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Mein Entwurf "Einvernehmliche Umgangsregelung/Elternvereinbarung" - Eure Meinung

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(@Der muede Luke)

Hallo zusammen,

hier der erste Entwurf einer einvernehmlichen Umgangsregelung/Elternvereinbarung.

Bitte um eure Meinungen, Kritiken, Verbesserungsvorschläge ...

Vielen Dank.

Gruß

DmL

Einvernehmliche Umgangsregelung/Elternvereinbarung zwischen Frau ... und Herrn ... in Bezug auf den Umgang zwischen den gemeinsamen Sohn ..., geb. am ... , ... und dem Kindesvater ...

1. Sorgerecht und Aufenthalt

Wir sind darüber einig, die elterliche Sorge für unseren Sohn ... auch künftig gemeinsam auszuüben. ... soll seinen alleinigen Aufenthalt bei der Kindesmutter haben.

2. Umgang

Alle zwei Samstage gestalten beide Elternteile den Umgang mit F.. Die Ausgestaltung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Kindesvaters unter Berücksichtigung der vorherigen diesbezüglichen Absprache mit der Kindesmutter.

Der Umgang des ersten Samstags umfasst einen Zeitrahmen von 2 Stunden. Wobei es situationsabhängig (Befinden von ..., Wettereinfluss, ...), wie bereits in der Vergangenheit erfolgreich umgesetzt, auch zu einem etwas kürzerem (z. B. 105 Minuten) oder auch zu einem etwas längerem (z. B. 135 Minuten) Umgang kommen kann.

Der Umgang des zweiten Samstags umfasst einen mehrstündigen Zeitraum, je nach Ausflugsort (Wildpark, Freizeitpark, Schwimmbad, Kinderspielhalle ...), den damit verbunden Fahrtzeiten (evtl. Stau ...) und der Dauer des Aufenthalts am Zielort kann dieser Umgang, auch hier wieder situationsabhängig (s. o.), z. B. sieben oder auch elf Stunden dauern.

Diese Ausflüge werden im Vorfeld von den Elternteilen besprochen und geplant (Ausflugsziel, Hin- und Rückfahrt, Zeitvorstellungen, Verpflegung, ...) und auch, falls nichts Unerwartetes dazwischen kommt, möglichst so umgesetzt.

Bei (kurzfristigen) Krankheiten der beteiligten Personen oder bei anderen wichtigen (kurzfristigen) Anlässen, ist der jeweils andere Elternteil möglichst frühzeitig über den Ausfall des anstehenden Umgangs zu unterrichten.

Ein Umgang, der ausgefallen ist, wird auf den nächstmöglichen Samstag verschoben. Ab diesen Umgangstermin fängt die Zweiwochenregelung neu an zu rechnen.

Diese Umgangsregelung bedeutet ausschließlich Zeit für F.. Strittige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern unterbleiben.

Die Umgänge beziehen sich auf die Eltern. Die Anwesenheit weiterer Personen, z. B. Großeltern bedarf der gemeinsamen vorherigen Absprache der Eltern.

Essen und Trinken werden nach vorheriger Absprache organisiert und zum Umgang von dem jeweiligen Elternteil mitgebracht.

Sollte der Gang zur Toilette von ... noch nicht selbstständig möglich sein, können beide Elternteile ...begleiten.

Kosten für Fahrten, Eintrittsgelder, Verpflegung, ... teilen sich anteilig die Elternteile.  (Für längere Fahrten, schlägt der Kindesvater vor, gemeinsam mit einem Pkw zu fahren, um Kosten möglichst niedrig zu halten und um die Sicherheit für ... zu erhöhen.)

Der Umgang findet nicht statt oder wird sofort abgebrochen, wenn Alkohol oder andere Drogen konsumiert werden.
Gewalt und Gewaltandrohung führen zum endgültigen Abbruch des Umgangs, welcher auch nie wieder aufgenommen wird.

Die Eltern fragen das Kind nicht über den anderen Elternteil aus. Sie äußern sich nicht negativ über ihn. Es findet keinerlei negative Beeinflussung statt.

3. Entscheidungen in Sorgeangelegenheiten und Vertretung

In allen Entscheidungen von erheblicher Bedeutung entscheiden wir gemeinsam. In Alltagsangelegenheiten entscheidet die Kindesmutter alleine und ist dementsprechend alleine vertretungsberechtigt.

In Notfällen können beide Eltern, i. R. d. gemeinsamen Sorgerechts, das Kind alleine vertreten, wenn der andere Elternteil zuvor nicht benachrichtigt werden kann oder ein Elternteil aus wichtigen Gründen verhindert sein sollte.  In diesen Fällen muss die Benachrichtigung so schnell wie möglich nachgeholt werden.

4. Kontakt außerhalb der Umgangstermine

... darf mit dem Kindesvater auch außerhalb der Umgangstermine telefonisch, per SMS oder per E-Mail Kontakt halten. ... bekommt zu gegebener Zeit ein Mobiltelefon, dessen laufende Kosten der Kindesvater bezahlt.

5. Schlussbestimmungen

Die Kindesmutter wird den Kindesvater in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung von ... bzgl. Kindergarten, später Schule (Immigration, Noten, Elternabende ...) und über Routinearztbesuche und Befunde informieren. Hierzu vereinbaren wir ein Telefongespräch im Monat, welches zu Lasten des Kindesvaters geht.

