Hallo Zusammen,
nach geraumer Zeit muss ich mich mal wieder melden und meine Umgangsangelegenheit mit Euch besprechen:
also kurz die Voraussetzungen:
- Kind 5,5 Jahre alt
- gemeinsames Sorgerecht
- seit 3 Jahren getrennt
- Umgang bis dato jedes WE, im Prinzip abwechselnd mal mit mal ohne Übernachtung
So, unsere Umgangsabsprache untereinander funktionierte bis dato eigentlich sehr gut, ab und zu mal Diskussionen wg. Übernachten aber im großen und ganzen alles i.O.. In den Ferien unsere Tochter eine Woche soeben bei mir gehabt, Verhältnis zur Ex mehr oder weniger entspannt.
Bis dieses WE. Meine neue Partnerin, mit der ich eine Fernbeziehung führe, war zu Besuch (selbst geschieden, Kind mit Ex im Wechselmodell). Haben uns lange überlegt ob sie meine Tochter kennenlernen soll, habe sie dann vorgestellt und waren gemeinsam im Schwimmbad. Alles war gut und meine Tochter hat sich auf ihren Wunsch hin von ihr die Haare waschen lassen.
Wir sind dann rein zufällig meiner Ex und ihrem Partner bei einem Ausflug begegnet und seitdem herrscht Krieg. Am nächsten Tag (also Montag dieser Woche) erreichte mich eine mail, deren Niveau dermaßen unterirdisch ist, dass ich manche Dinge hier nicht erwähnen möchte. Wer diese Frau sei, die so etwas intimes wie ihrer Tochter die Haare waschen würde, was diese beruflich machen würde, woher sie käme, wo ich sie kennengelernt hätte und dass unsere Tochter nicht mehr bei mir übernachten könne.
Ich habe eine zwei Zimmerwohnung und wenn unsere Tochter hier ist, schläft sie in meinem Bett und ich auf dem Sofa. Dies ist laut meiner Ex nicht kindgerecht. Stimmt dies? Brauche ich ein eigenes Kinderzimmer?
Es sei meiner Ex jetzt klar, warum unsere Tochter nicht mehr bei mir übernachten wolle (klar, war ja eben erst 8 Tag hier), wenn ich mich hier vergnügen würde und unsere Tochter zuhören dürfe (es wurde drastischer ausgedrückt).
Heute ein Telefonat, das im Niveau die mail noch weit unterbot. Wie widerlich ich sei, die Frau sei eine Prostituierte, ich sei ein Arschloch und Lügner und gewalttätig, unsere Tochter könne nicht mehr bei mir übernachten, in einem Bett in dem ich mit der Dame herumvög... würde usw. Ich würde das Wohl unserer Tochter gefährden, sie sei allein für unsere Tochter verantwortlich. Sie glaube mir nicht mehr, ich würde mich mit meinem Damenbesuch vergnügen während unsere Tochter im Nebenzimmer ist usw..
Ich habe geantwortet, dass sie das im Prinzip nichts anginge, sie doch froh sein könne dass wir uns getrennt hätten und ich als souveränes Elternteil meine Umgangszeit so gestalten möchte ich das für richtig halte. Darauf hat sie mich richtig angeschrieen, mich als widerlichen Drecksack beschimpft usw.. Und das als Religionslehrerin...
Jetzt ist mir ganz klar, dass ich natürlich den ganzen Kladderadatsch mit Umgangsregelung etc. angehen kann.
Habe aber dazu noch Fragen:
- ist eine zwei Zimmerwohnung kindgerecht?
- hat es einen Nachteil, wenn ich vor Einreichung einer möglichen Klage nicht vorher ans Jugendamt gehe?
Moin
- ist eine zwei Zimmerwohnung kindgerecht?
Kann nicht genau gesagt werden. Jedoch wird mit fortschreitendem Alter des Kindes ein eigener Bettplatz befürwortet - meine Einschätzung. Das heisst nicht, wegen dem Umgang muss das Kind ein eigenes Zimmer haben, oder ein ständig aufgestelltes Bett. Es wird sowieso der Zeitpunkt kommen, wo Tochter nicht mehr in dem Deinen Bett schlafen möchte. Oder ihr habt solch eine Vater-Kind-Beziehung, wo das deinige Bett für sie allerheilig ist. Ich meine das allweg positiv betrachtet, und zwar mit Nachdruck.
- hat es einen Nachteil, wenn ich vor Einreichung einer möglichen Klage nicht vorher ans Jugendamt gehe?
