Mediation für Umgan...
 
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Mediation für Umgangsregelung....

 
(@kboden)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich war soeben beim Jugendamt und die Sachbearbeiterin hat mir verschiedene Termine für eine mögliche Mediation gegeben. Ich würde eine solche gerne durchführen, da ich dass gefühl habe dass KM sich irgendwie in etwas verbissen hat und sie egal was ich sage oder erkläre mir gar nicht richtig zuhört, bzw. dierekt alles verneint/ ins negative zieht! Jetzt ist meine Frage, wie habt ihr eurer ex ggf. so eine Mediation "schmackhaft" geamcht? Ich füchte nämlich dass wenn ich ihr sage dass ich das gerne machen will und ihr die Termine gebe dass sie alles ausschlägt. Allerdings will ich sie ersteinmal "freundschaftlich" höflich einladen und ihr die Idee schmackhaft machen. Was mir schon klar ist, ist dass wenn sie sich nicht dazu äußert oder das direkt abschlägt, dass ich sie nocheinmal schriftlich mit einer frist auffordern werde und dass ich danach wenns immernochnicht läuft vor Gericht gehe.
Ich habe nämlich langsam keine lust mich weiter rumschupsen zu lassen. Und auch wenn ich meiner Tochter diese Streitereien eigentlich ersparen will, werde ich zu ihrem Wohle (und ja, der Umgang mit mir dient/ wird weiterhin ihrem wohle dienen) diesen schritt wagen.

Also wie habt ihr exe eine Mediaton Schmackhaft gemacht????

lg
KBoden

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2011 13:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus KBoden!
Willkommen erst mal im Forum, hier wirst Du geholfen!

Also wie habt ihr exe eine Mediaton Schmackhaft gemacht?

Gar nicht. Mein Gang zum JA war damit begründet, dass KM nicht mit mir über Umgangssachen reden wollte bzw. auf meine Vorschläge nicht eingegangen ist.
Sehr wohl aber über zusätzlich zum KU anfallende Zahlungen...
Sie hat ebenfalls keinen Gesprächsbedarf beim JA gesehen, DAS hat sie erst mal schlappe 1.200 EUR für den Anwalt gekostet...nun haben wir eine regelung, die unsere Anwälte ausgearbeitet haben.
Hätte sie billiger haben können! :rofl2:

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 13:57
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Willkommen erst mal im Forum, hier wirst Du geholfen!

Das weiss er, ist ja auch schon etwas länger dabei. 😉

Bei mir war es ähnlich, EX hat sämtliche Versuche zur Mediation abgesagt, oder ist einfach nicht erschienen.
Schmackhaft machen kann man ihr das nur, indem man ihr klar macht, das es entweder über eine Mediation oder JA geregelt werden kann oder eben übers Gericht.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 14:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

HiDas weiss er, ist ja auch schon etwas länger dabei. 😉

Stimmt, ich geh´mal Brille putzen!  :redhead:

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 14:14
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich geh´mal Brille putzen

kann Martin sich nicht alleine sauber halten  :phantom:

duckundwech....

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 14:17
(@bagger1975)

Hallo KBoden,

schön, dass Du Deine 1. Baustelle (ausreichnender Umgang mit der Tochter) in Angriff nimmst und die Mediation planst.

Wie bereits richtig erwähnt gibt es die Varianten Mediation, JA und Gericht; dabei kannst Du auch für Dich "günstig" kombinieren und das solltest Du v.a. dokumentieren.

Wie wär`s den beispielsweise mit folgendem Vorgehen:

Netten freundlichen Brief an die KM mit dem Angebot im Sinne des gemeinsamen Kindes (gemeinsam!) endlich eine tragfähige Grundlage für eine ausreichende Umgangsregelung auszuarbeiten mit Hilfe neutraler Dritter (gleich Terminsvorschlag machen, Du hast Dich ja gekümmert!). Den Brief schickst Du als Einwurfeinschreiben (Zugangsnachweis!) und bittest um baldige Antwort bis zum ... . Heb ruhig hervor, dass Du mit Eurer bisherigen Regelung unzufrieden bist, diese angesichts des Kindsalters und Eurer Vater-Kind-Beziehung für nicht ausreichend erachtest und klare Verhältnisse anstrebst und das gerne einvernehmlich bewerkstelligen willst. Ein kurzer Verweis auf die weiteren Konsequenzen empfiehlt sich (dh. eine außergerichtliche konsenfähige Lösung, die die Eltern gemeinsam erarbeiten, ist vorzugswürdiger als Druck bzw. die Entscheidung eines Dritte, der diesen Punkt einseitig, d.h. auch über KM hinweg, entscheiden kann).

Dies sollte zum "schackhaftmachen" eigtl. ausreichen...

Falls Du keine fristgerechte Antwort bekommst, geht der weitere Weg zum JA und Gericht und dort kannst Du Deine außergerichtlichen freundlichen Bemühung dann auch gleich belegen.

