Hallo zusammen,
ich bräuchte mal einen Rat. Ich habe die Wohnung am 25.03.2021 verlassen und lebe seit dem getrennt von meiner Frau und meinen Kindern.
Ich bin 30 km weggezogen, in die Nähe meiner Eltern, weil ich Betreuung brauche.
Die KM hat mir mitgeteillt, das Sie keinen Kontakt zu mir mehr wünscht. Auch nicht für den Umgang der Kinder. Ich bin mir auch sicher daran wird sich nichts ändern.
Deswegen wurde per Anwalt geregelt, das ich die Kinder alle 14 Tage am Wochenende bei mir sind.
Die Tochter ist 15 Jahre alt und der Sohn 10 Jahre. Ich hatte am Anfang alles mit der Tochter geregelt, bis die Tochter entschieden hat, das Sie nicht mehr zu mir möchte.
Das habe ich auch akzeptiert, was hätte ich auch sonst tun sollen, Sie ist immer hin 15 Jahre alt und hat nun mal andere Interessen in dem Alter als beim Papa zu bleiben, wo Sie auch keine Freunde hat.
Nun musste ich den Umgang über den Sohn regeln, welches jetzt zum zweiten mal zum Loyalitätskonflikt geführt hat. Ehrlich gesagt will ich Ihm das nicht mehr an tun.
Ich habe das dem Jugendamt mitgeteilt und die wollen meine Frau anschreiben. Wo ich genau weis, das Sie sich nicht melden wird. Damit werde ich erstmal bis zu 4 Wochen verlieren und die Einschulung verpassen. Und dann muss ich auf einen Termin von Familiengericht warten. Keine Ahnung wie lange das dauert.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Ich möchte meinem Sohn nicht unterdruck setzen und sagen:ich hole Dich jetzt ab. Nur wenn ich Ihn Frage, ob ich Ihn abholen soll, dann gerät er ins Loyalitätskonflickt. Eigentlich möchte er, das Ihm die Entscheidung abgenommen wird.
Lohnt es sich überhaupt zum Familiengericht zu gehen. Ich bin mir total sicher, das sich die KM nicht an die Regelung halten wird. Am Ende wird der Sohn immer wieder darunter leiden. Welches Leid ist schlimmer Loyalittätskonflikt oder kein Kontakt mehr zu mir ?
Mit freundlichen Grüßen
funcky
Hallo,
wenn ich das richtig lese, gibt es doch eine Umgangsregelung alle 14 Tage.
Wird diese Regelung gelebt und funktioniert diese und wird beiderseits eingehalten?
Grundsätzlich kann man einen 10jährigen zu seinen Vorstellungen befragen und in die Thematik einbinden, jedoch treffen die Umgangsregelungen seine Eltern bzw. ein Gericht falls das nicht klappt.
Hallo funcky,
und willkommen im Forum.
Lohnt es sich überhaupt zum Familiengericht zu gehen. Ich bin mir total sicher, das sich die KM nicht an die Regelung halten wird.
Bei einem solchen Exemplar von Ex ist es wichtig, dass dann in der gerichtlichen Umgangsregelung aber auch ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft für den Fall von Verstößen gegen die Regelung festgesetzt wird. Das ist etwas, da musst du bzw. dein Anwalt aufpassen, dass der Richter so etwas in den gerichtlichen Beschluss mit aufnimmt.
Wenn's nämlich an den eigenen Geldbeutel geht, dann wird meist auch die etwas widerborstigere Sorte von Kindesmutter ein bisschen zuverlässiger.
Am Ende wird der Sohn immer wieder darunter leiden. Welches Leid ist schlimmer Loyalittätskonflikt oder kein Kontakt mehr zu mir ?
Ich denke, in den meisten Fällen wiegt da der fehlende Kontakt zu einem der beiden Elternteile weit schwerer. Bedenke bitte, dass dem Kind hiermit sozusagen die Hälfte seiner Identität / seiner Abstammung verloren gehen würde.