Über erhebliche Erkrankungen von ... ist der Kindesvater umgehend zu informieren.

Diese Vereinbarung ist rechtsverbindlich, bis sie einvernehmlich abgeändert wird.

Sollten Unstimmigkeiten oder unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten, wollen wir diese gemeinsam und unter Berücksichtigung der Interessen von ... und uns bereinigen.

Trotz dieser Liste, sind Spontanität, Flexibilität und bereits erwähnte Absprachen an dessen oberste Stelle anzuführen.

Das Kindeswohl steht an oberster Stelle von allem!

Diese einvernehmliche Umgangsregelung/Elternvereinbarung kann unter Berücksichtigung des Alters und den sich ändernden Bedürfnissen von ... nach Absprachen zwischen Kindesmutter und Kindesvater angepasst werden.

Diese einvernehmliche Umgangsregelung/Elternvereinbarung beruht auf meiner Entscheidung. Der Vorschlag dieser Vereinbarung stammt von mir. Ich werde von mir aus keine weiteren Forderungen z. B. bezgl. Übernachtungen stellen.

Realnamen entfernt

Zitat
Geschrieben : 30.03.2010 15:03
(@stevepj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Luke,

hm. Der Entwurf irritiert mich etwas.
Zum einen enthält er Regelungen, die zur Durchführung einen hohen Konsens zwischen den Eltern erfordern, zum anderen macht mich dieser Absatz stutzig:

Der Umgang findet nicht statt oder wird sofort abgebrochen, wenn Alkohol oder andere Drogen konsumiert werden.
Gewalt und Gewaltandrohung führen zum endgültigen Abbruch des Umgangs, welcher auch nie wieder aufgenommen wird.

Ich vermute es gibt einen Grund für diese Formulierung?

Wie alt ist das Kind?

Gruss
Steve

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 15:30
(@Der muede Luke)

Nein, für diese Formulierung gibt es keinen Grund. Glücklicherweise war und ist weder KM noch KV alkohol- und, oder drogenabhängig!

Diese Forumlierung habe ich aus einer anderen Elternvereinbarung übernommen. Einfach sicherheitshalber! Für alle Beteiligten!

Das Kind ist 2,75 Jahre alt! 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 15:32
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

dieses ist keine Umgangsvereinbarung, sondern eher
eine Kapitulationserklärung. 
Meint: Der Entwurf ist in dieser Form Unsinn. Sorry.
Den Vogel schießt die Regelung des Toilettengangs ab.
Mann!!

Mach mal eine Liste - stichpunktartig (3-4 Punkte, die Du
für unverzichtbar hälst) - wie Du Dir den Umgang wünschst.
Daraus kann man dann was basteln.

Die Vereinbarung ist sowie nichts wert, da nützt es auch
nichts, wenn die Rechtskraft drauf steht.

Nix für ungut.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 15:42
(@Der muede Luke)

Tja, das weiß ich selbst ...

Aber im Rahmen des ganzen Verfahrens, der BUs ..., habe ich gemerkt, dass ich früher oder später den Kürzeren ziehen kann, vielleicht sogar werde.

Das Wort Gegengutachten wurde schon erwähnt. Eine anderslautende einvernehmliche Umgangsregelung wirds nicht geben.

Muss also das Gericht her. Heißt, neuer Antrag, neues Verfahren, dann das Gegengutachten evtl., wieder Umgangsverbot?!, ...

Hab ehrlich gesagt, keine Lust mehr zu. Hätte echt nicht gedacht, dass ich das relativ schnell eingestehe. Jetzt, nach zwei Jahren nach der Trennung, und ca. ein Jahr dann, wenn alles soweit mit BUs ... abgeschlossen ist, nach dem ich den Antrag auf Umgangsverfahren gestellt habe.

Mich zermürbt das alles. Mit jedem BU wirds schwieriger loszulassen, aber auch schon fast, überhaupt dran teilzunehmen, da ich weiß, wies mir schon während des Treffens geht, mir das aber natürlich nicht anmerken lasse! Und für Sohni wirds auch immer schwieriger, befremdlicher, fragender ... Das merke ich!

Dann habe ich mich dazu entschieden, mit der KM dann eine einvernehmliche Umgangsregelung zu treffen, wie sie vor der Trennung stattgefunden hat und noch ein wenig ausgebaut ist.

Das wollte bzw. will KM schriftlich haben. Ich nicht!

Ich wünsche mir den Umgang so, wie er damals war:

1.) KM hält sich raus,
2.) ich kann mit dem Kleinen fast tun und machen, was ich will - in entfernter Anwesenheit der KM,
3.) bezieht sich auf den Ausflugstag (diesen gabs damals noch nicht, weil nicht unbedingt möglich - mit einem 11monatigem Baby - 2,5jährigen Kind!?)
4.) s. 3.!
5.) würde ich ihn natürlich viel viel mehr haben wollen - aber s. o.!

Na ja, die Rechtskraft habe ich einfach mal so reingeschrieben. Mal sehn, ob das auch KM weiß!? 😉

PS: Liebern Spatz in der Hand, als ne Taube aufn Dach! Wer weiß, was sich noch daraus entwickeln kann und wird!?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 16:02
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

schau doch mal >>hier<<. Unter dem Punkt Mustervereinbarungen
findest du mit Sicherheit etwas brauchbares, je nach Umgangsmodell.

