Moin,
du solltest versuchen, etwas entspannter zu sein. Mach dir nicht zu viele Gedanken, was kommen könnte.
Ich denke auch mal, dass es beim nächsten Termin jetzt gar nicht mal so schlecht laufen wird.
Gut. Aber gegen ein Gutachten könnte ich mich ja wehren bzw. muss damit ja nicht einverstanden sein. Wäre ich auch nicht mehr.
Grundsätzlich kannst du dich natürlich wehren. Wenn das Gericht jedoch einen Beschluss erlässt (keinen Vergleich) und das Gericht (was ziemlich unwahrscheinlich ist) der Meinung wäre, noch einen Gutachter hören zu müssen, könnte das Gericht natürlich noch einen Gutachter beauftragen. Wir in dem Fall keiner machen. Nur grundsätzlich.
Gruss
Agent
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Wie ist das denn dann eigentlich mit der Bezahlung eines Gutachtens? Wenn das Gericht eins beauftragt, dann bezahlt das die Allgemeinheit - mehr oder weniger - und wenn KM eins in Auftrag gibt, ob jetzt das Gericht eins will oder nicht, dann muss die KM das bezahlen?! Wie teuer ist eigentlich so ein Gutachten?
Wenn das Gericht ein Gutachten ausschließt und KM dennoch eins vorlegt, einfach auch, um Zeit zu schinden ..., dann ist dem Gericht dieses egal und weist dieses zurück oder wird das dennoch zur Akte genommen?
>>FAQ Familiengutachter<< -> hier kannst du auch mal reinlesen.
Über die Kosten kann ich dir nichts sagen, richtet sich denke ich nach dem Aufwand. So 2000 Euro kann ein Gutachten sicher
ohne Probleme kosten.
Gibt eine Partei ein privates Gutachten in Auftrag, so zahlt sie dies selbst.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25