Und übrigens, was die Fünfzehnjährige betrifft: Zwischen "jedes zweite Wochenende genervt bei Papa rumhängen" und "überhaupt kein Kontakt mehr" besteht ein weites Feld von Möglichkeiten. Gibt's irgendwelche Interessen der jungen Dame, die sich z.B. in einen gemeinsamen Kurzurlaub ummünzen lassen?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Mit der Tochter hatte es geklappt. Aber Sie kommt ja nicht mehr. Jetzt muss ich es mit meinem Sohn regeln. Und das klappt nicht. Wenn ich Ihn frage, ob ich Ihn abholen kann. Sagt er einmal ja und beim nächsten mal Loyalitätskonflikt. Da saget er dann : Wenn ich zu Dir gehe, dann ist die Mutter traurig und wenn nicht dann bist Du traurig. Ich habe Ihm nie gesagt, das ich traurig bin oder Ihn vermisse. Ich sage Ihm immer nur, das Ich Ihn lieb hab. Das mit dem vermissen und traurig sein lasse ich immer weg, damit er kein schlechtes gewissen hat.
Umgangsregelung vom Gericht sind für mich nichts Wert, wenn die KM die Kommunikation immer noch verweigert und ich dann wieder alles über Sohn regeln muss. Wie jetzt zum Beispiel die Einschulung oder später andere Sachen, von denen ich nie was Erfahren werde. Höchstens per Zufall. Wie soll ich den ohne Kommunkiation mir der KM den Urlaub planen ? Wieder über den Sohn ? Das wird nicht funktionieren ? Da wird der Sohn immer wieder drunter leiden. Er musst dann meine Wünsche der KM mitteilen und Ihre wünsche mir. Mit der Tochter war das schon schwierig.
Hallo Malachit,
danke für Deine Antworten.
Zitat:
Bei einem solchen Exemplar von Ex ist es wichtig, dass dann in der gerichtlichen Umgangsregelung aber auch ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft für den Fall von Verstößen gegen die Regelung festgesetzt wird. Das ist etwas, da musst du bzw. dein Anwalt aufpassen, dass der Richter so etwas in den gerichtlichen Beschluss mit aufnimmt.
Wenn's nämlich an den eigenen Geldbeutel geht, dann wird meist auch die etwas widerborstigere Sorte von Kindesmutter ein bisschen zuverlässiger.
Ende Zitat
Da ist die KM einfach skrupellos und Sie ist Harz4 Empfängerin da ist nichts zu holen.
Zitat:
Ich denke, in den meisten Fällen wiegt da der fehlende Kontakt zu einem der beiden Elternteile weit schwerer. Bedenke bitte, dass dem Kind hiermit sozusagen die Hälfte seiner Identität / seiner Abstammung verloren gehen würde.
Und übrigens, was die Fünfzehnjährige betrifft: Zwischen "jedes zweite Wochenende genervt bei Papa rumhängen" und "überhaupt kein Kontakt mehr" besteht ein weites Feld von Möglichkeiten. Gibt's irgendwelche Interessen der jungen Dame, die sich z.B. in einen gemeinsamen Kurzurlaub ummünzen lassen?
Ende Zitat
Da stimme ich Dir zu. Ich weiss bloß nicht, wie ich ohne die KM den Loyalitätskonflikt lösen soll.
Zitat
Und übrigens, was die Fünfzehnjährige betrifft: Zwischen "jedes zweite Wochenende genervt bei Papa rumhängen" und "überhaupt kein Kontakt mehr" besteht ein weites Feld von Möglichkeiten. Gibt's irgendwelche Interessen der jungen Dame, die sich z.B. in einen gemeinsamen Kurzurlaub ummünzen lassen?
Ende Zitat
Ich kann die Kinder nicht selber abholen. Und muss jedes mal mit einer Begleitung hin fahren, weil ich selber Blind bin.
Das bedeutet, ich kann da nicht alleine hin fahren und mal alleine mit meiner Tochter einen Kaffe trinken oder EIS essen gehen.
Und zu Hause haben meine Tochter und ich keine gemeinsame Hobbies oder Interessen. Ich kann durch die Blindheit auch nicht viel anbieten.
Spazieren gehen ist zu langweilig oder Film kucken möchte Sie auch nicht. Ich telefoniere mit Ihr einmal die Wochen 2 Minuten lang. Länger dauern die Gespräche nicht.
Mein Sohn ist 9, ich bin aber in einer anderen Situation als du. Mein Sohn versteht aber schon vieles. Ich würde ihm in deiner Situation mitgeben, dass er nicht dafür verantwortlich ist dafür zu sorgen, dass seine Mutter sich gut fühlt. Du versuchst dich weiter um ihn zu kümmern so gut es geht, weil es wichtig für ihn ist, nicht für dich.