Dieses kannst du dann auf deine Situation modifizieren.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 19:14
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich schliess mich Mux und Agent an - Dein Entwurf ist Quatsch und Du solltest Dich auf die Suche nach einem "Vordruck" machen. Die gibt es hier bei VS irgendwo.

Das ist keine Umgangsvereinbarung die Du da formuliert hast, sondern etwas, für das ich keinen Namen finde. Einerseits wird der Toilettengang aufgeführt und andererseits soll der Kurze -irgendwann- ein Handy bekommen. Und wenn Du mal Umgang mit Restalkohol im Blut hast, dann wirst Du danach nie wieder Umgang haben?

Eine Umgangsregelung legt die Umgangszeiten fest. Was innerhalb dieser Zeiten abläuft, ist allein deine Sache. Zum Klo bringste den Kleinen selbstverständlich alleine. Und alles andere geht die KM nix an.

Such nach Vordrucken, formuliere es nicht selbst.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 20:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

in Ergänzung: Man kann versuchen, alles und jedes schriftlich zu "regeln"; auch die Farbe der Klamotten des Kindes beim Umgang. Je mehr solchen Kinderkram man in eine "Umgangsvereinbarung" reinschreibt, umso mehr mögliche Streitpunkte schafft man. Im richtigen Leben wird aber kein Aufpasser anwesend sein, der die Einhaltung aller Punkte kontrolliert und protokolliert; selbst wenn einer der Beteiligten trotz "Drogenverbots" eine ganze Kiste Bier mitbringt und der andere absprachewidrig seine Oma. Was genau hat man dann gewonnen?

Mit einer solchen "Vereinbarung" stellen sich die Unterzeichner vor allem selbst das Armutszeugnis aus, nicht über die Selbstverständlichkeiten und Notwendigkeiten im Umgang mit dem gemeinsamen Kind kommunizieren zu können / zu wollen - und das auf Jahre hinaus. Nicht umsonst hatte Deep dieser Tage ja schon >>>DIESE<<< Frage in den Raum gestellt.

"Vater sein" heisst nicht nur, ein Spermium spendieren zu können; es heisst auch und vor allem "erwachsen sein"...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 20:44
(@Der muede Luke)

Bei Elternvereinbarungen.de hatte ich schon geschaut und auch manche Passagen übernommen. Natürlich ein wenig geändert und angepasst.

Die meisten Punkte, so auch die mit dem Alk, dem Klogang und den Großeltern, habe ich aus der Elternvereinbarung bzgl. des BUs über IBU. Dort wird auch eine solche geschlossen. Da stehen dann noch mehr drin, die aber für den Umgang in Anwesenheit beider Eltern noch weniger Relevanz haben.

Also wohl auch hier: weniger ist mehr! ? Denn ich habe sicherlich viel zu viel geschrieben ...?!

Ich muss das nochmal alles durchlesen, straffen und dann, evtl. morgen früh, euch das Ergebnis mitteilen! 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 21:04
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Was is der IBU denn für ein komischer Verein? Da wird der Klogang vorher schriftlich vereinbart? lach....

Du brauchst in der Vereinbarung einfach nur

- fest geregelte Umgangszeiten
- Abholung und Rückbringung müssen geregelt sein
- Nachholen im Falle eines ausgefallenen Umgangs

Alles andere gehört da nicht rein.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 22:25




(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das sehe ich auch so. Mal im Ernst, man kann es ja auch auf die Spitze treiben. Man schreibt ja auch nicht rein,
wann der Lütte was Essen soll usw.

Was jedoch wichtig ist, dass man mit rein schreibt, dass der Umgang nur wegen schwerwiegender Krankheit ab-
gesagt werden kann, sonst kommt die Ex und sagt wegen Schnupfen den Umgang ab.

Mein Anwalt sagt immer, der Mütterbonus hört nach dem Stillen auf. Alles andere kannst du auch.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 22:28
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

dass der Umgang nur wegen schwerwiegender Krankheit ab-
gesagt werden kann, sonst kommt die Ex und sagt wegen Schnupfen den Umgang ab.

...und falls sie mal absagt, dann wird der ausgefallene Umgang am darauffolgenden WE nachgeholt.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 22:56
(@Der muede Luke)

Dieser Passus bzgl. Klogang bei IBU steht in der Vereinbarung drin - für Fälle, in denen es vorher zu Gewalt vom KV gegenüber dem Kind gekommen ist.

Obwohl das von der KM ja zumindest suggeriert wurde, durfte und habe ich mit ihm letzten So den Klogang alleine gemacht!

Puhhh ... ich tu mir da echt schwer. Will mich natürlich auch selbst bestmöglich absichern, wenn ihr versteht!?

Hier mal der erste abgeänderte Entwurf des Entwurfs:

1. Vormerkungen, Sorgerecht und Aufenthalt

Wir sind darüber einig, die elterliche Sorge für unseren Sohn auch künftig gemeinsam auszuüben. hat ein Recht auf beide Eltern. soll seinen alleinigen Aufenthalt bei der Kindesmutter haben.

Mit fortgeschrittenem Alter von werden wir mit ihm künftige Umgangsentscheidungen besprechen und somit Rücksicht auf seine Wünsche und Bedürfnisse nehmen.

