Hallo zusammen,
ich wollte mich mal erkundigen, ob hier jemand bereits Erfahrungen machen konnte bezüglich eines eigens initiierten Kontaktabbruchs zum Kind.
Ich habe hier schon ein paar Mal gepostet, auch, dass mich dieses Thema verfolgt und ich mittlerweile darüber nachdenken muss, da mir die KM unseres Kindes das Leben zur Hölle macht; zB muss sie mich bei der Übergabe trotz klarer Regelung ständig vor dem Kind fertig machen (oder zumindest probiert sie es). Unser Kind leidet auch darunter, er kann den Umgang am WE gar nicht richtig geniessen und fühlt sich seiner Mama schuldig, die ihm den Umgang mit mir madig machen möchte.
Das alles insgesamt treibt mich noch zum Wahnsinn, und ich habe auch zuhause eine Familie, die mich braucht.
Ich hoffe, das ist das richtige Unterforum 🙂
Ich glaube, dass es für solche Probleme leider keine pauschale Lösung gibt. Hättest du die Möglichkeit, dass jemand neutrales mit dir kommt, um dein Kind zu holen und wieder zurück zu bringen, um den Kontakt mit der KM zu meiden?
Beheben kann man das nur, wenn man die Probleme auf der Elternebene aufarbeitet. Da gibt es offenbar noch einen Konflikt. Hast du sie verlassen oder sie dich? Hat sie einen neuen Partner und will dich ggf. deshalb ausgrenzen? Irgend eine andere Idee woher dieses Verhalten kommt?
Hatte ich alles schon versucht, die letzten Male war meine Schwiegermutter mit dabei, allerdings fing die KM dann an uns anzuschreien , wer das sei und was der Aufstand soll; fühlte sich auf den Schlips getreten.
Es bringt einfach alles nichts. Sie hat so einen Hass auf mich, da kommt man nicht gegen an, und unser Kind wird immer von ihr in unsere Konflikte miteinbezogen.
Ich habe schon mehrmals klärende Gespräche versucht; dies artet immer in Aggressivität ihrerseits aus. Sie zeigt allgemein ein starkes narzisstisches Verhalten, gegen das man nicht ankommt, wenn man nicht nach ihrer Nase tanzt.
Beim darauffolgenden Treffen mit meiner Schwiegermutter zum Umgangswochenende nahm sie mich zur Seite, weil unser Kind mit uns unter sechs Augen sprechen wollte. Das nutzte sie zum Anlass um mich vor unserem Kind mehrfach „psychisch krank“ zu nennen.
Sie hatte den Anstoss zur Trennung gegeben und ich habe die Möglichkeit beim Schopf gepackt und mich sofort von dannen gemacht. Sie hat auch einen neuen Mann, ich schätze aber dass dieses Verhalten daher rührt, dass ich mit meiner neuen Frau glücklich bin und sie das nicht sehen kann - Eifersucht.
Und der letzte Umgang wurde auch nur von ihr gewährt, weil sie dem Kind eine GPS Uhr mitgeben und uns somit überwachen konnte.
Es wird einfach nicht besser, egal, was man probiert. Und daher überlege ich schon wieder, ob ein Kontaktabbruch nicht die beste Lösung für alle wäre.
moin,
wenn sie dem Kind eine GPS-Uhr mitgibt: was hindert dich daran, die Nachbars Freigängerkatze um den Hals zu binden?
Könnt ihr die Übergabe in der KiTa/Schule etcpp machen (Freitags nach KiTa/Schule zu dir, Montags zurück)? Warum diskutierst du überhaupt bei der Übergabe mit ihr? KInd nehmen, schönen Tag wünschen und weg.
Kontaktabbruch ist in den seltensten Fällen eine Lösung, in deinem Fall sehe ich bis jetzt keinen Anlass.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Weil ich die dann sicher bezahlen soll oder so. Sie macht auch unser Kind davon abhängig, sodass er richtig geweint hat, als ich ihm die weggenommen habe.
Sie hätte ihm wohl erzählt, er soll „gut darauf aufpassen und es darf keiner da ran“.
Das schaffe ich zeitlich nicht, da ich bis 16:00 arbeiten bin und sie ihn aus der OGS geholt, er hat also nur bis ca 12 Uhr Schule.
Ich habe schon mehrfach gesagt, dass ich nicht diskutiere, dann wird sie jedoch noch lauter, erklärt mich wie beschrieben „psychisch krank“, weil ich nicht kommunizieren kann, sondern um einen vernünftigen Ton mir gegenüber bitte.
Ausserdem brauchte er noch seine Tasche für das WE, worauf ich also ebenso mit ihm warten musste und nicht einfach gehen konnte.
Wenn das mal so einfach wär 😉
Servus!
Hatte ich alles schon versucht, die letzten Male war meine Schwiegermutter mit dabei, allerdings fing die KM dann an uns anzuschreien , wer das sei und was der Aufstand soll;
Ich habe nicht auf´m Schirm, warum überhaupt Begleitperson (notwendig?) aber davon ausgehend, dass es sich um die aktuelle SchwiMu handelt: kein guter Plan.