Generell ist das immer schwer, wenn der Vater auszieht. Die Ex ist meistens nachtragend, die Kinder denken, dass er die Familie verlassen hat. Da machen es die Frauen schon klüger: die nehmen meist die Kinder einfach mit.
Hallo,
wenn der Umgang gerichtlich geregelt wird dann wäre es wichtig (zumindest befristet) eine Umgangspflegschaft einzurichten. Die Aufgabe der Umgangspflegschaft wäre es dann den Umgang durchzusetzen, das Kind abzuholen und Dir zu übergeben. Das würde den Druck auf das Kind wesentlich verringern und auch Du müsstest keinen Druck auf die KM ausüben, das wäre ebenfalls Sache der Umgangspflegschaft.
VG Susi
Hallo MaxMustermann1234,
mein Sohn hatte schon zum 2. mal einen Loyalitätskonflikt innerhalb kürzester Zeit. Ich habe es Ihm beide male erklärt, das er sich nicht um die Gefühle von der KM oder mir gedanken machen muss. Ich habe auch meinen Sohn nie gesagt, wenn er nicht da ist das ich traurig bin oder Ihn vermisse. Ich sage Ihm immer:Ich habe Dich lieb oder ganz doll Lieb. Das mit vermissen u.s.w. habe ich immer weggelassen, das er nicht noch von mir belastet wird. Aber trotzdem denk er das ich wenn er nicht bei mir ist, das ich dann traurig bin. So ein Loyalitätskonflikt kann ein Elternteil alleine nicht lösen. Es müssen immer beide Eltern gemeinsam mit dem Kind reden.
Ich habe heute meinen Sohn angerufen und im Gespräch nachgefragt, ob er am Wochenende zu mir möchte. Er hat werde ja oder nein gesagt. Als ich gemerkt habe, das Ihm diese Frage wieder unangenehm ist, habe ich dann Ihm vorgeschlagen, das ab jetzt er von sich selbst aus sagt, wenn er mich wieder besuchen möchte.
Damit ist er Einverstanden. Aber lieber wäre es Ihm, wenn es so wäre wie früher. Also das Die Eltern entscheiden und nicht er. Aber diesen Wunsch kann ich Ihm leider nicht erfüllen. Ich kann ohne Absprache mit der KM nicht einfach sagen, ich hole Dich jetzt ab.
Ich werde jetzt abwarten, bis sich das Jugendamt sich meldet, wo ich schon genau die Antwort kenne und dann werde ich zum Familiengericht gehen müssen. Und ich weis auch genau, das ich solange meinen Sohn nicht mehr sehen werde, weil er keinen Mut haben wird der KM zu sagen, ich möchte jetzt zum Papa. Solange werde ich erstmal telefonischen Kontakt halten. Mal sehen, ob das ausreicht /gut geht.
Mit freundlichen Grüßen
funcky
Hallo Susi64,
das mit dem Umgangspflegschaft hört sich gut an. Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, das nach Ihren Erfahrungen, die Mutter zu einer freiwilligen Mediation aufgefordert wird. Bevor die Umgangszeiten gerichtlich angeordnet werden oder Schweige denn das ein Umgangspflegschaft eingeschaltet wird. Erst wenn das mit der Mediation nicht funktioniert, wird dann die Zeiten gerichtlich angeordnet.
Laut Jugendamt kann es auch noch passieren, wenn ich meinen Sohn etwas länger nicht sehe. Das vom Gericht erstmal Besuche ohne Übernachtung statt finden sollen.
Soll alles schon passiert sein.
So was ich von Jugendamt raus höre, kann die KM in der Praxis machen was Sie will, wenn Sie es geschickt an stellt. Einen Rat wie ich am besten vorgehen soll, konnte Sie mir nicht so richtig geben. Es hängt am Ende von der KM ab, ob Sie einsichtig wird.
Für mich bedeutet das, ich werde es versuchen für den Junge. Aber Hoffnung setze ich darauf kein bischen. Dafür kenne ich die KM zu gut.
Sie hat in dieser Woche, was meine Woche gewesen wäre. Dafür gesorgt, das der Sohn nicht zu mir kommt. Am Dienstag war ein Freung eingeladen.
Am Donnerstag also heute war schwimmen geplant und dann doch nicht. Jetzt ist das schwimmen für morgen geplant. Vor 3 Wochen in meiner Woche war Urlaub geplant und dann doch nicht.