Und über bisherige und künftige Gespräche mit der KM fertigst Du Vernmerke, die Du in einem Ordner mit dem Namen Deines Kindes abheftest (d.h. Datum, Uhrzeit, Inhalt und Ergebnis des Gesprächs, ggfs. Zeugen)! Nur für den Fall, dass KM später Lügen und Märchen auftischt. Hierdurch hat dann ggfs. auch Dein Anwalt etwas in Händen bzw. kannst Du bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung substantiiert vortragen.

Viel Erfolg

Michi

PS: es gibt kein Patentrezept! Sei konsequent und dokumentiere und lass Dich nicht weiter hinhalten und vertrösten.   

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 14:54
(@kboden)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
also ich hatte der KM jetzt 2 Termine Vorgeschlagen und zu beiden konnte sie nicht kommen! Ich habe sie sogar extra übers JA zum letzten Termin einladen lassen. KM meinte(letzten Sonntag), sie meldet sich diese woche wann sie mal Zeit hat, bis jetzt kam aber noch nichts. Ich möchte nun, wenn ich bis heute Abend keine Terminvorschläge ihrerseits bekommen habe sie noch einmal auffordern. Diesmal schriftlich und per einschreiben. Wie setze ich denn so einen Brief an sie auf, ohne dass sie mir hinterher einen Strick daraus drehen kann? Keine Beleidigungen ist mir klar, aber wie sieht es zum Beispiel aus wenn ich auf die ofizellen Paragraphen zum Thema Umgangsrecht verweise? Kann und darf ich eine Frist setzen bis zu der sie sich bei mir melden soll?
Darf/kann/ist es sinnvoll zu schreiben dass es ja im interesse des Kindes wäre, da dieses anscheinend gerne zu mir kommt?--> freut sich wenn ich komme rennt direkt zu meinem Auto ohne sich von mutter ordenlich zu verabschieden, weint nicht wenn sie bei mir ist.....
Hat jemand schoneinmal so eine ofizielle einladung zu einer Mediation geschrieben und kann mir einen entwurf geben?

kann mir irgendjemand helfen? Ich habe ein wenig angst dass ich nachher mehr durch diesen Brief zerstöre als rette!

Also momentan habe ich 5h alle 14 Tage! ich hätte gerne einen ganzen Tag von 10-18h. Und spätestens nach den Osterferien gerne auch noch samstags! Ist das zu viel verlangt? ab wann kann ich Übernachtungen Fordern? (also ich hab seit 1,5 jahren Kontakt zu dem Kind, Kind ist 3 Jahre alt! Sowohl Ich als auch KM waren schuld daran dass ich erst nach 1,5 jahren Kontakt hatte.)

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2011 14:46
(@bagger1975)

Hallo KBoden,

gut, dass Du dran geblieben bist. Wegen der belegten Haltung der KM bedauerlichewerse jedoch noch ohne Erfolg:

Dies hier:

also ich hatte der KM jetzt 2 Termine Vorgeschlagen und zu beiden konnte sie nicht kommen! Ich habe sie sogar extra übers JA zum letzten Termin einladen lassen. KM meinte(letzten Sonntag), sie meldet sich diese woche wann sie mal Zeit hat, bis jetzt kam aber noch nichts.

ist nicht akzeptabel und ist die typische Verzögerungstaktik. Und die muss jetzt ein Ende haben!

Mach jetzt einen Entwurf für ein persönliches Schreiben und stelle es hier rein. Es werden dann sicher einige andere mit drüber schauen und Dir ihre Meinungen sagen. Es kommt nicht darauf an, dass Du irgendwelche Paragraphen zitiertst.

Vermittle, dass es Dir um ausreichend dem Kindesalter angemessenen Umgang geht und die Beziehung zu Mutter und Vater essentiell wichtig für eine gute Entwicklung Eures gemeinsamen Kindes ist und dass Deine Vermittlungs-Bemühungen der letzten Wochen bedauerlicherweise fruchtlos waren, was jetzt andere Schritte erfordert und der bisherige Umgang definitiv zu wenig ist und Du das jetzt klären willst. Freundlich im Ton.

Hieraus wird Dir sicher keiner einen "Strick drehen".

Viele Grüsse

*edit Quoting korrigiert

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2011 15:09
(@kboden)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.....,

Da meine bisherigen versuche, dich zu einer Mediation einzuladen bedauerlicherweise ohne Erfolg waren versuche ich es nun über diesen Weg.

