr zu dir, und das muss und möchte ich wieder aufbauen das braucht aber seine zeit und mich unter druck zu setzten und nicht zu akzeptieren was ich sage macht das ganze nicht besser
wenn der termin mit dem berater is können wir darüber nochmal reden.

Ich werde mich also an das Jugendamt wenden. Auch wenn der Psychologe meint, ich solle schauen, dass ich alle gewünschten Vereinbarungen zu 100% einhalte, um ihr ein neues Vertrauen zu ermöglichen.
In meinen Augen spielt sie auf Zeit um Tochter so viel wie möglich für sich zu behalten und mich von ihr zugleich fern zu halten...

Habe eben folgende Antwort abgeschickt:

Wo hapert es am Vertrauen? Wo kann ich Dich da wie unterstützen?

Mein persönliches Dilemma: Ich stecke in der zunehmend heißen Endphase meiner Diplomarbeit. Aus Studienseite brauche ich also alle Zeit der Welt...
Aus Papaseite möchte ich einen kindgerechteren Kontakt ermöglichen.

Die Haltung dieses Menschen finde ich grotesk. Ich berücksichtige so viele Forderungen und Einschränkungen von ihr und durch sie... Aber letzten Endes reicht nichts. Demnach ist dies hier alles vertane Zeit...? Also noch lange vor der Scheidung ab zum Jugendamt? Wie geht es dann weiter?

Ratloser, trauriger und verbitterter Gruß...
...mit einem Funken Hoffnung...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2012 12:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Hab gerade die altenPosts ein wenig überflogen. Dabei stellte sich mir die Frage, ob Du bei 14-tägigen Wochenendumgang die Tochter nur tagsüber (evtl. nur an einem Tag?) hast, oder ob es sich um einen "richtigen" WE-Umgang mit Übernachtung handelt?

Wenn auch das nicht, dann würde ich dringendst die notwendigen Schritte zu einer Mindest-Umgangsregelung anleiern, eben bis hin zur gerichtlichen Klärung. Das steht Eurer Tochter und Dir zu! Und aus dem hier geschriebenen kann ich nichts erlesen, was dagegen spricht (außer dem ominösen fehlenden Vertrauen der KM). Also komm in die Puschen, bis das Thema durch ist, sollte auch die Diplom-Arbeit rum sein - und ganz ehrlich, mehr Zeit für ein wenig WE-Umgang und ggf einmal unter der Woche wirst Du später  im Arbeitsleben stehend auch nicht haben!

Solltest Du allerdings schon einen reg. Umgang am WE mit Übernachtung haben, dann würde ich tatsächlich zunächst einmal das Diplom abschließen. Aber anschl ganz schnell eine Umgangsausweitung durchsetzen mit einem Tag unter der Woche, zwei Übernachtungen am WE. Und vergiss nicht nicht die Ferien- und Feiertagsregelungen.

Zum Weg der Durchsetzung des Euch zustehenden Umgangs schmeiß mal die SuFu hier im Forum an mit dem Stichwort "Umgangsdreisprung" an

Gruss, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2012 13:35




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