Nach gerichtlicher Entscheidung/Festlegung wird dann, wieder an meinem Wochenende irgend etwas geplant und ich darf es dann meinem Sohn erklären das das so nicht geht. Automatisch doofer Papa, er hat kein verständnis. Deswegen setze ich hier keine Hoffnung. Ich probiere es aus, damit ich mir auch später nicht vorwerfen kann, ich hätte es ja mal probieren können.
Ich stelle mich jetzt schon darauf ein, das ich die Kinder verloren habe. Mal sehen, wie ich das verkrafte. Aber so sind nun mal die Tatsachen. Alles andere ist Wunsch denken. Ich bin zumindest, nach dem Gespräch mit dem Jugendamt, zu diesem Entschluß gekommen.
Mit freundlichen Grüßen
funcky
Hallo,
das JA kann in Umgangsfragen nur beraten und genau das nehmen sie jetzt in Angriff, wenn die KM nicht will, dann kann in dieser Frage das JA gar nichts machen.
Wenn das absehbar ist, dann solltest Du Dir einen Anwalt suchen und wenn die Bemühungen des JA nicht in absehbarer Zeit etwas bringen mit dem Anwalt den gerichtlichen Weg gehen. Dann kann auch frühzeitig eine Umgangspflegschaft angeordnet werden und die Umgangspflegschaft wird auch dem Gericht berichten. Das JA kann das nicht.
Es ist trotzdem wichtig auch mit dem JA guten Kontakt zu pflegen, da das JA auch vor Gericht gefragt bzw. Stellungnahmen abgibt. Versuche also als freundlicher Mensch, interessierter und engagierter Vater aufzutreten.
Ansonsten kann man nur sagen, dass es mit dem Gericht selten schnell geht und Du auch an Dich und Deine Gesundheit denken musst. Es bringt nichts ständig darüber zu grüberln, was wie sein könnte, sein müsste. Versuche Freunde zu finden und einen Ausgleich zu schaffen, dass ist jetzt sejr wichtig.
VG Susi
Servus funcky!
(...), habe ich dann Ihm vorgeschlagen, das ab jetzt er von sich selbst aus sagt, wenn er mich wieder besuchen möchte.
Damit ist er Einverstanden. Aber lieber wäre es Ihm, wenn es so wäre wie früher. Also das Die Eltern entscheiden und nicht er.
Ich finde, Du solltest auf den Wunsch Eures Sohnes hören und versuchen, mit KM einen realisierbaren und einigermaßen verlässlichen Umgangsplan auszuarbeiten, zur Not mit Hilfe des JA oder als gerichtlichen Beschluss. Dann gibt es eine für alle mehr der minder planbare und verbindlicher Regelung, an welche ihr euch halten wollt.
Der junge Kerl will sich (noch) nicht entscheiden, kann er m.E. auch nicht; nehmt ihm also diese Last (und damit verbunden mögliche Loyalitätskonflikte). Wenn´s blöd läuft, wird mit dem neuen Plan Sohnis Kontakt zu Dir weniger werden, weil er womöglich KM nicht alleine lassen, verletzen oder was weiß ich was nicht will.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Susi,
einen Anwalt habe ich eingeschaltet. Sie hat mir gesagt, das ich erstmal das JA einschalten muss und erst wenn das nicht funktioniert. Kann ich zum Familiengericht.
Darauf warte ich. Leider wird das so wies aus sieht etwas dauern und in der Zeit werden mein Sohn und ich uns entfremden.
Mit freundlichen Grüßen
funcky
Wieso? I.A. reicht ein Vermittlungsgespräch beim JA. Die sollen innerhalb von 14 Tagen einen Termin ansetzen. Wenn es dort zu keiner Einigung kommt, steht dir der Weg offen. Du darfst dich nur nicht auf Maßnahmen einlassen, die das Ganze in die Länge ziehen.