Ja. Nach FamG hat zuerst eine aussergerichtliche Einigung unter Zuhiifenahme der Vermittlungstätigkeit des JA stattzufinden, und erst wenn diese scheitert sind viele Gerichte gewillt, entsprechende Klagen anzunehmen. So ist nunmal die Gesetzeslage.
In Umgangsfragen besteht aber auch das Beschleunigungsgebot lt. FamG. Das heisst nach meiner Interpretation, wenn das erste vermittelnde Gespräch beim JA platzt wegen der Uneinsichtigkeit des betreuenden ET und kein angemessen zeitnaher Folgetermin (max. 7 Tage) stattfindet, dann ab zum Gericht - eventuell und bei Möglichkeit per EA. Also ab dann knallhart mit all der gebotenen Möglichkeit.
Dein Ex-Fräulein konfrontiert m.E. aus krankhafter Eifersucht bzw. aus Neid. Ohne äusseren Druck wird hier kaum was möglich sein. Eine Meditation ist erst dann möglich, wenn sie Konsequenzen zu befürchten hat. Dennoch solltest Du Dich keinesfalls einer ersten Meditation verweigern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
danke für Deine Antwort!
Nur um klarzustellen: wir schlafen nicht zusammen in 'meinem' Bett. Wenn unsere Tochter hier ist, ziehe ich auf die Couch. Was soll ich sagen, es gab bis jetzt diesbezüglich noch nie irgendwelche Probleme. Nur behauptet meine Ex, unsere Tochter würde nicht bei mir übernachten wollen. Wenn sie dann bei mir ist, ist dieses 'Problem' wie weggeblasen.
Moin
Nur um klarzustellen: wir schlafen nicht zusammen in 'meinem' Bett. Wenn unsere Tochter hier ist, ziehe ich auf die Couch. Was soll ich sagen, es gab bis jetzt diesbezüglich noch nie irgendwelche Probleme.
Selbstverständlich, genau das wollte ich ausdrücken. Und dennoch wird/könnte das Alter kommen, wo ihr das - ich sage mal - vielleicht unangenehm wird. 😉
Nur behauptet meine Ex, unsere Tochter würde nicht bei mir übernachten wollen. Wenn sie dann bei mir ist, ist dieses 'Problem' wie weggeblasen.
Ebenfalls bei Deinem Prachtexemplar von Ex selbstverständlich. Was soll sie denn sonst an "Agrumenten" ins Feld führen? Kindeswille ist nun mal bei solchen Menchen dann Gesetz, wenn es der Befriedigung eigener Ansichten dient. Und ein wenig Lüge (nach ihrer Auffassung ist es sogar die Ansicht des Kindes, weil sie es nunmal zu sein hat) ist doch dabei unerheblich. (Vorsicht: das war Sarkasmus)
Du musst wahrscheinlich aufpassen, das nicht auch noch ein Loyalitätskonflikt ins Kind geimpft wird. PAS ist bei Deiner Schilderung nicht weit entfernt. Von daher absolut stringend und sofort eine Umgangsregelung festsetzen, an welche sich die KM gezwungen sieht sie einzuhalten. Die Behauptung, eure Tochter möchte nicht mehr bei Dir übernachten, ist vermutlich nur der Anfang in einem ganzen Dickicht an Lügengeflecht. Nun ja, Du kennst Deine Ex (ein wenig). Schätze es selber ein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
danke für Deine Nachricht! Richtig, Exes Meinung soll als die Meinung unserer Tochter installiert werden. Dieses WE sei sie unterwegs (Geburtstag von Cousin), nächstes WE könnte ich unsere Tochter dann wieder am Samstag nehmen. Das mit Übernachten würde sich Ex dann noch überlegen... Übrigens hat meine Freundin nicht im Beisein unserer Tochter bei mir übernachtet. Trotzdem kamen wie beschrieben die wüsteten Unterstellungen.
Also, wie am besten weiter vorgehen. Ich schreibe ihr einen freundlichen Brief mit Vorschlag einer Umgangsregelung und Bitte um schriftliche Rückantwort in 10 Tagen und schreibe auch, dass dies der zweite Versuch einer Regelung sei (auf einen ersten Brief vor längerem kam damals keine Antwort, allerdings hatte sich der Umgang im Anschluss daran wieder normalisiert).
Parallel zum Jugendamt und ein zunächst ein (Einzel-)Beratungsgespräch durchführen (dies hat mir meine Freundin vorgeschlagen)?
Hallo Zusammen,
so, ein bisschen Reaktion gab es schon. Meine Ex-Frau möchte wohl den Kindesunterhalt angepasst bekommen - aber das ist ein anderes Thema - und sie war beim Jugendamt. Meinen Brief hat sie wohl erhalten. Am Jugendamt hat man ihr wohl geraten zu einer psychologischen Beratungsstelle zu gehen, was sie auch gewillt zu tun ist.