Wir werden uns gegenseitig als Eltern akzeptieren und respektieren und die Beziehung zum jeweils anderen Elternteil fördern sowie alles unterlassen, was diese Beziehung beeinträchtigen könnte. Die Kindesmutter erkennt an, dass auch der Kindesvater ein Recht darauf hat, zu sehen und seine Beziehung zu ihm aufrechtzuerhalten.

Der Kindesvater erkennt an, dass die Kindesmutter die Haupterziehungsperson ist und wird ihre grundsätzlichen Erziehungsentscheidungen akzeptieren und ihre Umsetzung nicht erschweren.

2. Umgangstermine

Alle zwei Samstage gestalten beide Elternteile den Umgang mit Die Ausgestaltung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Kindesvaters unter Berücksichtigung der vorherigen diesbezüglichen Absprache mit der Kindesmutter.

Darüber hinaus darf der Kindesvater zusätzlich an seinem Geburtstag sehen (s. Regelung bzgl. Zeitrahmen wie am ersten Samstag!). Dieser zusätzliche Umgang entfällt, wenn der Geburtstag auf einen Samstag oder Sonntag fällt. In diesem Fall kann der eigentliche Umgang auf den Geburtstag verlegt werden und ab diesem Tag die Zweiwochenregelung greifen.

Des Weiteren entscheidet die Kindesmutter spontan über den künftigen zusätzlichen Umgang an den „großen“ Feiertagen (Ostern und Weihnachten), an welchen der Kindesvater sehr gerne an jeweils einen dieser Tage auch für den Zeitrahmen von zwei Stunden sehen möchte.

Der Umgang des ersten Samstags umfasst einen Zeitrahmen von zwei Stunden. Wobei es situationsabhängig (Befinden von , Wettereinfluss, ...), wie bereits in der Vergangenheit erfolgreich umgesetzt, auch zu einem etwas kürzerem (z. B. 105 Minuten) oder auch zu einem etwas längerem (z. B. 135 Minuten) Umgang kommen kann.

Der Umgang des zweiten Samstags umfasst einen mehrstündigen Zeitraum, je nach Ausflugsort (Wildpark, Freizeitpark, Schwimmbad, Kinderspielhalle ...), den damit verbunden Fahrtzeiten (evtl. Stau ...) und der Dauer des Aufenthalts am Zielort kann dieser Umgang, auch hier wieder situationsabhängig (s. o.), z. B. sieben oder auch elf Stunden dauern.

Diese Ausflüge werden im Vorfeld von den Elternteilen besprochen und geplant (Ausflugsziel, Hin- und Rückfahrt, Zeitvorstellungen, Verpflegung, ...) und auch, falls nichts Unerwartetes dazwischen kommt, möglichst so umgesetzt.

Der Treffpunkt für die Umgänge ist in der Regel der . Bei Ausflügen kann dieser abweichen und wird je nach Zielort unter den Eltern verbindlich besprochen.

Bei (kurzfristigen) schwerwiegenden Krankheiten der beteiligten Personen oder bei anderen (kurzfristigen) wichtigen Anlässen, ist der jeweils andere Elternteil möglichst frühzeitig über den Ausfall des anstehenden Umgangs zu unterrichten.

Ein Umgang, der ausgefallen ist, wird auf den nächstmöglichen Samstag verschoben. Ab diesen Umgangstermin fängt die Zweiwochenregelung neu an zu rechnen.

Diese Umgangsregelung bedeutet ausschließlich Zeit für . Strittige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern, besonders in Anwesenheit von , unterbleiben.

Kosten für Fahrten, Eintrittsgelder, Verpflegung, ... teilen sich anteilig die Elternteile.  (Für längere Fahrten, schlägt der Kindesvater vor, gemeinsam mit einem Pkw zu fahren, um die Sicherheit für *Kind* zu erhöhen, um Kosten möglichst niedrig zu halten und um Zeit zu sparen.)

3. Entscheidungen in Sorgeangelegenheiten und Vertretung

In allen Entscheidungen von erheblicher Bedeutung entscheiden wir gemeinsam. In Alltagsangelegenheiten entscheidet die Kindesmutter alleine und ist dementsprechend alleine vertretungsberechtigt.

In Notfällen können beide Eltern, im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts, das Kind alleine vertreten, wenn der andere Elternteil zuvor nicht benachrichtigt werden kann oder ein Elternteil aus wichtigen Gründen verhindert sein sollte.  In diesen Fällen muss die Benachrichtigung so schnell wie möglich nachgeholt werden.

4. Kontakt außerhalb der Umgangstermine

darf mit dem Kindesvater auch außerhalb der Umgangstermine telefonisch, per SMS oder per E-Mail Kontakt halten. bekommt zu gegebener Zeit ein Mobiltelefon, dessen laufende Kosten der Kindesvater bezahlt.

5. Schlussbestimmungen

Die Kindesmutter wird den Kindesvater in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung von bzgl. Kindergarten, später Schule (Immigration, Noten, Elternabende ...) und über Routinearztbesuche und Befunde informieren. Hierzu vereinbaren wir ein Telefongespräch im Monat, welches zu Lasten des Kindesvaters geht.

Über erhebliche Erkrankungen von ist der Kindesvater umgehend zu informieren.

Sollten Unstimmigkeiten oder unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten, wollen wir diese gemeinsam und unter Berücksichtigung der Interessen von und uns bereinigen.