Hallo Marco,
das mein Sohn keine Entscheidung treffen möchte und auch nicht kann und nicht sollte ist mir klar. Nur kann ich Ihm diese Last nicht abnehmen oder seinen Wunsch erfüllen. Die KM verweigert jede Kommunikation. Ich habe noch nicht einmal Ihre Rufnummer. Sie hat mir, das Sie nicht mehr mit mir Kommunizieren möchte über die Tochter mitgeteilt. Deswegen eine Kommunikation mit der KM wird nicht mehr statt finden. Sie hat keine Probleme die Kinder in so eine Situation zu bringen und ich möchte die Kinder nicht in so eine Situation bringen. Ich würde auch sehr gerne meinen Kinder sagen: Wie sehr ich Sie vermisse. Aber das bring die ja die Kinder noch mehr in Konflikt Situation. Ich werde erstmal auch selber abstand zu meinem Sohn halten. Ich werde Ihn erstmal nicht mehr von mir aus anrufen. Ich weis nicht, ob ich mich nicht am Telefon beherschen kann. Er soll nicht sehen das ich traurig bin. Ich versuche gerade zu akzeptieren, das ich die Kinder nicht mehr sehen werde.
Ich versuche es über JA und Familiengericht es zu lösen. Aber setze darauf keine Hoffnung. Dafür kenne ich die KM zu gut. Sie möchte mich aus Ihrem leben komplett raus haben. Und das mit den Kindern stört Sie halt eben. Das ist für mich schon ein verlorener Kampf. Ich versuche es nur, damit ich mir später keine Vorwürfe mache.
Wenn der Sohn mich besuchen möchte, dann muss die Initiative von Ihm aus kommen und das der KM mit teilen. Das ist zwar total unfair gegen über meinem Sohn, aber ich habe keine andere Möglichkeit.
Vielleicht tut es Ihm auch gut, wenn er sich nicht meldet und einfach sein leben lebt. Dann steht er wenigstens nicht zwischen Vater und Mutter. Und muss sich nicht, so wie er es sieht, zwischen Vater und Mutter entscheiden. Vielleicht ist es einfach so besser für Ihm ohne Papa auf zu wachsen. An statt diesen Konflikt in sich zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
funcky
Hallo zusammen,
Danke. Für eure Antworten.
Ich werde es mit JA und Familiengericht probieren, so wie der Anwalt es mir geraten hat.
Aber innerlich habe ich den Kampf schon aufgegeben. Ich gehe davon aus, das es das beste für den Sohn ist, wenn er unbeschwert seinen Leben leben kann.
Und wenn die Kinder mich sehen zu wollen, dann können die sich jeder Zeit bei mir melden. So hatte ich damals mit der Tochter es abgesprochen. Und gestern mit meinem Sohn. Mit der Tochter habe ich persöhnlich keinen Problem, weil Sie sich selbst entschieden hat, mich nicht mehr zu besuchen und Sie ist 15 Jahre alt und da kann man solche Entscheidungen treffen. Aber der Sohn der kann das noch nicht und das tut mir so richtig weh. Ich kann Ihm einfach nicht helfen.
Es gibt da so ein Sprichwort, Aus den Augen aus dem Sinn. Hoffentlich stimmt das. Und mein Sohn und ich können wenn wir uns nicht mehr treffen. Jeder für sich sein leben weiter leben. Allerdings kenne ich das von meinem Neffen, das er jedesmal tränen im Auge hatte, wenn sein Vater erwähnt wurde. Obwohl er Ihn nie so richtig kennen gelernt hatte. Er hatte Ihn mit 2 Jahren verlassen. Und bis mein Neffe in die 5. Klasse kam war das so. Jetzt kommt mein Sohn auch in die 5. Klasse und ich werde die Einschulung verpassen. Aber vielleicht ist das jetzt die beste Zeit um seinen Papa zu vergessen. Er bekommt neue Freunde und das wird Ihm bestimmt ablenken.
Ich weis ich bin zu dramatisch und ich sollte nicht so schnell Aufgeben. Aber dafür kenne ich die KM zu gut. Ich versuche mir ein zu reden, das es das beste für Alle ist.
Und vielleicht ist das auch so. Auf jeden Fall besser als jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
funcky
Hallo MaxMustermann1234,
Zitat:
Wieso? I.A. reicht ein Vermittlungsgespräch beim JA. Die sollen innerhalb von 14 Tagen einen Termin ansetzen. Wenn es dort zu keiner Einigung kommt, steht dir der Weg offen. Du darfst dich nur nicht auf Maßnahmen einlassen, die das Ganze in die Länge ziehen.
Ende Zitat
Das sagst Du einfach so. Ich habe das JA anfang der Sommerferien angerufen, damit Die sich mit meiner Frau in Kontakt setzen um den Umgang mit dem Sohn zu regeln.
