Mein geplanter Urla...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mein geplanter Urlaub vs. Flug/Job KM

 
(@peter81)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
vielleicht hat hier Jemand einen Tipp:
Die KM ist Flugbegleiterin und auch nach mehrmaligen Nachfragen Anfang des Jahres hat sie mir nicht ihre Urlaubstage genannt. Idee dahinter war, entsprechend meine Urlaub an ihrem zu orientieren. Auch Gespräch darüber haben nicht "gefruchtet". Kenne bis heute nicht die Urlaubstage.
Irgendwann musste ich meinen eigenen Urlaub einreichen - dies habe ich auch vor ca. 2 Monaten gemacht.
Ich habe auch einen Flug gebucht und ca. 2 Wochen von 20.03 bis 03.04.
Urlaub etc habe ich ihr mitgeteilt.
Wie der Zufall 😉 so will hat sie jetzt natürlich in der letzten Woche 2 mehrtätige Flüge, sprich vom 22.03 bis 25.03 und wieder vom 28.03. 31.03. Vorher hatte sie in einem Gespräch Andeutungen gemacht, dass sie Flüge mit einer Kollegin getauscht hat.
Wir befinden uns gerade in einem Güterichterverfahren, die KM ist extrem "schwierig" und schnell dabei neue Verfahren zu eröffnen, unsere Tochter ist 8 Jahre alt.
Hat jemand Erfahrungswerte? Oder einen Tipp? Wir hatten damals mit dem Jugendamt grob geregelt, dass ich meine Tochter alle 2 Wochenenden habe sowie jeden Mittwoch. In der Regel nehme ich sie auch, wenn ihre Mutter fliegt.
Oftmals holt sie jedoch auch unsere Tochter ab, wenn ich sie eigentlich nehmen sollte.
Vielen Dank vorab

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2025 20:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Peter81!

Ich denke, Du hast alles richtig gemacht (ich vermute, KM weiß seit Längerem von Deinem Urlaub).
Genaugenommen ist es Sache von KM, sich um entsprechenden Ersatz zu kümmern, wenn sie Flugtermine in ihrer Betreuungszeit wahrzunehmen hat.
Dass Du immer wieder einspringst ist schön für Euer Kind und für Dich aber auch sehr bequem für KM.

Die getroffene Umgangsregelung sollte auch für beide Elternteile "verbindlich" sein und zu einer gewissen Planungssicherheit dienen; dass nicht immer alles nach Plan geht, ist auch klar.
Die Lösungsfindung in Eurem Fall liegt aber erst mal beim zum betreffenden Zeitpunkt betreuenden Elternteil, insofern solltest Du Dur diesen Schuh nicht anziehen oder Dir wegen Deines Urlaubs ein schlechtes Gewissen einreden lassen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2025 10:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dass die Ex nicht arg einfach ist, lässt sich aus Deinen bisherigen Themen gut ablesen.

Geschrieben von: @peter81
Die KM ist Flugbegleiterin und auch nach mehrmaligen Nachfragen Anfang des Jahres hat sie mir nicht ihre Urlaubstage genannt.

Ich hoffe, Du kannst diese Anfragen belegen? Gibt es hierzu etwas Schriftliches? Teile ihr schriftlich diesen Urlaub mit. Ihr Urlaub hat ja mit Deinem erstmal nichts zu tun. Sie kann dann ja zwei Wochen kindfrei genießen. Es gibt den Begriff des "vermuteten Einverständnisses". Demnach kann geschlussfolgert werden, dass ihr Schweigen bzgl.  der Urlaubsplanung das Einverständnis zu Deiner Urlaubsplanung ist.

Liebes Exherzschnuckelpups,

mehrfach hatte ich nach Deinen für 2025 geplanten Urlauben nachgefragt ohne eine Antwort zu erhalten. Wie Du weißt, fordert mein Arbeitgeber zu Beginn jedes Kalenderjahres die Jahresurlaubsplanung. Im vermuteten Einverständnis habe ich daher den Zeitraum 20.03.2025 bis 03.04.2025 als Urlaub mit <kindname> eingereicht und genehmigt bekommen als auch den Urlaub inkl. Flug inkl. Unterkunft gebucht. Ich gehe davon aus, dass dies reibungslos verläuft.

Solltest Du unerwartet unserem Urlaub nicht zustimmen oder diesen gar verhindern, werde ich die mir entstehenden Kosten gegen Dich geltend machen.

Es grüßt  Dich herzlich

Peter81

Wichtig jetzt ist, dass ein verbindlicher Rahmen für den Umgang geschaffen wird, damit alle Seiten planen können. Auch dieses willkürliche Kürzen des Umgangs muss aufhören!

DeepThought

 

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2025 10:17
Samson1978 reacted
(@peter81)
Schon was gesagt Registriert

@82marco nochmal nachgefragt, was meinst Du mit Ersatz? Sie bekommt halt auch die Flugpläne am Ende eines Monats für den Folgemonat "aufgetischt". Vorher hat sie die Möglichkeit zu "requesten", d.h. sie kann einen Wunsch äußern, wann sie nicht fliegt. Ich kann halt meinen Flug nicht spontan buchen bzw. meinen Urlaub spontan nehmen. Ist ja auch klar.
Ich hatte ihr Ende Januar die Zeiten genannt und auch wann ich unsere Tochter nehme. Dem hat sie mehr oder weniger widersprochen, aber da wohl etwas falsch verstanden, weil sie in der Mail von den Osterferien geschrieben hatte (die aber erst im April sind). Außerdem hatte sie behauptet, sie hätte mir die Urlaubstage genannt - hat sie natürlich nicht. Ich hatte dem auch schriftlich widersprochen. 
Problem ist halt, dass unsere Tochter nicht über mehre Tage "alleine" bleiben kann, da sie erst 8 Jahre. Verwandte sind auch weit weg.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2025 18:52
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Da du ihr den Zeitraum eures Urlaubs genannt hast, hätte sie diesen Zeitraum entsprechend bei ihrem AG als mögliche Arbeitszeit angeben können.

