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kurze Frage bzgl. Auskunftspflicht der Grundschule

 
(@melmi)
Rege dabei Registriert

Hi @ all,

nur eine kurze Frage. Die Grundschule ist doch bei gemeinsamen Sorgerecht und Erziehungsberechtigung verpflichtet auf Nachfrage bzw. Aufforderung, mich über alle schulischen Angelegenheiten meiner Tochter zu informieren oder ???? Meine Ex leitet mir leider die Schreiben zu Elternabenden und Veranstaltungen nicht weiter. Ich wollte jetzt die Klassenlehrerin anschreiben und darum bitten, mich mit einzubeziehen. Ist doch ok oder spricht das was gegen ????

Danke und Grüssung
Melmi

Life is a Rollercoaster 😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2006 16:19
(@papi74)
Registriert

Hallo,

da Ihr das GSR habt, ist die Schule verpflichtet Dir die Auskünfte zu geben.

Bei mir war es allerdings auch so, dass mir die Direktorin keinerlei Auskunft geben wollte.

Sie sagte mir, dass Sie nicht weiss wie das GSR geregelt ist und deshalb erstmal nichts sagt.

Nach einem persönlichen Besuch war dann alles geritzt.

Also einfach mal persönlich hingehen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 16:48
(@melmi)
Rege dabei Registriert

ok, DANKE !  :thumbup:

Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2006 17:52
 Uli
(@Uli)

da Ihr das GSR habt, ist die Schule verpflichtet Dir die Auskünfte zu geben.

Das stimmt so natürlich nicht. Wenn man zur Schule hingeht und beim Klassenlehrer/ Rektor die Situation erklärt, wird man sicher Infos bekommen. Eine Verpflichtung der Schule beide Elternteile über Veranstaltungen zu informieren gibt es nicht.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 18:11
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo Ihrs,

interessant ist dann immer wieder, in den Schulgesetzen des Landes nachzuschauen. In der Regel findet man hier etwas zu Zusammenarbeit zwischen schule und Eltern und der Auskunftspflicht der Schule.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 18:20
(@melmi)
Rege dabei Registriert

Danke Euch  :thumbup: Also bevor ICH mich in die Landesgesetze einarbeite, schreibe ich mal das Schreiben an die Schule und warte ab was passiert. So oder so werde ich ja dann was hören und das JA habe ich jetzt auch mal eingeschaltet (wegen einem anderem Thema aber)

THX

Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2006 18:27
(@papi74)
Registriert

Hallo

@uli

Das stimmt so natürlich nicht. Wenn man zur Schule hingeht und beim Klassenlehrer/ Rektor die Situation erklärt, wird man sicher Infos bekommen. Eine Verpflichtung der Schule beide Elternteile über Veranstaltungen zu informieren gibt es nicht.

Ich meinte damit, dass die Schule zwar nicht verpflichtet ist den Eltern hinterher zu laufen...aber ich denke Sie sind verpflichtet auf Verlangen die nötigen Info's zu geben.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 18:27
 Uli
(@Uli)

Hallo Papi,

als ich Deine erste Antwort las, hatte ich gerade meine Frau an der Strippe (die Rektorin einer Grundschule ist) und konnte sie noch einmal direkt befragen. Normalerweise darf eine Schule darauf vertrauen, dass bei einem GSR dieses auch von beiden Elternteilen wahrgenommen wird, d.h. Infos unter den Elternteilen weitergereicht werden. Im Fall von "atmosphärischen Störungen" kann/soll die Schule dem um Auskunft nachsuchenden Elterteil Infos geben. Hieraus erwächst aber kein Recht, regelmäßig und vor allem automatisch Einladungen zu schulischen Veranstaltungen zu bekommen, da dies die Organistionsstrukturen sprengen würde.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 18:56
(@Platt)

Hi @Uli,

das was Du geschrieben hast kann ich alles nachvollziehen. Nur bleibt bei mir die Frage, wo steht das? Wer erhält die Informationen? Ich weis schon wer. 😉

Ich könnte mir vorstellen, dass beide Elternteile informiert werden müssen, aber aus "Bequemlichkeit" nes nicht gemacht wird. Ich habe einmal von der Schule ein Schriftstück bekommen, sinngemäß, ob ich damit einverstanden bin, dass die schulischen Belange ausschließlich mit meiner Ex geklärt werden können.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 20:03
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

aus dem Schulgesetz Schleswig-Holstein:

(5) Eltern im Sinne dieses Gesetzes sind die für die Person der minderjährigen Schülerin oder des minderjährigen Schülers Sorgeberechtigten. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird vermutet, daß jedes Elternteil auch für den anderen handelt. Bei der Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten nach diesem Gesetz stehen den Eltern mit deren Einverständnis solche Personen gleich, denen die Erziehung einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers übertragen ist; das Einverständnis ist der Schule vorher schriftlich nachzuweisen.

Übersetzt bedeutet das, dass der Vater an die Mutter verwiesen werden kann.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 20:17




(@diequelle75)
Zeigt sich öfters Registriert

Gilt diese Auskunftspflicht auch für Kindergärten.............?
Bei keinem gemeinsamen Sorgerecht ?

Hat jemand in diesem Fall Erfahrungen gesammelt ?

Liebe Grüße

diequelle

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2006 00:45
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo quelle,

beim Kindergarten, Arzt, Schule usw. braucht man eine Entbindung der Schweigepflicht des sorgeberechtigten Elternteils. Aber der sorgeberechtigte Elternteil ist zur Auskunft gegenüber dem nichtsorgeberechtigten Elternteil verpflichtet.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2006 00:49