Nach 3 Wochen hat sich dann eine Mediatorin bei mir gemeldet und gefragt, wie jetzt genau die Situation ist. Und dann am Ende mitgeteilt, das es jetzt noch 4 Wochen dauern kann. Es ist viel zu tun.
Servus funcky!
Die Kommunikation über die Kinder war und ist -wenn auch bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar- einfach nicht gut; Ihr als Eltern seid BEIDE verpflichtet, das Recht Eurer Kinder auf Umgang zu ermöglichen und zu fördern.
Wenn KM nicht reagiert (genaugenommen musst Du nicht mit ihr reden, es gibt ja eine Vereinbarung), dann bist Du zu den vereinbarten Abholterminen da und versuchst die Kinder zu holen, das bist Du in meinen Augen Euren Kindern schuldig (für Eure Kinder insofern wichtig, da es [Umgangs-]Regeln gibt, an die sich alle zu halten haben; wofür wären denn diese sonst zu Nutze??).
Zur Not kannst Du ein paar Tage vorher KM und die Kinder von der bevorstehenden Abholung in Kenntnis setzen. Da Du eh´ in Begleitung bist, hast Du zugleich einen Zeugen, wenn die Übergabe/Abholung nicht klappt oder vereitelt wurde.
Hast Du was unternommen und wenn ja was, als sich an die anwaltschaftlichen Regelung sich nicht mehr gehalten wurde?
Warst Du auch mal persönlich beim JA (ich würde mich zum Beispiel aufgrund der Untätigkeit/Wartezeiten mit der Leitung in Verbindung setzen).
Sorry, aber ich habe bisher den Eindruck, dass Du mehr Probleme als Lösungen suchst...ich finde, Du solltest Dich wieder gerade machen anstatt die Flinte in den Korn zu werfen.
Davon ab, unterschätze nicht die Antennen der Kinder; ich glaube, dass Euer Sohn sehr wohl merkt, welche Gefühle Du ausstrahlst.
Ich tendiere eigentlich dazu, dass mit (dokumentierter??) Nichteinhaltung der anwaltschaftlichen Vereinbarungen der Weg zu einem Antrag bei Gericht -ohne JA-Zwischenstop- frei wäre.
Ich würde einen Umgangsbeschluss (mit Ordnungswidrigkeit) nicht unterschätzen, auch wenn KM nicht in Geld schwimmt. Womöglich genügt die Androhung einer Strafe und Dein Auftreten (Du kämpfst mit allen Mitteln um das Recht der Kinder),sich im Sinne der Kinder zu besinnen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco
Zitat
Ich tendiere eigentlich dazu, dass mit (dokumentierter??) Nichteinhaltung der anwaltschaftlichen Vereinbarungen der Weg zu einem Antrag bei Gericht -ohne JA-Zwischenstop- frei wäre.
Ende Zitat
Entweder habe ich einen schlechten Anwalt oder Familiengericht ohne JA geht nicht. Die Anwältin weis über alles Bescheid und hat mir das nicht vorgeschlagen. Dokumentiert ist allerdings. Bin nicht selber auf diese Idee gekommen.
Zitat
Hast Du was unternommen und wenn ja was, als sich an die anwaltschaftlichen Regelung sich nicht mehr gehalten wurde?
Ende Zitat
Ich habe es dem Anwalt mitgeteilt und auf Ihren Rat/Vorschlag den JA eingeschaltet. Jetzt soll ich auf Antwort von JA warten.
Zitat
Warst Du auch mal persönlich beim JA (ich würde mich zum Beispiel aufgrund der Untätigkeit/Wartezeiten mit der Leitung in Verbindung setzen).
Ende Zitat
Ich war nicht persöhnlich da. Wegen meiner Blindhet kläre ich meine Angelegenheiten nur telefonisch. Immer eine Begleitung zu finden ist schwer.
Zitat
Die Kommunikation über die Kinder war und ist -wenn auch bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar- einfach nicht gut;
Ihr als Eltern seid BEIDE verpflichtet, das Recht Eurer Kinder auf Umgang zu ermöglichen und zu fördern. Wenn KM nicht reagiert (genaugenommen musst Du nicht mit ihr reden, es gibt ja eine Vereinbarung), dann bist Du zu den vereinbarten Abholterminen da und versuchst die Kinder zu holen, das bist Du in meinen Augen Euren Kindern schuldig (für Eure Kinder insofern wichtig, da es [Umgangs-]Regeln gibt, an die sich alle zu halten haben; wofür wären denn diese sonst zu Nutze??).