Trotz dieser Liste, sind Spontanität, Flexibilität und bereits erwähnte Absprachen an dessen oberste Stelle anzuführen.

Das Kindeswohl steht an oberster Stelle von allem!

Diese Vereinbarung ist rechtsverbindlich, bis sie einvernehmlich abgeändert wird.

Kindesmutter und Kindesvater werden sich diesbzgl. bei Vollendung eines jeden neuen Lebensjahres von zusammensetzen und u. a. unter Berücksichtigung des Alters, der Bedürfnisse von *** und  seinen allgemeinen neuen Lebensumständen eine neue einvernehmliche Umgangsregelung treffen.

Diese einvernehmliche Umgangsregelung/Elternvereinbarung beruht auf meiner Entscheidung. Der Vorschlag dieser Vereinbarung stammt von mir. Ich werde von mir aus keine weiteren Forderungen z. B. bezgl. Übernachtungen stellen.


Anm.: Realnamen entfernt

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 07:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen dml,

bevor ich nun deine neue Regelung zerpflücke, noch eine Anmerkung zur alten Fassung. Der Passus mit dem Alkohol hat bei mir schier einen Lachkrampg ausgelöst. S wie du ihn formuleirt hast, muß nur die KM mal ein oder zwei Bier trinken und anschließend auf die Vereinbarung verweisen und schon sieht du deinen Sohn nie wieder  :rofl2:

Mit fortgeschrittenem Alter von werden wir mit ihm künftige Umgangsentscheidungen besprechen und somit Rücksicht auf seine Wünsche und Bedürfnisse nehmen.

Sicher vernünftig für ein Kind ab 13/14. Aber was willst du tun ,wenn euer Sohn mit 5 sagt, ich will nicht zu Papa? Dann hat deine Ex mit diesem Passus alle Trümpfe in der Hand.

Der Kindesvater erkennt an, dass die Kindesmutter die Haupterziehungsperson ist und wird ihre grundsätzlichen Erziehungsentscheidungen akzeptieren und ihre Umsetzung nicht erschweren.

Prima. Damit kannst du gleich das SR abgeben. Denn damit hat sie einen Freibrief und du nichts mehr zu sagen.

Alle zwei Samstage gestalten beide Elternteile den Umgang mit Die Ausgestaltung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Kindesvaters unter Berücksichtigung der vorherigen diesbezüglichen Absprache mit der Kindesmutter.

Na prima. Wo kommt da der Kontakt mit deiner Freudin vor? Ist der auf Jahre nicht geplant? Wo ist die von dir angepeilte übernachtung? Na wenigstens muß sich so deine freundin keine Sorgen mehr machen auf dem Sofa schlafen zu müssen.

Darüber hinaus darf der Kindesvater zusätzlich an seinem Geburtstag sehen (s. Regelung bzgl. Zeitrahmen wie am ersten Samstag!). Dieser zusätzliche Umgang entfällt, wenn der Geburtstag auf einen Samstag oder Sonntag fällt. In diesem Fall kann der eigentliche Umgang auf den Geburtstag verlegt werden und ab diesem Tag die Zweiwochenregelung greifen.

Das ist Murks. Der Termin soll zusätzlich zum Umgang stattfinden und nicht den Umgang verändern. Zudem kann ja aus verschiedenen Gründen ein Kind unter der Woche auch mal nicht großartig Zeit für die Feier mit mama und papa haben.

Des Weiteren entscheidet die Kindesmutter spontan über den künftigen zusätzlichen Umgang an den „großen“ Feiertagen (Ostern und Weihnachten), an welchen der Kindesvater sehr gerne an jeweils einen dieser Tage auch für den Zeitrahmen von zwei Stunden sehen möchte.

Prima. Auch da lässt du ihr wieder die Entscheidungshoheit. Du möchtest das Kind zwar gerne sehen, aber die KM darf spontan entscheiden, ob sie oder das Kind dazu Lust und Zeit haben.

Der Umgang des zweiten Samstags umfasst einen mehrstündigen Zeitraum, je nach Ausflugsort (Wildpark, Freizeitpark, Schwimmbad, Kinderspielhalle ...), den damit verbunden Fahrtzeiten (evtl. Stau ...) und der Dauer des Aufenthalts am Zielort kann dieser Umgang, auch hier wieder situationsabhängig (s. o.), z. B. sieben oder auch elf Stunden dauern.

Wie wärs einfach mit "derUmgang findet von 10 Uhr bis 17 Uhr statt"? Ganz ehrlich, ich war mit keinem meiner Kinder in diesem Alter 11 Stunden unterwegs.

Diese Ausflüge werden im Vorfeld von den Elternteilen besprochen und geplant (Ausflugsziel, Hin- und Rückfahrt, Zeitvorstellungen, Verpflegung, ...) und auch, falls nichts Unerwartetes dazwischen kommt, möglichst so umgesetzt.

Das widerspricht sich mit deiner Forderung, das die Ausgestaltung der Umgänge allein dir obliegt. Außerdem wird es zu unendlichen Diskussionen führen, wenn Mama ein querhängt.

Ein Umgang, der ausgefallen ist, wird auf den nächstmöglichen Samstag verschoben. Ab diesen Umgangstermin fängt die Zweiwochenregelung neu an zu rechnen.

