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Kostenbeteiligung der Ehefrau

 
(@requipano)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr Lieben.

Ich hoffe, ihr könnt mir in unserem Fall weiter helfen.
Vor meiner eigentlichen Frage schildere ich mal kurz unsere Situation.
Mein LG hat sich vor 1 1/2 Jahren von seiner Frau (nach 18 Jahren Ehe) getrennt.
Aus dieser Ehe sind 3 Kinder (18, 11, 6) hervor gegangen.
Nach der Trennung hat seine Frau im Alleingang beschlossen, dass sie zurück nach Bayern geht, da sie da ursprünglich her kommt.
Er ist weder gefragt worden etc. 😡 😡

Sie ist dann im Dezember 2005 runter gezogen. Jetzt besteht zwischen Vater und Kindern eine Entfernung von knapp 1000 km (einfache Strecke).
Seitdem hatten wir die beiden jüngeren Kinder 1 Mal  ;( ;( ;(  in den Sommerferien, 3 Wochen.

Sie sagt natürlich, du kannst die Kinder gern holen....  :knockout: :knockout:

Auch jetzt Weihnachten dürfen die Mädels zu uns, am 25. könnten wir / er die Kinder holen.
Aber am 31. wollen (angeblich) die Kinder wieder zurück, da sie da unten Silvester feiern wollen.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.....  :yltype:

Ist sie verpflichtet sich in irgendeiner Form an den Kosten für die Fahrt da runter zu beteiligen ????
Er hat sie gefragt, ob sie die Hälfte der Strecke entgegen kommt ("Mein Auto ist kaputt. und die 300€ für die Reparatur habe ich nicht." Nee, ist klar.. Bei 1100€ Unterhalt....  :rofl2: :rofl2: ) und sie hat es verneint.
Muss sie sich gar nicht bemühen ? Ich drehe echt noch durch.

Meine 2. Frage..
Der RA meines LG rührt sich nur, wenn ich ihm Schreiben zusende.
Von allein passiert da gar nichts. Zumal er im August die Scheidung einreichen sollte, ich ihn im November darauf angesprochen habe ("Oh vergessen.. ")....
Für den derzeitigen Unterhaltsstreit bekommt mein LG PKH.

Ist er berechtigt sich während des laufenden "Verfahrens" einen anderen Anwalt zu suchen oder müsste er dann alles aus eigener Tasche bezahlen was der 1. Anwalt bis jetzt gemacht hat ?

Hilfe.....

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten...

Achte auf deine Gedanken, denn sie sind der Anfang einer Tat....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2006 15:05
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Umgangskostenbeteiligung ist heikel. Grundsätzlich ist der geschilderte Fall (Wegzug der Frau mit den Kindern) die einzige Ausnahme von der Regel, daß der Umgangsberechtigte alle Umgangskosten zu tragen hat. Inwieweit aber in diesem Fall die Kosten übernommen werden müssen, ist nicht eindeutig.

Das >BVerfG hat in diesem Urteil< eine Beteiligung des betreuenden ET am Holen und Bringen ausgeurteilt, die sich allerdings in Grenzen hält. Zusätzlich gibt es eine ganze Menge unterschiedlicher Rechtsprechung zu nicht generalisierbaren Einzelfällen, zB zur Berücksichtigt beim Unterhalt: OLG Karlsruhe, 1991, Az. 2 UF 92/91; sowie zur Beteiligung an den Umgangskosten: OLG Frankfurt, 2002, Az. 1 UF 236/02.

Man kann als Faustregel die mit der Entfernung verbundenen minimierten tatsächlichen Umgangsmehrkosten geltend machen, indem man diese vom unterhaltsrelevanten Netto abzieht - aber wohl nicht immer...

Es gibt da leider keine eindeutige gesetzliche Aussage.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 15:44
(@requipano)
Schon was gesagt Registriert

Danke, für deine Antwort..  ;( ;(

Warum ist es in Deutschland eigentlich so, dass der Mann immer der angeschissene ist ???  😡 😡 😡 😡

Also müssten wir es wir über den Anwalt bzw. das Gericht machen mit den Kosten ?!
Oh man...
Es ist echt zum Zugeben...

Wir tragen seit Januar ganz allein die ehebedingten Schulden (monatlich 440 €) und sie beteiligt sich in keiner Form. Weiterhin bekommt sie 1100 € Unterhalt.
Das Gericht in Bayern hat ja schon angemerkt, dass das neu berechnet wird und sie dann weniger bekommt. Aber da sie immer wieder Einwände hat, ist der Beschluss noch nicht durch...

Ich war selten so ggggrrrrrrrrrrrr................

Achte auf deine Gedanken, denn sie sind der Anfang einer Tat....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2006 15:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus requipano,

Wie siehts denn mit Verletzung des ABR aus? Vielleicht ergibt sich daraus ein Ansatzpunkt?

Meine 2. Frage..
Der RA meines LG rührt sich nur, wenn ich ihm Schreiben zusende.
Von allein passiert da gar nichts. Zumal er im August die Scheidung einreichen sollte, ich ihn im November darauf angesprochen habe ("Oh vergessen.. ")....
Für den derzeitigen Unterhaltsstreit bekommt mein LG PKH.

Ich denke, LG kann jederzeit RA wechseln, wenn er mit dem momentan "agierenden" nicht zufrieden ist. Vielleicht bringt  ein "Beratungsgespäch" bei der Konkurrenz Licht ins Dunkle hinsichtlich der angefallenen Kosten, etc. In diesem Zusammenhang solltet ihr dann auch prüfen lassen, in wie weit zu viel geleisteter Unterhalt  fürden Fall

Das Gericht in Bayern hat ja schon angemerkt, dass das neu berechnet wird und sie dann weniger bekommt

erstattungswürdig ist.

Liebe Grüße

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 16:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ist er berechtigt sich während des laufenden "Verfahrens" einen anderen Anwalt zu suchen oder müsste er dann alles aus eigener Tasche bezahlen was der 1. Anwalt bis jetzt gemacht hat ?

Im lfd. Verfahren kann auchbei gewährter PKH der RA gewechselt werden. Der erste RA wird über die PKH bezahlt, der zweite dann von der Prozesspartei. Es wird also eine Verfahrensgebühr fällig.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2006 11:53
(@requipano)
Schon was gesagt Registriert

Danke, für eure Antworten.

Wir werden mal schaun, dass wir jetzt das Beste draus machen...

Achte auf deine Gedanken, denn sie sind der Anfang einer Tat....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2006 15:44