Hallo.
Meine frage ist ob meine ex Frau verpflichtet ist mir für die zeit die meine Kinder am Wochenende oder Ferien bei mir sind für das essen auf zu kommen.
Sie lebt von Harz 4 und ich bekomme eine kleine Rente von 630 Euro.
Ich habe was gelesen von 1 /30 pro Kind ,bloß ich bin mir da nicht sicher .
Vielleicht kann mir da ja jemand weiter helfen.
Hallo Nies,
klare Antwort: Nein, die Umgangskosten obliegen alleine
Dir (Spezialfälle mal ausgenommen). Du musst das Kind
abholen und bringen und auch sonst alle Kosten tragen,
die während des Umgangs anfallen.
Grüße,
Mux
Kannst du bei so wenig Einkommen nicht zur Arge gehen und aufstockendes H4 beantragen?
Dann könntest du, nach dem jüngsten BVerfG Urteil ja auch einen Zuschuss zu deinen Umgangskosten bekommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.