Je weniger Reize durch solche oder ähnliche Aktionen entstehen, desto weniger Angriffspotential! ;o)
Ausserdem brauchte er noch seine Tasche für das WE, worauf ich also ebenso mit ihm warten musste und nicht einfach gehen konnte
Kannst Du umgehen, z.B. in dem Du alles bei Dir zu Hause hast, was er für den Umgang benötigt...gepaart mit der Ansage (auch ans Kind), was bei Abholung (von fest vereinbarten Terminen ausgehend) nicht bereit liegt, wird nicht mitgenommen.
Ich sehe es wie meine Vorschreiber: Kontaktabbruch hilft hier nicht weiter, Eurem Kind sowieso nicht.
Überlege Dir Lösungen, diskutiere sie hier, aber bleib Eurem Kind zu Liebe am Ball und verantwortungsbewusster Vater.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
wer bist du denn, ein Kumpel???
Mensch, du bist sein VATER. Meine Kinder weinen auch manchmal und sind wütend, wenn ich ihnen die Schokolade werwehre, sie ins Bett müssen oder ich nicht ins Schwimmbad gehe...so what?
Und du sollst ihr nicht SAGEN, dass sie nicht diskutieren soll, du darfst es schlichtweg nicht tun. Umdrehen, gehen.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Ich habe nicht auf´m Schirm, warum überhaupt Begleitperson (notwendig?) aber davon ausgehend, dass es sich um die aktuelle SchwiMu handelt: kein guter Plan.
Ich hatte das jetzt wegen diesem vorherigen Post hier geschrieben:
Hättest du die Möglichkeit, dass jemand neutrales mit dir kommt, um dein Kind zu holen und wieder zurück zu bringen, um den Kontakt mit der KM zu meiden?
Dabei wusste die KM nicht mal, dass diese Person meine Schwiegermutter ist.
Wurde mir schonmal geraten, falls sie sich dann zu beherrschen weiss, aber da das auch nichts gebracht hat, ist es jetzt auch wieder falsch.
Umdrehen, gehen.
Ohne mein Kind? Der bleibt in solchen Situationen bei seiner Mutter wie angewurzelt stehen.
natürlich NICHT ohne dein Kind.
Wo ist denn dein Durchsetzungsvermögen, ich hab eher den Eindruck, dass du (ebenfalls) wie angewurzelt stehen bleibst.
Kannst du deine Arbeitszeiten so anpassen, dass du jeden 2. Freitag so Feierabend machen kannst um das Kind abholen zu können?
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
natürlich NICHT ohne dein Kind.
Wo ist denn dein Durchsetzungsvermögen, ich hab eher den Eindruck, dass du (ebenfalls) wie angewurzelt stehen bleibst.
Kannst du deine Arbeitszeiten so anpassen, dass du jeden 2. Freitag so Feierabend machen kannst um das Kind abholen zu können?
WF
Man kann sich gegen diese Frau einfach nicht durchsetzen.
Das klingt dämlich, wenn ich das so schreibe, aber es funktioniert einfach nicht! Sie dreht sich die Situation immer gerade so, wie es ihr gerade passt. Ich habe es doch schon alles versucht.
Edit: Und wenn ich dann gehe und ihn mitnehmen möchte, soll ich ihn dann dort vor ihr wegzerren?
Leider nein. Befinde mich in einer Umschulung und da gibt es die klaren Arbeitszeiten von 8 - 16 Uhr.
kannst du nicht irgendwas für ihn mitbringen, damit er sich von der Mutter löst und auf dich zugeht? Und ihn dann auf den Arm nehmen und gehen?
Oder eine 3. Person, die ihn am Freitag aus der Schule holt, deine neue Frau oder so?
"Das klingt dämlich, wenn ich das so schreibe, aber es funktioniert einfach nicht! Sie dreht sich die Situation immer gerade so, wie es ihr gerade passt. Ich habe es doch schon alles versucht.
JA, das klingt dämlich und ich sehe da überhaupt kein standing bei dir. Es gehören zu so einer Situation immer 2. Einer, der macht und einer, der machen lässt.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
ich verstehe ja, dass Dich die KM immer wieder austrickst, aber die Idee von Wasserfee, dass eine 3. Person das Kind von der Schule direkt abholt halte ich für nicht schlecht. Wenn die KM nicht mitspielt, dann muss das eben mit JA und Gericht geklärt werden.
VG Susi
Ich schließe mich an: wenn gar nichts mehr geht, dass wirst du um eine Umgangspflegschaft nicht herum kommen, also eine vom Gericht bestellt Person. Die kann anfangs mitkommen, zum bei der Übergabe zu helfen oder zur Not selbst abholen. Der Umgangspfleger berichtet auch ans Gericht. Es wird sich sicher nicht gut machen, wenn sich ihm die Situation so darstellt wie du schilderst.
Geht das erst nach oder bei eingereichter Klage? Oder kann man diese Umgangspflegschaft auch schon vorher beantragen?