Ansonsten würde ich es so handhaben wie von DeepThought vorgeschlagen. Und perspektivisch eine Umgangsregelung wasserfest machen.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2025 19:50
(@tomatenfisch)
Rege dabei Registriert

Geschrieben von: @deepthought

... Es gibt den Begriff des "vermuteten Einverständnisses". Demnach kann geschlussfolgert werden, dass ihr Schweigen ...

Echt? Ich dachte immer die Regel "Schweigen ist Zustimmung" gilt nur unter Vollkaufleuten - Während bei Nichtkaufleuten gilt "Schweigen ist Ablehnung". Klär mich mal auf.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2025 23:06
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Da es leider eine Reihe von KM gibt, die jegliche Kommunikation blocken und Emails ignorieren, ist das zumindest ein Versuch eine Reaktion zu erzeugen. 

Am Ende ist es doch aber so, wer trotz Aufforderung zur Antwort schweigt, stimmt stillschweigend zu. Man hatte ja die Option auf Antwort samt Gegendarstellung.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2025 09:25
(@peter81)
Schon was gesagt Registriert

@samson1978 Du hattest sinngemäß geschrieben, sie hätte die Zeit beim AG als mögliche Arbeitszeit angeben müssen. Mein Flug ist ohne Kind. In dieser Zeit ist noch Schule, sprich meine Tochter muss in die Schule. Problem ist halt, dass ihre Mutter mehrtägig wegfliegt. Insofern ist es leider nicht ganz so leicht, da ja jemand auf das Kind (8) aufpassen muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2025 09:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Geschrieben von: @peter81

@82marco nochmal nachgefragt, was meinst Du mit Ersatz?

Ich hatte Dich so verstanden, dass Dir Dein Urlaub (ohne Kind?) zum Vorwurf gemacht wird, weil KM ihre Betreuung nicht gebacken bekommt.
Somit meinte ich die Person, die für KM einspringt, wenn Du während KMs Betreuungszeit nicht zur Verfügung stehst. 

Geschrieben von: @peter81

In der Regel nehme ich sie auch, wenn ihre Mutter fliegt.

Genau hier würde ich auch hinsichtlich mangelnder Kommunikation ansetzen á la "kriege ich nicht rechtzeitig Infos darfst/kannst Du auch nicht mit meiner Unterstützung rechnen", egal welche Baustellen (Güterichterverfahren) nebenher laufen .

Grüßung
Marco

 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2025 09:48
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Egal ob nun mit Kind oder ohne. Du hast ihr den Zeitraum mitgeteilt. Daraufhin hätte sie bei ihrem AG den Zeitraum angeben müssen wo sie verhindert ist, aufgrund der notwendigen Betreuung.

Funktioniert das nicht, dann muss sie entweder Ersatzbetreuung organisieren oder -im Vorfeld- mit dir eine Einigung finden. 

Andere Menschen arbeiten auch im Flugwesen bzw Schichtdienst und müssen sich organisieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2025 11:00




(@peter81)
Schon was gesagt Registriert

@82marco meinst Du mit Ersatz die Jobseite - sprich die KM "bleibt zu Hause" bzw. eine andere Flugbegleiterin springt ein, weil keine Kinderbetreuung möglich.
Oder meinst Du damit die KM muss eine andere Betreuungsmöglichkeit suchen (Tagesmutter o.Ä.?).
Theoretisch wäre natürlich beides denkbar. Jedoch ist meine Tochter relativ sensible und die Variante mit der anderen Betreuungsmöglichkeit ist gerade nicht möglich. 
Parallel dazu holt die KM "die Keule" raus a la Entführung Kind ins Ausland (Mutter kommt aus China), ihr wäre es egal ob sie ihren Job verliert (und ich dann mehr Unterhalt zahlen muss) etc ... also klassische Erpressung unterster Schublade, worauf ich natürlich nicht reagiere

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2025 11:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Peter81:

Genaugenommen wäre beides denkbar (sofern die Airline Rücksicht auf die Situation der KM nähme); die Lösung ist aber nicht Deine Baustelle sondern erst mal die von KM.

Geschrieben von: @peter81

Parallel dazu holt die KM "die Keule" raus a la Entführung Kind ins Ausland (Mutter kommt aus China), ihr wäre es egal ob sie ihren Job verliert (und ich dann mehr Unterhalt zahlen muss) etc ... also klassische Erpressung unterster Schublade, worauf ich natürlich nicht reagiere

Bist/warst Du mit der Dame verheiratet und wenn ja, ist Euer Kind ehelich (und Du hättest somit gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht)?
Davon ab könnte KM sich auch einen anderen (kindgerechten) Job im Bodenpersonalbereich (ist vlt nicht so gut bezahlt und aufregend aber dafür mehr Zeit fürs Kind) suchen, oder?

Marco

 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2025 12:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Peter,

Geschrieben von: @peter81

Parallel dazu holt die KM "die Keule" raus a la Entführung Kind ins Ausland (Mutter kommt aus China), ...

Sogar wenn du ebenfalls das Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht hast (siehe vorangehender Beitrag von Marco), dann gibt es da jetzt das blöde Problem, dass China nicht dem HKÜ beigetreten ist.

In den HKÜ-Staaten kann sich das betreffende Elternteil ggf. warm anziehen, wenn es das Kind ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils einbehält, aber ich habe keine Ahnung, wie die Chinesen in so einen Fall reagieren - bzw. ob überhaupt.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2025 22:40