Zur Not kannst Du ein paar Tage vorher KM und die Kinder von der bevorstehenden Abholung in Kenntnis setzen. Da Du eh´ in Begleitung bist, hast Du zugleich einen Zeugen, wenn die Übergabe/Abholung nicht klappt oder vereitelt wurde.
Ende Zitat
Anwaltlich wurde folgende Vereinbarung getroffen, das auch die Kinder alle 14 Tage am Wochenende und einmal die Woche habe. Und die Ferien zu Hälfte.
Die Uhrzeiten wurden dann immer mit meiner Tochter abgesprochen. Das hat auch funktioniert, bis die Sommerferien kamen und die Tochter mich nicht mehr regelmäßig besuchen möchte. Die Tochter habe ich beim JA aussen vorgelassen, weil Sie 15 Jahre alt ist und auch nach dem Gesetzt selber entscheiden darf (Kindeswille). Jetzt musste ich die Sommerferien mit meinem Sohn klären und das ist natürlich total schief gelaufen. Jetzt kann und werde ich nicht mehr über den Sohn versuchen noch die Wochenenden zu planen. Ich kann doch nicht mehr von meinem Sohn erwarten, das er jedesmal der KM mit teilt: Ich komme Dich am Freitag um 14 Uhr abholen.
Genau das hat Ihm zu diesem Konflikt geführt. Der Sohn möchte das über Ihn entschieden wird und das er aussen vorgelassen wird.
Zitat
Ihr als Eltern seid BEIDE verpflichtet, das Recht Eurer Kinder auf Umgang zu ermöglichen und zu fördern.
Ende Zitat
Über Umgang fördern von der KM musste ich gerade ECHT LACHEN. Was mann muss und was man am Ende tut sind zwei verschiede Dinge.
Warum sollte die KM den Umgang fördern. Das will Sie doch gar nicht. Sie versucht die ganze Zeit den Umgang zu unterbinden.
Ich musste bei meiner Tochter Rechenschaft ablegen, warum ich die Miete/Strom/Wasser und Internet Rechnung nicht bezahle.
Ich habe natürlich alles regelmäßig bezahlt. Sogar das Internet, obwohl es über meinem Namen lief und ich hääte den Vertrag zu meiner eigenen Wohnung übernehmen können. Ich wollte den Kindern nicht das Internet weg nehmen. Ich habe auch für Kinder aufs Haushaltauflösung verzichtet. Und dann muss ich mir von meiner Tochter sowas anhören. Was meinst Du, wie meiner Tochter darauf kam ? Aber egal die Tochter muss es selber wissen.
Mit freundlichen Grüßen
funcky
Ich hatte auch eine gerichtliche Umgangsvereinbarung, welche auf einmal nicht mehr eingehalten wurde. Ich erhielt damals auch im Kindergarten ein Hausverbot. Ich habe da das Gericht direkt angeschrieben und eine Umgangspflegschaft beantragt. Die Gegenseite dann ein Umgangsverbot. Ich erhielt in der Verhandlung dann die Umgangspflegschaft. Die Anwältin der Kinder befragte die Kinder. Das Ergebnis war eine Übergabe der Kinder an die Umgangspflegschaft. Die Umgangspflegerin hatte meine Ex mehrmals ermahnt und angedroht es dem Richter zu melden. Dann war endlich Ruhe.
Das Jugendamt habe ich als Vater außen vorgelassen, denn die beraten Väter eher ungern. Wichtig ist auch immer wenn es um die kinder geht, sich nur auf die Kinder zu konzentrieren. Vorwürfe von der ex oder gegen die Ex, einfach sein lassen. Wichtig. Es geht immer nur um die eigenen Kinder.
Moin!
Für den Gang zum Fam Gericht wegen einer Umgangssache brauchst Du nicht das okay vom JA. Es wäre zwar hilfreich, wenn die das befürworten, aber das ist immer auch abhängig davon, wie der Sachbearbeiterin am Morgen ihr Kaffee geschmeckt hat.
Umgang ist eigentlich ein Grundrecht und das Wissen die Gerichte auch.
Greetz,
Milan