Du sollst wissen, dass es mir wichtig ist, dass wir gemeinsam eine Regelung für den Umgang von …. und Mir finden. Dabei ist es mir wichtig, dass getroffene Vereinbarungen von uns beiden eingehalten werden, damit …, Du und Ich etwas haben, auf dass wir uns verlassen können. Ich denke nämlich, dass eine feste zuverlässige Struktur für... in ihrer Situation besonders wichtig ist.
Damit... ihre individuelle Persönlichkeit entwickeln kann ist es essentiell wichtig, dass sie ausreichend Umgang zu uns beiden hat.  Bei der bisherigen Umgangsvereinbarung ist dies nicht möglich. Des weiteren befürchte ich dass bei der bisherigen Regelung unsere Tochter- Vater Beziehung sich nicht ausreichend bilden und festigen kann.
Zusätzlich ist es mir wichtig, dass es für.... normal ist/wird dass sie zu ihrem Papa kommt. Ich möchte, dass es für sie normal ist dass sie jedes zweite Wochenende bei ihrem Papa verbringt.

Leider habe ich bereits einige male versucht mit dir Persönlich über den Umgang zu reden und alleine eine Vernünftige Umgangsregelung zu finden. Jedoch wurde sich an die vereinbarte Regelung deinerseits nicht gehalten. (Anmerkung sollte ich hier einen Verweis auch die im August gemachte Regelung die im November/Dezember wieder über den Haufen geworfen wurde machen?)

Dieser Zustand sollte sich Zugunsten unserer Gemeinsamen Tochter, die die Zeit bei mir sichtlich genießt, schleunigst ändern. Eine Mediaton sehe ich deshalb als letzten schritt vor einer Gerichtlichen Regelung.

Ich bitte dich nun Höflichst, dich bis zum 03.04.2011 bei mir zu melden, wann du Zeit für eine Mediation hättest.

Mit freundlichen Grüßen

Verbesserungsvorschläge konnt ihr sehr gerne abgeben. lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2011 15:54
(@bagger1975)

Hallo KBoden,

ich finde Deinen Entwurf etwas unkonkret. Es kommt zu wenig heraus wegen was und warum Du diesen Brief schreibst. Mein Vorschlag:

"Liebe ...

ich wende mich jetzt mit diesem Schreiben an Dich, weil meine wiederholten Gesprächangebote und Einladungen für eine einvernehmliche Umgangsregelung (zuletzt über das Jugendamt) Deinerseits bedauerlicherweile ohne Resonanz geblieben sind.

Wie bereits mehrfach erläutert, liegt mir sehr daran, mit Dir auf Elternebene gemeinsam, ggfs. unter Mithilfe eines neutralen Dritten, gesprächsweise eine zukunftsorientierte Umgangsvereinbarung zu erarbeiten, die den Ansprüchen von ... (Kind) und uns als getrenntlebende Eltern gleichermaßen gerecht wird.

Ausreichender und regelmäßiger Kontakt zu beiden Eltern ist essentiell wichtig für eine gute Kindesentwicklung und von daher bin ich mit dem bislang von Dir einseitig vorgegebenen Umgang mit ... (Kind) (5 Stunden alle 14 Tage) nicht zufrieden. Dieser Zustand ist keinesfalls ausreichend und deswegen strebe ich die Festlegung eines am Kindeswohl orienterten angemessenen und regelmäßigen Umgangs an. Wie Du weisst ist ... (Kind) auch sehr gerne bei ihrem Vater, geht es ihr auch bei mir gut und ist regelmäßiger und ausreichender Umgang zentral wichtig für eine gute Vater-Kind-Beziehung und durch nichts zu ersetzen.

Dem Jugendamt, dort Frau ..., habe ich bereits meine Vorstellungen für den Umgang erläutert und das Jugendamt begrüßt ausdrücklich mein Vorgehen, nämlich mit Dir hier gemeinsam zu einer einvernehmlichen Umgangslösung zu kommen. Denn solch eine Umgangslösung zwischen den Eltern gesprächsweise zu erarbeiten, ist allemal besser und vorzugswürdiger, als wenn hierüber ein Gericht befinden müsste.

Aus vorgenanntem Grund ersuche ich Dich darum, Dich dem von mir angeregten und angebotenen Mediationsgespräch im Sinne von ... (Kind) nicht zu verschließen und mir Deine Terminsvorschläge, bestätigt über Frau ... vom Jugendamt, zukommen zu lassen. Ich sehe Deiner Antwort bis zum ... (10 Tage) entgegen.

Sollte ich Deinerseits ohne Antwort bleiben und sich somit meine belegten Bemühungen, mit Dir gemeinsam einen regelmäßigen und ausreichenden Umgang mit ... (Kind) zu erarbeiten und zu gestalten, fruchtlos bleiben, dann bin ich in diesem Punkt gehalten anwaltliche und gerichtliche Hilfe einzuschalten. Dies wäre aber absolut der letzte Weg und dies würde ich persönlich auch sehr bedauern.

Viele Grüsse"

Ich stelle das jetzt als freundlichen Formulierungsvorschlag zur Debatte. Mit diesem Brief bietest Du KM vornehmerweise die letzte Gelegenheit. Danach musst Du definitiv Nägel mit Köpfen machen und verweise ich auf die Antworten Nr. 1 und 2 von @82marco und @wedi. Denn dann will`s Deine KM nicht anders....und musst Du zu Gericht.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2011 20:02