Umgangspfleger werden eingesetzt, wenn der BET gegen die Wohlverhaltenspflich verstößt. Meist passiert das, wenn ständig Umgänge ausfallen und auch Ordnungsgeld nicht hilft. Dann übernimmt der Pfleger und darf "theoretisch" das Kind auch aus der Wohnung holen lassen. Das passiert aber eher nicht. Ob direkt in einem Umgangsverfahren eine Pflegschaft angesetzt werden würde, weiß ich nicht, aber ihr scheint ja sonst keine Probleme mit Ausfall zu haben. Ich vermute mal, dass man euch aber erst in eine Mediation wird drängen wollen.
Hallo,
auch wenn es sich einfach dumm anhört. Geh erst einmal den direkten Weg ins Jugendamt. Werde dort mit Deinem Anliegen vorstellig, evtl. können die Vermitteln und da solltest Du immer freundlich bleiben.
Sachlich die Situation erläutern, immer im Sinne des Kinde argumentieren und um Vermittlung bitten. Wenn das scheitert, dann geh den Weg vors Gericht. Über solch ein Vorgehen hat erst ein Bekannter vor mir, das alleinige Sorgerecht nach über 9 Jahren der Trenneung erhalten. Da war das JA auf seiner Seite die Klage vor Gericht pro Vater unterstützt.
Wohlverhalten und weitere Maßnahmen die für eine negative Beeinflussung des Kindes offensichtlich sind, müssen vor Gericht auch deutlich belegbar dargestellt werden. Sonst wirst Du nicht weit kommen.
Hi,
auch übers Jugendamt hatte ich es probiert, zuerst mit einer Art Mediationsgespräch, welche Einladung von der KM jedoch einfach ignoriert wurde und bei mir mit Wut abgelassen wurde, was sowas denn soll; schliesslich könne man ja mit ihr reden.
Aha.
Also habe ich mir selber Beratung beim JA geholt, da hiess es jedoch nur:
„Das tut uns sehr leid für Sie, aber wenn die KM nicht mitmacht, können wir auch nichts für sie tun.“
(...) aber ihr scheint ja sonst keine Probleme mit Ausfall zu haben (...)
Oh doch. Mittlerweile ist es eher mal die Ausnahme, dass ich mein Kind sehen darf. Und zwar das letzte Mal vor 14 Tagen für 20 Stunden, davor wieder erst Anfang Juni. Und daaavor Anfang Februar.
Jüngstes Beispiel zu diesem Umgangswochenende: ein Anruf, er möchte dieses WE nicht zu mir (nehme an, ihm wurde wieder irgendwas versprochen). Hat er mir dann auch selber gesagt, allerdings hat man gehört, dass beim Telefonat über Lautsprecher seine Mutter daneben sass und ihm die Sätze diktiert haben muss.
Also, wie gesagt, ich bin alle Wege gegangen und habe das Gefühl, dass man als Vater, trotz Sorge- und Umgangsrecht, einfach nur die A-Karte hat, wenn das Kind nicht gerade bei einem wohnt.
Apropos, Wechselmodell hatte ich auch versucht durchzusetzen, das stiess aber auch auf heftigen Widerstand bei der KM; schliesslich könne ich ja was vom Unterhalt abziehen.
Dann sprich mit dem JA erneut.
Was wurde dort besprochen, ist es dokumentiert.
Die Verweigerung der Mutter etc.
Kommst also nicht weiter, dann ab zum Anwalt. Umgangsklage etc einreichen. Ordnungsgelder anordnen lassen.
Dann sprich mit dem JA erneut.
Was wurde dort besprochen, ist es dokumentiert.
Die Verweigerung der Mutter etc.Kommst also nicht weiter, dann ab zum Anwalt. Umgangsklage etc einreichen. Ordnungsgelder anordnen lassen.
Bin schon seit Anfang des Jahres mit dem Anwalt in Kontakt. Klage wird momentan noch vorbereitet. Es wurde jetzt seit Januar wohl ausreichend Beweise gesammelt.
Hallo,
Geht das erst nach oder bei eingereichter Klage? Oder kann man diese Umgangspflegschaft auch schon vorher beantragen?
Dazu heißt es in §1684 (3) BGB:
1Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. 2Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. 3Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft).
Satz 3 bedeutet in etwa, wenn beispielsweise von 10 gerichtlich festgelegten Umgängen 3 vereitelt oder massiv gestört werden, dann kann ein Antrag (mit Erfolgsaussichten) gestellt werden.
Dann übernimmt der Pfleger und darf "theoretisch" das Kind auch aus der Wohnung holen lassen.
Davon träumen Umgangspfleger... Die Wohnung ist durch Art. 13 GG erst einmal geschützt. Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat, kann das Kind nur herausholen, wenn das Gericht dazu befugt. In diesem Fall müsste man einen HK-Antrag (Herausgabe Kind) stellen. Diesen Antrag wird das Gericht aber ablehnen müssen, da Zwang gegen Kinder bei Umgang nicht angewendet werden darf.
Siehe <a href="" https://dejure.org/gesetze/FamFG/90.html">§9 0" (2) S.1 FamFG</a>
Ansonten bleib deinem Kind erhalten.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)