Nachholung am nächsten Samstag ja. Danach Aufnahme der üblichen Umgangsregelung und nicht eine "Neuberechnung". Sorry, aber auch die KM hat ein recht auf eine verlässliche Planung und du kannst nicht fodern, das sie wegen KRankheit Geburtstags oder schlechwetter jede Woche neu plant und daraus resultierend länger abgemachte Verpflichtungen verschiebt.

Diese Umgangsregelung bedeutet ausschließlich Zeit für . Strittige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern, besonders in Anwesenheit von ***, unterbleiben.

Dazu wärs vsinnvoller den Umgang alleine zu haben.

Kosten für Fahrten, Eintrittsgelder, Verpflegung, ... teilen sich anteilig die Elternteile.  (Für längere Fahrten, schlägt der Kindesvater vor, gemeinsam mit einem Pkw zu fahren, um die Sicherheit für *Kind* zu erhöhen, um Kosten möglichst niedrig zu halten und um Zeit zu sparen.)

Du kannst verlangen, das sie ihre Kosten selbst zahlt, aber nicht die des Kindes anteilig. Das ist während des Umgangs alleine dein Part.

In allen Entscheidungen von erheblicher Bedeutung entscheiden wir gemeinsam. In Alltagsangelegenheiten entscheidet die Kindesmutter alleine und ist dementsprechend alleine vertretungsberechtigt.

Das ist üblich undmuß nicht gesondert festgehalten werden, zumal es wieder ein Widerspruch zu ganz oben ist.

In Notfällen können beide Eltern, im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts, das Kind alleine vertreten, wenn der andere Elternteil zuvor nicht benachrichtigt werden kann oder ein Elternteil aus wichtigen Gründen verhindert sein sollte.  In diesen Fällen muss die Benachrichtigung so schnell wie möglich nachgeholt werden.

Auch das ist überflüssig, da im GSR geregelt.

darf mit dem Kindesvater auch außerhalb der Umgangstermine telefonisch, per SMS oder per E-Mail Kontakt halten. bekommt zu gegebener Zeit ein Mobiltelefon, dessen laufende Kosten der Kindesvater bezahlt.

Na dan spar schonmal kräftig. Was wenn er zum Dauertelefonierer mit Freunden wird und ein nettes Jambo-Abo abschließt?

Die Kindesmutter wird den Kindesvater in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung von *** bzgl. Kindergarten, später Schule (Immigration, Noten, Elternabende ...) und über Routinearztbesuche und Befunde informieren. Hierzu vereinbaren wir ein Telefongespräch im Monat, welches zu Lasten des Kindesvaters geht.

Berichten ja, aberdu kannst sie nicht zum Telefont zwingen. Besser wäre eine schriftliche Form.

Trotz dieser Liste, sind Spontanität, Flexibilität und bereits erwähnte Absprachen an dessen oberste Stelle anzuführen.

:rofl2:

Diese einvernehmliche Umgangsregelung/Elternvereinbarung beruht auf meiner Entscheidung. Der Vorschlag dieser Vereinbarung stammt von mir. Ich werde von mir aus keine weiteren Forderungen z. B. bezgl. Übernachtungen stellen.

Prima. Einvernehmlich-deine Entscheidung.... fällt dir was auf?

ALso, du willst doch keine Übernachtung und alle Umgänge mit der KM durchführen. Deine arme Freundin. Ich kann ihr nur wünschen ,das sie schnell und bald das Weite sucht. Unabhängig von dieser seltsamen Vereinbarung. Du solltest anfangen die in dein Leben zu integrieren und nicht anfangen ein Doppelleben zu führen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 09:04
(@Der muede Luke)

bevor ich nun deine neue Regelung zerpflücke, noch eine Anmerkung zur alten Fassung. Der Passus mit dem Alkohol hat bei mir schier einen Lachkrampg ausgelöst. S wie du ihn formuleirt hast, muß nur die KM mal ein oder zwei Bier trinken und anschließend auf die Vereinbarung verweisen und schon sieht du deinen Sohn nie wieder  :rofl2:

Tja, das ist wohl wahr. Sehr unglücklich! Gestrichen!

Sicher vernünftig für ein Kind ab 13/14. Aber was willst du tun ,wenn euer Sohn mit 5 sagt, ich will nicht zu Papa? Dann hat deine Ex mit diesem Passus alle Trümpfe in der Hand.

Stimmt auch! Gestrichen!

Prima. Damit kannst du gleich das SR abgeben. Denn damit hat sie einen Freibrief und du nichts mehr zu sagen.

Stimmt auch! Gestrichen!

Na prima. Wo kommt da der Kontakt mit deiner Freudin vor? Ist der auf Jahre nicht geplant? Wo ist die von dir angepeilte übernachtung? Na wenigstens muß sich so deine freundin keine Sorgen mehr machen auf dem Sofa schlafen zu müssen.

Gar nicht, da nicht gewollt von KM. Lieber Freundin behalten und Sohn verlieren bzw. weiter um ihn zu kämpfen ...? 🙁

Das ist Murks. Der Termin soll zusätzlich zum Umgang stattfinden und nicht den Umgang verändern. Zudem kann ja aus verschiedenen Gründen ein Kind unter der Woche auch mal nicht großartig Zeit für die Feier mit mama und papa haben.

Stimmt auch! Gestrichen bzw. modifiziert!

Prima. Auch da lässt du ihr wieder die Entscheidungshoheit. Du möchtest das Kind zwar gerne sehen, aber die KM darf spontan entscheiden, ob sie oder das Kind dazu Lust und Zeit haben.