Wisst Ihr was es damit auf sich hat? Wie soll ich am besten reagieren?
Hi,
ok, sie reagiert aber es passiert nichts was an der Situation mit dem Umgang etwas ändert. Auf Wunder zu hoffen war in so einer Situation immer schon ein schlechter Ratgeber.
Du hast ihr also geschrieben? Ihre Reaktion an dich war?
Warst du schon beim Jugendamt? Gab es in der Zwischenzeit Umgang? Wann war der letzte Umgang?
Es wirkt gerade jedenfalls nicht so als würde sie vernünftig werden, dafür spricht die Ausweitung auf den Unterhaltsbereich. Ignorier wenn es um Umgang geht den Unterhalt und konzentrier dich jetzt darauf eine saubere Umgangsregelung zu bekommen, und das sollte immer zügig gehen.
LG
Nadda
Hallo,
vielen lieben Dank für die Antwort!
Nein, war noch nicht beim Jugendamt, sie wohl schon.
Wollte heute beim Jugendamt vorstellig werden. Gerade angerufen, dort sagte man mir, ein Termin in 6 - 8 Wochen???? Ist dies üblich?
Kann natürlich gleich heute nachmittag dorthin gehen und vorstellig werden... Was würdet Ihr mir raten?
Der letzte Umgang war vor eineinhalb Wochen, dort unsere Tochter auch meine Freundin kennengelernt, dann der beschriebene emotionale Höhenflug.
Mein nächster Umgang soll tagsüber am kommenden Sonntag stattfinden.
Hi,
anrufen und sofort einen Termin geben lassen, wenn deine Ex schon da war geht das wohl auch schneller. Kann man ja sagen das deine Ex schon da war und dadurch ist dann auch schon der zuständige Sachbearbeiter gefunden, vielleicht kann man den dann telefonisch kontaktieren und gleich um einen gemeinsamen Termin mit der Ex bitten. Bei uns war die Wartezeit ca 2 Wochen beim ersten Termin, kann dir nicht sagen wieso das bei dir länger dauert. Aber hingehen ohne das jemand Zeit hat bringt wohl wenig. Vielleicht hat da jemand von den Herren noch Ideen. Aber beim JA um Vermittlung bitten ist auf jeden Fall wichtig.
Vermittlung, ein Gespräch zu dritt - kein "meine Exe ist die schlimmste Schlampe" Gejammere, damit kommst du nicht weiter. Sondern nüchtern und sachlich feststellen das es seit kurzem Unstimmigkeiten gibt und du deshalb um Vermittlung bittest um diese schnellstmöglich wieder aus der Welt zu schaffen im Sinne eures gemeinsamen Kindes.
Vielleicht klappt der nächste Umgang ja problemlos, hoffen kannst du darauf ja noch. Immerhin war es für deine Ex ein Schock mitzubekommen das du in einer neuen Beziehung bist. Da sie selber ja auch in einer neuen Beziehung ist sollte sie in der Lage sein für dich Verständnis aufzubringen, zumindest sind die Chancen besser als wenn sie allein wäre. Also ab zum JA und an sonsten abwarten und versuchen den Umgang ganz normal weiterzuleben.
LG
Nadda
Hi Nadda,
danke für Deine Antwort!
Nicht so einfach, wenn die Dame des JA sagt, der Termin wäre normalerweise so in 6 - 8 Wochen und ich könne mich eintragen lassen. Auch habe ich überlegt, gleich einen Antrag am Gericht zu stellen. In dem Brief hatte ich eine Frist bis Mitte nächster Woche, wenn jetzt da keine Antwort kommt...
Hallo,
wie wäre es, wenn du beim Jugendamt mitteilst, dass das ganze eilbedürftig ist, weil die Mutter eigenmächtig den Umgang reduziert hat und die bisher praktizierte Regelung einseitig geändert hat. Dies aber nicht zum Wohle des Kindes sein kann. Der nächste Umgang wäre dann und dann und deswegen bittest du um einen Termin nächste Woche.
Sophie
Servus achill!
Auch habe ich überlegt, gleich einen Antrag am Gericht zu stellen.