Stimmt auch! Gestrichen bzw. modifiziert!

Wie wärs einfach mit "derUmgang findet von 10 Uhr bis 17 Uhr statt"? Ganz ehrlich, ich war mit keinem meiner Kinder in diesem Alter 11 Stunden unterwegs.

Hmmm ... mit meinem Passus hab ich ihn ja mind. 7 Stunden. Und wenn man wirklich mal weiter wegfährt, dann kanns ja auch wirklich mal deutlich länger dauern! Hab somit ja ein paar Stunden für mich mehr rausgeholt! 😉

Das widerspricht sich mit deiner Forderung, das die Ausgestaltung der Umgänge allein dir obliegt. Außerdem wird es zu unendlichen Diskussionen führen, wenn Mama ein *** querhängt.

Stimmt auch! Gestrichen!

Nachholung am nächsten Samstag ja. Danach Aufnahme der üblichen Umgangsregelung und nicht eine "Neuberechnung". Sorry, aber auch die KM hat ein recht auf eine verlässliche Planung und du kannst nicht fodern, das sie wegen KRankheit Geburtstags oder schlechwetter jede Woche neu plant und daraus resultierend länger abgemachte Verpflichtungen verschiebt.

Stimmt auch! Modifiziert!

Dazu wärs vsinnvoller den Umgang alleine zu haben.

Tja, ein Wunschtraum!

Du kannst verlangen, das sie ihre Kosten selbst zahlt, aber nicht die des Kindes anteilig. Das ist während des Umgangs alleine dein Part.

Ok, verstanden. Modifziert!

Das ist üblich undmuß nicht gesondert festgehalten werden, zumal es wieder ein Widerspruch zu ganz oben ist.

Gestrichen!

Auch das ist überflüssig, da im GSR geregelt.

Gestrichen!

Na dan spar schonmal kräftig. Was wenn er zum Dauertelefonierer mit Freunden wird und ein nettes Jambo-Abo abschließt?

Modifziert!

Berichten ja, aberdu kannst sie nicht zum Telefont zwingen. Besser wäre eine schriftliche Form.

Modifiziert!

:rofl2:

Obwohl ich heulen könnte, musste ich auch lachen!

Prima. Einvernehmlich-deine Entscheidung.... fällt dir was auf?

Ja. Leider!

ALso, du willst doch keine Übernachtung und alle Umgänge mit der KM durchführen. Deine arme Freundin. Ich kann ihr nur wünschen ,das sie schnell und bald das Weite sucht. Unabhängig von dieser seltsamen Vereinbarung. Du solltest anfangen die in dein Leben zu integrieren und nicht anfangen ein Doppelleben zu führen.

Tja, irgendwie bin ich gef.ckt, f.cke mein Hirn selbst die ganze Zeit. KM will definitiv keinen alleinigen Umgang und sicherlich nicht, dass der Kleine mit meiner neuen Freundin Kontakt hat ...! Was soll ich machen, wenn ich nicht weiterhin den Kleinen unregelmäßig oder gar nicht sehen darf? Wenns wieder ein Umgangsverfahren, welches ja auf jeden von mir beantragt werden muss, geben wird ... mit diesem ganzem Zeug, was es schonmal gab und vielleicht dieses Mal noch mehr. Warum einfach nicht dann den einfachen/einfacheren Weg gehen (dürfen, müssen ...), um vielleicht mit der Zeit doch an das zu kommen, was ja ursprünglich das Ziel war?

Du meinst also, dass es für meine neue Freundin ...fristig am besten wäre, sich doch von mir zu trennen? Sie will es versuchen, weil ja sonst wirklich alles stimmt - von ihrer Seite aus! Ich mache mir diesbzgl. natürlich auch schon erhebliche Gedanken, nicht einfach fairerweise Schluss zu machen!

PS: Soviel zum Thema Elternvereinbarungen modifizieren! 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 09:46
(@stevepj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Luke,

sofern Du noch keinen Anwalt hast, such Dir dringend einen Guten. Ich habe beim Lesen Deiner Beiträge nicht den Eindruck, dass Du allein auf Dauer Deine Rechte (die wichtig für Deinen Sohn sind) durchhalten kannst (Dein Nick deutet auch auf eine gewisse Resignation hin). Wenn Du beim Umgang kapitulierst und Dich nach allem richtest, was Deine Ex fordert, wird das nicht aufhören. Die ist ja nicht blöd und merkt dass sie Dich gängeln kann.
Das Forum hier kann Dich sicherlich gut unterstützen, in Deinem Fall aber nicht einen guten Anwalt ersparen.

Ansonsten immer daran denken, dass Du das nicht für Dich, sondern für Deinen Sohn machst. Und nicht die Hoffnung verlieren!

Gruss
Steve

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 10:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Du meinst also, dass es für meine neue Freundin ...fristig am besten wäre, sich doch von mir zu trennen? Sie will es versuchen, weil ja sonst wirklich alles stimmt - von ihrer Seite aus! Ich mache mir diesbzgl. natürlich auch schon erhebliche Gedanken, nicht einfach fairerweise Schluss zu machen!

Das sollten wir in dem entsprechenden Thread diskutieren. Aber kurz: Nein, meine ich nicht.