Damit würde ich erst mal warten, denn Familiengerichte sehen es gerne, dass alle Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösungsfindung (dazu gehört eben auch das JA) versucht wurden, bevor das Gericht gerufen wird.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Zusammen,
komme gerade vom JA zurück und habe jetzt einen einigermaßen freien Kopf. Zuvor war ich noch beim RA wg. der Unterhaltsgeschichte, der wollte gleich beim JA anrufen aber habe dann gemeint dass ich da persönlich hingehen möchte. Habe mich zunächst mit der erstbesten Dame, die mir über den Weg lief, nett unterhalten, gemeint ich wollte mich mal so allgemein wg. Umgangsmodalitäten unterhalten und hoffentlich einen netten Eindruck gemacht :wink:.
Diese verwies mich dann an eine andere Dame (welche mich am Telefon mit 6 - 8 Wochen abwimmelte), dort könne ich einen entsprechenden Termin für die psychologische Beratungsstelle vereinbaren (so heißt das da wo diese Gespräche stattfinden). Habe dann auch mit dieser Dame ein Gespräch, sie hat einen Bogen ausgefüllt, den bis jetzt praktizierten Umgang eingetragen etc. und gemeint, evtl. ginge in Nachbarort schneller, einen Termin zu bekommen aber sie schaut, dass es möglichst schnell klappt. Habe ein gemeinsames Gespräch mit Ex gewünscht (Einzelgespräche gibt es wohl auch).
Hallo Zusammen,
ich könnte schreien. Ex ruft an, sagt mir Umgang für morgen ab. Unsere Tochter sei krank und ich könne sie morgen daher nicht sehen und sie würde erst recht nicht nach meiner Pfeife tanzen :gunman:. Ganz kurz mit unserer Tochter am Telefon gesprochen...
Nach halbstündigem Telefonat dann so verblieben, dass ich sie morgen kurz sehen könne um ihr eine Kleinigkeit zu geben. Dann kam jetzt eine SMS mit dem Hinweis, ich solle das respektieren und ich würde sie nächstes WE am Samstag sehen. Ich habe jetzt zurückgeschrieben, dass ich wie vereinbart morgen an unserem Treffpunkt sein werde. :exclam:
Ich bin echt traurig...
Hallo Zusammen,
würde es nicht Sinn machen, gleich eine Umgangsklage einzureichen, falls der Umgang nächstes WE wieder nicht stattfindet? Die in meinem Schreiben gesetzte Frist endet kommenden Donnerstag.
Übernächstes WE bin ich leider beruflich verhindert (davon weiß auch Ex), das wären dann am Ende evtl. schon 5 Wochen wo ich die Kleine nicht gesehen hätte. Und wer weiß wie lange es dauert einen Termin am JA zu bekommen...
Moin achill,
würde es nicht Sinn machen, gleich eine Umgangsklage einzureichen, falls der Umgang nächstes WE wieder nicht stattfindet? Die in meinem Schreiben gesetzte Frist endet kommenden Donnerstag.
Die Frage hat Oldie weiter oben eigentlich schon beantwortet:
Nach FamG hat zuerst eine aussergerichtliche Einigung unter Zuhiifenahme der Vermittlungstätigkeit des JA stattzufinden, und erst wenn diese scheitert sind viele Gerichte gewillt, entsprechende Klagen anzunehmen.
Es bleibt dir natürlich selbst überlassen, auch sofort einen Antrag zu stellen, allerdings wird sich dann sowieso das Jugendamt mit euch in Verbindung setzen, mit dem Versuch zu vermitteln. Dieses wird dann auch Mitwirkender im Verfahren sein.
Gruß
Brainstormer
Servus Brainstormer,
danke für Deine Antwort!
Nur besteht halt die Gefahr, dass es sich ewig hinzieht wenn das JA jetzt keinen Termin parat hat. Und ist das JA nicht sowieso immer mit an Bord? Und mir Ex heute am Telefon schon mitteilte so nach dem Motto 'ach das JA, pffff, was wollen die denn'.
Wie geschrieben: Es bleibt dir natürlich selbst überlassen, gleich einen Antrag bei Gericht zu stellen, dann geht's vermutlich schneller mit dem Jugendamt.
HIER der Leitfaden, wie das bei uns im Norden abläuft.
Gruß
Brainstormer
Hi Brainstormer,
danke für Deine Antwort, wir leben definitiv an unterschiedlichen Enden des Landes ;-).
Also ich denke, wenn der Umgang nächstes WE ausfallen sollte, dass ich dann gleich einen Antrag am Gericht stellen werde bzw. über RA stellen lasse.
Wie ich Ex so herausgehört hatte, möchte sie den Umgang jetzt auf jedes zweite WE runterfahren (von SA vormittag bis SO Mittag bzw. Abend). Es kann also sein, dass tatsächlich von ihr ein Brief zurückkommt mit so einem Vorschlag. Dann tendiere ich eher dazu das Gespräch am JA abzuwarten.