Natürlich wäre der einvernehmliche Weg der Beste. Nur, wenn du jetzt schon weißt, das deine Ex nie eine Übernachtung, eine Umgang ohne sie geschweige denn mit deiner Freundin zustimmen wird, wirst du das auch dann nicht erreichen, wenn du dich klein machst, mit eiener Vereinbarung, die jedes Jahr neu besprochen werden soll winkst. Ihr braucht eine deutliche Regelung, notfalls eben vor Gericht.

Ich würde eine Vereinbarung kurz und bündig formulieren.

Die Eltern sind sich einig, das Sohn ein Recht auf beide Elternteil hat. Zu diesme Zweck wird der Umgang des bei KM lebenden Sohnes mit dem KV wie folgt festgelegt:

1. Der Umgang soll mit zunehmenden Alter des Kindes schrittweise ausgeweitet werden. Bis spätestens 6 Jahren soll ein Umgang von Freitag 16 Uhr bis So 16 mit Übernachtung stattfinden.

2. Der KV hat das Recht Sohn zunächst an jedem 2. Samstag in der Zeit zwischen 10 und 17 Uhr zu holen und den Umgang wahrzunehmen. Aus Rücksicht auf die KM und eine Gewöhnungphase soll der Umgang für zunächst 6 Termine so stattfinden, das die KM in der ersten Stunde anwesend sein kann und sich schrittweise zurückzieht.
Nach weiteren 6 Terminen kann der Umgang insoweit ausgeweitet werden, das der KV Sohn zusätzlich zum Samstagstermin noch am Sonntag von 14 Uhr bis 17 zu sich nehmen kann.
Mit Eintritt in den Kindergarten soll der Umgang insoweit weiterausgeweitet werden ,das der KV das Recht hat Sohn in der Zeit von Sa 10 Uhr bis So 12 Uhr zu sich zu nehmen und Sohn bei KV übernachtet.....

3. Die Gestaltung des Umgangs obliegt einzig dem KV. Dieser nimmt selbstverständlich bei der Ausübung Rücksicht auf das Alter und die Belange des Kindes.

4. Sollte wegen Krankheit ein Termin ausfallen ist dies von beiden rechtzeitig mitzuteilen. Bei Krankheit des Kindes ist dies durch ein entsprechende ärztliches Attest nachzuweisen. Der ausgefallene Termin wird am darauf folgenden WE nachgeholt. Die normale Umgangsregelung wird davon nicht betroffen.

5. Geburtstage (KV, Sohn) spar ich mich jetzt mal zu schreiben...

6. ....

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 10:26
(@stevepj)
Schon was gesagt Registriert

Tina,

finde ich gut, vor allem die schrittweise Erweiterung des Umgangs.

@Luke: siehe meinen Beitrag oben. Nimm Dir einen Anwalt und reiche den Vorschlag über ihn beim RA Deiner Ex ein.
Ich fürchte, Du wirst sonst nicht ernst genommen und reibst Dich weiter auf.

Gruss
Steve

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 10:29
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Luke!

Nimm die Vereinbarung von Tina. So muss so etwas formuliert sein.

Nach Lesen des ganzen Threads habe ich aber den Eindruck, dass Eure Hampelei weiter geht, solange nicht eine amtlich festgelegte Regelung existiert. Du solltest Dich zumindest mal geistig darauf vorbereiten, dass Du mittelfristig nicht um ein Umgangsverfahren herum kommen wirst. Schätze ich.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 11:32
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo StevePJ,
wenn ich von meiner Erfahrung berichten darf:
ich bin auch zu Anfang die "weiche" (Hampelmann)-Schiene gefahren fast 1,5 Jahre lang (was wie ich heute weiß genau 1,4 Jahre zu lang war). Dies hatte dazu geführt, dass Ex ihr Machtpotenzial gegenüber mir auf dem Rücken unseres Kleinen ausgetragen hat. Irgendwann merkte ich, dass es so nicht weitergeht und habe mir eine Super-Anwältin genommen und Umgangsklage eingereicht. Seit erstem Gerichtstermin ist komischerweise Sohni nicht mehr so viel krank bzw. kommt trotz Schnupfen zu Papa. Desweiteren lasse ich alle wichtigen Absprachen über Anwalt-Gericht oder JA regeln (ist besser sonst machst Du Dich selbst kaputt). Gerade bei Ex-en die Kommunikationsschwierigkeiten haben und darüber hinaus den Blick auf´s wesentliche verlieren (Kind hat Recht auf Papa), sollte man immer wieder klar machen was Sache ist und am besten nicht selbst sondern über Anwalt oder JA.
Generell denke ich dass mittlerweile schnell ein Umdenken greifen sollte. Meines Erachtens wehren sich zu wenig Väter richtig und wenn dann zu spät. Deswegen herrscht leider immer noch die Meinung vor die Mutter ist der bessere Elternteil, auch weil manche Väter resignieren. Genau dagegen muss angekämpft werden mit aller Macht. Oft habe ich hier gehört das geht nicht, keine Rechtsgrundlage etc. ich hab aber irgendwann gefordert was ich will, ob´s dafür ein Gesetz gibt oder nicht. Z.B. ist gerichtlich beschlossen, Ex muss halbe Wegstrecke fahren etc.. Also Väter wehrt euch und versinkt nicht in Selbstmitleid. Außer natürlich man hat eine vernünftige EX.
Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 16:32




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